00.048 Botschaft über militärische Immobilien (Immobilienbotschaft Militär 2001 ) vom 5. Juni 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Immobilien mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

5. Juni 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

10966

Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1999-6025

3695

Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft über militärische Immobilien beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 373,1 Millionen Franken. Davon entfallen auf Rubriken / Kredite

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) Nr. 510.3200.001 ­ Ein Objektkredit von mehr als 10 Millionen Franken für das HEER, Ausbildungsinfrastruktur (Ziffer 2.1.3) ­ 37 Objekt- und 15 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Milli onen Franken (Ziffer 2.1.4) Rubrik Vertragliche Leistungen Nr. 510.3500.001

Franken

214 400 000 23 220 000 191 180 000

6 700 000

­ Drei Objektkredite und ein Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziffer 2.2.2) Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Nr. 510.3110.002

152 000 000

­ Drei Objektkredite und vier Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziffer 2.3.8) Total 64 neue Verpflichtungskredite

3696

373 100 000

Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Die Sicherheitspolitik als Fundament der Weiterentwicklung der Armee

Das strategische Umfeld unseres Landes hat sich massiv verändert. Der Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 7. Juni 1999 trägt diesen Veränderungen Rechnung. Er schafft die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung unserer sicherheitspolitischen Instrumente. Bei den anzustrebenden Zielen geht es um die Aufrechterhaltung des Friedens in Freiheit, den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen sowie um den Schutz unseres Territoriums. Es geht aber auch um einen schweizerischen Beitrag an die Stabilisierung unseres Umfeldes und an die Bewältigung von internationalen Krisen.

Dieser Grundgedanke der Kooperation ist neu. Die Schweiz soll Gefahren und Risiken, die uns gleicherweise bedrohen wie unsere Nachbarn, in Zusammenarbeit mit andern Staaten aktiv und präventiv vor Ort begegnen. Die Armee mit ihrer diversifizierten Leistungspalette soll als Kriseninstrument politisch eine möglichst hohe Handlungsfreiheit der Bundesbehörden garantieren.

1.2

Die Weiterentwicklung der Armee beeinflusst die Immobilienplanung

Mit dem Reformprojekt Armee XXI soll die Anpassung der Armee an die neuen Anforderungen sichergestellt werden. Ausgangspunkt ist die Doktrinentwicklung.

Die Doktrin definiert, wie die Armee die von der Sicherheitspolitik geforderte Sicherheitsleistung erbringt. Die Leistung und Einsatzmöglichkeiten neuer Waffensysteme beeinflussen die Doktrin in hohem Masse. Doktrin und Technologie bedingen sich gegenseitig. Waffensysteme sind somit Ausdruck sicherheitspolitischer Absichten und des Willens, diese umzusetzen. Eine glaubwürdige Militärstrategie zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen den sicherheitspolitischen Anforderungen, der Doktrin und den Waffensystemen Kohärenz besteht.

Die Einsatzbereitschaft der Armee erfordert einen kontinuierlichen Erneuerungsprozess. Leistungsfähige Institutionen zeichnen sich durch ihre Kraft zu permanenter Erneuerung aus. Dies gilt auch für die Armee. Ein Aussetzen der Investitionen wäre für die Erhaltung des technologischen Wissens (Forschung und Entwicklung, Technologiemonitoring usw.) und das technische Können (Ausbildung, Instandhaltung) fatal. Diese neue Sachlage erfordert neue Lösungsansätze in der Immobilienplanung.

3697

1.3

Das Transformationsmanagement in der Immobilienplanung Militär

1.3.1

Ziele

Alle militärischen Aktivitäten haben mit Immobilien zu tun. Diese sind immer auch Teil eines Gesamtsystems. Immobilien sind daher ein kritischer Erfolgsfaktor der Armee mit Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung und den Grad der Einsatzbereitschaft. Die Immobilienvorhaben sind im Zusammenhang der Gesamtsysteme zu betrachten. Die Mittel müssen aufeinander abgestimmt sein. Der Verzicht auf ein Einzelsystem wird oft das Gesamtsystem in seiner Wirkung stark einschränken oder überhaupt in Frage stellen.

Ziele der Immobilienplanung für den militärischen Bereich des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sind: ­

Eine hohe Liegenschaftsverfügbarkeit für Armee und Verwaltung sicherzustellen

­

Flexible Lösungen auch für künftige Nutzungen anzubieten

­

Mit dem Finanzvermögen des Bundes sparsam umzugehen

­

Staatspolitische Anliegen wie Ökologie, Denkmalpflege, kommunale und kantonale Interessen gut zu erfüllen.

1.3.2

Priorisierung

Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von geplanten Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehlinvestitionen zu vermeiden. Der Kategorisierung liegen folgende Fragen zu Grunde: Kategorie A: Was wissen wir sicher?

Hier zugeordnet sind unbestrittene, zwingend nötige Projekte, deren Mengengerüst, Dimensionierung, Kosten-/Nutzenoptimierung und Realisierungszeitpunkt eindeutig bestimmt sind.

Kategorie B: Wo liegt der Trend?

Das sind etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Projekte (Erstetappen sind unbestritten). Eine Etappierung ist auch auf Grund der zeitlichen, schrittweisen Realisierung im Zusammenhang mit einer Rüstungsbeschaffung angebracht.

Kategorie C: Was wissen wir noch nicht?

Grundsatzprojekte, für welche die Konzeptions- beziehungsweise die Weiterbearbeitungs- und Realisierungsentscheide durch die zuständigen Entscheidgremien des

3698

Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport noch zu treffen sind. Diese Vorhaben figurieren unter Vorbehalt in der Planung.

Grundlage für die Aufnahme der Vorhaben in die Botschaft ist einerseits der vom Generalstabschef genehmigte Investitionsplan Immobilien Militär 2000. Dieser ist eine Momentaufnahme des Planungsstandes und bildet die am 31. August 1999 bekannten, notwendigen und begründeten Bedürfnisse der Benützer ab. Andererseits sind es die konkreten, von der Gruppe Rüstung, Bundesamt für Armeematerial und Bauten, ausgearbeiteten Projekte mit Kostenberechnungen. Die Planungsarbeiten erfolgen rollend, die Bedürfnisse werden immer wieder hinterfragt. Deshalb ist es möglich, dass seit der Revision des Investitionsplanes einzelne Vorhaben gestrichen, verschoben oder neu aufgenommen worden sind.

Alle Vorhaben dieser Botschaft gehören zur Kategorie A oder betreffen den mengenmässig unbestrittenen Teil von B-Projekten.

1.4

Überprüfung von Normen und Standards

Dem Beschluss des Bundesrates vom 22. Februar 1995 entsprechend werden auch dieses Jahr wieder ausgewählte Vorhaben im Rahmen von Normen und Standards hinsichtlich Kosten-Nutzen-Optimierung überprüft. Die Arbeiten laufen unter der Leitung des Generalstabes. Kosteneinsparungen werden bei der Krediteröffnung für die Bauausführung in Abzug gebracht.

1.5

Raumordnung und Umwelt

In den letzten Jahren ist die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden kontinuierlich verbessert worden. Die «Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes» sowie regelmässige Kontakte mit den Raumplanungs-, Umwelt- und Naturschutzfachstellen der Kantone dienen der frühzeitigen, gegenseitigen Information und Absprache. Für den Bereich Waffen- und Schiessplätze existiert zudem ein vom Bundesrat am 19. August 1998 genehmigter Sachplan, der die Grobabstimmung in diesem Bereich sicherstellt.

