14.096 Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016­2020 (Kulturbotschaft) vom 28. November 2014

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen die Entwürfe zu Änderungen der folgenden Bundesgesetze mit dem Antrag auf Zustimmung: 1

Filmgesetz

2

Kulturförderungsgesetz

Zudem unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, die Entwürfe zu folgenden Bundesbeschlüssen: 3

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2016­2020

4

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Film in den Jahren 2016­2020

5

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2016­2020

6

Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2016­2020

7

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2016­2020

8

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2016­2020

9

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2016­2020

10 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2016­2020.

2014-0197

497

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben: 2012

P

12.3195

Situation des Buchmarktes (S 1.6.2012, Savary)

2012

P

12.3327

Für eine Buchpolitik (S 1.6.2012, Recordon)

2013

M

12.4017

Anpassung der Bestimmungen zur Angebotsvielfalt beim Film (N 20.3.2013, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR; S 11.6.2013)

2013

P

12.4055

Kunstsammlungen des Bundes der Öffentlichkeit zugänglich machen (N 21.6.2013, Bulliard)

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. November 2014

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

498

Übersicht In dieser Botschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Kreditperiode 2016­2020: Gestützt auf die Herausforderungen, die sich namentlich aus der Globalisierung, der Digitalisierung, dem demografischen Wandel, der Individualisierung und der Urbanisierung für die Kulturpolitik ergeben, soll die Förderpolitik des Bundes in den nächsten Jahren auf die drei Handlungsachsen «kulturelle Teilhabe», «gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» ausgerichtet und durch verschiedene Massnahmen entlang dieser Handlungsachsen umgesetzt werden. Der Bundesrat setzt sich im Weiteren zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden in der Kulturpolitik zu intensivieren und bereits vorhandene Ansätze zu einer «Nationalen Kulturpolitik» weiter zu entwickeln. Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2016­2020 beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 1 121,6 Millionen Franken.

Ausgangslage Gemäss Artikel 27 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 2009 (KFG) erfolgt die finanzielle Steuerung der Kulturförderung des Bundes jeweils über eine vierjährige Botschaft (Kulturbotschaft). Die Kulturbotschaft für die Jahre 2016­ 2020 ist die zweite Kulturbotschaft. Um in der Folgeperiode eine zeitliche Abstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen in anderen Aufgabenbereichen zu erreichen, wird die Geltungsdauer der vorliegenden Kulturbotschaft einmalig auf fünf Jahre verlängert.

Inhalt der Vorlage Die Kulturbotschaft 2016­2020 definiert neue strategische Handlungsachsen für die Kulturpolitik des Bundes und legt das Fundament für eine «Nationale Kulturpolitik». Die Neuausrichtung der strategische Handlungsachsen führt in den einzelnen Förderbereichen zu neuen Fördermassnahmen respektive zu neuen Förderakzenten.

Abgesehen von diesen Neuerungen schreibt die Kulturbotschaft 2016­2020 die bisherige Kulturpolitik fort und sieht allenfalls punktuelle Anpassungen in den einzelnen Förderbereichen vor (z. B. Verstärkung der Auslandaktivitäten von Pro Helvetia und Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus des Schweizerischen Nationalmuseums im 2016).

Strategische Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes Tiefgreifende gesellschaftliche Entwicklungen beeinflussen den Kulturbereich und führen zu neuen Herausforderungen: ­

Die Globalisierung setzt Kulturunternehmen und Kulturschaffende einem harten internationalen Wettbewerb aus. Die Globalisierung kann zu einer Reduktion kultureller Ausdrucksformen und Angebote führen und stellt eine Herausforderung für die Wahrung der kulturellen Vielfalt dar.

499

­

Die Digitalisierung beeinflusst die Produktion und den Vertrieb von Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen nachhaltig. Insbesondere im Musik-, Literatur- und Filmbereich befindet sich die gesamte Verwertungskette derzeit im Umbruch.

­

Der demografische Wandel lässt die Schweiz vielfältiger, älter und bevölkerungsreicher werden. Migration, Alterung und Bevölkerungswachstum machen die Schweiz heterogener und stellen eine Herausforderung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verständigung zwischen den verschiedenen sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften in der Schweiz dar.

­

Die Individualisierung verstärkt sich namentlich aufgrund höherer Einkommen, steigendem Bildungsniveau sowie einer Zunahme verfügbarer Freizeit in den letzten Jahrzehnten. In der «Multioptionsgesellschaft» wird das Kulturpublikum stets heterogener und die Erwartungen und Ansprüche an das Kulturangebot divergieren immer stärker.

­

Die Urbanisierung führt zu immer grösseren Agglomerationen. Das Kulturangebot auf dem Land nimmt dabei in verschiedenen Gegenden tendenziell ab. In Siedlungsgebieten erhöhen Verdichtung und energetische Sanierungen den Druck auf historische Bauten und Anlagen sowie archäologische Fundstellen und stellen eine Herausforderung für die Baukultur dar.

Vor diesem Hintergrund will der Bund seine Förderpolitik in den nächsten Jahren auf drei Handlungsachsen ausrichten und neue Massnahmen entlang dieser Handlungsachsen umsetzen: ­

500

Kulturelle Teilhabe: Kulturelle Teilhabe meint die aktive und passive Teilnahme möglichst vieler am Kulturleben und am kulturellen Erbe. Die Stärkung der Teilhabe am kulturellen Leben wirkt den Polaritäten in der Gesellschaft entgegen und ist damit eine zentrale Antwort auf die Herausforderungen der kulturell diversen Gesellschaft. In der Förderperiode 2016­ 2020 sind folgende Neuerungen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe vorgesehen: Erstens will der Bund den physischen, intellektuellen und finanziellen Zugang zur Kultur durch geeignete Massnahmen fördern. Zweitens will er in Umsetzung der von Volk und Ständen am 23. September 2012 angenommenen neuen Verfassungsbestimmung zur musikalischen Bildung seine Anstrengungen in diesem Bereich verstärken: Bisherige Massnahmen sollen ausgebaut und neue Massnahmen ­ namentlich ein Programm «Jugend und Musik» ­ eingeführt werden. Drittens will der Bund die Leseförderung ausbauen und ergänzend zur bisherigen Unterstützung von Organisationen neu auch Einzelvorhaben fördern wie etwa Kinder- und Jugendbuchfestivals oder Lesetage. Um dem Publikum die Bundeskunstsammlungen näherzubringen, sollen schliesslich diese online zugänglich gemacht werden. Abgesehen von diesen neuen spezifischen Massnahmen werden alle Kulturinstitutionen des Bundes die kulturelle Teilhabe in Zukunft verstärkt in den Fokus ihrer Tätigkeit nehmen, etwa im Bereich der Bibliotheks- und Museumspolitik.

­

Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Anerkennung der kulturellen Vielfalt der Gesellschaft und Respekt vor sprachlichen und kulturellen Minderheiten sind wichtige Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden des Landes. Durch folgende Massnahmen will der Bund in der Förderperiode 2016­2020 den Zusammenhalt stärken: Vermehrte Förderung literarischer Übersetzungen zwischen den Landessprachen; Stärkung des Stellenwerts der italienischen Sprache ausserhalb der italienischen Schweiz; Weiterentwicklung des schulischen Austauschs zwischen den Sprachregionen; Intensivierung des von Pro Helvetia geförderten Kulturaustauschs im Inland; Entwicklung einer Strategie zur Förderung zeitgenössischer Baukultur; Verbesserung der Lebensbedingungen der Schweizer Fahrenden als kulturelle Minderheit.

­

Kreation und Innovation: Kultur hat ein grosses Potenzial, positiv auf die Kreativität und Innovationskraft eines Staates wie auch auf dessen Wahrnehmung im Ausland einzuwirken. So ist das Kunst- und Kulturschaffen ein wichtiges Experimentier- und Erprobungslabor für Fragen der Zukunft und kann Innovations- und Erneuerungsprozesse auslösen. In der Förderperiode 2016­2020 will der Bund die Kreation und Innovation im Kulturbereich durch folgende Massnahmen stärken: Vertiefung der erprobten Zusammenarbeit zwischen Kulturförderung, Industrie und Wirtschafts- sowie Innovationsförderung in den Sparten Design und interaktive digitale Medien; Einführung einer Standortförderung im Bereich der Filmherstellung, die finanzielle Anreize setzt, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen vermehrt in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen.

Nationale Kulturpolitik Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Individualisierung und Urbanisierung betreffen alle Staatsebenen gleichermassen und erfordern gemeinsame Antworten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es heute in der Schweiz aber kaum eine inhaltliche Abstimmung der Kulturförderung zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Die erwähnten Entwicklungen erfordern eine engere Zusammenarbeit im Sinne einer «Nationalen Kulturpolitik». «Nationale Kulturpolitik» bedeutet, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die Herausforderungen gemeinsam analysieren und ­ unter Wahrung der Kulturhoheit der Kantone ­ aufeinander abgestimmte Massnahmen als Antworten auf diese Herausforderungen entwickeln. Dazu wurde am 25. Oktober 2011 der «Nationale Kulturdialog» durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ins Leben gerufen. Der «Nationale Kulturdialog» stellt das geeignete Gefäss dar, um eine nationale Kulturpolitik inhaltlich weiter zu entwickeln.

Finanzielle Auswirkungen auf den Bund Die mit der Kulturbotschaft beantragten Finanzierungsbeschlüsse belaufen sich auf insgesamt 1121,6 Millionen Franken für die Förderperiode 2016­2020. Die beantragten Kredite liegen damit für die gesamte Finanzierungsperiode 2016­2020 65,1 Millionen Franken respektive 6,2 Prozent über der Finanzplanung des Bundes.

