Notifikation (Art. 36 Bst. b, Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021) Eröffnung eines Verfahrens betreffend Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Das Staatssekretariat für Migration eröffnet hiermit ein Verfahren gemäss Artikel 41 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG; SR 141.0) gegen Elale Solomon Mofa, geb. 3. Dezember 1967, von Schlatt TG, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.

Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der am 23. Oktober 2009 rechtskräftig erfolgten erleichterten Einbürgerung.

Gemäss Artikel 41 Absatz 1bis BüG kann die erleichterte Einbürgerung vom zuständigen Staatssekretariat (SEM) mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons innert 8 Jahren nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist.

Herr Elale Solomon Mofa wird hiermit aufgefordert, innert eines Monats nach Publikation zum Verfahren und zu einer allfälligen Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist zu richten an das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern-Wabern (Vermerk K 481 905).

4. August 2015

2015-2137

Staatssekretariat für Migration

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