Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse A09 im Kanton Wallis vom 3. Februar 2015

Ab 2. März 2015 werden im Bereich des Schallbergtunnels und Galerien (Simplon-Nordseite) auf der Nationalstrasse A09, umfangreiche Instandsetzungsarbeiten ausgeführt. Aus diesem Grund, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 2 Buchstabe a und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse A09, in beiden Fahrtrichtungen (nach Brig und Richtung Simplonpass): ­

von km 9.510­9.710 auf 60 km/h

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von km 9.710­11.200 auf 30 km/h

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von km 10.200-11.400 auf 60 km/h

II Sperrung einer Fahrspur von km 9.910 bis km 11.000. Wechselseitiger Verkehr auf der anderen Fahrspur. Regelung durch verkehrsabhängige Lichtsignalanlage.

III Sperrung der Überholspur von km 8.631 bis km 9.767.

IV Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt im Bereich der einspurigen Verkehrsführung 3.40 m. Die maximale Durchfahrtshöhe beträgt 4.50 m.

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SR 741.01 SR 741.21

2015-0256

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V Die Verkehrsanordnungen gelten ab 2. März 2015 bis voraussichtlich am 27. November 2015 (Wetter abhängig).

VI Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VII Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

17. Februar 2015

Bundesamt für Strassen Abteilung Strasseninfrastruktur Der stellvertretende Direktor: Jürg Röthlisberger

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