501

Inhaltsverzeichnis Übersicht

499

Abkürzungsverzeichnis

505

1

Grundzüge der Vorlage 1.1 Kulturpolitische Ausgangslage 1.1.1 Einleitung 1.1.2 Staatliche Kulturförderung in der Schweiz 1.1.3 Private und halbstaatliche Kulturförderung in der Schweiz 1.2 Evaluation der Kulturbotschaft 2012­2015 1.3 Akteure der Kulturpolitik des Bundes 1.3.1 Bundesamt für Kultur 1.3.2 Pro Helvetia 1.3.3 Schweizerische Nationalbibliothek 1.3.4 Schweizerisches Nationalmuseum 1.4 Umfeldanalyse 1.5 Nationale Kulturpolitik als Prozess 1.6 Kulturpolitik des Bundes 2016­2020 1.6.1 Zentrale Handlungsachsen des Bundes 1.6.2 Wesentliche Neuerungen der Bundeskulturförderung 2016­2020 1.7 Ergebnis der Vernehmlassung 1.8 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

507 507 507 509 510 510 512 513 514 516 518 520 522 524 524

Die einzelnen Förderbereiche der Kulturpolitik 2.1 Kunst- und Kulturschaffen 2.1.1 Visuelle Künste 2.1.2 Design 2.1.3 Theater 2.1.4 Literatur 2.1.5 Tanz 2.1.6 Musik 2.1.7 Film 2.2 Kultur und Gesellschaft 2.2.1 Museen und Sammlungen 2.2.2 Bibliotheken 2.2.3 Baukultur, Heimatschutz und Denkmalpflege 2.2.4 Audiovisuelles Erbe der Schweiz 2.2.5 Kulturelle Teilhabe (Musikalische Bildung, Leseförderung, Kunstvermittlung, Laien- und Volkskultur) 2.2.6 Sprachen, Verständigung und kultureller Austausch im Inland 2.2.7 Fahrende und jenische Minderheit

530 530 533 535 538 540 544 546 548 553 553 559 562 569

2

502

526 527 529

573 581 585

2.3

2.4

2.5

Kulturarbeit im Ausland 2.3.1 Institutionelle Zusammenarbeit 2.3.2 Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland Innovation 2.4.1 Neue Zusammenarbeitsmodelle ­ Kultur und Wirtschaft 2.4.2 Neue kulturelle Tendenzen Beitrag an die Stadt Bern

587 588 592 596 596 599 601

3

Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen 3.1 Filmgesetz 3.2 Kulturförderungsgesetz

602 602 603

4

Massnahmen und Finanzen 4.1 Bundesamt für Kultur 4.1.1 Vorbemerkungen 4.1.2 Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das Kulturförderungsgesetz 4.1.3 Zahlungsrahmen Film 4.1.4 Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer 4.1.5 Rahmenkredit Heimatschutz und Denkmalpflege 4.1.6 Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung 4.1.7 Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland 4.2 Pro Helvetia 4.2.1 Hintergrund und Ausgangslage 4.2.2 Ziele und Massnahmen 4.2.3 Zahlungsrahmen Pro Helvetia 4.3 Schweizerische Nationalbibliothek 4.4 Schweizerisches Nationalmuseum 4.5 Finanzen im Überblick 4.6 Vergleich zur Periode 2012­2015

606 606 606

Auswirkungen 5.1 Auswirkungen auf den Bund 5.1.1 Finanzielle Auswirkungen 5.1.2 Personelle Auswirkungen 5.1.3 Sonstige Auswirkungen auf den Bund 5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete 5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 5.4 Andere Auswirkungen

625 625 625 625 625

6

Verhältnis zur Legislaturplanung

627

7

Rechtliche Aspekte 7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 7.2 Erlassform 7.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

627 627 628 628

5

607 610 612 612 613 614 615 615 616 620 620 621 623 623

626 626 627

503

7.4 7.5

Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen

628 636

1

Filmgesetz (Entwurf)

637

2

Kulturförderungsgesetz (Entwurf)

639

3

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2016­2020 (Entwurf)

641

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Film in den Jahren 2016­2020 (Entwurf)

643

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2016­2020 (Entwurf)

645

6

Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2016­2020 (Entwurf)

647

7

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2016­2020 (Entwurf)

649

8

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2016­2020 (Entwurf)

651

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2016­2020 (Entwurf)

653

4 5

9

10 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2016­2020 (Entwurf)

504

655

Abkürzungsverzeichnis AAG ARE ASTRA BABS BAFU BAK BAV BBL BFE BFS BV BWL BWO CCSP CDN CEN Corodis EDA EDI EDK EFD FiG FLAG ICOMOS Suisse

Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz vom 9. Oktober 1987 Bundesamt für Raumentwicklung Bundesamt für Strassen Bundesamt für Bevölkerungsschutz Bundesamt für Umwelt Bundesamt für Kultur Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Bauten und Logistik Bundesamt für Energie Bundesamt für Statistik Bundesverfassung vom 18. April 1999 Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung Bundesamt für Wohnungswesen Centre culturel suisse Paris Centre Dürrenmatt Neuchâtel Europäisches Komitee für Normung Commission romande de diffusion de spectacles Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Eidgenössisches Departement des Innern Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Eidgenössisches Finanzdepartement Filmgesetz vom 14. Dezember 2001 Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget Landesgruppe Schweiz des Internationalen Rates für Denkmalpflege ISOS Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz KBK Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten KFG Kulturförderungsgesetz vom 11. Dezember 2009 KFV Kulturförderungsverordnung vom 23. November 2011 KGTG Kulturgütertransfergesetz vom 20. Juni 2003 KTI Kommission für Technologie und Innovation MEDIA Mesures pour Encourager le Développement de l'Industrie Audiovisuelle MSG Museums- und Sammlungsgesetz vom 12. Juni 2009 NB Schweizerische Nationalbibliothek NBibG Nationalbibliotheksgesetz vom 18. Dezember 1992 NHG Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz Panorama 2011 Erhebung zur öffentlichen Literaturförderung in der Schweiz RTVG Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 505

SGV SSchG SIKJM SINY SKK SNM SpG SRG SSR SSV Unesco VBS WBK-N

506

Schweizerischer Gemeindeverband Schweizerschulengesetz vom 21. März 2014 Schweizerisches Institut für Kinder- und Jugendmedien Swiss Institute New York Städtekonferenz Kultur Schweizerisches Nationalmuseum Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007 Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft Schweizerischer Städteverband Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates

Botschaft 1

Grundzüge der Vorlage

1.1

Kulturpolitische Ausgangslage

1.1.1

Einleitung

Die Totalrevision der Bundesverfassung1 (BV) im Jahr 1999 stellt eine wichtige Wegmarke in der rund 130-jährigen Geschichte der Kulturpolitik des Bundes dar, welche mit dem Bundesbeschluss für den Schutz historischer Denkmäler (1886) sowie mit der Gründung des Schweizerischen Landesmuseums (1890) und der Schweizerischen Landesbibliothek (1895) begann. Mit Artikel 69 BV erhielten verschiedene bis dahin lediglich auf Bundesbeschlüssen beruhende Fördertätigkeiten des Bundes im Rahmen der Totalrevision erstmals eine eigenständige Verfassungsgrundlage. Zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels wurde unter Federführung BAK der Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz2 (KFG) erarbeitet. Das Parlament verabschiedete das KFG am 11. Dezember 2009. Das neue Gesetz trat am 1. Januar 2012 in Kraft.

Das KFG definiert die Aufgaben des Bundes in der Kulturförderung und regelt die Zuständigkeiten zwischen dem BAK und der Kulturstiftung Pro Helvetia sowie die Finanzierung und Steuerung der Kulturpolitik des Bundes neu:

1 2

­

In Bezug auf die Finanzierung und Steuerung der Aktivitäten des Bundes im Kultursektor sieht das KFG ein neues gemeinsames Steuerungsinstrument vor: Nach Artikel 27 KFG unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung für jeweils vier Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes (Kulturbotschaft). Die Kulturbotschaft bestimmt für diese Periode jeweils die Schwerpunkte der Förderung sowohl in sämtlichen Bereichen nach dem KFG als auch in den spezialgesetzlichen Kulturbereichen wie Film oder Heimatschutz und Denkmalpflege. Nicht Teil der Kulturbotschaft sind dagegen nach dem Willen des Gesetzgebers die kulturellen Tätigkeiten des EDA sowie der NB. Zur Gesamtsteuerung der Kulturpolitik des Bundes sieht das KFG vor, dass das BAK die Aktivitäten aller Bundesakteure koordiniert (Art. 29 Abs. 1 KFG).

­

Im Rahmen der neuen Aufgabenteilung überantwortete der Gesetzgeber folgende bisherige Aufgaben des BAK an Pro Helvetia: Nachwuchsförderung, Vertretung der Schweiz an Länderbiennalen und -quadriennalen, Beiträge an Medienkunstprojekte, Förderung der Fotografie sowie Beiträge an Buchmessen im Ausland. Im Gegenzug überliess der Gesetzgeber folgende bisherigen Aufgaben der Pro Helvetia dem BAK: Finanzhilfen an Swiss Films, Verlagsförderung, Unterstützung kultureller Grossveranstaltungen mit Breitenwirkung, Organisation und Finanzierung von Symposien und ähnlichen Anlässen schwerpunktmässig zur Kulturpolitik.

SR 101 SR 442.1

507

Darüber hinaus enthält das KFG auch verschiedene materielle Änderungen in der Kulturförderung des Bundes, die in der Förderperiode 2012­2015 erstmals zum Tragen kamen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen folgende Bestimmungen: ­

Artikel 5 KFG verpflichtet den Bund, in der Kulturpolitik mit den Kantonen, Städten und Gemeinden zusammenzuarbeiten.

­

Artikel 9 KFG in Verbindung mit Artikel 2a der Kulturförderungsverordnung vom 23. November 20113 (KFV) sieht vor, dass das BAK und Pro Helvetia 12 Prozent ihrer Finanzhilfen für Kulturschaffende an die Pensionskasse respektive an die Säule 3a der betreffenden Finanzhilfeempfänger ausrichten. Der Anteil von 12 Prozent wird je zur Hälfte durch die Kulturschaffenden und durch das BAK respektive Pro Helvetia finanziert. Mit dieser neuen Bestimmung wird die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden verbessert.

­

Artikel 10 KFG gibt dem BAK neu die Kompetenz, Finanzhilfen an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes auszurichten. Das BAK kann dabei Institutionen Dritter mit Betriebsbeiträgen unterstützen, wobei das Parlament die Empfänger der Betriebsbeiträge im Rahmen der Kulturbotschaft 2012­2015 direkt festlegte. Im Weiteren kann das BAK gestützt auf Artikel 10 KFG Finanzhilfen an Projekte namentlich zur Sicherung, Konservierung oder Restaurierung von Kulturgütern leisten. Schliesslich kann das BAK bei Museumsausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben auszahlen.

­

Artikel 11 KFG definiert die Nachwuchsförderung erstmals als eigenständigen Förderbereich der Kulturpolitik des Bundes. Zuständig für deren Umsetzung ist Pro Helvetia.

­

Mit Artikel 12 KFG erhielt das BAK per 2012 eine neue Kompetenz zur Förderung der musikalischen Bildung.

­

Artikel 13 KFG erlaubt dem BAK, zusätzlich zu den bestehenden Design-, Kunst- und Filmpreisen, in allen weiteren Kunstsparten Preise und Auszeichnungen auszurichten.

­

Mit Artikel 19 KFG wurde die Tätigkeit der Pro Helvetia im Bereich der Kunstvermittlung neu gesetzlich verankert.

Die erste Kulturbotschaft nach dem neuen Finanzierungs- und Steuerungsprozess betraf die Förderperiode 2012­2015. In dieser ersten Kulturbotschaft definierte der Bundesrat unter anderem sogenannte «Kernziele» der Kulturpolitik des Bundes («Pflege der kulturellen Vielfalt», «Verbesserung des Zugangs zur Kultur», «Förderung des Kulturaustauschs», «Verstärkung der Zusammenarbeit», «Schaffung guter Rahmenbedingungen»).4 Zusätzlich legte er zwei auf vier Jahre befristete transversale Themen fest, zu deren Umsetzung alle Kulturakteure des Bundes durch geeignete Fördermassnahmen beitragen sollten («Lebendige Traditionen» und «Kultur Digital»).5 Für eine Evaluation der ersten Kulturbotschaft wird auf Ziffer 1.2 verwiesen.

