Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) Die Konvention bezweckt, einen rechtlichen Rahmen auf europäischer Ebene zu schaffen, um Frauen vor jeglicher Form von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, zu schützen. Zu diesem Zweck verpflichtet die Konvention die Vertragsstaaten, verschiedenste Formen von Gewalt gegen Frauen strafbar zu erklären. Das Übereinkommen enthält ferner Bestimmungen über Prävention, Opferschutz, Strafverfahren, Migration und Asyl sowie Regeln zur internationalen Zusammenarbeit.

Datum der Eröffnung: 7. Oktober 2015 Vernehmlassungsfrist: 29. Januar 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Internationales Strafrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 41 19, Fax 058 462 14 07, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

20. Oktober 2015

7506

Bundeskanzlei

2015-2799