zu 14.402 Parlamentarische Initiative Aufzeichnung und Auswertung der elektronischen Zugriffsprotokolle der Ratsmitglieder Bericht des Büros des Nationalrates vom 7. November 2014 Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Januar 2015

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht des Büros des Nationalrates vom 7. November 2014 betreffend die parlamentarische Initiative 14.402 «Aufzeichnung und Auswertung der elektronischen Zugriffsprotokolle der Ratsmitglieder» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. Januar 2015

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2014-3222

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Das Büro des Nationalrates (Büro-NR) will mit seiner Vorlage die Zuständigkeiten bei der namentlichen personenbezogenen Auswertung regeln, insbesondere für die Abklärung eines konkreten Verdachts auf Missbrauch der elektronischen Infrastruktur und für die Ahndung eines erwiesenen Missbrauchs nach der Verordnung vom 22. Februar 20121 über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der erwähnten Verordnung auch für die Bundesversammlung (Art. 57q Abs. 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972; RVOG). Die Zuständigkeiten im Bereich des Parlaments sollen neu in der Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 20033 (ParlVV) geregelt werden. Wer einen Missbrauchsverdacht hegt, soll Kontakt mit der oder dem Sicherheitsbeauftragten der Bundesversammlung aufnehmen. Diese oder dieser verfasst einen schriftlichen Bericht und holt die Einwilligung der betroffenen Person zur namentlichen personenbezogenen Auswertung ein. Dann beantragt die oder der Sicherheitsbeauftragte bei der Betreiberin eine Auswertung der bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur angefallenen Daten. Stimmt die betroffene Person nicht zu, so muss für die Ratsmitglieder die Verwaltungsdelegation und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionssekretariate die Fraktionspräsidentin oder der Fraktionspräsident die Auswertung bewilligen.

Das Büro-NR wollte diese Thematik bereits im Rahmen der parlamentarischen Initiative 13.403 «Extranet. Zugang für Ratsmitglieder» vom 8. November 20134 regeln. Da sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20. November 20135 gegen die Ausweitung der Zugriffe auf das Extranet ausgeprochen hatte, hat das Büro-NR am 14. Februar 2014 beschlossen, die ganze Vorlage zurückzuziehen und dem Rat nur noch den vom Bundesrat unbestrittenen Teil zu unterbreiten. Hiermit wird diese bereits damals unbestrittene Thematik dem Bundesrat erneut zur Stellungnahme vorgelegt.

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Stellungnahme des Bundesrates

Aus der Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es seine Zuständigkeiten regelt. Er begrüsst es aber, dass das Parlament die datenschutzrechtlichen Vorgaben konkretisieren will.

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SR 172.010.442 SR 172.010 SR 171.115 BBl 2013 8921 BBl 2013 8933

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