Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement/ Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Steueramtshilfegesetzes (gestohlene Daten) Die Praxis der Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten wird gelockert. Neu soll auf Ersuchen eingetreten werden können, falls ein ausländischer Staat solche Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat.

Weiterhin nicht möglich ist die Amtshilfe, falls ein Staat gestohlene Daten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erworben hat.

Datum der Eröffnung: 2. September 2015 Vernehmlassungsfrist: 2. Dezember 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 464 09 51, Fax 031 323 08 33, www.sif.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. September 2015

2015-2517

Bundeskanzlei

6849

Vernehmlassungsverfahren

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