Eigentümernachforschung 1.

Der Eigentümer der am 5. Februar 2014 in den Räumlichkeiten des «Game Factory Spielsalons/Internetkaffee's» an der Schaffhauserstrasse 58 in 8152 Glattbrugg Opfikon beschlagnahmten Geldspielautomaten Smart Touch (ESBK U5557, U5558 und U5559) wird aufgefordert, sich zwecks Rückgabe der drei Automaten beim Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkomission, 3003 Bern, zu melden.

2.

Dem Eigentümer wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Bundesblatt angesetzt, um sich für die Rückgabe der Gegenstände mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission in Verbindung zu setzen, oder seinen Verzicht auf deren Rückgabe zu erklären. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird dies als Verzicht auf die Rückgabe der Gegenstände gewertet und die Gegenstände werden vernichtet.

3.

Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.

18. August 2015

6086

Eidgenössische Spielbankenkommission

2015-2199