Bundesbeschluss über die Verlängerung und Aufstockung des Rahmenkredits zur Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit vom 24. September 2015

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 20032 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Januar 20153, beschliesst:

Art. 1 1 Der mit dem Bundesbeschluss vom 22. Dezember 20114 zur Weiterführung der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit bewilligte Rahmenkredit wird um 84 Millionen Franken aufgestockt.

Verpflichtungen zulasten des aufgestockten Rahmenkredits können bis zum 31. Dezember 2016 eingegangen werden.

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Art. 2 Zulasten des aufgestockten Rahmenkredites kann Personal finanziert werden, das zeitlich befristet für die Durchführung der Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit erforderlich ist. Für die Finanzierung von Stellen dürfen höchstens 10 Prozent des aufgestockten Rahmenkredits eingesetzt werden.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat 8. Juni 2015

Ständerat, 24. September 2015

Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Claude Hêche Die Sekretärin: Martina Buol

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SR 101 SR 193.9 BBl 2015 1439 BBl 2012 355

2015-0085

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Verlängerung und Aufstockung des Rahmenkredits zur Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit. BB

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