Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) Das geltende Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen vom 8. Oktober 2004 ist gemäss der Motion 11.4037 (WBK-N; Änderung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen) an die rasche Entwicklung des sensiblen Bereichs der genetischen Untersuchungen anzupassen. Dies betrifft namentlich die Durchführung genetischer Untersuchungen, die ausserhalb oder am Rande des Geltungsbereichs des Gesetzes angeboten werden. Insbesondere soll die Bevölkerung vor den Bedrohungen eines neuen und unkontrollierten OnlineMarktes geschützt werden.

Datum der Eröffnung: 18. Februar 2015 Vernehmlassungsfrist: 26. Mai 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, 3003 Bern, Telefon 058 463 51 54, Fax 058 482 62 33, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. März 2015

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Bundeskanzlei

2015-0421