Militärische Plangenehmigung betreffend Übersetzstelle Frauental / Lorze, Bauliche Massnahmen, Gemeinde Cham vom 2. März 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Unterstützungstruppen (BAUT) vom 5. Oktober 2000 hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bauliche Massnahmen an der Übersetzstelle Frauental / Lorze, Gemeinde Cham (ZG), unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausserdem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung, 6330 Cham, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

14. März 2000

2000-0535

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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