3 4 5

508

SR 442.11 BBl 2011 2971, hier 2994­2997 BBl 2011 2971, hier 2994­2997

Gegenstand dieser zweiten Kulturbotschaft ist die Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2016­2020. Im Unterschied zur ersten Kulturbotschaft 2012­2015 wird die Geltungsdauer einmalig auf fünf Jahre erweitert. Durch die Verlängerung wird den Vorgaben des Finanzhaushaltrechts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die Kulturbotschaft ab 2021 auf die Legislaturperioden abgestimmt ist und im gleichen Jahr wie die anderen bedeutenden mehrjährigen Finanzvorlagen des Bundes im Parlament beraten werden kann. Diese zeitliche Abstimmung erlaubt es dem Bundesrat, die Vorlagen optimal mit dem Handlungsspielraum der jeweiligen Legislaturperiode in Einklang zu bringen, was eine nachhaltige und kohärente Finanzpolitik des Bundes unterstützt und die Planungssicherheit der Subventionsempfänger erhöht.

Nach Darstellung der kulturpolitischen Ausgangslage (Ziff. 1.1), der Evaluation der Kulturbotschaft 2012­2015 (Ziff. 1.2) und der Präsentation der Akteure der Kulturpolitik des Bundes (Ziff. 1.3) werden vorliegend in einer Umfeldanalyse für die Kulturpolitik massgebliche gesellschaftliche Veränderungsprozesse (Megatrends) aufgezeigt (Ziff. 1.4) und daraus Ansätze einer nationalen Kulturpolitik (Ziff. 1.5) sowie die zentralen Handlungsachsen und wesentlichen Neuerungen der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2016­2020 (Ziff. 1.6) abgeleitet. Schliesslich werden in der vorliegenden Botschaft die zentralen Herausforderungen, Ziele und Massnahmen in den verschiedenen Förderbereichen dargelegt (Ziff. 2) sowie die Rechtsanpassungen (Ziff. 3) und die dazu notwendigen Finanzmittel (Ziff. 4) beantragt.

1.1.2

Staatliche Kulturförderung in der Schweiz

In der Kulturbotschaft 2012­2015 wurden umfassende Angaben zur Kulturfinanzierung durch die öffentliche Hand sowie zur verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung zwischen den staatlichen Akteuren geliefert.6 Diese Angaben sind für die Förderperiode 2016­2020 wie folgt zu präzisieren respektive zu aktualisieren:

6 7

8

­

In der Schweiz ist es vor allem die öffentliche Hand, die kulturelle Projekte und Institutionen in massgeblicher Weise fördert. Das BFS publiziert regelmässig Daten zur öffentlichen Kulturfinanzierung.7 Im Stichjahr 2011 beliefen sich die Kulturausgaben der öffentlichen Hand auf total 2,59 Milliarden Franken. Die wichtigsten Kulturförderer sind die Gemeinden mit über der Hälfte der Mittel (51 % oder 1,33 Mia. Fr.). Die kantonalen Aufwendungen für die Kulturförderung belaufen sich auf rund 38 Prozent (997 Mio. Fr.) der Gesamtausgaben. Der Bund beteiligt sich mit rund 10 Prozent (267 Mio. Fr.)

an der öffentlichen Finanzierung der Kultur in der Schweiz. Vergleiche mit den vorhergehenden Jahren sind nur begrenzt möglich, da Anfang 2008 beim Bund eine neue Finanzstatistik eingeführt wurde.

­

Die Kulturförderung des Bundes basiert auf verschiedenen Bestimmungen der Bundesverfassung.8 Je nach Aufgabenbereich verfügt der Bund im Verhältnis zu den Kantonen über parallele oder subsidiäre Kompetenzen. Für BBl 2011 2971, hier 2983 Kulturfinanzierung durch die öffentliche Hand, einsehbar unter: www.bfs.admin.ch Themen > 16 ­ Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturfinanzierung > Indikatoren.

Vgl. im Detail die Ausführungen in der Kulturbotschaft 2012­2015: BBl 2011 2987

509

die Kulturpolitik massgebliche gesellschaftliche Veränderungsprozesse (vgl.

Ziff. 1.4) haben ebenfalls Einfluss auf die Bundeskompetenzen im Kulturbereich nach Artikel 69 BV: Weil die Herausforderungen in der Kulturpolitik immer öfter von überregionaler Bedeutung sind, wachsen die Anknüpfungspunkte für Massnahmen des Bundes gestützt auf Artikel 69 BV, die immer dann möglich sind, wenn ein gesamtschweizerisches Interesse gegeben ist.

Im Resultat nähert sich somit die subsidiäre Bundeskompetenz nach Artikel 69 BV zusehends den parallelen Bundeskompetenzen gestützt auf Artikel 70 BV (Sprachen), Artikel 71 BV (Film) und Artikel 78 BV (Natur- und Heimatschutz) an.

1.1.3

Private und halbstaatliche Kulturförderung in der Schweiz

Die Kulturförderung durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden wird ergänzt durch die Kulturförderung von halbstaatlichen Institutionen sowie von Privaten (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen usw.). Einen klaren gesetzlichen Auftrag zur Kulturförderung im Sinne des Service public hat dabei die SRG SSR. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Schweizer Kulturförderung sind im Weiteren die Lotterien. Das Lotteriegesetz schreibt vor, dass deren Erträge zwingend zugunsten von gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken zu verwenden sind. Den Kantonen fliessen aus den in der Schweiz bewilligten Lotterien und Wetten auf diese Weise jährlich Gelder in der Höhe von über 500 Millionen Franken zu, die von der jeweils zuständigen kantonalen Instanz (Regierungsrat, Parlament, Amt, Verteilkommission) unter anderem zur Förderung kultureller Vorhaben ausgeschüttet werden. Kulturförderung durch Private ist für die Schweizer Kulturlandschaft von eminenter Wichtigkeit. So gibt es in der Schweiz über 12 500 gemeinnützige Stiftungen mit geschätzten 40 Milliarden Franken Stiftungsvermögen. Kultur gehört dabei neben Bildung und Forschung, Gesundheitswesen und Sozialdiensten zu den wichtigsten Förder- und Aktivitätsbereichen dieser Stiftungen.9 Der Bundesrat erachtet die Zusammenarbeit zwischen Bund und privaten beziehungsweise halbstaatlichen Kulturförderinstanzen als sinnvoll und wichtig. Die Kulturinstitutionen des Bundes haben in der Förderperiode 2012­2015 ihre bestehenden Partnerschaften mit diesen Akteuren fortgesetzt und neue Kooperationen aufgebaut (vgl. für Beispiele Ziff. 2).

1.2

Evaluation der Kulturbotschaft 2012­2015

Bei der folgenden Evaluation der Förderperiode 2012­2015 beschränkt sich die Bewertung auf übergeordnete Aspekte, die alle Kulturakteure des Bundes und alle Förderbereiche betreffen. Bereichsspezifische Evaluationen finden sich in Ziffer 2 der Botschaft: ­

9

510

Mittelfristige Steuerung: Bis zum Inkrafttreten des KFG verabschiedete das Parlament die Budgets der verschiedenen Kulturförderungsbereiche (mit Georg von Schnurbein: Der Schweizer Stiftungssektor im Überblick ­ Daten, Tätigkeiten und Recht, Basel 2009, S. 35ff.

Ausnahme von Pro Helvetia) grundsätzlich jeweils für ein Jahr im Rahmen des Voranschlags des Bundes. Diese sektorielle und kurzfristige Betrachtung machte eine Gesamtsteuerung der Kulturpolitik des Bundes schwierig. Die Zusammenfassung aller Förderaktivitäten in eine gemeinsame Finanzierungsvorlage für eine mehrjährige Förderperiode hat sich nach Ansicht des Bundesrates sehr bewährt. Sie bringt erstens eine erhöhte Planungssicherheit und erlaubt es zweitens besser als bisher, Herausforderungen zu erkennen, eine Gesamtstrategie zu definieren und Prioritäten zu setzen.

­

Koordination der Bundesakteure: Vor dem Hintergrund der angestrebten nationalen Kulturpolitik ist es unentbehrlich, dass das BAK seine Funktion als Koordinator aller Bundesaktivitäten ausfüllt.

­

Neue Aufgabenteilung zwischen BAK und Pro Helvetia: Die neue Aufgabenteilung zwischen BAK und Pro Helvetia hat sich bewährt: Sie erlaubte aus Sicht der Akteure, deren Profil als Förderstelle der Kulturarbeit im Ausland (Pro Helvetia) respektive des Films (BAK) zu stärken. Die neue Aufgabenteilung ist zudem klarer für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller und daher adressatenfreundlicher. Offene Fragen in Bezug auf den Vollzug der neuen Aufgabenteilung auf Fachebene konnten zwischen Pro Helvetia und BAK geklärt werden. In der konkreten Umsetzung wird die Aufgabenteilung weiterhin auf ihr Optimierungspotenzial hin geprüft.

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Kooperation mit staatlichen Partnern: Artikel 5 KFG verpflichtet den Bund, in der Kulturpolitik mit den Kantonen, Städten und Gemeinden zusammenzuarbeiten. Diese neue Bestimmung bildet die Grundlage für die Vereinbarung zum «Nationalen Kulturdialog», welche die staatlichen Partner am 25. Oktober 2011 abschlossen. Die Vereinbarung hat namentlich zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen zu verstärken, den Informationsaustausch zu verbessern, die Tätigkeiten der verschiedenen Staatsebenen besser aufeinander abzustimmen und gemeinsame Kulturprojekte zu lancieren. Zur Erreichung dieser Ziele haben der Bund, die Kantone, die Städte und die Gemeinden für die Jahre 2012­2013 sowie 2014­2015 je ein Arbeitsprogramm definiert, das konkrete Themen zur gemeinsamen Bearbeitung und Lösungsfindung festhält (z. B. Kulturstatistik der öffentlichen Kulturausgaben). Die bisher im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» erzielten Ergebnisse sind positiv zu bewerten. Angesichts der gesellschaftlichen Trends (vgl. Ziff. 1.4), welche die Kulturpolitik in der Schweiz und deren Akteure gleichermassen vor neue Herausforderungen stellen, sind der Dialog und die Kooperation nach Ansicht des Bundesrates weiter zu intensivieren. Insbesondere ist in verschiedenen Bereichen eine abgestimmte und koordinierte Förderpolitik anzustreben (vgl. Ziff. 1.5).

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Kernziele der Kulturpolitik des Bundes: Wie bereits erwähnt, hat der Bundesrat in der Kulturbotschaft 2012­2015 erstmals sogenannte «Kernziele» der Kulturpolitik des Bundes definiert. Diese Kernziele waren in der parlamentarischen Beratung unbestritten und sind auch aus heutiger Sicht als wichtige Ziele der Kulturpolitik des Bundes anzusehen. Allerdings waren die fünf Kernziele weder systematisch auf die gesetzlichen Grundlagen bezogen, noch liess sich daraus eine profilierte Förderpolitik ableiten. In der vorliegenden Botschaft werden daher die Kernziele aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen inhaltlich ergänzt und daraus drei Handlungs-

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achsen abgeleitet, welche für die Kulturpolitik des Bundes längerfristig einen besonderen Stellenwert erhalten sollen (vgl. Ziff. 1.6.1).

