Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 14189 Widersprechende Louis Widmer AG, Rietbachstrasse 5, CH-8952 Schlieren, CH-Marke Nr. 303 090 «REMEDERM» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin La Roche-Posay Laboratoire Pharmaceutique, Avenue René Levayer, FR-86270 La Roche-Posay, internationale Registrierung Nr. 1 226 844 «RENODERM».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. August 2015 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 14189 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1400 Franken (inkl. hälftige Widerspruchsgebühr) zu erstatten.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

21. August 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7440

2015-2753