Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Dachverband der Schweizerischen Handels- und Industrievereinigungen der Medizintechnik (FASMED) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann für Rehatechnik mit eidgenössischem Fachausweis/Fachfrau für Rehatechnik mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

24. Februar 2015

2015-0376

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

1781