Strategische Ziele des Bundesrates für Skyguide 2016­2019

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Einleitung

1.1

Skyguide ist eine nicht gewinnorientierte, gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft, die im Auftrag des Bundes ­ gestützt auf Artikel 40a des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19481 (LFG) und auf Artikel 2 der Verordnung vom 18. Dezember 19952 über den Flugsicherungsdienst (VFSD) ­ den zivilen und militärischen Flugsicherungsdienst in der Schweiz erbringt.

Der Bund verfügt über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit am Unternehmen.

1.2

Die Aktionärsrechte des Bundes werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Er anerkennt die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik. Die Rolle des Bundes als Hauptaktionär ist von seiner Funktion als Regulator, Aufsichtsbehörde und Kunde institutionell getrennt.

1.3

Gestützt auf Artikel 40c LFG legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele von Skyguide fest. Der Bund verpflichtet sich damit zu einer längerfristigen, konsistenten Eignerstrategie. Die strategischen Ziele richten sich an Skyguide und ihre Konzerngesellschaften. Der Verwaltungsrat von Skyguide ist verantwortlich für eine einheitliche Führung von Skyguide und der Konzerngesellschaften. Er sorgt für die konzernweite Umsetzung und Erreichung der strategischen Ziele, erstattet dem Bundesrat Bericht über deren Erreichung und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung.

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Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet von Skyguide Folgendes: 2.1

Skyguide erfüllt ihren Auftrag auf qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Weise. Sie trägt damit zu einem sicheren, pünktlichen und umweltverträglichen Luftverkehr in der Schweiz bei.

2.2

Skyguide erreicht einen im europäischen Quervergleich überdurchschnittlichen Sicherheitsstandard und verfügt über eine hoch entwickelte Sicherheitskultur.

2.3

Skyguide stellt die militärische Flugsicherung so sicher, dass die Schweiz die Hoheit über ihren Luftraum uneingeschränkt und unabhängig wahren

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SR 748.0 SR 748.132.1

2015-0037

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sowie ihre verteidigungspolitischen Interessen durchsetzen kann. Sie schafft termingerecht die Voraussetzungen für den 24-Stunden-Betrieb des Luftpolizeidienstes.

2.4

Skyguide bereitet sich umfassend und vorausschauend auf den absehbaren Strukturwandel im europäischen Flugsicherungswesen vor, ohne die souveräne Nutzung des Luftraumes und die faktische Kontrolle über die Flugsicherungsdienste und -infrastrukturen von nationaler Bedeutung zu gefährden.

2.5

Skyguide setzt sich in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesstellen für eine praxisgerechte, ergebnisorientierte Umsetzung des Vertrags vom 2. Dezember 20103 über die Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks «Europe Central»4 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, der Französischen Republik, dem Grossherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein.

2.6

Skyguide trägt mit der Entwicklung und Einführung von Innovationen dazu bei, die Luftfahrt insgesamt effizienter, leistungsfähiger und sicherer zu machen.

2.7

Skyguide verfügt über ein Unternehmensrisikomanagementsystem (ERM), das sich an der Norm ISO 31000 orientiert, sowie über ein Betriebskontinuitätsmanagementsystem (BCM). Sie informiert den Hauptaktionär über die wichtigsten Unternehmensrisiken.

2.8

Skyguide verfolgt im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie.

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Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet von Skyguide Folgendes: 3.1

Skyguide erwirtschaftet ein ausgeglichenes Ergebnis und steigert die Effizienz in allen Geschäftsbereichen.

3.2

Skyguide verfolgt eine nachhaltige Gebührenpolitik. Sie strebt die Eigenwirtschaftlichkeit aller im schweizerischen Luftraum erbrachten Flugsicherungsdienste an und trägt insbesondere zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades der An- und Abflugsicherungsdienste auf den Regionalflugplätzen bei.

3.3

Skyguide strebt eine Nettoverschuldung von weniger als 2 x EBITDA5 an.

Vorübergehende Überschreitungen dieser Limite sind zulässig.

3.4

Skyguide versichert sich angemessen gegen ihre Haftpflichtrisiken.

3 4 5

SR 0.748.06 Functional Air Space Block Europe Central (FABEC) EBITDA: Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.

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Personalpolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet von Skyguide Folgendes: 4.1

Skyguide verfolgt eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik. Sie entwickelt diese im Rahmen der Mitspracherechte mit den Sozialpartnern zukunftsgerichtet weiter.

4.2

Skyguide schafft durch ihren Führungsstil und ihre Kommunikation Vertrauen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

4.3

Skyguide bietet eine zeitgemässe berufliche Grundbildung an und fördert die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen.

4.4

Skyguide wendet ein zeitgemässes Vergütungssystem an, das auf den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet ist. Sie hält die Bestimmungen von Artikel 6a Absätze 1­5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20006 und die Bestimmungen der Kaderlohnverordnung vom 19. Dezember 20037 ein.

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Kooperationen

5.1

Skyguide kann Kooperationen im In- und Ausland (Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) eingehen, wenn diese die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a. Sie sind zulässig nach Artikel 40b LFG.

b. Sie unterstützen die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags oder weisen eine andere unternehmerische Logik auf.

c. Sie tragen zur Erreichung der strategischen Ziele des Bundesrates bei.

d. Sie können führungsmässig eng betreut werden.

e. Sie tragen dem Risikoaspekt genügend Rechnung.

5.2

Skyguide informiert den Hauptaktionär frühzeitig über geplante Kooperationen.

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Änderungen

Der Bundesrat behält sich vor, bei Bedarf und nach Rücksprache mit Skyguide Anpassungen der strategischen Ziele an das sich wandelnde Umfeld vorzunehmen.

6 7

SR 172.220.1 SR 172.220.12

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Berichterstattung

7.1

Der Bundesrat erwartet, dass Skyguide in der Regel vierteljährlich mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes einen Informationsaustausch pflegt.

7.2

Der Verwaltunsgsrat der Skyguide erstattet dem Bundesrat jährlich nach Abschluss jedes Geschäftsjahres zeitgleich mit dem Geschäftsbericht und in Ergänzung zu diesem schriftlich Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

25. November 2015

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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