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1.3

Transversale Themen: Die Definition transversaler Themen in der Kulturbotschaft 2012­2015 (vgl. Ziff. 1.1.1), zu deren Umsetzung alle Kulturakteure des Bundes durch geeignete Fördermassnahmen beitragen, basierte auf dem Gedanken, besonders drängende kulturelle Fragen für vier Jahre in den Brennpunkt der Kulturförderung des Bundes zu rücken. Obwohl die daraus abgeleiteten Massnahmen positiv zu bewerten sind, ist die Definition transversaler Themen im Rückblick zu hinterfragen: Aus inhaltlicher Sicht besteht ein gewisser Widerspruch darin, ein bestimmtes Thema ­ wie etwa die Digitalisierung im Kulturbereich ­ als zentrale neue Herausforderung zu bezeichnen und dieser Herausforderung bloss mit einem zeitlich befristeten Aktionsprogramm zu begegnen. Erweisen sich Entwicklungen tatsächlich als wegweisend, so sind ihre Auswirkungen kaum auf vier Jahre beschränkt und können auch nicht mit zeitlich befristeten Massnahmen angegangen werden. So wurden etwa beim transversalen Thema «Kultur Digital» in der Förderperiode 2012­2015 verschiedenste Massnahmen an die Hand genommen. So organisierte z. B. das BAK ein Symposium «Post Digital Cultures» zum zeitgenössischen Kunstschaffen im digitalen Zeitalter in Zusammenarbeit mit dem Festival les Urbaines. Pro Helvetia initiierte das dreijährige Impulsprogramm «Mobile. In touch with Digital Creation 2013­ 2015» mit Festivals, Ausstellungen und Konferenzen rund um Fragen der digitalen Kultur. Darin eingeschlossen ist auch die Ausschreibung für «Transmedia Projects» die in Zusammenarbeit mit dem BAK, den Solothurner Filmtagen und der Genfer Stiftung Focal 2013 lanciert wurde. Pro Helvetia stärkte weiter das künstlerische Schaffen im Bereich neuer Medien und Technologie mit einer Ausschreibung für «Kooperationsprojekte digitale Kultur» und der Integration erster Fördermassnahmen für Digitalisierung in den klassischen Kunstdisziplinen. Die Herausforderungen der Digitalisierung bleiben aber weiter bestehen. Aus den genannten Gründen wird die Förderung im Bereich der beiden bisherigen transversalen Themen «Lebendige Traditionen» und «Kultur Digital» beim BAK und bei Pro Helvetia in Zukunft in die ordentliche Fördertätigkeit überführt. Auf die Definition neuer zeitlich befristeter transversaler Themen wird dagegen verzichtet. Stattdessen will der Bundesrat die Kulturpolitik des Bundes auf drei Handlungsachsen ausrichten und diese längerfristig in den Fokus seiner Kulturpolitik stellen (vgl. Ziff. 1.6.1).

Akteure der Kulturpolitik des Bundes

Die Kulturpolitik und die Kulturförderung des Bundes beruhen im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel der vier Institutionen, welche diese Politik hauptsächlich umsetzen: das BAK, die Pro Helvetia, die NB sowie das SNM. Dabei hat jede dieser Institutionen ein klares Profil und einen gesetzlich definierten Tätigkeitsbereich. Für die Kulturarbeit im Ausland, die teilweise auch durch verschiedene Dienste des EDA bestritten wird, sei zusätzlich auf Ziffer 2.3 verwiesen.

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1.3.1

Bundesamt für Kultur

Mitarbeitende: 81 Vollzeitstellen Jahresbudget (Voranschlag 2014): 172,5 Millionen Franken Das BAK ist nach Artikel 29 KFG die kulturpolitische Fachbehörde des Bundes. Es koordiniert die Aktivitäten der Kulturakteure des Bundes und nimmt die im engen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Bereich der Kultur, die Vertretung des Bundes in nationalen Fachgremien und Arbeitsgruppen sowie ­ in Zusammenarbeit mit dem EDA ­ die Pflege internationaler politischer Beziehungen im Kulturbereich. Als Fachbehörde der Kulturpolitik des Bundes ist das BAK auch zuständig für die Erarbeitung kulturpolitischer Grundlagen und Evaluationen.

Seine Fördertätigkeit umfasst die fünf Bereiche Film, Kulturschaffen, Museen und Sammlungen, Heimatschutz und Denkmalpflege sowie Kultur und Gesellschaft: Film Das BAK unterstützt die Filmproduktion sowie den Zugang zur Filmkultur (namentlich über Filmfestivals und das Kinderprogramm «Zauberlaterne») und trägt dazu bei, die Angebotsvielfalt in der Schweiz zu gewährleisten. Um das Fortbestehen des Schweizer Films zu sichern, ist die Unterstützung des Bundes mit Produktions- und Vertriebsbeiträgen nötig. Das Filmangebot in den verschiedenen Landesteilen wird nicht nur durch Verleihfirmen garantiert; auch hier stellt das BAK sicher, dass alle Regionen der Schweiz Zugang zu einem vielfältigen und qualitativ hochstehenden Filmangebot in den Kinos und an Filmfestivals haben.

Kulturschaffen Das BAK setzt sich für die Förderung eines vielfältigen und qualitativ hochstehenden Kulturangebots ein. Die Kultur ist so vielfältig wie ihre Ausdrucksformen: Tanz, Theater, Musik, Literatur, Kunst und Design machen einen grossen Teil der kreativen Landschaft unseres Landes aus. Das BAK geht mit seiner Förderpolitik auf die spezifischen Herausforderungen und aktuellen Entwicklungen der verschiedenen Kunstsparten ein. Mit seiner Preis- und Auszeichnungspolitik würdigt es herausragende Leistungen in jeder Kultursparte. Es unterstützt kulturelle Organisationen und stellt damit günstige Rahmenbedingungen für das Kulturschaffen sicher. Schliesslich organisiert oder finanziert das BAK Diskussionen zu aktuellen kulturpolitischen Themen.

Museen und Sammlungen Das BAK betreibt vier
bundeseigene Museen und mehrere bedeutende Sammlungen von Kunst- und Kulturobjekten (Klostermuseum St. Georgen in Stein am Rhein, Museum der Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur, Museo Vincenzo Vela in Ligornetto und Museum für Musikautomaten in Seewen, Bundeskunstsammlung, Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung und weitere Sammlungen).

Im Weiteren unterstützt das BAK in der Förderperiode 2012­2015 insgesamt dreizehn Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit Betriebsbeiträgen. Organisatorisch dem Bereich Museen und Sammlungen zugeordnet ist schliesslich die Fach-

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stelle Internationaler Kulturgütertransfer, die mit dem Vollzug des Kulturgütertransfergesetzes vom 20. Juni 200310 (KGTG) betraut ist, das seit dem 1. Juni 2005 in Kraft ist. Die Fachstelle bekämpft den illegalen Handel mit Kulturgütern und fördert den Erhalt des beweglichen kulturellen Erbes. Sie kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflichten beim Kunsthandel und Auktionswesen, unterstützt die Zollbehörden und fördert durch die Gewährung von Rückgabegarantien den Austausch von Kunstwerken.

Heimatschutz und Denkmalpflege Das BAK ist die Fachstelle des Bundes für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz. Es unterstützt im Verbund mit den Kantonen Erhaltung, Erwerb, Pflege, Erforschung und Dokumentation von archäologischen Stätten, Denkmälern und Ortsbildern. Als Fachbehörde des Bundes prüft das BAK, ob die Erfordernisse von Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz bei Bundesaufgaben erfüllt werden und erstellt Fachgutachten im Zusammenhang mit Objekten unter Bundesschutz.

Das BAK unterhält im Weiteren ein Netzwerk unabhängiger Expertinnen und Experten für die Bereiche Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz und erarbeitet Grundlagen von gesamtschweizerischem Interesse. Das BAK ermöglicht damit allen Kantonen den Zugang zu den neusten Erkenntnissen der Denkmalpflege.

Kultur und Gesellschaft Das BAK engagiert sich für die Anerkennung und die Aufwertung aller Kulturen in der Schweiz und fördert die kulturelle Teilhabe. Es ist eine zentrale Aufgabe des BAK, die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Schweiz zu wahren und weiterzuentwickeln sowie die Begegnung zwischen den einzelnen Sprach- und Kulturgemeinschaften und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Das BAK ist auf Bundesebene ausserdem zuständig für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland, für die Unterstützung der Schweizer Fahrenden, für die Leseförderung, für die musikalische und kulturelle Bildung sowie für die Förderung der Laienkultur.

1.3.2

Pro Helvetia

Mitarbeitende: 68 Vollzeitstellen (davon 43 in der Schweiz und 25 im Ausland verteilt auf 7 Länder) Jahresbudget (Voranschlag 2014): 35,4 Millionen Franken Pro Helvetia wurde 1939 als öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes gegründet. In Ergänzung zur Fördertätigkeit von Kantonen und Städten fördert die Stiftung das künstlerische Schaffen der Schweiz in seiner ganzen Vielfalt, macht das Schweizer Kunst- und Kulturschaffen im In- und Ausland bekannt, pflegt den Austausch zwischen den Kulturen und setzt sich für die Kunstvermittlung ein. Zudem unterstützt sie Vorhaben, die besonders innovativ und geeignet sind, neue kulturelle Impulse zu setzen. Pro Helvetia führt Aussenstellen in sieben Ländern, unterhält den Kontakt zu Veranstaltern weltweit und berät sowohl Kulturschaffende als auch Kulturbehörden (z. B. Botschaften, Präsenz Schweiz u. a.).

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SR 444.1

Pro Helvetia ist mit Ausnahme des Films in allen künstlerischen Disziplinen tätig.

Sie unterstützt Vorhaben von der bildenden Kunst über Fotografie, Design, Architektur, Literatur, klassische zeitgenössische Musik, Jazz, Pop, Tanz und Theater bis hin zu interaktiven digitalen Medien, Comics und der Volkskultur. Bei den rund 3500 Unterstützungsanträgen pro Jahr wird streng selektioniert: Ausgewählt werden nur Vorhaben mit nationaler bzw. internationaler Ausstrahlung. Die Verknüpfung von Inland- und Auslandförderung ­ eine der grossen Stärken der Schweizer Förderpolitik im Vergleich zu anderen Ländern ­ ermöglicht es Pro Helvetia, eine effektive und kohärente Förderung zu leisten. Die Stiftung trägt so massgeblich dazu bei, dass jährlich weltweit rund 3000 Schweizer Kulturereignisse in über 90 Ländern stattfinden. Hinzu kommen gut 1000 kulturelle Projekte in allen Sprachregionen der Schweiz, die mit Unterstützung von Pro Helvetia realisiert werden können.

Pro Helvetia hat in den vergangenen Jahren die strategischen Ziele des Bundesrates erfüllt. Was die Kosteneffizienz betrifft konnte sie trotz der Integration von neuen Aufgaben die administrativen Kosten von 14,7 Prozent (2011) auf rund 12 Prozent (2013) senken.

