Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N06, Abschnitt 36, Rubigen­Thun Nord, Kanton Bern vom 18. Dezember 2014

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 2 Buchstabe a und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N06 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Spiez: ­

von km 10.550 bis km 10.950: 100 km/h

­

von km 10.950 bis km 17.150: 80 km/h

in Fahrtrichtung Bern: ­

von km 18.450 bis km 18.050: 100 km/h

­

von km 18.050 bis km 10.900: 80 km/h

II Verschwenkung der Fahrstreifen im Baustellenbereich in beiden Richtungen und in den Hauptbauphsen Überleitung in Gegenverkehr (Verkehrsregim 4/0 resp. 0/4).

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 5.50 m (2.50 m, Überholspur/3.00 m, Normalspur) im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

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SR 741.01 SR 741.21 2014-3373

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten: ab 12. Januar 2015 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. 14. November 2015).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

13. Januar 2015

Bundesamt für Strassen Der stellvertretende Direktor: Jürg Röthlisberger

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