Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wartau, Schiessplatz Schollberg; Altlastensanierung Mitwirkung und Anhörung vom 11. November 2015 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

Sanierungsprojekt Rodungsgesuch Bauprojekt

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Wartau schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Wartau vom 24. November 2015 bis 11. Januar 2016 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 11. Januar 2016, bei der Gemeinde Wartau zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

24. November 2015

2015-3110

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

8351