Der Auftrag von Pro Helvetia als autonome Stiftung umfasst folgende Bereiche: Nachwuchs Die Nachwuchsförderung schliesst an die Ausbildung an und dient dem Erwerb und der Vertiefung der beruflichen Erfahrung. Sie umfasst drei Aspekte: Identifikation der Talente, Entfaltung ihres Potenzials und Konfrontation mit einer kritischen Öffentlichkeit. Um den Talenten den Schritt ins professionelle Kunstschaffen zu ermöglichen, hat Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnerinstitutionen im In- und Ausland verschiedene Fördermassnahmen entwickelt. Diese reichen von Residenz- und Coachingprogrammen über Promotionsmassnahmen bis hin zu Beiträgen an öffentliche Präsentationen und Plattformen, die junge Talente international vernetzen.

Künstlerisches Schaffen Werk- und Projektbeiträge führen die Nachwuchsförderung fort und werden von der Stiftung an Kulturschaffende gewährt, die sich national durchgesetzt haben. Werkbeiträge gewährleisten die Kontinuität des künstlerischen Schaffens und tragen dazu bei, dass qualitativ hochstehende Werke entstehen, die nachher erfolgreich im Inund Ausland
verbreitet werden können.

Pro Helvetia unterstützt das künstlerische Schaffen in erster Linie mittels Werkbeiträgen an Komponistinnen und Komponisten bzw. an Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie durch Produktionsbeiträge an Theater-, Musik- und Tanzensembles und an Projekte, die sich künstlerisch mit neuen Medien und digitalen Technologien auseinandersetzen.

Austausch im Inland Pro Helvetia fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz durch die Unterstützung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen, welche zur Verständigung zwischen regionalen, sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften beitragen. Dazu gehören Projektbeiträge an Tourneen, Lesungen, Konzertreihen, Ausstellungen, Festivals sowie mehrjährige Leistungsvereinbarungen, beispielweise mit 515

renommierten Schweizer Jazzfestivals. Zudem greift Pro Helvetia gesellschaftlich und kulturpolitisch relevante Themen im Inland auf wie beispielsweise die kulturelle Vielfalt oder die digitale Kultur.

Kulturaustausch mit dem Ausland Die Verbreitung von Schweizer Kunst und Kultur weltweit ist eine der Kernaufgaben von Pro Helvetia. Sie spricht Beiträge an Veranstaltungen rund um den Globus, setzt Massnahmen zur internationalen Promotion um und finanziert Schweizer Länderauftritte an internationalen Grossanlässen wie Kunstbiennalen oder Buchmessen. Eine Schlüsselrolle bei der aktiven Verbreitung des Schweizer Kunstschaffens spielen die Aussenstellen der Stiftung. Pro Helvetia betreibt ein Schweizer Kulturzentrum in Paris (Centre culturel suisse de Paris), beteiligt sich finanziell an den Kulturprogrammen des Schweizerischen Instituts in Rom, des Swiss Institute in New York, des Palazzo Trevisan in Venedig sowie von Swissnex in San Francisco und betreibt eigene Verbindungsbüros in Kairo, Johannesburg, New Delhi und Shanghai. Zur Erschliessung neuer Märkte initiiert Pro Helvetia regelmässig internationale Austauschprogramme. Jüngstes Beispiel ist das Programm «Swiss Made in Russia» (2013 bis 2015). Mit www.swissartsselection.ch führt Pro Helvetia eine laufend aktualisierte Promotionsplattform mit mehr als 100 aktuellen, tourneebereiten Schweizer Kulturproduktionen und schafft so eine Vorselektion und Angebotsübersicht für die diplomatischen Vertretungen der Schweiz und für Veranstalter im In- und Ausland.

Kunstvermittlung Im Bereich der Kunstvermittlung trägt Pro Helvetia zur Weiterentwicklung der in der Schweiz noch jungen Vermittlungspraxis bei. Sie fördert Projekte, die gesamtschweizerischen Beispielcharakter haben oder solche, die verschiedene Sprachregionen der Schweiz einbeziehen. Die Stiftung unterstützt Vermittlungsvorhaben, die das Publikum für eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Künsten gewinnen und ihm so künstlerische Werke und Darbietungen näherbringen.

1.3.3

Schweizerische Nationalbibliothek

Mitarbeitende: 126 Vollzeitstellen Jahresbudget (Voranschlag 2014): 35,4 Millionen Franken Die 1895 gegründete Schweizerische Nationalbibliothek (NB) hat die Aufgabe, gedruckte oder digitale Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln. Die Grundlage für ihre Tätigkeit bildet das Nationalbibliotheksgesetz vom 18. Dezember 199211 (NBibG).

Im Rahmen der Internationalen Vereinigung der Nationalbibliotheken stellt die NB sicher, dass die schweizerischen Publikationen der nationalen und internationalen Forschung zur Verfügung stehen und das schweizerische Schrifttum langfristig und sicher aufbewahrt und erhalten bleibt. Darüber hinaus kommt der NB eine wichtige Rolle für die Aufbewahrung von Dokumenten zur schweizerischen Identität zu. Sie arbeitet eng mit den Kantons- und Universitätsbibliotheken in der Schweiz zusammen und im Ausland insbesondere mit den europäischen Nationalbibliotheken.

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SR 432.21

Die NB ist eine Organisationseinheit des BAK. Seit 2006 wird sie mittels Leistungsauftrag und Globalbudget als sogenanntes FLAG-Teilamt geführt. Sie umfasst hauptsächlich zwei Bereiche: ­

Sammlungen mit den Teilbereichen Erwerbung, Erschliessung, Erhaltung;

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Nutzung mit den Teilbereichen Ausleihe, Beratung, Vermittlung.

Diese beiden Bereiche entsprechen den Hauptaufgaben der NB, die im Rahmen des mehrjährigen Leistungsauftrags durch den Bundesrat definiert werden. Auf diesem Leistungsauftrag beruht die jährliche Leistungsvereinbarung mit dem BAK sowie die Zuweisung des Budgets.

Schweizerische Tondokumente werden von der Schweizer Nationalphonothek (Fonoteca) gesammelt, erschlossen, vermittelt und dauerhaft archiviert. Die Leistungen der Fonoteca werden im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit der NB festgelegt. Das NBibG sieht jährliche Beiträge für die Finanzierung der Fonoteca vor (vgl. Ziff. 2.2.4).

Sammlungen Die Sammlungen der NB umfassen über fünf Millionen Dokumente. Die grösste Sammlung ist die Helvetica-Sammlung, die aus rund 4 Millionen schweizerischen Publikationen besteht, überwiegend in gedruckter Form. Weitere wichtige Spezialsammlungen sind: ­

das Schweizerische Literaturarchiv (SLA) mit über 330 Archiven und Nachlässen von Schweizer Autorinnen und Autoren sowie ausländischen Autorinnen und Autoren mit einem Bezug zur Schweiz;

­

die Graphische Sammlung, zu der auch das Eidgenössische Archiv für Denkmalpflege gehört, mit 1,4 Millionen graphischen Blättern, Fotografien, Plakaten, Plänen, Postkarten und weiteren Bildarchiven;

­

das Centre Dürrenmatt Neuchâtel (CDN), wo sich das bildnerische Werk Friedrich Dürrenmatts befindet und vermittelt wird.

Die NB ist von Gesetz wegen verpflichtet, Helvetica unabhängig vom Trägermaterial zu sammeln und langfristig zu erhalten, also auch digitale Publikationen.

Seit 2001 sammelt die NB auch Dokumente, die lediglich in digitaler Form im Internet oder auf Trägermedien publiziert sind. Diese Sammlung von e-Helvetica umfasst mittlerweile 1,9 TB an Daten. Bei der Langzeitarchivierung digitaler Publikationen hat die NB im Bereich der Webseiten eine Führungsrolle in der Schweiz übernommen, die auch von anderen Institutionen, nicht zuletzt den Kantonsbibliotheken, anerkannt wird.

Nutzung Die NB steht allen Personen während wöchentlich 52 Stunden vor Ort und jederzeit im Internet offen. Die Hauptnutzerinnen und -nutzer der NB sind Studierende, Forschende der Geschichts-, Literatur- und Kunstwissenschaft sowie Bibliotheksfachleute. Die NB ist bestrebt, ihre Leistungen für die wichtigsten Nutzergruppen ständig zu verbessern, insbesondere im Bereich der Digitalisierung gedruckter Dokumente. Dies erlaubt, Dokumente orts-unabhängig und direkt am Bildschirm zu konsultieren. Bei ihren Digitalisierungsprojekten verfährt die NB nach einer strikten Auswahl. Digitalisiert wird das, was den Anspruchsgruppen am meisten nützt. Die Schwerpunkte der Digitalisierung liegen auf der Schweizer Tagespresse sowie auf 517

Fachzeitschriften, Plakaten, Fotoportraits, grafischen Blättern und Bildern der Sammlung Gugelmann (Schweizer Kleinmeister), der Sammlung Friedrich Dürrenmatt sowie einer Auswahl an Nachlässen aus dem SLA. 4,6 Promille der allgemeinen Sammlung sind bereits online zugänglich, d. h. rund 10 Millionen Seiten, davon rund 5,6 Millionen Seiten aus der Presse, 2,9 Millionen Seiten aus Zeitschriften, 1,3 Millionen Seiten aus Monografien.

Eine andere Form der Erschliessung wurde für das Quellenmaterial des SLA gewählt. Ausgewählte Bestände werden vom SLA in Kooperation mit Partnerinstitutionen erforscht, die Ergebnisse werden publiziert. Dieser Ansatz hat die Nachfrage nach den Archiven und Nachlässen des SLA deutlich steigen lassen.

Als nationale Institution beschränkt sich die NB nicht darauf, ein wissenschaftliches Publikum zu bedienen. Sie organisiert im CDN Neuchâtel oder in Bern regelmässig Ausstellungen und Veranstaltungen zu aktuellen Fragen im Kontext der ihrer Sammlungen. Die NB veranstaltet ferner verschiedene Anlässe (Abendveranstaltungen, Lesungen, Kolloquien, Tagungen), die sich an die breite Öffentlichkeit oder an ein Fachpublikum richten.

1.3.4

Schweizerisches Nationalmuseum

Mitarbeitende: 130 Vollzeitstellen Bundesbeiträge (Voranschlag 2014): 26,1 Millionen Franken Die historisch und kulturhistorisch ausgerichteten Museen des Bundes ­ das Landesmuseum Zürich, das Château de Prangins, das Forum Schweizer Geschichte Schwyz ­ sowie das zugehörige Sammlungszentrum in Affoltern am Albis bilden die Museumsgruppe des SNM. Das SNM ist seit dem 1. Januar 2010 eine öffentlichrechtliche Anstalt, die organisationsrechtlich dem EDI angegliedert ist. Ihre Museen haben gemäss Artikel 4 des Museums- und Sammlungsgesetzes vom 12. Juni 200912 (MSG) die Geschichte der Schweiz darzustellen, sich mit der vielfältigen Identität der Schweiz auseinanderzusetzen und ein Kompetenzort zu sein für Konservierung, Konservierungsforschung und Sammlungs- bzw. Depotlogistik. Vor der Überführung in die neue Rechtsform betrug der Bundesbeitrag an das SNM 26,6 Millionen Franken im Jahr 2008 und mit den Sonderaufwendungen für das Projekt «Neues Landesmuseum» im Jahr 2009 28,5 Millionen Franken. Nach der Auslagerung wurden die Beiträge auf 26,5 Millionen Franken im Jahr 2010, auf 25,4 Millionen Franken im Jahr 2011 und schliesslich auf 25,2 Millionen Franken im Jahr 2012 veranschlagt.

