Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement/Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung soll die Möglichkeiten von Klima- und Energieabgaben erweitern und den Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem in der Verfassung verankern. Der Übergang zum Lenkungssystem, welches primär durch Abgaben und den damit verbundenen Anreizen wirkt, ermöglicht es, die Klima- und Energieziele wirksamer und kostengünstiger zu erreichen als mit Förderund regulatorischen Massnahmen.

Datum der Eröffnung: 13. März 2015 Vernehmlassungsfrist: 12. Juni 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidg. Finanzverwaltung, 3003 Bern, Telefon 058 46 26331, Fax 058 46 27549, www.efv.admin.ch/ Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. März 2015

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Bundeskanzlei

2015-0732