Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfügt: 1.

Der am 2. August 2015 von Karine Arshakuni aus Moskau ohne die nach dem Bundesgesetz vom 16. März 2012 über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (SR 453) erforderlichen Bewilligungen eingeführte Kaviar (3.25 Kg) wird beschlagnahmt.

2.

Der Verfügungsadressatin wird eine Frist von 30 Tagen seit der Veröffentlichung eingeräumt, die erforderlichen Dokumente beim BLV einzureichen oder auf die Ware zu verzichten. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist wird die Ware eingezogen.

3.

Die Gebühren von 120 Franken für den Erlass der Verfügung sind 30 Tage nach Rechtskraft mit dem Vermerk «Arshakuni» auf das Postkonto 30-6562-4, IBAN: CH51 0900 0000 3000 6562 4, Swift: POFICHBEXXX, Clearing Nr.

(BC): 90000 zu bezahlen.

4.

Die Verfügungsadressatin hat für allfällige weitere Korrespondenz in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen.

17. November 2015

7790

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

2015-3095