In Umweltbelangen wird eng mit den zuständigen Fachstellen von Bund und Kantonen zusammengearbeitet. Die ökologischen Aspekte werden bei den einzelnen Vorhaben schon bei der Bedürfnisabklärung und Standortevaluation bestmöglich berücksichtigt. Ebenso wird einer natur- und landschaftsschonenden Gestaltung der Bauten und Anlagen Rechnung getragen. Bei der Projektierung und namentlich bei der Baumaterialien- und Systemwahl wird eine möglichst geringe Belastung der Umwelt angestrebt. Die Gewässerschutz-, Energie- und Entsorgungskonzepte werden laufend überprüft und optimiert. Es wird zudem auf einen sparsamen, nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen Wert gelegt.

Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen, unterstehen dem militärischen Plangenehmigungsverfahren gemäss Militärgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung. Die Genehmigungen für die einzelnen Vorhaben dieser Botschaft sind inzwischen eingeleitet worden oder bereits abgeschlossen. Der Einbezug der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Auflage- beziehungsweise Anhörungsverfahrens sichergestellt.

3699

1.6

Finanzielle Situation

Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 wurde dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für den Vereidigungsbereich über die Jahre 1999 bis 2001 ein Ausgabenplafond von 12,88 Milliarden Franken zugesichert.

Dieser beinhaltet Kürzungen von rund 1,1 Milliarden Franken. Die Kredite für die Beschaffung von Rüstungsmaterial sind davon mit rund 800 Millionen Franken betroffen. Zudem wurden die Kürzungen in den Finanzplanzahlen bis 2003 weitergezogen. Damit wird deutlich, dass sich die sicherheitspolitische Entwicklung in den Ausgaben für die Landesverteidigung niedergeschlagen hat.

Nach diesen massiven Kürzungen liegen die Militärausgaben 2001 nominell um rund 17 Prozent unter dem Stand von 1990. Gegenüber den Finanzplanzahlen bis ins Jahr 2003 bedeutet dies einen realen Ausgabenrückgang von rund 32 Prozent.

Die Rüstungsausgaben nehmen in der gleichen Zeitspanne real um rund 50 Prozent ab. Als Folge davon ist in den Jahren 2000 bis 2003 zur Beschaffung von Rüstungsmaterial im Durchschnitt pro Jahr rund eine Milliarde Franken vorgesehen.

Anfangs der 90er-Jahre standen dafür noch rund 1,8 Milliarden Franken zur Verfügung.

1.7

Finanzierbarkeit

Die mit dem Finanzplan 2001 bis 2003 (Bundesratsbeschluss vom 17. Dez. 1999) in Aussicht gestellten Zahlungskredite für die Immobilien Militär ermöglichen das Finanzieren und Realisieren der neuen und der bereits früher bewilligten Bauvorhaben im vorgesehenen Zeitraum.

1.8

Ausgabenbremse

1.8.1

Allgemeines

Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 12. März 1995 den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1994 über eine Ausgabenbremse gutgeheissen. Wie die Subventionsbestimmungen sollen auch Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen in beiden Räten mit der Mehrheit aller Ratsmitglieder bewilligt werden, sofern sie neue Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken für einmalige Kredite und von mehr als 2 Millionen Franken für neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen (Art. 159 Ziff. 3 Bst. b der Bundesverfassung).

1.8.2

Neue einmalige Ausgaben

Als neue Ausgaben gelten insbesondere diejenigen Verpflichtungskredite, bei denen der entscheidenden Behörde verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit in Bezug auf den Umfang der Ausgabe, den Zeitpunkt ihrer Vornahme oder anderer wichtiger Modalitäten zusteht. So handelt es sich insbesondere dann um neue Ausgaben, wenn der grundlegende Erlass zwar umfassend die Erfüllung einer neuen ausgabenrelevanten Aufgabe festlegt, die Frage der Modalitäten aber offen bleibt.

3700

Die Einmalzahlung dient einem bestimmten Zweck. Bildet eine Reihe von Zahlungen eine untrennbare Einheit, weil (für die Realisierung der Baute) zwingend sämtliche Teilzahlungen erbracht werden müssen, liegt die zeitlich gestaffelte Auszahlung einer ihrer Natur nach einmaligen Ausgabe vor (im Gegensatz zu den zeitlich gestaffelten und auf Dauer angelegten wiederkehrenden Zahlungen). Verpflichtungskredite, die neue einmalige Ausgaben nach sich ziehen, unterliegen dem qualifizierten Mehr, wenn sie die 20-Millionen-Schranke überschreiten. Für die Entscheidung, ob das eingegangene Engagement zu Leistungen einmaliger oder wiederkehrender Natur führt, ist auf die Art der einzelnen Leistung und die einzeln spezifizierten Teilkredite abzustellen.

­

Mit dieser Botschaft wird unter Ziffer 2.1.3 ein Verpflichtungskredit von 23,22 Millionen Franken für die Sanierung und den Ausbau der Kaserne Liestal BL beantragt. Er wird eine neue und einmalige Ausgabe in Form von Teilzahlungen von insgesamt mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen. Dieser Verpflichtungskredit ist der Ausgabenbremse zu unterstellen. Er bedarf demnach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte.

­

Die in den Ziffern 2.1.4 und 2.2.2 eingestellten Vorhaben werden im Einzelnen neue einmalige Ausgaben bis höchstens 10 Millionen Franken nach sich ziehen. Diese Verpflichtungskredite sind demnach nicht der Ausgabenbremse zu unterstellen.

1.8.3

Gebundene Ausgaben

Die in Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Ausgaben, deren Betrag bestimmt ist oder die zur Erfüllung gesetzlich geordneter Verwaltungsaufgaben unbedingt erforderlich sind, gelten als gebundene Ausgaben. Die finanziellen Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt oder den Gebäudeumbau ohne Nutzungsänderung (auch wenn aussergewöhnlicher Aufwand entsteht) sowie die Erneuerung von Betriebsmaterial (wie Ersatzteile) werden als gebundene Ausgaben betrachtet. Diese Verpflichtungskredite sind den Räten in einer besonderen, vom qualifizierten Mehr ausgenommenen Bestimmung zu unterbreiten.

­

1.9

Der in Ziffer 2.3.8 beantragte Verpflichtungskredit wird verwendet für die Finanzierung von Unterhaltsmassnahmen an militärischen Immobilien. Es handelt sich demnach um gebundene Ausgaben. Diese werden nicht von der Ausgabenbremse erfasst.

Kreditordnung

Diese Botschaft enthält Objekt- und Rahmenkredite, aufgeführt nach den Rubriken Immobilien, Vertragliche Leistungen, Immobilienunterhalt und Liquidationen sowie nach Kreditgrösse und den Benützerorganisationen.

­

Objektkredite werden beantragt für Vorhaben, welche bei der Budgetierung mit einem klar formulierten Bedürfnis und einem konkreten Projekt mit Kostenberechnung hinterlegt sind.

3701

­

Rahmenkredite dienen im nächsten Jahr der Finanzierung von notwendigen baulichen Arbeiten, für welche heute noch keine fertig ausgearbeiteten Projekte und Kostenberechnungen vorliegen. Die Höhe dieser Kredite wird auf Grund von voraussehbaren Veränderungen mit notwendigen Immobilienmassnahmen und gestützt auf Schätzungen und Erfahrungswerte bemessen.

Für sämtliche baulichen Massnahmen im Bereich Immobilien Militär wird ein Verpflichtungskreditbegehren unterbreitet. Der anbegehrte Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites ist in dieser Botschaft klassifiziert in einen Teil Grossprojekte für mehr als 10 Millionen Franken und einen Teil Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 3.1).

­

1.10

Mit dieser Botschaft wird ein einziges Grossprojekt ­ die Sanierung der Kaserne Liestal BL ­ beantragt. Es wird im Folgenden ausführlich dargestellt, währenddem alle anderen ­ ausschliesslich Vorhaben bis 10 Millionen Franken ­ in summarischer Form aufgelistet sind.

Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer zum aktuell geltenden Satz von 7,5 Prozent. In der Regel liegt den Berechnungen der Zürcher Wohnbaukostenindex vom 1. April 1999 mit 112,9 Punkten (Basis Oktober 1988), respektive 101,3 Punkten (Basis April 1998) zu Grunde. Er basiert auf den Erstellungskosten von Mehrfamilienhäusern, die nach Bauart, Ausstattung und Lage den jeweiligen Indexhäusern entsprechen. Die Preisindexziffer kann demnach nur als Richtzahl für Militärbauten betrachtet werden.

Der neue schweizerische Baupreisindex wird erstmals für die in der Immobilienbotschaft 2002 eingestellten Vorhaben zur Anwendung kommen.

Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt gemäss dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und nach dem Grundsatz des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch entsprechende frühzeitige Information und mittels breit abgestützter Wettbewerbe insbesondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten Rechnung getragen werden.

Der Wettbewerb hat aber letztlich den Vorrang.

Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskriterien zur Offertstellung zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von Zuschlagskriterien. Eignungs- und Zuschlagskriterien werden en Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.

3702

1.11

Kostengliederung

Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) und/oder der Elementkostengliederung (EKG) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung gegliedert. Sie umfassen die nachfolgend aufgeführten Hauptgruppen: Nr.

Hauptgruppen

Text

0

Grundstück

Unter diesen Begriff fallen die Kosten der Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstücksgrenze, allfälliger Landerwerb usw.

1

Vorbereitungsarbeiten

Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten.

2

Gebäude

Die Gebäudekosten beinhalten den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen.

3

Betriebseinrichtungen

Darunter versteht man die fest eingebauten Einrichtungen samt den dazugehörigen speziellen Bauarbeiten und Installationen.

4

Umgebung

Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Strassen und Plätze, Umgebungsgestaltung, sämtliche Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbauund Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenze, zusammengefasst.

5

Baunebenkosten

Es handelt sich vor allem um Bewilligungen, Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbewachungen, Vermessungen, Kunst und dergleichen.

6

Sonderposition

Werden in der Regel nicht für militärische Objekte verwendet.

7

Sonderposition

Werden in der Regel nicht für militärische Objekte verwendet.

8

Unvorhergesehenes

Position für unvorhergesehene oder mit geringer Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen gemäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Risikopositionen werden zum Abdecken der Teuerung verwendet.

9

Ausstattung

Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung) .

3703

2

Militärische Immobilien

2.1

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten)

2.1.1

Allgemeines

Die Rubrik Nr. 510.3200.001 Immobilien enthält Verpflichtungskredite für die Finanzierung von: ­

Projektierungen, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, Studien und Versuchen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Arbeiten im Rahmen des Koordinationsausschusses für den Schutz der sicherheitspolitisch relevanten Infrastrukturen gegen Gewalteinwirkungen (KASKO+)

­

Investitionsvorhaben wie Um- und Neubauten, Sanierungen, Erneuerungen, Erweiterungen, Sicherheits- und Umweltschutzmassnahmen

­

Kosten für Land- und Liegenschaftsgeschäfte inklusive allen Nebenkosten.

Das Schwergewicht der Investitionen liegt bei der Verbesserung der Ausbildungsinfrastruktur des Heeres. Dabei stehen nach den Grundsätzen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zur Immobilienbewirtschaftung Sanierungen und bauliche Anpassungen mit Nutzungsoptimierungen beziehungsweise Umnutzungen von bestehenden Anlagen gegenüber Neubauten klar im Vordergrund.

Die mit dieser Rubrik beantragte Verpflichtungskreditsumme ist mit 214,4 Millionen Franken etwa gleich gross wie die letztjährige. Der voraussichtlich zur Verfügung stehende Zahlungskredit von 260 Millionen Franken für das Jahr 2001 ist rund 110 Millionen Franken oder zirka 30 Prozent kleiner als vor zehn Jahren und liegt ungefähr 13 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 1988 bis 1999 (siehe dazu Diagramm 1).

Weil heute davon ausgegangen werden muss, dass mit der Umsetzung von Armee XXI kurzfristig ­ als Erfolgsfaktor wichtige ­ bauliche Anpassungen an der Ausbildungs- und Unterkunftsinfrastruktur notwendig werden, ist für die Finanzierung solcher Massnahmen beim Bundesamt für Betriebe des Heeres, Ausbildungsinfrastruktur, ein Rahmenkredit von 15 Millionen Franken eingestellt.

Der Projektvorrat (alte und neue Verpflichtungen) entspricht somit dem 2,3fachen des in Aussicht gestellten Zahlungskredites. Dieser Faktor liegt im unteren Bereich des langjährigen Mittels.

3704

Diagramm 1 - BPr = Bauprogramm - BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit

600

500

400

350

375

370 304

287 291

280

300

285

252

268

276

260

260

260

260

516 423 200

364 238

273

323

262

321

287 257

100

217

212

214

2000

1

326

186

0 1989

90

91

92

93

94

95

96

97

98

99

2

3

Mit BPr u BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Immobilien Rubrik Immobilien (Stand März 2000) Entwicklung Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken 1989­1999 = Rechnung, 2000 und 2001 = Budget, 2002 und 2003 = Finanzplan

2.1.2

Ausblick

Die in Aussicht gestellten Zahlungskredite der Finanzplanung, die Bewirtschaftung des Immobilienportfolios durch die Abteilung Immobilien Militär des Generalstabes und die Bedürfnisanmeldungen der Benützerorganisationen bestimmen im Wesentlichen die Höhe der in der mittelfristigen Investitionsplanung eingestellten neuen Verpflichtungen. Kürzungen der Zahlungskredite in den letzten Jahren führten dazu, dass begründete Vorhaben in spätere Botschaften verschoben werden mussten. Diese Projekte werden erneut priorisiert und stehen in den nächsten Jahren zusätzlich zur Realisierung und Finanzierung an.

Heute ist absehbar, dass in Zukunft vorrangig vor allem an der Ausbildungs- und Unterkunftsinfrastruktur qualitative bauliche Massnahmen notwendig werden. Damit die ausgewiesenen Immobilienbedürfnisse realisiert werden können, bedarf es für neue Investitionen in den Jahren 2002 und 2003 je rund 300 Millionen Franken an neuen Verpflichtungen (siehe dazu Diagramm 1).

3705

Der mit dem Voranschlag durch die Eidgenössischen Räte bewilligte Zahlungskredit ist die Basis für die Bautätigkeit. Im Diagramm 2 ist der Finanzbedarf aller bewilligter Vorhaben per 1. Januar 2000 ersichtlich. In den Jahren 2000 bis 2004 sind für militärische Immobilien mindestens je 260 Millionen Franken eingestellt, was das Volumen des Arbeitsvorrates positiv beeinflussen wird. Die Finanzierbarkeit des Verpflichtungskredites der Immobilienbotschaft Militär 2001 ist damit nachgewiesen.

