Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 14127 Widersprechende Jack Wolfskin Ausrüstung für Draussen GmbH & Co. KGaA, Jack Wolfskin Kreisel 1, DE-65510 Idstein/Taunus, internationale Registrierung Nr. 1 214 246 «fig.» gegen Widerspruchsgegnerin ING Uslugi dla Biznesu Spólka Akcyjna, Chorzowska 50, PL-40-121 Katowice, internationale Registrierung Nr. 1 221 839 «aleo» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Oktober 2015 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 14127 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

28. Oktober 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2015-3135

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