Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12715 Widersprechende S.A.G. Solarstrom AG, Sasbacher Strasse 5, DE-79111 Freiburg i. Br., internationale Registrierung Nr. 1 090 179 «SOLAR ACADEMY» (fig.)

gegen Widerspruchsgegnerin MAGE Solar AG, An der Bleicherei 15, DE-88214 Ravensburg, CH-Marke Nr. 633 092 «MAGE SOLAR ACADEMY».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. Februar 2015 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

16. Februar 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1978

2015-0581