Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Aktuarvereinigung hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung für Pensionsversicherungsexperten und Pensionsversicherungsexpertinnen eingereicht. Das Reglement vom 25. Januar 1989 wird aufgehoben.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

21. November 2000

2000-2374

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

5625