Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Unterhaltsarbeiten bei Nationalstrassen vom 7. September 2015

Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt das folgende Rodungsgesuch auf: Im Rahmen von Unterhaltsmassnahmen bei Nationalstrassen muss in der Gemeinde Bonaduz auf der Parzelle 3001 eine temporäre Rodung von 2240 m2 durchgeführt werden. Gestützt auf Art. 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111) sowie auf Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) und auf Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen das Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentlich Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme auf: Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, Schalter Einwohnerkontrolle, 7402 Bonaduz während den ordentlichen Schalterstunden Bundesamt für Strassen ASTRA, Aussenstelle Thusis, Italienische Strasse 17, 7430 Thusis II Die Auflagefrist läuft vom 9. September 2015 bis am 8. Oktober 2015 (30 Tage).

III Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, via Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

15. September 2015

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor ASTRA

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