Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfügt: 1.

Der am 8. Dezember 2015 von Salomatov Vsevolod aus Moskau ohne die nach dem Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (SR 453) erforderlichen Bewilligungen eingeführte Kaviar (500 Gramm) wird beschlagnahmt.

2.

Dem Verfügungsadressaten wird eine Frist von 30 Tagen seit der Veröffentlichung eingeräumt, die erforderlichen Dokumente beim BLV einzureichen oder auf die Ware zu verzichten. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist wird die Ware eingezogen.

3.

Die Gebühren von 120 Franken für den Erlass der Verfügung sind 30 Tage nach Rechtskraft mit dem Vermerk «Salomatov Vsevolod, V-3195» auf das Postkonto 30-6562-4, IBAN: CH51 0900 0000 3000 6562 4, Swift: POFICHBEXXX, Clearing Nr. (BC): 90000 zu bezahlen.

4.

Der Verfügungsadressat hat für allfällige weitere Korrespondenz in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen.

22. Dezember 2015

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Internationales, Artenschutz Mirjam Walker

2015-3379

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