Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2015 (Rüstungsprogramm 2015) vom 7. September 2015

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 20152, beschliesst:

Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Rüstungsprogramm 2015 wird zugestimmt.

1

Es wird ein Gesamtkredit von 542 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial gemäss Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.

2

Art. 2 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS wird ermächtigt, Kreditverschiebungen zwischen den einzelnen Verpflichtungskrediten nach Artikel 1 Absatz 2 vorzunehmen.

1

Innerhalb des bewilligten Gesamtkredits dürfen mittels Kreditverschiebungen die Verpflichtungskredite insgesamt je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.

2

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat 16. Juni 2015

Ständerat, 7. September 2015

Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Claude Hêche Die Sekretärin: Martina Buol

1 2

SR 101 BBl 2015 1863

2014-2812

7421

Rüstungsprogramm 2015. BB

Anhang

Verpflichtungskreditverzeichnis Vorhaben

­ Führung ­ Wirksamkeit im Einsatz

Beträge in Fr.

250 000 000 21 000 000

­ Mobilität

271 000 000

Gesamtkredit Rüstungsprogramm 2015

542 000 000

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