Abgelehnte Gesuche um Arbeitszeitbewilligungen

Bewilligung für Sonntagsarbeit (Art. 19 ArG) ­ 14-000330 / 45780791 MS Mail-Service AG, 9000 St. Gallen Call-Center (Kundendienst ­ ohne Verkaufs- oder verkaufsähnlichen Aktivitäten) Besonderes Konsumbedürfnis 2 M, 8 F 01.02.2014­31.01.2017 (Erneuerung) (M = Männer, F = Frauen, J = Jugendliche) Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44 ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 322 29 48) Akteneinsicht nehmen.

21. April 2015

Staatssekretariat für Wirtschaft: Direktion für Arbeit

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2015-1052