Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 20. Februar 2015

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Apron XL (W 5979, 350 g/l Metalaxyl-M) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2015, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Spinat

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Bodenbürtige Krankheiten

Dosierung: 0.2 l/100 kg Saatgut Anwendung: Beizen

1, 2

Auflagen für den Einsatz 1 Anwendung nur in industriellen Beizanlagen.

2 Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: ­ Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff, sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels.

­ «Verwendung des Saatgutes nur durch professionelle Anwender.» ­ «Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden.» ­ «Beim Öffnen der Saatgutsäcke und beim Beladen der Sämaschine sind Schutzhandschuhe zu tragen. Die Entwicklung und das Einatmen von Staub ist zu vermeiden.» ­ «Das behandelte Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. Verschüttetes Saatgut muss beseitigt werden.»

1

SR 916.161

2015-0445

1849

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

3. März 2015

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann

1850