Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen: Information der betroffenen Person Die ESTV informiert gemäss Artikel 14 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) wie folgt: 1.

Die zuständige lettische Behörde hat der ESTV gestützt auf Artikel 26 des Abkommens vom 31. Januar 2002 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Lettland (DBA CH-LV; SR 0.672.948.71) ein Amtshilfeersuchen übermittelt.

2.

Die vom Ersuchen betroffene Person konnte nicht kontaktiert werden.

3.

Hiermit fordert die ESTV Marina Emmenegger-Zavjalova, geboren am 1. August 1977, letzte bekannte Adresse: Rzeknes iela 5A-62, Daugavpils, LV-5422, Lettland, auf, innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung der ESTV ihre aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen oder eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen.

4.

Die aktuelle Adresse in der Schweiz beziehungsweise der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz ist der ESTV entweder per E-Mail an: sei@estv.admin.ch oder an die folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Eigerstrasse 65 CH-3003 Bern

17. März 2015

2250

Eidgenössische Steuerverwaltung

2015-0661