Verfügung über das Gesuch um Wiedereinsetzung in den früheren Stand gemäss Artikel 47 PatG Europäisches Patent Nr. 01 555 930 Antragstellerin: I-Dent, Innovations for Dentistry SA, 1024 Ecublens Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum verfügte am 13. Februar 2015: 1.

Die Antragstellerin hat keine Legitimation zur Stellung eines Wiedereinsetzungsgesuchs.

2.

Auf das Gesuch um Wiedereinsetzung in den früheren Stand wird nicht eingetreten.

3.

Dieser Entscheid wird dem Patentinhaber durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

17. März 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Abteilung Recht & Internationales

2246

2015-0439