Diagramm 2 300

250

260

260

260

260

36

37

42

35

49

48

50

60

58

60

265

20 62

200

150

100

56

28

175

34 38

12

119

50

89

82

59

16 4 36

2003

2004

0 2000

bis 1998

2001

1999

2000

2002

2001

2002

2003

2004

Rubrik Immobilien (Stand März 2000) Jährliche Zahlungskredite für die Jahre 2000­2004 in Millionen Franken aufgeteilt nach bewilligten Vorhaben (bis 1998, 1999, 2000) und geplanten Vorhaben (2001, 2002, 2003, 2004)

3706

2.1.3

Kantonale Kasernenanlage Liestal (BL) Sanierung und Ausbau der Kaserne 23,22 Millionen Franken Beitrag des Bundes Benutzer: HEER, Bundesamt für Betriebe des Heeres

2.1.3.1

Ausgangslage

Der Waffenplatz Liestal besteht aus der Kasernenanlage in der Stadt Liestal, dem Kantonalen Zeughaus, den Schiess- und Übungsplätzen Seltisberg, Sichtern und Oristal sowie dem Ausbildungsgelände Gitterli. Die Geschichte des Waffenplatzes ist eng mit der Geschichte der Stadt Liestal (althochdeutsch: der Wachtposten) verbunden. In den Jahren 1861 bis 1862 erstellte der Kanton die Kaserne. Diese wurde 1904 durch die Stadt Liestal mit dem Bau einer Militärhalle ergänzt. In den Jahren 1933 bis 1938 und 1951 bis 1953 erfolgten grössere Sanierungen sowie der Umbau und die Erweiterung des Hauptgebäudes der Kasernenanlage. Seither beschränkten sich die getroffenen baulichen Massnahmen am Kasernengebäude auf Instandhaltungsarbeiten. Die zum Waffenplatz Liestal gehörenden Ausbildungsanlagen hat der Bund in den vergangenen Jahren kontinuierlich den neuen Bedürfnissen angepasst.

Die eidgenössischen Räte bewilligten mit dem Bauvoranschlag 1997 einen Kredit von 4,6 Millionen Franken als Beitragsleistung für den Bau einer Mehrzweckhalle auf dem Kasernenareal. Der Bundesrat hat am 14. Dezember 1998 einem Projektierungskredit für die mit dieser Botschaft beantragten Sanierungs- und Ausbauarbeiten der Kaserne zugestimmt.

2.1.3.2

Begründung des Vorhabens

Militärisch Der Waffenplatz Liestal bildet heute mit den Waffenplätzen Aarau, Reppischtal und Herisau-Gossau einen Ausbildungskreis. Der Standort Liestal wird gemäss Entscheid Bundesrat und dem Ausbildungskonzept des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport auch in Zukunft und im Lichte der Armee XXI für die militärische Ausbildung von Bedeutung sein.

Politisch In der Region Basel, der zweitgrössten Agglomeration unseres Landes, geografisch durch den Jura von der übrigen Schweiz abgetrennt und wirtschaftlich grenzüberschreitend-europäisch ausgerichtet, hat der Gesichtspunkt der nationalen Kohäsion einen besonderen Stellenwert. Für die Verteilung und die Belegung von Waffenplätzen können generell nicht allein kostenmässige Überlegungen entscheidend sein.

Übergeordnete staatspolitische und föderalistische Gründe sind ebenso ausschlaggebend dafür, dass nördlich des Jura im Raum der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft der kantonale Waffenplatz Liestal erhalten bleiben soll.

Baulich / Betrieblich Die Bauten und Anlagen auf dem Kasernenareal sind unwirtschaftlich und entsprechen nicht den modernen Ausbildungsbedürfnissen. Die Einrichtungen sind demodiert. Der Zahn der Zeit hat an den Gebäuden sichtbare Spuren hinterlassen.

3707

Vor allem die Nebengebäude erfüllen weder die Benützeranforderungen noch die geltenden Sicherheitsvorschriften. Im Verpflegungsbereich lassen sich die Richtlinien des neuen Lebensmittelgesetzes nicht einhalten. Im Weiteren bedingen Raumkonzept und Ausstattungen einen sehr personalintensiven Aufwand bei der Speisenzubereitung, der Ausgabe und Verteilung.

2.1.3.3

Planungsvorgaben

Als Planungsgrösse wurde eine Reduktion von vier auf drei Rekrutenkompanien festgelegt. Die polyvalente Nutzung der Kasernenanlage ist prioritär. Im Hinblick auf künftige Reformen soll eine möglichst hohe Nutzungsflexibilität sichergestellt werden. Bei den räumlichen Massnahmen ist die Integration der «Frauen in der Armee» zu berücksichtigen.

Alle Gebäude der Kasernenanlage sollen in Bezug auf Infrastruktur und Komfort einen gleichwertigen, zeitgemässen Stand erhalten. Dabei sind die Instandsetzung und Restaurierung der Gebäudehülle, die Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen und des Brandschutzes im Hauptgebäude miteinzubeziehen.

2.1.3.4

Projektbeschreibung

2.1.3.4.1

Bauliche Anpassungen und Instandsetzungen

Hauptgebäude Das Ziel der Sanierung ist, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten und die Räume zeitgemäss auszustatten. Das Hauptgebäude und der Annexbau sollen aussen in Stand gesetzt, die Truppenschlafräume und Korridore renoviert und die Inneneinrichtungen wie Ablagekasten, Gestelle inklusive Mobiliar vollständig ersetzt werden.

Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes sind an Stelle der Zimmer für Soldaten und Unteroffiziere Büros für die Truppe, Schulkommando und Rekrutierung vorgesehen.

Diese Räume lassen sich ohne Veränderung der bestehenden Tragstruktur einfügen.

Der Eingang von der Kasernenstrasse zentral ins Gebäude wird «wiederhergestellt».

In den Obergeschossen sind verschiedene räumliche Anpassungen an das neue Nutzungskonzept notwendig. Zusätzlich zu den bereits sanierten Sanitäranlagen werden in den Unteroffiziers-Schlafräumen WC und Duschen eingebaut zur Erhöhung der Belegungskapazität, aber auch um die Nutzung der Kaserne den Frauen in der Armee zu ermöglichen.

Die Krankenabteilung ist nicht Bestandteil des Sanierungsprojektes und bleibt unverändert.

3708

2.1.3.4.2

Umbau

Freizeitzentrum Das bestehende Kantinengebäude wird zum Freizeitzentrum umgenutzt. Die Gaststube, ein Restaurant und die Produktion werden im Erdgeschoss untergebracht. Die Lese- und Spielräume der Truppe, der Aufenthaltsraum für Instruktoren und Offiziere sowie der Essraum der Offiziere sind im Obergeschoss angeordnet. Im Keller werden die neuen Lager-, Kühl- sowie Betriebsräume eingerichtet. Vom Kantinenweg wird ein neuer Eingang direkt in die öffentlich zugängliche Gaststube führen.

Die Haustechnik und die Oberflächen der Räume des bestehenden Kantinengebäudes müssen weitgehend erneuert werden. Die schützenswerten Bauelemente werden in Stand gesetzt.

Die bestehende Wirtewohnung wird saniert und umgenutzt als Wohnung für einen Betriebsangestellten.

Modellfoto: Kasernenanlage in der Stadt Liestal, BL

2.1.3.4.3

Neubauten

Dienstgebäude Ein dreigeschossiger Neubau vermittelt im Osten des Areals zwischen Besammlungsplatz und zukünftiger Wohnüberbauung Quellenhof. Im massiven Unter- und Sockelgeschoss befinden sich Wachtlokal, Retablierungsstände sowie verschiedene Magazine und zwei Schiesskinos. Die darüber liegenden drei Geschosse sind in Holz beziehungsweise Holz-Beton-Verbund gebaut und beinhalten im Erdgeschoss 3709

Küchen und Speisesäle der Truppe. Zeitgemässe Theorieräume und ein Vortragssaal sind im 1. Obergeschoss untergebracht. Die Zimmer für Instruktoren, Offiziere Schulstab und Besucher sind im 2. Obergeschoss angeordnet. Alle Zimmer können mit zwei Betten, WC und Duschen ausgerüstet werden, um eine polyvalente Nutzung zu ermöglichen.

