Entwurf Konzept Windenergie Entwurf für ein neues Konzept nach Artikel 13 Raumplanungsgesetz Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:

Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Bei der Planung von Windenergieanlagen werden verschiedene Bundesinteressen berührt, welche koordiniert und berücksichtigt werden müssen. Das Konzept Windenergie präzisiert die entsprechenden Rahmenbedingungen für die adäquate Berücksichtigung der Bundesinteressen in behördenverbindlicher Form. Die Kompetenz der Kantone, Gebiete oder Standorte auszuscheiden, die sich für die Windenergienutzung eignen, bleibt dabei vollumfänglich erhalten. Entsprechend enthält das Konzept keine räumlich-konkreten Festlegungen, beispielsweise für Standorte von Windenergieanlagen. Das Konzept dient ausserdem auch als Entscheid- und Planungshilfe für Planungsträger und Projektentwickler. Es soll die seit 2010 bestehende «Empfehlung zur Planung von Windenergieanlagen» ersetzen. Das Konzept wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf für ein Konzept Windenergie wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich dazu äussern.

Auflagezeit:

Die Unterlagen zum Entwurf Konzept Windenergie können vom 2. November bis und mit 27. November 2015 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:

Auflageorte:

­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen Die Unterlagen sind zudem im Internet publiziert unter www.are.admin.ch/windenergie

Eingaben und Fristen:

7612

Stellungnahmen zum Entwurf des Konzepts Windenergie sind bis am 29. Januar 2016 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Raumentwicklung, Sektion Bundesplanungen, 3003 Bern.

2015-2875

Auskünfte:

Folgende Stelle gibt Auskunft: ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 59 62

27. Oktober 2015

Bundesamt für Raumentwicklung

7613