Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Eigentümernachforschung 1.
Der Eigentümer der am 30./31.Oktober 2009 in den Räumlichkeiten des Lokals «Restaurant Goldwand» an der Landstrasse 6 in 5415 Reiden beschlagnahmten Stühle (Anzahl 19) wird aufgefordert, sich zwecks Rückgabe derselben beim Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission, 3003 Bern, zu melden.
2.
Dem Eigentümer wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Bundesblatt angesetzt, um sich für die Rückgabe der Gegenstände mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission in Verbindung zu setzen oder ihren Verzicht auf deren Rückgabe zu erklären. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird dies als Verzicht auf die Rückgabe der Gegenstände gewertet und die Gegenstände werden vernichtet.
3.
Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.
18. August 2015
2015-2198
Eidgenössische Spielbankenkommission
6085