Die Museen des SNM sind ein Anziehungspunkt für unterschiedliche Besuchergruppen, die an geschichtlichen Fragen und ihrer Verknüpfung mit der Gegenwart interessiert sind.

Betrieb SNM Das SNM hat in den zurückliegenden Jahren seinen gesetzlichen Auftrag und die strategischen Ziele des Bundesrates erfüllt. Als Führungsinstrumente führte das SNM infolge der neuen Gesetzgebung neben der mehrjährigen Finanzplanung, dem Personal- und Risikoreporting, einer Kosten-Leistungs-Rechnung sowie dem inter12

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SR 432.30

nen Kontrollsystem so genannte Quartals-Forecasts ein. Dieser Forecast umfasst neben der Detailplanung von Kosten und Erträgen ein Liquiditätscontrolling und einen Investitionsplan.

Nachdem die städtische und insbesondere die kantonale Bevölkerung Zürichs mit deutlichen Mehrheiten den Standortbeiträgen zur Erweiterung des Landesmuseums zugestimmt hatten und die Teilfinanzierung über Drittmittel gesichert war, konnte im Jahr 2012 der Spatenstich und ein Jahr darauf die Grundsteinlegung in Anwesenheit der Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kanton und Stadt feierlich begangen werden.

Sammlung SNM Das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis, ein ehemaliges Zeughaus des VBS, beherbergt heute die grösste kulturhistorische Sammlung der Schweiz mit rund 840 000 Objekten. Auf einer Fläche von rund 25 000 m2 befinden sich Depots, Werkstätten und Labors für eine einzigartige Sammlung von Handwerk und Kunsthandwerk von der Urgeschichte bis in die Gegenwart. Die Sammlungen sichern das materielle und immaterielle Erbe und bilden die Quellen und den Ausgangspunkt der Forschungs- und Ausstellungstätigkeit des SNM. Entscheidungsgrundlage für Neuzugänge ist ein jährlich aktualisiertes Sammlungskonzept. Es erfasst die Bestände, beschreibt ihre Potenziale, bestimmt die zu sammelnden Zeitspannen und definiert die Strategien zur Erweiterung der Bestände. Für das 19. und 20. Jahrhundert sind die Traditionsbestände Textilien, Möbel sowie Grafik und Fotografie gezielt erweitert worden, auch im Rahmen von Kooperationen mit kantonalen Archiven, Industrieverbänden und privaten Sammlungen. Für die Sicherstellung der Repräsentativität des Bestands «Zeitzeugen» dienen Haushaltsstatistiken und Trendanalysen als Grundlage.

Ausstellungen SNM Die Ausstellungspolitik, die vorsieht, zwischen Ausstellungsreihen zur Sammlung und solchen zum historischen Kontext aktueller Themen abzuwechseln, beinhaltet neben Wechselausstellungen auch die Einrichtung von Dauerausstellungen zur Schweizer Geschichte. Während das Landesmuseum Zürich die politische Geschichte und die Wirtschaftsgeschichte vor allem in der Neuzeit thematisiert, präsentiert das Forum Schweizer Geschichte Schwyz in der Zentralschweiz die Vorgeschichte der alten Eidgenossenschaft und die Entstehung von Landsgemeinden. Die auch zur Geschichte der Schweiz gehörenden feudalen
Strukturen, etwa in den Herrschaftsgebieten Berns, zeigt das Château de Prangins im Kanton Waadt anhand der Dauerausstellung über das Leben des Barons von Prangins und seiner Familie auf ihrem Schloss über drei Generationen hinweg. In den letzten Jahren konnte die Museumsgruppe einen erfreulichen Besucherzuwachs verzeichnen. Dank der neuen Ausstellungsprogrammierung ist die Attraktivität der Häuser stark gestiegen. Es gelang, neue Besuchergruppen anzusprechen sowie die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu steigern.

Forschungs- und Bildungskooperationen Projekte in den Bereichen Konservierungsforschung und Objektanalyse werden regelmässig zusammen mit Institutionen des In- und Auslands ausgeführt. Diese Kooperationen stellen die internationale Vernetzung des SNM sicher und ermöglichen eine partnerschaftliche Finanzierung von Forschungsvorhaben. So entstanden 519

Ausstellungskooperationen mit dem Victoria and Albert Museum London, dem Castello del Buonconsiglio Trento oder dem ModeMuseum Antwerpen. Für Hochschulen werden ferner Ausbildungsmodule über Kulturgüterhaltung und Museologie angeboten, und Studierende aus dem In- und Ausland werden in praxisorientierten Programmen und im Rahmen ihrer Bachelor- und Masterarbeiten ausgebildet und betreut.

Ein zentrales Anliegen des SNM ist es, Lehrkräfte aller Schulstufen sowie Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, einen Zugang zur Geschichte der Schweiz und damit zur eigenen Geschichte zu finden. Über 2260 Schulklassen haben im Jahr 2012 die Ausstellungen des SNM besucht. Die Zusammenarbeit mit dem Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer und den Pädagogischen Hochschulen stützt die Museumspädagogik des SNM. Mit dem VBS besteht eine Kooperation im Rahmen der militärischen Ausbildung. Partnerschaften mit der Pro Senectute oder Procap Schweiz ­ für Menschen mit Handicap ermöglichen einen Zugang expliziter Zielgruppen zu Geschichte.

1.4

Umfeldanalyse

Als Gesellschaftspolitik verstanden kann die Kulturpolitik einen eigenen Beitrag und eigene Antworten zur Bewältigung und zur positiven Nutzung der tiefgreifenden gesellschaftlichen Entwicklungen leisten. Die Achsen dieser Transformationsprozesse werden von der Zukunftsforschung als Megatrends bezeichnet, als grosse gesellschaftliche Veränderungsprozesse, die weltumspannend und über Jahrzehnte wirken. Die folgende Umfeldanalyse dient dazu, ausgehend von Megatrendinformationen wichtige Herausforderungen für die künftige Kulturpolitik abzuleiten.

Welche Megatrends für die Kulturpolitik massgeblich sind, ist naturgemäss eine Wertungsfrage. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass für die zukünftige Ausgestaltung der Kulturpolitik des Bundes namentlich die folgenden fünf Trends von strategischer Bedeutung sind und für die Kulturpolitik sowohl Risiken darstellen als auch Chancen bieten: ­

Die Globalisierung führt zu einem beschleunigten und verstärkten Austausch von Kapital, Gütern, Menschen und Informationen. Die Welt wird multipolarer, die Mobilität nimmt zu. Kunst- und Kulturschaffende stehen in einem weltweiten Austausch und die Bedeutung bilateraler und multilateraler Zusammenarbeit wächst. Kulturunternehmen (Verlage, Filmproduzenten usw.) sowie Kulturschaffende müssen im internationalen Wettbewerb um Finanzierung, Aufmerksamkeit und Konsumentinnen und Konsumenten bestehen. In den Bereichen Kultur, Medien und Unterhaltung wächst der Druck auf bisherige Akteure, neue Anbieterinnen und Anbieter erhalten aber auch die Chance, auf dem Markt Fuss zu fassen. Dieser Trend kann zu einer Reduktion kultureller Ausdrucksformen und Angebote führen und stellt somit eine Herausforderung für die Wahrung der kulturellen Vielfalt dar.

­

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung werden im Informations- und Kommunikationszeitalter analoge Informationsträger durch digitale Informationsträger ergänzt und teilweise ersetzt. Neue Vertriebskanäle beeinflussen nachhaltig die Produktion sowie den Absatz von Kulturgütern. Insbesondere im Musik-, Literatur- und Filmbereich ist die gesamte Verwertungskette im

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Umbruch. Gleichzeitig ändert sich das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten beispielsweise in Bezug auf die Ansprüche an eine zeit- und ortsungebundene Verfügbarkeit textbasierter und audiovisueller Inhalte. Mit den technischen Neuerungen verbinden sich auch Chancen: Es entstehen neue künstlerische Formate (wie beispielsweise transdisziplinäre Projekte) sowie hochinnovative Dienstleistungen. Kleinere Produzenten können die kostengünstigen Wege der digitalen Distribution nutzen und auf diese Weise Nischenmärkte besetzen. Schliesslich erweitern neue technische Errungenschaften auch die Möglichkeiten zur Teilnahme am Kulturleben (z. B.

Selbstverlage, Kulturblogs).

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Der demografische Wandel äussert sich in der Schweiz in einer höheren Lebenserwartung (Alterung der Gesellschaft) sowie in einem wachsenden Anteil von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund.

Folgen davon sind ein generelles Bevölkerungswachstum sowie eine zunehmende Heterogenität oder sogar Fragmentierung der Gesellschaft. In der Schweiz leben heute immer mehr Menschen mit unterschiedlichen Sprachen, Religionen, Kulturen und Nationalitäten. Diese Entwicklung stellt eine Herausforderung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verständigung zwischen den verschiedenen sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften in der Schweiz dar.

­

Die Individualisierung verstärkt sich namentlich aufgrund höherer Einkommen, steigendem Bildungsniveau sowie einer Zunahme verfügbarer Freizeit in den letzten Jahrzehnten. Die klassischen Sinnstiftungsinstanzen (Kirche, Staat, politische Parteien, Leitmedien usw.) verlieren ihre Dominanz bei der Wertevermittlung. In der «Multioptionsgesellschaft» entsteht eine neue Vielfalt von Lebensformen. Das Kulturpublikum wird dabei stets heterogener und die Erwartungen und Ansprüche an das Kulturangebot divergieren immer stärker. Das in traditionellen Selbstgewissheiten eingebundene Kulturpublikum hat sich zu einem heterogenen Publikum mit schwer vorhersehbarem Kulturverhalten und -geschmack entwickelt. Das Kulturangebot steht dabei auch verstärkt in Konkurrenz zu anderen Freizeitangeboten.

­

Die Urbanisierung führt zur Abnahme der Anzahl Gemeinden sowie zu immer grösseren Agglomerationen. Nur noch rund 25 Prozent der Schweizer Bevölkerung leben heute in ländlichen Gemeinden. Die Städte erleben eine Renaissance als Lebensorte sowie als Ballungsräume der Kreativwirtschaft.

Das Kulturangebot auf dem Land nimmt dagegen in verschiedenen Gebieten tendenziell ab. Entwicklungsdruck und Zersiedelung gefährden die gestalterische Qualität der gebauten Umwelt. In Siedlungsgebieten erhöhen Verdichtung und energetische Sanierung den Druck auf historische Bauten und Anlagen sowie auf das archäologische Erbe und stellen eine Herausforderung für die Baukultur dar.

Mit welchen konkreten Massnahmen der Bund auf die mit den dargelegten Trends verbundenen Herausforderungen antwortet, wird in Ziffer 1.6 allgemein sowie für die jeweiligen Kultursparten spezifisch in Ziffer 2 aufgezeigt.

