Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 16. März 2015
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Die Pflanzenschutzmittel Karate with Zeon Technology (W 6098, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) Kendo (W 6098-1, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) Karate Zeon (D-4039, 9.43 % Lambda-Cyhalothrin) Karate avec technologie Zéon (F-4040, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) Karate Zeon (I-4041, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) Realchemie Lambda-Cyhalothrin 100 CS-I (D-5044, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) Realchemie Lambda-Cyhalothrin 100 CS-I (D-5045, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) Agroseller Lambda-Cyhalothrin 100 CS (D-5177, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) Agroseller Lambda-Cyhalothrin 100 CS (D-5178, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) Agroseller Lambda-Cyhalothrin 100 CS (D-5179, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) Agroseller Lambda-Cyhalothrin 100 CS (D-5180, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) Agroseller Lambda-Cyhalothrin 100 CS (D-5181, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) werden, befristet bis zum 31. Oktober 2015, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,02 % 1, 2, 3, 4, 5, 9 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 6, 10 Konzentration: 0,0 2 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7, 10 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
1
Auflagen
SR 916.161
2015-0754
2599
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
Schwarze Apfelbeere
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 8, 10 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8, 10 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 10 Konzentration: 0,02 % Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 10 Konzentration: 0,02 % Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 10 Konzentration: 0,02 % Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85-89 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
7 Bei der Brombeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
9 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
10 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
2600
Das Pflanzenschutzmittel Ravane 50 (W 6382, 4,81 % Lambda-Cyhalothrin) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2015, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
Schwarze Apfelbeere
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4, 5, 9 Konzentration: 0,04 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,04 % 1, 2, 4, 5, 6, 10 Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7, 10 Konzentration: 0,04 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8, 10 Konzentration: 0,04 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,04 % 1, 2, 4, 5, 8, 10 Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,04 % 1, 2, 4, 5, 10 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,04 % 1, 2, 4, 5, 10 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,04 % 1, 2, 4, 5, 10 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die angegebene Aufwand-
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menge auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
7 Bei der Brombeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
9 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
10 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
Die Pflanzenschutzmittel Alanto (W 5933, 40,4 % Thiacloprid) Realchemie Thiacloprid (D-4539, 40,4 % Thiacloprid) Realchemie Thiacloprid (D-4540, 40,4 % Thiacloprid) Realchemie Thiacloprid (D-4541, 40,4 % Thiacloprid) Tiaprid (D-4602, 40,4 % Thiacloprid) werden, befristet bis zum 31. Oktober 2015, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,02 % 1, 2, 3, 4, 9 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 10 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 6, 10 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 7, 10 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 7, 10 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 10 Konzentration: 0,02 % Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
2602
Auflagen
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Minikiwi
Drosophila suzukii
Schwarze Apfelbeere
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 10 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 10 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85-89 (BBCH)
Obstbau Steinobst
Drosophila suzukii
Auflagen
1, 2, 4, 8, 11 Konzentration: 0,025 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
5 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich Die angegebene Aufwandmenge auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
6 Bei der Brombeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
7 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.
9 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
10 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
11 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
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Die Pflanzenschutzmittel Audienz (W 6020, 480 g/l Spinosad) Spintor (D-4244, 480 g/l Spinosad) Success 4 (F-4245, 480 g/l Spinosad) Realchemie Spinosad (D-4793, 480 g/l Spinosad) werden, befristet bis zum 31. Oktober 2015, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
Schwarze Apfelbeere
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 5, 15 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 6 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 10 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 10 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 10 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Obstbau Steinobst
Drosophila suzukii
1, 2, 4, 5, 9, 10 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,32 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH)
Rebbau Rebe
Drosophila suzukii
2, 5, 11, 12, 13, Konzentration: 0,015 % 14, 16 Dosierung: 0,18 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8389 (BBCH)
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Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
7 Bei der Brombeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
9 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.
10 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
11 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Eiablagen in den Beeren ab dem Stadium BBCH 83.
12 Maximal vier Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
13 Nur die Traubenzone behandeln. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha.
14 Spa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung abwechselnd mit Pflanzenschutzmitteln anderer Wirkstoffgruppen behandeln.
