Bundesbeschluss

Anhang 1 Entwurf

betreffend das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über den Schutz des geistigen Eigentums und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die im Bericht vom 12. Januar 2000 1 zur Aussenwirtschaftspolitik 99/1+2 enthaltenen Botschaft, beschliesst:

Art. 1 1

Das am 7. Juli 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über den Schutz des geistigen Eigentums und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des geistigen Eigentums wird genehmigt (Anhang 2).

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, es zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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1

BBl 2000 1515

1520

2000-0066