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1.5

Nationale Kulturpolitik als Prozess

Die unter Ziffer 1.4 beschriebenen Entwicklungen stellen die Schweizer Kulturpolitik vor Herausforderungen, welche alle Staatsebenen gleichermassen betreffen und gemeinsame Antworten erfordern: Megatrends stellen tiefgreifende gesellschaftliche Entwicklungen dar und bringen fundamentale Veränderungen auf allen Ebenen mit sich ­ von der Kulturproduktion bis zum Kulturkonsum. Zur Illustration können beispielsweise die massgeblich durch die Globalisierung und Digitalisierung getriebenen Umwälzungen im Bereich der Literatur dienen: In der Herstellung gehen Autorinnen und Autoren vermehrt zur Eigenpublikation (Selfpublishing) über und verzichten auf eine Publikation in klassischen Verlagen. Bei den Verlagen selber findet ein starker Konzentrations- und Marktbereinigungsprozess statt. Beim Vertrieb gewinnt der Online-Buchhandel stetig Marktanteile gegenüber dem stationären Buchhandel. Elektronische Bücher finden zunehmend Absatz. Diese ­ hier nur punktuell genannten ­ Entwicklungen hinterlassen tiefe Spuren in der Schweizer Literaturlandschaft und gefährden ­ um nur ein Beispiel zu nennen ­ die Existenz der Schweizer Verlage und in der Folge die Qualität und Vielfalt des Schweizer Literaturschaffens. Will die Schweizer Kulturförderung die vorgenannten Entwicklungen nicht nur hinnehmen, sondern ihre negativen Auswirkungen kulturpolitisch abfedern und sich bietende Chancen nutzen, braucht es ein gemeinsames Vorgehen der relevanten Akteure auf allen politischen Staatsebenen. Es ist jedenfalls klar, dass die dargestellten Entwicklungen zu weitreichend sind, um durch Vorhaben eines einzelnen Kulturförderers beeinflusst werden zu können. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, wie die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft ­ insbesondere mit den Kulturverbänden und den privaten Kulturförderern ­ gewinnbringend ausgestaltet werden kann.

Die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen ist keine neue Erkenntnis. Bereits im Jahr 1975 wurde im sogenannten «Clottu-Bericht» das Erfordernis einer verstärkten Kooperation klar diagnostiziert. Der Bericht hält dazu unter anderem fest: «Die Wahrung lokaler und regionaler Interessen [sollte] einer umfassenderen Betrachtung der Probleme und einer genaueren Einschätzung der in gut eidgenössischem Geiste
zu erfüllenden kulturellen Aufgaben weichen».

Und: «Dies bedeutet für die Schweiz [...], dass die Kulturpolitik diese öffentlichen Gemeinschaften zu einer für das ganze Land vorteilhaften Koordination ihrer Tätigkeiten veranlassen sollte».13 Trotz dieser Feststellungen ist eine inhaltliche Abstimmung der Kulturförderung zwischen den Kulturakteuren der verschiedenen Staatsebenen von wenigen Ausnahmen abgesehen bisher noch wenig entwickelt. Alle staatlichen Ebenen verfügen gegenwärtig über je eigene Kulturpolitiken und Kulturförderungskonzepte. Die dargestellte Entwicklung macht es jedoch notwendiger denn je, dass die öffentliche Hand in Zukunft vermehrt gemeinsame Antworten auf die gemeinsamen Herausforderungen im Sinne einer nationalen Kulturpolitik entwickelt. Diese Zusammenarbeit kann im Resultat auch dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern und die nationale Identität zu stärken.

13

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Beiträge für eine Kulturpolitik in der Schweiz, Bericht der eidgenössischen Expertenkommission für Fragen einer schweizerischen Kulturpolitik, Bern 1975, S. 397.

«Nationale Kulturpolitik» bedeutet dabei, dass die Herausforderungen gemeinsam analysiert und gemeinsam Massnahmen als Antworten auf diese Herausforderungen entwickelt werden. Es handelt sich um einen gemeinsamen Prozess. Schlussfolgerungen aus dem Prozess müssen alle Beteiligten zustimmen. Die Kulturhoheit der Kantone bleibt somit gewahrt. Der Bundesrat kann die von der EDK in der Vernehmlassung geäusserte Meinung bestätigen, wonach die Mitgestaltung einer zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden koordinierten Kulturpolitik wichtig ist.

Als Beispiel für ein solches gemeinsames Vorgehen im Rahmen der zukünftigen nationalen Kulturpolitik kann erneut die Literaturförderung erwähnt werden, wo in der Vergangenheit bereits erste Schritte in Richtung einer kohärenten nationalen Kulturpolitik eingeleitet wurden: So haben Bund, Kantone und Städte in den Jahren 2012 und 2013 gemeinsam eine Erhebung zur öffentlichen Literaturförderung in der Schweiz durchgeführt («Panorama 2011»14). Gestützt auf diese Erhebung schlägt der Bundesrat zur Stärkung der Literaturförderung durch den Bund neue Massnahmen vor, die ab 2016 umgesetzt werden sollen (Ziff. 2.1.4). Wie die Kantone, Städte und Gemeinden die Literaturförderung ihrerseits stärken können und wie eine insgesamt kohärente nationale Literaturpolitik erreicht werden kann, ist Gegenstand laufender Diskussionen zwischen den staatlichen Partnern im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs».

Der «Nationale Kulturdialog» wurde am 25. Oktober 2011 durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ins Leben gerufen. Er hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen zu verstärken. Im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Städte, der Gemeinden und des Bundes auf Fachebene und auf politischer Ebene. Die politische Ebene ist das strategische Steuerungsorgan des «Nationalen Kulturdialogs». Sie erteilt der Fachebene operative Aufträge und verabschiedet dabei namentlich Arbeitsprogramme, die verschiedene Themen mit gemeinsamen Bezugspunkten und Interessen enthalten. Der «Nationale Kulturdialog» stellt das geeignete Gefäss dar, um den Prozess hin zu einer nationalen Kulturpolitik weiter zu entwickeln. Es wird dabei den staatlichen Partnern gemeinsam obliegen, die Handlungsfelder und die inhaltliche Stossrichtung
einer nationalen Kulturpolitik zu diskutieren. In der Periode 2012­2015 wurden im Rahmen gemeinsam festgelegter Arbeitsprogramme bereits verschiedene Themen wie Kulturaussenpolitik und Tanz (2012­2013), Museums- und Denkmalpolitik und Kulturstatistik (2012­2015) sowie Literatur und kulturelle Teilhabe (2014­ 2015) bearbeitet. In Bezug auf den Tanz konnte dabei beispielsweise eine neue Vereinbarung zwischen den verschiedenen Staatsebenen zur koordinierten Tanzförderung in der Schweiz unterzeichnet werden. Im Bereich der Kulturstatistik wurde unter Einbindung des BFS erreicht, dass die periodisch erstellten Statistiken zur Kulturfinanzierung der öffentlichen Hand in Zukunft detaillierter und aussagekräftiger ausfallen werden. Nach Ansicht des Bundesrates wäre es wünschenswert, dass die zentralen Handlungsachsen, welche sich der Bund für seine eigene Förderungstätigkeit in der Periode 2016­2020 setzt, ihren Niederschlag auch im Rahmen einer nationalen Kulturpolitik finden würden (vgl. Ziff. 1.6.1). Dabei erwartet der Bundesrat, dass sich die Kantone, Städte und Gemeinden aktiv in den «Nationalen Kulturdialog» einbringen und in Zukunft vermehrt bereit sind, kulturpolitische Themen zu diskutieren, die primär in ihrer eigenen Zuständigkeit liegen.

14

Literaturförderung in der Schweiz, Massnahmen der öffentlichen Hand, Panorama 2011, Bern 2013, einsehbar unter: www.bak.admin.ch Themen > Literatur > Literaturpolitik.

523

1.6

Kulturpolitik des Bundes 2016­2020

1.6.1

Zentrale Handlungsachsen des Bundes

Um die zentralen Handlungsachsen des Bundes für die Periode 2016­2020 zu bestimmen, ist zunächst von den Zielen der Kulturförderung des Bundes auszugehen.

Diese lassen sich ableiten aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Bundesverfassung, Kulturförderungsgesetz, Spezialgesetze, internationale Abkommen), die bereits in der Kulturbotschaft 2012­2015 umfassend dargestellt wurden.15 Die Zweckbestimmungen der einschlägigen Rechtsgrundlagen zusammenfassend, können die wichtigsten Ziele der Kulturförderung des Bundes ­ ohne hierarchische Abfolge ­ wie folgt umschreiben werden: ­

die materiellen und immateriellen Kulturgüter in der Schweiz erhalten: archäologische Stätten, Denkmäler, historische Ortsbilder und bewegliche Kulturgüter schützen; Informationen (print, audio, video, web) zur Schweiz sammeln, erschliessen, erhalten, vermitteln; das Potenzial des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz und seine gesellschaftliche Bedeutung aufzeigen; Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern; professionelle Dokumentations-, Archivierungs- und Sammlungsarbeit fachlich unterstützen;

­

ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot fördern: die freie Entfaltung des professionellen Kunst- und Kulturschaffens in allen Sparten fördern; günstige Rahmenbedingungen für kulturelle Institutionen und Organisationen schaffen; den künstlerischen Nachwuchs fördern; Austausch zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Kulturinitiativen stiften;

­

die kulturelle Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen verbessern: die kulturelle und musikalische Bildung sowie die interkulturellen Kompetenzen stärken; allen Bevölkerungsgruppen einen gleichberechtigten Zugang zur Kultur ermöglichen; die kulturellen Aktivitäten von Laien und Laienorganisationen fördern; die Kunstvermittlung sowie die Kulturvermittlung fördern;

­

den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Vielfalt stärken: das Bewusstsein der Bevölkerung für die Kulturen in der Schweiz stärken; den Austausch zwischen kulturellen und sprachlichen Gemeinschaften fördern; die Viersprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz bewahren; die Rechte sprachlicher und kultureller Minderheiten schützen; die Sprachfreiheit gewährleisten, die Minderheitensprachen erhalten und fördern; die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen fördern;

­

den kulturellen Austausch mit dem Ausland gewährleisten: einen lebendigen, ausgewogenen Kulturaustausch mit dem Ausland pflegen; auf multilateraler Ebene zu internationalen Kulturdebatten beitragen; das schweizerische Kulturschaffen und das Kulturerbe im Ausland bekannt machen; das schweizerische Kulturschaffen auf ausländischen Märkten verbreiten; Interessenwahrung, Landeskommunikation und Imagepflege im Ausland stärken;

­

einen Beitrag zur Attraktivität der Schweiz als Bildungs- und Wirtschaftsstandort leisten: das Kreativitäts-, Innovations- und Wirtschaftspotenzial der

15

524

BBl 2011 2971, hier 2987 ff.

Kultur erschliessen und nutzen; die Rahmenbedingungen der Kulturwirtschaft verbessern und entwickeln; das vielfältige Kulturangebot (z. B. Museen und Sammlungen) touristisch vermitteln.

Die genannten Ziele finden sich in ähnlichen Formulierungen auch in den kantonalen Kulturgesetzgebungen. Dabei ist zu bedenken, dass die Ziele nicht hierarchisch übereinander, sondern gleichberechtigt nebeneinander stehen. Sowohl eine nationale Kulturpolitik wie die Kulturpolitik des Bundes müssen sich an diesen Zielen orientieren. Je nachdem, wie sich das kulturpolitische Umfeld und die Rahmenbedingungen verändern, können einzelne Ziele verstärkt oder akzentuiert verfolgt werden.