Magazingebäude Unter Ausnützung der Topografie werden die Zeughaus- und Materialmagazine unter dem Besammlungs- und Aussensportplatz angeordnet, welche ebenerdig vom Parkplatzniveau erschlossen werden können. Die Betriebs- und Ausbildungsräume für den Bereich Motorwagendienst sind ebenfalls hier untergebracht.

Zwischen den Magazinen und dem Untergeschoss des Hauptgebäudes ist eine Einstellhalle angeordnet, welche erschlossen wird über die Zufahrt zu den Magazinen.

Die Einstellhalle ist dimensioniert für das Unterbringen von militärischen Kleinfahrzeugen und Transportern wie Duros und Anhängern. Sie lässt sich auch als Ausbildungsraum verwenden.

2.1.3.4.4

Denkmalpflege

Das vorliegende Nutzungs- und Bauprojekt trägt den Anliegen der Denkmalpflege vollumfänglich Rechnung, indem in den erhaltenswerten Bauten eine gleich bleibende oder eine der Struktur angepasste Nutzung vorgesehen ist.

Hauptgebäude Der zentrale Haupteingang zur Kasernenstrasse wird für Fussgänger rekonstruiert.

Im Erdgeschoss wird unter Beibehaltung der vorhandenen Tragstruktur die neue Nutzung eingefügt. Der seitliche Durchgang zum Kasernenhof wird aufgehoben und das Gebäude wieder in seine ursprüngliche Volumetrie zurückgeführt.

Kantine Das Gebäude wird von den Anbauten befreit und innen unter Würdigung der räumlichen und historischen Gegebenheiten umgebaut. Das zentrale Treppenhaus bleibt erhalten, das Umbauprojekt respektiert die Axialität des Gebäudes und die Raumaufteilung erfolgt unter Berücksichtigung der historischen Gegebenheiten.

Neubauten Die Neubauten übernehmen in der Materialisierung und Ausformulierung der Bauelemente die Sprache der abzubrechenden Nebengebäude und stellen Bezüge zu den bestehenden Bauten her. Die städtebauliche Situation wird dadurch wesentlich verbessert und die Gesamtanlage zu einem integralen Teil der städtischen Kernzone.

3710

2.1.3.4.5

Energie/Haustechnik ­ Sicherheit - Baubiologie Naturschutz

Energie/Haustechnik Alle Gebäude der Kasernenanlage beziehen ihre benötigte Wärmeenergie ab der vorhandenen Infrastruktur im Hauptgebäude. Die Heizzentrale wurde vor rund acht Jahren komplett saniert und stellt mit einem Blockheizkraftwerk, zwei Gas-Ölheizkesseln sowie einer Solaranlage eine moderne Energiezentrale dar.

Die vorhandene Trafostation für die Stromversorgung würde zwar in der Kapazität ausreichen. In Anbetracht des Alters wird sie jedoch ersetzt.

Die erforderlichen Haustechnikanlagen werden nach modernen Energie sparenden Gesichtspunkten konzipiert (Wärmerückgewinnung und bedarfsabhängige Steuerungen).

Mit der vorgesehenen Wärmedämmung in den Neubaubereichen werden die gemäss Kantonalem (BL) Energiegesetz vom 4. Februar 1991 zulässigen Wärmeverluste um zirka 20 Prozent unterschritten. Damit wird dem heutigen Trend nach verstärkter Wärmedämmung Rechnung getragen.

Sicherheit Im Haupt- und Freizeitgebäude sind im Zuge der Umbau- und Instandsetzungsmassnahmen Anpassungen und Ergänzungen im Brandschutzkonzept notwendig (Treppenhausabschlüsse, Feuerlöschposten u.a.). Die Neubauten werden gemäss den Anforderungen der Vereinigung kantonaler Feuerversicherer in Absprache mit der basellandschaftlichen Gebäudeversicherung geplant. Insbesondere ist im Dienstgebäude eine Sprinkleranlage für den Schutz der Holzkonstruktion vorgesehen.

Baubiologie Bei der Wahl der Baumaterialien werden die ökologischen und baubiologischen Aspekte gemäss Weisung des Kantonalen (BL) Hochbauamtes für den Einsatz von umweltschonenden Baumaterialien berücksichtigt. Beim Neubau des Dienstgebäudes bietet Holz als Hauptbaustoff zusammen mit einer sparsamen und einfachen Umsetzung eine ideale Grundlage.

Naturschutz Die im Projekt der Mehrfachsporthalle integrierte Anlage zur Nutzung von Regenwasser für die WC-Spülung wird auf das Betriebsgebäude und das Hauptgebäude erweitert.

In Absprache mit dem Natur- und Vogelschutzverein Liestal wird unter dem Vordach an der Ostfassade des Freizeitzentrums ein Einflugschlitz für Mauersegler vorgesehen. Der Natur- und Vogelschutzverein wird den dafür benötigten Brutkasten beschaffen und für die Reinigung des Einflugschlitzes sowie des Brutkastens besorgt sein.

3711

2.1.3.5

Investitionskosten und Finanzierung

Investitionskosten Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

1 2 3 4 5

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtung Umgebung Baunebenkosten

1­5 Total Baukosten 9 Ausstattung Mehrwertsteuer 1­9 Gesamtkosten

Kostenstellen (Fr.)

Anpassungen und Teilumbau

Umbau

Neubauten

Total

668 500 7 217 700 0 0 1 041 900

217 100 3 333 800 874 200 0 521 100

500 700 13 040 700 929 900 0 2 045 600

1 386 300 23 592 200 1 804 100 3 047 300 3 608 600

8 928 100 1 697 700 748 000

4 946 200 311 700 371 000

16 516 900 1 267 100 1 246 000

33 438 500 3 276 500 2 563 000

11 373 800

5 628 900

19 030 000

39 080 000

Zürcher Baukostenindex 1. April 1999 = 112,9 (1. Oktober 1988 = 100 Punkte)

In der Hauptgruppe Nr. 5, Baunebenkosten, sind enthalten: ­

1,3 Millionen Franken Rückstellungen und Architektenreserve gemäss BKP 5.81 für erwartete, jedoch nicht spezifizierte Kosten.

­

0,8 Millionen Franken Reserve gemäss BKP 5.83 für unvorhergesehene Kosten zur Verfügung Bauherr.

Kenndaten Art der Arbeit / Text

Grösse

BKP 2

BKP 1,2,3,5

43 655 m 3 10 887 m 2

177 Fr./m3 712 Fr./m2

220 Fr./m3 881 Fr./m2

Umbau Rauminhalt gemäss SIA 116 Geschossfläche gemäss SIA 416

5 036 m 3 1 520 m 2

712 Fr./m3 2 357 Fr./m2

1 056Fr./m3 3 498 Fr./m2

Neubauten Rauminhalt gemäss SIA 116 Geschossfläche gemäss SIA 416

35 444 m 3 8 180 m 2

396 Fr./m3 1 174 Fr./m2

501 Fr./m3 2 171 Fr./m2

Anpassungen und Instandsetzungen Rauminhalt gemäss SIA 116 Geschossfläche gemäss SIA 416

Finanzierung Träger des Sanierungs- und Ausbauprojektes ist der Kanton Basel-Landschaft. Die Baukosten (Gesamtkosten exklusive Anteil für Wohnung, Freizeitzentrum und Ausstattung), werden gemäss der Sanierungsvereinbarung zu dreissig Prozent vom Kan-

3712

ton und zu siebzig Prozent vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport getragen.

Daraus ergibt sich folgender Kostenteiler: Text

Kosten inklusive Mehrwertsteuer (Fr.)

