Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein wichtiges Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Seine Grundlage ist das WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA), das auf Ebene Bund durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und die zugehörige Verordnung (VöB) sowie von den Kantonen durch ein Konkordat (IVöB) umgesetzt wird. Aufgrund der 2012 abgeschlossenen Revision des GPA sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Gleichzeitig sollen die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen inhaltlich so weit wie möglich einander angeglichen werden.

Datum der Eröffnung: 1. April 2015 Vernehmlassungsfrist: 1. Juli 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Telefon +41 58 465 50 10, Fax +41 58 465 50 09, www.bbl.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

14. April 2015

2015-0979

Bundeskanzlei

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