Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Risch (ZG), BVA Rotkreuz; Korrosionsschutz Stehtank 11 bis 22 im Tankfeld V (1780 TA) vom 27. Februar 2015

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 2. Juli 2014 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erneurung des Korrosionsschutzes der Stehtanks 11 bis 22 im Tankfeld V unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

17. März 2015

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2015-0631