Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1 (BV), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 20152, beschliesst:

Art. 1 Die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20143 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung) wird genehmigt.

1

Der Bundesrat wird ermächtigt, die AIA-Vereinbarung unter der Voraussetzung zu ratifizieren, dass:

2

a.

der Bundesbeschluss vom ...4 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie das AIA-Gesetz vom ...5 von der Bundesversammlung genehmigt worden sind; und

b.

beide Erlasse: 1. nicht Gegenstand einer Volksabstimmung geworden sind, oder 2. in der Volksabstimmung angenommen worden sind.

Art. 2 Der Bundesrat gibt zu Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstaben a und e der AIA-Vereinbarung folgende Erklärungen ab: a.

1 2 3 4 5

Die Schweiz verfügt über die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards, welche die jeweils massgeblichen Zeitpunkte für bestehende Konten, Neukonten und Anwendung oder Abschluss der Verfahren zur Erfüllung der Melde- und Sorgfaltspflichten definieren.

SR 101 BBl 2015 5437 SR ...; BBl 2015 5527 SR ...; BBl 2015 5635 SR ...; BBl 2015 5565

2015-0666

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Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. BB

b.

AS 2015

Die Schweiz verfügt über geeignete Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der vorgeschriebenen Standards für Vertraulichkeit und Datenschutzvorkehrungen .

Art. 3 Das Eidgenössische Finanzdepartement teilt zu Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe c der AIA-Vereinbarung die für die Schweiz anwendbaren Datenübertragungsverfahren einschliesslich Verschlüsselung mit (Anhang B der AIA-Vereinbarung).

1

Es übermittelt zu Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe e der AIA-Vereinbarung den für die Schweiz ausgefüllten Fragebogen zu Vertraulichkeit und Datenschutzvorkehrungen (Anhang D der AIA-Vereinbarung).

2

Es teilt Änderungen an der Mitteilung nach Absatz 1 und am Fragebogen nach Absatz 2 mit.

3

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

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