Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2015 (Rüstungsprogramm 2015) vom 7. September 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 20152, beschliesst:
Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Rüstungsprogramm 2015 wird zugestimmt.
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Es wird ein Gesamtkredit von 542 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial gemäss Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
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Art. 2 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS wird ermächtigt, Kreditverschiebungen zwischen den einzelnen Verpflichtungskrediten nach Artikel 1 Absatz 2 vorzunehmen.
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Innerhalb des bewilligten Gesamtkredits dürfen mittels Kreditverschiebungen die Verpflichtungskredite insgesamt je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
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Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat 16. Juni 2015
Ständerat, 7. September 2015
Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Claude Hêche Die Sekretärin: Martina Buol
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SR 101 BBl 2015 1863
2014-2812
7421
Rüstungsprogramm 2015. BB
Anhang
Verpflichtungskreditverzeichnis Vorhaben
Führung Wirksamkeit im Einsatz
Beträge in Fr.
250 000 000 21 000 000
Mobilität
271 000 000
Gesamtkredit Rüstungsprogramm 2015
542 000 000
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