Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 13124 Widersprechende HASTAG (Zürich) AG, Industriestrasse 16, CH-8196 Wil ZH, CH-Marke Nr. 444 379 (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Leysser GmbH, Industriestrasse 10, DE-55743 Idar-Oberstein, internationale Registrierung Nr. 1 151 718 «LEYSSER macht mehr!» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. März 2015 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 13124 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die angefochtene internationale Registrierung Nr. 1 151 718 «LEYSSER macht mehr!» (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung für sämtliche beanspruchten Waren und Dienstleistung6en zum Schutz in der Schweiz zugelassen (sog. Déclaration d'octroi de la protection faisant suite à un refus provisoire ­ règle 18ter.2)i) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

4.

Der Widersprechenden wird die Widerspruchsgebühr von 800 Franken zurückerstattet.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

20. März 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3048

2015-0842