Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. b, Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021).

Francisco Esteban De Leon Concepcion, geb. am 10. Dezember 1975, Dominikanische Republik, zurzeit unbekannten Aufenthalts.

Auf die Beschwerde vom 21. März 2013 hin hat das Bundesverwaltungsgericht am 4. November 2015 entschieden: 1.

Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und das Einreiseverbot bis zum 14. Februar 2025 befristet.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Dem Beschwerdeführer werden reduzierte Verfahrenskosten im Betrag von 800 Franken in Rechnung gestellt und von dem im Umfang von 1000 Franken geleisteten Kostenvorschuss in Abzug gebracht. Die Differenz von 200 Franken wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

11. November 2015

Bundesverwaltungsgericht Abteilung III

8380

2015-3108