Total

Anteil Kanton BL

Anteil Bund

Bau Wohnung, Freizeitzentrum Ausstattung

35 412 800 145 000 3 522 200

10 623 840 145 000 3 242 600

24 788 960 0 279 600

Gesamtkosten - Projektierungskredit = Vom Bund noch zu bewilligen

39 080 000

14 011 440

25 068 560 1 850 000 23 218 560

2.1.3.6

Verträge

Die Benützung des Waffenplatzes Liestal basiert auf dem Vertrag vom 11. Mai 1965 (4. Juni 1965) mit Nachträgen. Darin sind Lage und Ausmass der dem Bund zur Verfügung gestellten Parzellen und Objekte bezeichnet, das Verfügungsrecht umschrieben und die Entschädigungen geregelt. Die Bestimmungen der Grundsatzerklärung zwischen Bund, Kanton und Stadt Liestal bilden die Grundlage für die zukünftige Gestaltung des Waffenplatzes Liestal und dessen Betrieb. In dieser Grundsatzerklärung wird der Fortbestand des Waffenplatzes Liestal für mindestens fünfzig Jahre nach Abschluss der Sanierung der Kaserne festgehalten.

Der bestehende Waffenplatzvertrag wird erneuert.

Im Benützungsvertrag wird der Waffenplatzvertrag konkretisiert. Insbesondere werden die zur Verfügung stehenden Anlagen bezeichnet, die Details der finanziellen Leistungen definiert sowie die Haftungs- und Versicherungsfragen geregelt. Der Benützungsvertrag tritt zusammen mit dem Waffenplatzvertrag in Kraft und gilt so lange wie dieser.

Die Modalitäten der Finanzierung des Sanierungs- und Ausbauprojektes werden in der Sanierungsvereinbarung betreffend Bauten, Anlagen und Einrichtungen auf dem Waffenplatz Liestal geregelt.

In dieser Vereinbarung werden Gegenstand und Umfang der Erneuerung umschrieben. Ebenso werden die Gesamtkosten und die Grundlagen für die vom Kanton und vom Bund zu leistenden Beiträge festgelegt. Ferner wird der Kanton BaselLandschaft als Bauherr bezeichnet, sein Hochbauamt mit der Durchführung der Sanierung beauftragt und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft geregelt.

2.1.3.7

Termine

Mit den Bauarbeiten kann im April 2001 begonnen werden. Die Gesamtbauzeit beträgt knapp zwei Jahre. Der Bezug der sanierten und der neu erstellten Räume durch die Truppe ist vorgesehen für Januar 2003.

3713

2.1.4

Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

Benützerorganisationen / Text

Generalstab, Operationen: Werterhaltungs-, Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten an den Anlagen der höheren Führung EIGER und PALÜ, Sanierung und Anpassung des EMP-Schutzes an einer 2-stöckigen Pilotanlage eines grossen Verbandes, Um- und Anpassungsarbeiten an Übersetzstellen für die neue Stahlträgerbrücke beziehungsweise die Schwimmbrücke 95.

Generalstab, Versorgung: Anpassen von Unterflur- und Unterfelstankanlagen sowie von Unterflurstillhaltelager an die geltenden gesetzlichen Vorschriften (Luftreinhalteverordnung und Umweltschutzvorschriften), Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltschutzmassnahmen am Unterflurstillhaltelager Erlenbach BE.

Generalstab, Territoriale Aufgaben: Sanieren der Gebäudehülle und Erneuern der Haustechnik im Militärspital Disentis GR, Installation einer Personenschutzanlage gemäss SUVA-Vorschriften in bestehenden Militärspitälern.

Alle Benützerorganisationen Steuerung der einzelnen Verpflichtungskredite beim Generalstab, Planung: Zur Finanzierung der Projektierungskosten für alle Immobilienmassnahmen, für unvorhergesehene bauliche Massnahmen, für Vorhaben in den Bereichen lokale Netzwerke / Telekommunikation und dem Kommunikationssystem der Bundesverwaltung, für Anpassungsarbeiten im Rahmen der Umweltschutzgesetzgebung, für Landerwerb und Landerwerbsnebenkosten sowie Expertisen für Verdachtsflächen im Zusammenhang mit Liquidationen, für Security- und Safety-Massnahmen, für Mobiliarbeschaffungen bei Umbauten an militärischen Objekten und Anlagen, für Umlegungen und Anpassungen von Kabelanlagen, für bauliche Massnahmen an bestehenden Wasserversorgungsanlagen, für die Erneuerung von Strassen und Plätzen sowie Bahnverladerampen, für Massnahmen zur Erhaltung ausgewählter Objekte von historischer Bedeutung aus dem 1. und 2. Weltkrieg, für den Unterhalt und das Erhalten noch in Betrieb stehender Unterkunftsbaracken, für die sicherheits- und kapazitätsmässige Anpassung an die heutigen Vorschriften von bestehenden Stromversorgungsanlagen, für Anpassungsarbeiten an Zufahrten zu militärischen Anlagen.

Generalstab, Führungsunterstützung: Einbau von Glasfaserkabel zwischen Anlagen und Übertragungsstellen an verschiedenen Standorten, Erstellen von Normbauten für zwei Knotenvermittlungs- und Senden/Empfangen-Anlagen, Anpassen der Installationen und des Layouts an die neuen
Systeme in Führungsanlagen, bauliche Massnahmen und Anpassung von Übertragungsausrüstungen an Glasfaserkabelanlagen, bauliche Anpassungen zu Gunsten des automatischen Fernmeldenetzes von Führungsanlagen der grossen Verbände.

3714

(Mio. Fr.)

9,920

12,920

4,700

40,700

27,800

Benützerorganisationen / Text

(Mio. Fr.)

HEER, Betriebsbauten: Erneuerung Proviantmagazin und Betriebsstoffdienst im Nachschubbetrieb Brenzikofen in Grünenmatt BE, Anpassung der technischen Installationen der Betriebsstoff-Nachschubtankanlagen Bronschhofen SG und Silenen UR an die geltenden Umweltschutzvorschriften, Neubau einer Selbstbetankungsanlage im Eidgenössischen Zeughaus Blankenburg Zweisimmen BE, Einbau von je zwei Warenaufzügen in den Eidgenössischen Zeughäusern Seewen SZ und Payerne VD.

HEER, Ausbildungsinfrastruktur: Bauliche Anpassungen an der Unterkunfts- und Ausbildungsinfrastruktur auf bestehenden Waffen- und Schiessplätzen an die Bedürfnisse der Armee XXI, Umsetzen von Sicherheitsmassnahmen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Objekt- und Brandschutz auf dem Waffenplatz und im Zeughaus Thun BE, Bau der zweiten Etappe der Ortskampfanlage auf dem Schiessplatz Aeuli Paschga in Walenstadt SG, Erweiterung Steinhaus, Munitionsmagazin und Truppenunterkunft Fleugmatt auf dem Panzerschiessplatz Hinterrhein GR, Einbau von Wärmebildkameras in der Atemschutzausbildungsanlage Wangen an der Aare BE, bauliche Erweiterung des Dienstgebäudes auf dem Truppenübungsplatz Schwellbrunn AR, Material für bauliche Truppenarbeiten auf Waffen- und Schiessplätzen, Bau einer Betankungsanlage für die Fahrzeuge der Truppe und des Waffenplatzes auf dem Panzerschiessplatz Hinterrhein GR, Erweiterung der Kurzdistanzanlage Mätteli auf dem Waffenplatz Reppischtal, Birmensdorf ZH.

