8 Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 20162019 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 20072 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Februar 20153, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz in den Jahren 20162019 wird ein Zahlungsrahmen von 16,4 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 194.2 BBl 2015 2381
2014-2229
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Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 20162019. BB
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