15 Maximal eine Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
16 Keine Behandlung von Tafeltrauben.
Das Pflanzenschutzmittel Parexan N (W 5959, 49,4 g/l Pyrethrine, 198 g/l Sesamöl raffiniert) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2015, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4, 5 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5, 6 Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
2605
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
Schwarze Apfelbeere
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5, 7 Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Obstbau Steinobst
Drosophila suzukii
1, 2, 4, 5, 9 Konzentration: 0,1 % Dosierung: 1,6 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH)
Rebbau Rebe
Drosophila suzukii
Konzentration: 0,1 % 2, 5, 10, 11, 12, Dosierung: 1,2 l/ha 13 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8389 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
.
3 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der 2 Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m , Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
4 Maximal drei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
7 Bei der Brombeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
9 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.
2606
10 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Eiablagen in den Beeren ab dem Stadium BBCH 83.
11 Nur die Traubenzone behandeln. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha.
12 Maximal vier Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
13 Spa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung abwechselnd mit Pflanzenschutzmitteln anderer Wirkstoffgruppen behandeln.
Das Pflanzenschutzmittel Pyrethrum FS (W 5777, 72,6 g/l Pyrethrine, 326 g/l Sesamöl raffiniert) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2015, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Beerenbau Erdbeere
Drosophila suzukii
Himbeere
Drosophila suzukii
Brombeere
Drosophila suzukii
Ribes-Arten
Drosophila suzukii
Heidelbeere
Drosophila suzukii
Schwarzer Holunder
Drosophila suzukii
Minikiwi
Drosophila suzukii
Schwarze Apfelbeere
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4, 5 Konzentration: 0,05 % Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 5, 6 Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7 Konzentration: 0,05 % Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,05 % Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 5 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 5 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH) Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 5 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8589 (BBCH)
Obstbau Steinobst
Drosophila suzukii
Auflagen
1, 2, 4, 5, 9 Konzentration: 0,05 % Dosierung: 0,8 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH)
2607
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Rebbau Rebe
Drosophila suzukii
2, 5, 10, 11, 12, Konzentration: 0,075 % 13 Dosierung: 0,9 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8389 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
4 Maximal drei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
7 Bei der Brombeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
8 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium 5090 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.
9 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.
10 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Eiablagen in den Beeren ab dem Stadium BBCH 83.
11 Nur die Traubenzone behandeln. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha.
12 Maximal vier Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
13 Spa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung abwechselnd mit Pflanzenschutzmitteln anderer Wirkstoffgruppen behandeln.
2608
Die Pflanzenschutzmittel Gazelle SG (W 6581, 20 % Acetamiprid) Basudin SG (W 6581-1, 20 % Acetamiprid) Mospilan SG (D-4866, 20 % Acetamiprid) Realchemie Acetamiprid (D-4963, 20 % Acetamiprid) Realchemie Acetamiprid (D-4964, 20 % Acetamiprid) werden, befristet bis zum 31. Oktober 2015, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Obstbau Kirsche
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4, 6 Konzentration: 0,02 % Dosierung 0,32 kg/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH) 1, 2, 3, 4, 6 Konzentration: 0,02 % Dosierung 0,32 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8387 (BBCH)
Pflaume/ Drosophila suzukii Zwetschge, Pfirsich, Aprikose Rebbau Rebe
Drosophila suzukii
Auflagen
2, 5, 6, 7, 8, 9 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 240 g/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 8389 (BBCH)
Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.
2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
4 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.
5 Maximal eine Behandlung pro Parzelle und Jahr.
6 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
7 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Eiablagen in den Beeren ab dem Stadium BBCH 83.
8 Nur die Traubenzone behandeln. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha.
9 Keine Behandlung von Tafeltrauben.
2609
Das Pflanzenschutzmittel Surround (W 6416, 95 % Kaolin) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2015, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Rebbau Rebe
Drosophila suzukii
1, 2, 3, 4 Konzentration: 2 % Dosierung: 24 kg/ha Anwendungszeitpunkt: Stadium 8389
Auflagen für den Einsatz 1 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
2 Einsatz ab dem Stadium BBCH 83.
3 Nur die Traubenzone behandeln. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha.
4 Keine Behandlung von Tafeltrauben.
Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19682 über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
16. März 2015
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann
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SR 172.021
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