Luftwaffe: Erste von drei Etappen für den Neubau einer Einstellhalle zu Gunsten der Flugbetriebsfahrzeuge (Schneeräumfahrzeuge, Pistenreinigungsfahrzeuge, Tankfahrzeuge, Lösch- und Unfallpikett-Fahrzeuge) mit Nebenräumen für die Gerätschaften der Rettungsdienste auf dem Militärflugplatz Meiringen BE, Anpassungsarbeiten für die Installation des neuen Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems FLORAKO (3. Etappe) an der Militärradarstation 3 und dem Materialkompetenzzentrum Dübendorf ZH (2. Etappe), Ersatz der Militärseilbahn Iffigenalp­Weisshorn 1. Bahnsektion in der Lenk BE, Sanierung der Flugzeughalle 4 auf dem Militärflugplatz Emmen LU, bauliche Anpassungen an verschiedenen Fliegerhöhen- und Übermittlungsanlagen der Luftwaffe für die Installation des Richtstrahl-Breitbandübertragungssystems 3. Etappe Teilnetz blau, bauliche Vorbereitung der Funkstandorte für FLORAKO KOMSYS, 7. Etappe.

10,860

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten).

Total Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken

42,010

42,270

191,180

3715

2.2

Rubrik Vertragliche Leistungen

2.2.1

Allgemeines

Der Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3500.001 Vertragliche Leistungen wird beantragt für die Finanzierung von vertraglich geregelten Beitragsgeschäften des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport an Immobilienvorhaben mit Dritten. Es handelt sich um Verpflichtungsbeiträge für bauliche Massnahmen mit einem militärischen Bedürfnis in Anlagen der Kantone, der Gemeinden, der Swisscom AG, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post sowie von zivilen Partnern und Korporationen. Das gemeinsame Bauen ermöglicht die Abdeckung von militärischen Bedürfnissen bei gleichzeitigem Nutzen von Synergien. Weil die Realisation der Bauvorhaben mit dem Baufortschritt der betreffenden zivilen Bauten koordiniert werden muss, können die Planung und der Baubeginn nur sehr begrenzt durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport beeinflusst werden.

Diagramm 3 - BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit 45 40 35 30

27

26

25 22

25 20

19 20

42

20

20

20

39

15

34

15

15

15 10

20

20

5

21

19

12

12

7 5

2

0 1992

93

94

95

96

97

98

99

2000

1

2

3

Mit BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Vertragliche Leistungen Rubrik Vertragliche Leistungen (Stand März 2000) Entwicklung Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken 1992­1999 = Rechnung, 2000 und 2001 = Budget, 2002 und 2003 = Finanzplan

3716

Mit 6,7 Millionen Franken ist die beantragte Verpflichtungskreditsumme um zirka 12,5 Millionen Franken kleiner als im Vorjahr. Dies ergibt auf Ende 2001 einen Verpflichtungskreditsaldo in der Grössenordnung von rund 36 Millionen Franken, was dem 1,8fachen Zahlungskredit entspricht.

2.2.2

Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

Benützerorganisationen / Text

(Mio. Fr.)

Generalstab, Planung: Kostenbeitrag gemäss Vertrag für den Neuaufbau der durch Lawinenniedergang zerstörten SAC-Hütte in Cristallina TI, Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Kostenbeiträge an unvorhergesehene Projekte.

HEER, Ausbildungsinfrastruktur: Beitrag an den Kanton Genf für bauliche Sofortmassnahmen an der Kaserne «Les Vernets» GE, Beitrag an den Kanton Glarus für die 1. Etappe der Erneuerungsarbeiten an der Sernftalstrasse zum Schiessplatz Wichlen GL.

Rubrik Vertragliche Leistungen. Total Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken

2.3

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen

2.3.1

Allgemeines

4,500

2,200

6,700

Mit dem Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3110.002 Immobilienunterhalt und Liquidationen werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an bestehenden militärischen Immobilien, energietechnische Massnahmen, nicht versicherte Schäden sowie die Liquidation (Rückbau) nicht mehr benötigter militärischer Anlagen finanziert.

Mit 152 Millionen Franken ist die gesamte Verpflichtungskreditsumme 3 Millionen Franken kleiner als die letztjährige. Dies ergibt auf Ende 2001 einen Verpflichtungskreditsaldo von 270 Millionen Franken. Dies entspricht ca. dem 2,3fachen Zahlungskredit.

Betriebliche Unterhaltsmassnahmen an der Verteidigungsinfrastruktur wurden bisher aus dem Ersatzmaterial- und Unterhaltsbudget (EUB) finanziert. Mit dem Ziel, eine verbesserte Budgetierungs- und Kostentransparenz zu schaffen und im Nachgang zur Regierungs- und Verwaltungsreform Bau, Liegenschaften und Beschaffung (RVR-NOVE, BLB), werden diese Mittel ab dem Jahr 2001 mit der Immobilienbotschaft Militär anbegehrt.

3717

Diagramm 4 - BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit

200 180 160 140 120

114

113

126

126

157

157

2

3

115

101 95

100

123

118

95

190 157

80 130

60

100

110

155

152

2000

1

108

40 20 0 1994

95

96

97

98

99

Mit BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Immobilienunterhalt u Liquidationen Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (Stand März 2000) Entwicklung Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken 1994­1999 = Rechnung, 2000 und 2001 = Budget, 2002 und 2003 = Finanzplan

2.3.2

Kreditzusammensetzung

Der Verpflichtungskredit für Immobilienunterhalt und Liquidationen setzt sich wie folgt zusammen: Text

Verpflichtungskredit Total ­ Liquidationen ­ Nicht versicherte Schäden ­ Energietechnische Massnahmen = Anteil reiner Immobilienunterhalt

3718

Rahmenkredite (Mio. Fr.)

Total (Mio. Fr.)

152,000 8,000 7,000 6,000

21,000 131,000

2.3.3

Kreditzuteilung an die Benützerorganisationen

Beim Generalstab, Untergruppe Planung werden die 21 Millionen Franken für Liquidationen, nicht versicherte Schäden und energietechnische Massnahmen zu Gunsten aller Benützerorganisationen eingestellt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus heutiger Sicht (März 2000) erforderliche Zuteilung des Kreditanteiles für reinen Immobilienunterhalt an die einzelnen Benützerorganisationen.

Benützerorganisationen

Objektkredite (Mio. Fr.)

Rahmenkredite (Mio. Fr.)

Generalstab, Operationen Generalstab, Logistik, Versorgung Generalstab, Logistik, Territoriale Aufgaben Generalstab, Planung Generalstab, Führungsunterstützung HEER, Betriebsbauten HEER, Ausbildungsinfrastruktur HEER, Kommando Festungswachtkorps Gruppe, Rüstung Luftwaffe

­ ­ ­ ­ ­ 1,500 ­ ­ ­ 2,000

5,000 9,000 6,000 ­ 5,000 22,500 40,000 6,000 8,000 26,000

Total Objektkredite/Rahmenkredite

3,500

127,500

Gesamttotal für reinen Immobilienunterhalt

2.3.4

131,000

Immobilienunterhalt

Planung Unterhaltsarbeiten benötigen im Gegensatz zu den Investitionsvorhaben kürzere Planungszeiten. Die Aufträge im laufenden Unterhalt werden nach Dringlichkeit erteilt. Bedeutende Unterhalts- und Liquidationsvorhaben für mehr als 1 Million Franken werden einzeln und objektbezogen beantragt und sind mit einem Projekt inklusive Kostenvoranschlag dokumentiert. Die überwiegende Anzahl der Vorhaben umfassen Massnahmen bis eine Million Franken und sind mit Bedürfnismeldungen der Benützerorganisationen oder den entsprechenden Massnahmenplanungen aus der betriebswirtschaftlichen und technischen Überwachung dokumentiert.

Für die Finanzierung sämtlicher Unterhaltsvorhaben im Jahr 2001 ­ an ungefähr 1500 von rund 16 000 klassierten Objekten ­ wird ein Verpflichtungskredit zu Gunsten der Benützerorganisationen und des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten anbegehrt. Dieser definiert sich aus den Finanzvorgaben, der Grösse des zu unterhaltenden Immobilienbestandes sowie aus den Erfahrungswerten.

