Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse A14 zwischen der Verzweigung Rotsee und Anschluss Gisikon/Root Kanton Luzern vom 17. Februar 2015

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf Artikel 104 Absatz 3 SSV, Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse A14 in Fahrtrichtung Zug, wechselweise je nach Bauphase wie folgt: ­

von km 0.300 bis km 8.200: 100 km/h

­

von km 0.300 bis km 8.200: 80 km/h

Höchstbreite 2.00m auf dem linken Fahrstreifen auf der Nationalstrasse A14 in Fahrtrichtung Zug wie folgt: ­

von km 0.300 bis km 8.200

Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse A14 in Fahrtrichtung Luzern, wechselweise je nach Bauphase wie folgt: ­

von km 7.150 bis km 0.800: 100 km/h

­

von km 7.150 bis km 0.800: 80 km/h

Höchstbreite 2.00m auf dem linken Fahrstreifen auf der Nationalstrasse A14 in Fahrtrichtung Luzern wie folgt: ­

von km 7.150 bis km 0.800

II Die Verkehrsanordnungen gelten ab Anfang März 2015 bis ca. Ende November 2015.

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SR 741.01 SR 741.21

2015-0394

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III Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

IV Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA-Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, eingesehen werden.

3. März 2015

Bundesamt für Strassen Der stellvertretende Direktor: Jürg Röthlisberger

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