Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft/Swisscom AG/ Ringier AG (Art. 32 und 33, BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; Kartellgesetz, KG; SR 251) Am 10. August 2015 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Demnach beabsichtigen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, die Swisscom AG und die Ringier AG ein gemeinsam zu kontrollierendes Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen zu gründen um mit diesem in der Schweiz das Werbeinventar der drei Unternehmensgruppen und von Dritten zu vermarkten. Die drei Zusammenschlussparteien sollen je zu einem Drittel direkt am Gemeinschaftsunternehmen beteiligt sein.

Es bestehen Anhaltspunkte, dass die Zusammenarbeit bei der zielgruppenspezifischen TV-Werbung zu einer Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führt. Daher hat die Wettbewerbskommission beschlossen, die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf die Werbemärkte zu prüfen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (+41 58 462 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Hallwylstrasse 4 CH-3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

29. September 2015

2015-2653

Sekretariat der Wettbewerbskommission

7033