Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Albanien

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Februar 2000 1, beschliesst:

Art. 1 1

Das am 12. November 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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BBl 2000 2501

2508

2000-0306