Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Übereinkommen der OECD und des Europarats über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Die Schweiz bekennt sich seit März 2009 zur Einhaltung der internationalen Standards in Steuerfragen. Am 15. Oktober 2013 hat sie das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD unterzeichnet. Sie bekräftigt das Engagement der Schweiz bei der weltweiten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Hinblick auf die Wahrung der Integrität und der Reputation des Finanzplatzes Schweiz. Das multilaterale Übereinkommen bietet einen Rahmen für die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Sein modulares System sieht vielfältige Formen der Zusammenarbeit im Steuerbereich, einschliesslich des Informationsaustauschs auf Anfrage und des spontanen Austauschs von Informationen, vor. Der automatische Informationsaustausch ist ­ als Option ­ ebenfalls im Übereinkommen vorgesehen. Dafür ist aber ausdrücklich eine Zusatzvereinbarung zwischen den beteiligten Staaten erforderlich.

Datum der Eröffnung: 14. Januar 2015 Vernehmlassungsfrist: 21. April 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 058 462 63 03, Fax 058 463 08 33, www.sif.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Januar 2015

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Bundeskanzlei

2015-0098