Bundesbeschluss

Entwurf

über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2016­2018 in Davos und weitere Sicherheitsmassnahmen vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Februar 20152, beschliesst:

Art. 1 Der Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 5000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen am World Economic Forum (WEF) während jeweils maximal 11 Tagen in den Jahren 2016­2018 in Davos wird genehmigt.

Art. 2 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport erstattet den Sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und Ständerates jeweils vor den WEF-Jahrestreffen 2016­2018 Bericht über die Sicherheitslage und nach den WEF-Jahrestreffen 2016­2018 Bericht über den Einsatz der Armee.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 510.10 BBl 2015 2033

2014-3309

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Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2016­2018 in Davos und weitere Sicherheitsmassnahmen. BB

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