Massnahmen Die Unterhaltsarbeiten an den bestehenden Immobilien haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, weil zur Schonung des knappen Baulandes wenn immer möglich auf Neubauten «auf der grünen Wiese» verzichtet wird. In diesem Sinne

3719

dient der Unterhalt auch dem Substanzerhalt der Objekte mit Blick auf künftige Umnutzungen. Der Immobilienunterhalt umfasst folgende Massnahmen: Das Bewahren und Wiederherstellen der baulichen Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der operativen Einsatzfähigkeit für eine festgesetzte Dauer. Die Versorgung und Entsorgung (Energie für die Entfeuchtung und Heizung) beim Leerbestand und bei nicht betrieblich genutzten Anlagen (Objekte der Landesverteidigung). Die Instandsetzung eines Bauwerkes von bedeutendem kulturellem Wert.

Unterschieden wird zwischen planbaren (Einzelprojekte), periodischen (Serviceund Revisionsarbeiten) und laufenden (Reparaturen) Massnahmen. Alle Einzelprojekte werden auf ihre Notwendigkeit hin und in Abstimmung mit der Nutzungsvorgabe überprüft, dem militärischen Plangenehmigungsverfahren unterzogen und einzeln freigegeben.

Mitteleinsatz In der Privatwirtschaft wird der jährliche finanzielle Unterhaltsaufwand mit ein bis zwei Prozent der Gebäudeversicherungssumme eingesetzt. Die adäquate Zahl, der Wiederherstellungswert militärischer Anlagen, ermittelt das Bundesamt für Armeematerial und Bauten, weil der Bund das Schadenrisiko an seinen Vermögenswerten selber trägt. Die Berechnung des Prozentsatzes für Instandhaltungsmassnahmen setzt die Summe aus den eingesetzten Finanzmitteln und den Eigenleistungen der Anlagebetreiber dem Wiederherstellungswert der zu unterhaltenden Bauten und Anlagen gegenüber. Mit den in dieser Immobilienbotschaft beantragten 131 Millionen Franken sollen reine Unterhaltsmassnahmen an Immobilien mit einem Gesamtwert von 24 Milliarden Franken ausgeführt werden. Dies entspricht einem Mitteleinsatz von zirka 0,5 Prozent des Wiederherstellungswertes.

2.3.5

Energietechnische Massnahmen

Mit diesem Kredit für energietechnische Massnahmen werden vorab die gemäss Luftreinhalteverordnung notwendigen Sanierungen von Heizungsanlagen finanziert.

Im Sinne des Programmes Energie 2000 des Bundesrates kommen dabei neben konventionellen Systemen vermehrt auch alternative Lösungen wie Holzschnitzelheizungen oder Wärmekraftkopplungen zum Einsatz.

2.3.6

Nicht versicherte Schäden

In den Weisungen über die Risikoübernahme und Schadenerledigung für Risiken des Bundes vom 1. August 1997 ist festgelegt, dass der Bund das Risiko für Schäden an seinen Vermögenswerten grundsätzlich selber trägt. Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Schäden, die durch ausserordentliche, nicht voraussehbare Ereignisse entstanden sind sowie für die notwendigen Sofortmassnahmen sind der Rubrik Immobilienunterhalt zu belasten. Deshalb wird dafür jedes Jahr ein auf Erfahrung beruhender Kredit eingestellt.

3720

2.3.7

Liquidationen

Mit der Armeereform 95 und PROGRESS sind allein im Bereich der Kampf- und Führungsbauten rund 13 500 Objekte obsolet geworden. Diese Überbestände werden nach Möglichkeit verkauft oder an die früheren Landeigentümer zurückgegeben.

Dies ist aber nicht immer möglich. So werden vor allem Objekte in Strassen und Eisenbahnanlagen aus Sicherheitsgründen rückgebaut. Das gleiche gilt für die zahlreichen grossen Festungen, die aus Umweltschutzgründen auszuräumen sind, sofern keine militärische oder zivile Nachnutzung gefunden wird.

2.3.8

Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

Benützerorganisationen / Text

Alle Benützerorganisationen Steuerung der einzelnen Verpflichtungskredite beim Generalstab, Planung: 127,5 Millionen Franken Rahmenkredite zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Unterhaltsmassnahmen und Unterhaltsprojekte.

21 Millionen Franken Rahmenkredite für die Liquidation von nicht mehr benötigten Bauten und Anlagen, für nicht versicherte Schäden an militärischen Objekten, für das Umsetzen von Massnahmen gemäss der Luftreinhalteverordnung und Energie 2000.

HEER, Betriebsbauten: Objektkredit für die Sanierung Gebäude 3 des Eidgenössischen Zeughauses in Sarnen OW.

Luftwaffe: Objektkredit für die Instandsetzung der CO2 Brandschutzanlage in den Munitionskammern der Flugzeugkaverne in Buochs NW, Objektkredit für die Sanierung der O2-Produktionsanlage in der Flugzeugkaverne Buochs NW.

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen.

Total Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken

Mio. Fr.

148,500

1,500

2,000

152,000

3721

3

Zusammenfassung der beantragten neuen Verpflichtungskredite

3.1

Gliederung nach Projektgrösse

Text

Franken

Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Rubrik Immobilien: Sanierung und Ausbau der Kaserne Liestal BL HEER, Bundesamt für Betriebe des Heeres, Ausbildungsinfrastruktur (Ziffer 2.1.3) Vorhaben bis 10 Millionen Franken

23 220 000

349 880 000

Rubrik Immobilien: Vorhaben gemäss Objektliste (Ziffer 2.1.4)

191 180 000

Rubrik Vertragliche Leistungen: Vorhaben gemäss Objektliste (Ziffer 2.2.2)

6 700 000

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen: Vorhaben gemäss Objektliste (Ziffer 2.3.8)

152 000 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

3722

23 220 000

373 100 000

3.2

Gliederung nach Benützerorganisationen

Rubriken Benützerorganisationen / Text

Rubrik Immobilien: (Ziffer 2.1.3 und 2.1.4) Generalstab, Operationen Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Generalstab, Logistik, Versorgung Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Generalstab, Logistik, Territoriale Aufgaben Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Generalstab, Planung Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Generalstab, Führungsunterstützung Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken HEER, Betriebsbauten Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken HEER, Ausbildungsinfrastruktur Ein Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Vorhaben bis 10 Millionen Franken Luftwaffe Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Rubrik Vertragliche Leistungen: (Ziffer 2.2.2) Generalstab, Planung Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken HEER, Ausbildungsinfrastruktur Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken

Franken

Total Franken

214 400 000 9 920 000 12 920 000 4 700 000 40 700 000 27 800 000 10 860 000 65 230 000 23 220 000 42 010 000 42 270 000 6 700 000 4 500 000 2 200 000

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen: (Ziffer 2.3.8) Generalstab, Planung Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken HEER, Betriebsbauten Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Luftwaffe Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken

152 000 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

373 100 000

148 500 000 1 500 000 2 000 000

3723

4

Zusammenfassung der Auswirkungen

4.1

Personelle Auswirkungen

Die mit dieser Botschaft beantragten Projekte verursachen keine Erhöhung des Personalbestandes.

4.2

Finanzielle Auswirkungen

Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien Militär mit den für die Realisierung erforderlichen jährlichen Zahlungstranchen eingestellt. Diese werden im Rahmen des jährlichen Voranschlages zur Genehmigung unterbreitet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.

4.3

Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Verpflichtungskredite werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.

5

Legislaturplanung 1999­2003

Die Immobilienbotschaft Militär ist ein jährlich wiederkehrendes Geschäft und als solches nicht in der Legislaturplanung enthalten.

6

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.

10966

3724