Mit Blick auf die oben genannten Ziele sowie auf die im Rahmen der Umfeldanalyse identifizierten Trends und Herausforderungen (Ziff. 1.4) will der Bund seine Förderpolitik mittelfristig auf folgende drei strategische Handlungsachsen ausrichten:

16

­

Kulturelle Teilhabe: Als Gesellschaftspolitik verstanden, hat Kulturpolitik die gesamte Bevölkerung und ihr Miteinander im Auge. Kulturelle Teilhabe meint die aktive und passive Teilnahme möglichst vieler am Kulturleben und am kulturellen Erbe. Kulturelle Teilhabe zu stärken bedeutet, die individuelle und kollektive Auseinandersetzung mit Kultur und die aktive Mitgestaltung des kulturellen Lebens anzuregen. Die Möglichkeiten, kulturelle Teilhabe zu stärken, reichen von der Verbesserung des Zugangs zum Kulturangebot über Kunst- und Kulturvermittlung bis hin zur Förderung kultureller Aktivitäten von Laien. Teilhabe am kulturellen Leben wirkt den Polaritäten in der Gesellschaft entgegen und ist damit eine zentrale Antwort auf die Herausforderungen der kulturell diversen Gesellschaft. Wer am kulturellen Leben teilnimmt, wird sich der eigenen kulturellen Prägungen bewusst, entwickelt eine eigene kulturelle Identität und trägt so zur kulturellen Vielfalt der Schweiz bei.

­

Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Vielfalt prägt die Gesamtheit der kulturellen Werte, Traditionen und Ausdrucksformen der Schweiz und ist damit ein wesentliches Element ihrer kulturellen Identitätsbildung. Anerkennung der kulturellen Vielfalt der Gesellschaft und Respekt vor sprachlichen und kulturellen Minderheiten sind wichtige Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden des Landes. Denn ein Dialog zwischen unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften, ein Austausch mit und unter gesellschaftlichen Minderheiten kann nur dann erfolgen, wenn sich diese eigenständig und selbstbestimmt kulturell ausdrücken können. Gleichzeitig dürfen die Auswirkungen des demografischen Wandels und der Individualisierung nicht unterschätzt werden. Die in Ziffer 1.4 aufgezeigten Trends stellen den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor neue Herausforderungen. Auf diese Entwicklung muss die Kulturpolitik mit ihren spezifischen Instrumenten und Möglichkeiten reagieren und jene Elemente stärken, welche den Dialog fördern.

­

Kreation und Innovation: Bis anhin wurde im Rahmen der staatlichen Kulturförderung hervorgehoben, der eigentliche Wert der Kultur liege «darin, dass sie dem Menschen ermöglicht, sich selbst und sein Umfeld zu verstehen und verständlich zu machen»16. Auch wenn diese Aussage zweifellos zutrifft, weist die Kultur doch auch weitere Dimensionen auf: Sie hat namentBBl 2011 2971, hier 2981

525

lich ein grosses Potenzial, positiv auf die Kreativität und Innovationskraft eines Staates einzuwirken. So ist das Kunst- und Kulturschaffen etwa ein wichtiges Experimentier- und Erprobungslabor für Fragen der Zukunft und löst damit wichtige Innovations- und Erneuerungsprozesse aus. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der Innovation ist die Entwicklung kultureller und kreativer Kompetenzen für die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz zentral und trägt im Ausland wesentlich zum Bild einer kreativen Schweiz bei. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen zukunftsweisende Schaffens- und Arbeitsprozesse in spartenübergreifenden, transmedialen und digitalen Bereichen von der Kulturpolitik konsequenter berücksichtigt und gefördert werden. Zudem muss die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zwischen Kultur-, Innovations- und Wirtschaftsförderung verstärkt werden. Die Kulturförderung soll dabei insbesondere den eigenständigen und innovativen Aspekt kultureller Arbeit berücksichtigen.

1.6.2

Wesentliche Neuerungen der Bundeskulturförderung 2016­2020

Für die Periode 2016­2020 sind verschiedene Neuerungen in der Kulturpolitik des Bundes vorgesehen. Die Neuerungen erfolgen mehrheitlich auf den vorerwähnten drei Handlungsachsen: ­

Kulturelle Teilhabe: Erstens will der Bund den physischen, intellektuellen und finanziellen Zugang zur Kultur durch geeignete Massnahmen fördern (vgl. Ziff. 2.2.5). Zweitens will er in Umsetzung der von Volk und Ständen am 23. September 2012 angenommenen neuen Verfassungsbestimmung zur musikalischen Bildung seine Anstrengungen in diesem Bereich verstärken: Bisherige Massnahmen sollen ausgebaut und neue Massnahmen ­ namentlich ein Programm «Jugend und Musik» ­ eingeführt werden (vgl.

Ziff. 2.2.5). Drittens will der Bund die Leseförderung ausbauen und ergänzend zur bisherigen Unterstützung von Organisationen neu auch Einzelvorhaben fördern wie etwa Kinder- und Jugendbuchfestivals oder Lesetage (vgl. Ziff. 2.2.5). Schliesslich sollen die Bundeskunstsammlungen online zugänglich gemacht werden, um sie dem Publikum näherzubringen (vgl.

Ziff. 2.2.1). Abgesehen von diesen neuen spezifischen Massnahmen werden alle Kulturinstitutionen des Bundes die kulturelle Teilhabe in Zukunft verstärkt in den Fokus ihrer Tätigkeit nehmen, etwa im Bereich der Bibliotheksund Museumspolitik.

­

Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Der gesellschaftliche Zusammenhalt soll durch fünf Massnahmen verbessert werden: Im Bereich der Literatur werden vermehrt Übersetzungen zwischen den Landessprachen gefördert (vgl. Ziff.

2.1.4). Zusatzmittel zugunsten des Italienischunterrichts sollen den Stellenwert der italienischen Sprache ausserhalb der italienischen Schweiz stärken (vgl. Ziff. 2.2.6). Im Weiteren ist der schulische Austausch zwischen den Sprachregionen weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, dass möglichst viele Jugendliche einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem Austauschprojekt teilnehmen (vgl. Ziff. 2.2.6). Der Bund will die gesellschaftliche Kohäsion und das gegenseitige Verständnis zwischen verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen zudem durch eine Intensivierung des von

526

Pro Helvetia geförderten Kulturaustauschs im Inland stärken (vgl.

Ziff. 2.2.6). Die Entwicklung einer Strategie zur Förderung zeitgenössischer Baukultur soll qualitätsvollen Lebensraum schaffen und dadurch identitätsstiftend wirken (vgl. Ziff. 2.2.3). Schliesslich sollen die Lebensbedingungen der kulturellen Minderheit der Schweizer Fahrenden verbessert werden (vgl.

Ziff. 2.2.7).

­

Kreation und Innovation: In der Förderperiode 2012­2015 wurden in den Sparten Design und interaktive digitale Medien erste Schritte der Zusammenarbeit zwischen Kulturförderung, Industrie und Wirtschafts- sowie Innovationsförderung gemacht. Diese Zusammenarbeit soll 2016­2020 weitergeführt und intensiviert werden (vgl. Ziff. 2.1.2 und 2.4.1). Ziel ist eine koordinierte Kreations- und Innovationsförderung (ab Berufseinstieg bis zur Marktetablierung), die sicherstellt, dass vielversprechende Talente im Design und in den interaktiven digitalen Medien ihr kreatives Potenzial voll ausschöpfen und ihre Produkte erfolgreich auf dem nationalen und internationalen Markt positionieren können. Im Bereich des Films wird zudem eine Standortförderung eingeführt. Die neue Förderung setzt unter dem Label «FiSS ­ Film Standort Schweiz» finanzielle Anreize, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen vermehrt in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen. Das entsprechende Förderinstrument soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Standort der Filmproduktion verbessern (vgl. Ziff. 2.1.7).

Weitere Neuerungen der Förderperiode 2016­2020 finden sich in Ziffer 2. Zu diesen Neuerungen gehören beispielsweise die Verstärkung der Auslandaktivitäten von Pro Helvetia sowie die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus des SNM im 2016. Zur Umsetzung der vorstehend erwähnten Neuerungen sind Zusatzmittel notwendig, die in Ziffer 4 beziffert werden.

1.7

Ergebnis der Vernehmlassung

Am 28. Mai 2014 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf der Kulturbotschaft 2016­2019. Die interessierten Kreise konnten bis zum 19. September 2014 Stellung nehmen.

Innert Frist sind 339 Stellungnahmen eingegangen. Eine Stellungnahme haben eingereicht: alle Kantone sowie die EDK, sechs in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien (CVP, GLP, Grüne, FDP, SP und SVP), zwei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Schweizerischer Gemeindeverband [SGV] und Schweizerischer Städteverband [SSV]), zwei gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse und Schweizerischer Gewerbeverband [sgv]) sowie eine Vielzahl von Verbänden und Organisationen vorwiegend aus dem Kulturbereich.

Die Äusserungen in den Stellungnahmen wurden im Vernehmlassungsbericht17 zu Kernthemen zusammengefasst. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich zu diesen Kernthemen im Wesentlichen wie folgt geäussert: 17

www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2014 > Eidgenössisches Departement des Innern.

527

­

Die identifizierten Megatrends, welche für die zukünftige Ausgestaltung der Kulturpolitik des Bundes von strategischer Bedeutung sind, werden von praktisch allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern als überzeugend bewertet.

Die aus den Megatrends abgeleiteten Herausforderungen werden über weite Strecken geteilt und die drei strategische Handlungsachsen der zukünftigen Kulturpolitik des Bundes begrüsst. Struktur und Aufbau der Kulturbotschaft werden als gelungen bezeichnet.

­

Die «Nationale Kulturpolitik» wird unterschiedlich beurteilt: Eine beträchtliche Anzahl begrüsst die Entwicklung einer «Nationalen Kulturpolitik» vorbehaltslos und erachtet eine verstärkte Kooperation und Koordination zwischen den verschiedenen Staatsebenen als unbedingt notwendig (darunter CVP, GLP, SGV, SP und SSV). Zahlreiche Kantone und die EDK befürworten eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen im Grundsatz. Sie erachten jedoch den Begriff der «Nationalen Kulturpolitik» unter föderalen Aspekten als diskussionswürdig und verlangen, dass die Mechanismen einer «Nationalen Kulturpolitik» in der Kulturbotschaft besser erklärt werden. Im Weiteren wird die Respektierung der verfassungsmässigen Zuständigkeiten im Kulturbereich von mehreren Kantonen und der EDK eingefordert.

­

Zahlreiche im Vernehmlassungsentwurf angekündigten Neuerungen werden breit unterstützt. Vollständig oder grösstenteils unbestritten sind folgende Neuerungen: Künstlerisches Schaffen, Literaturförderung, «FiSS ­ Film Standort Schweiz», Erweiterungsbau Landesmuseum Zürich, zeitgenössische Baukultur, Institutionen audiovisuelles Erbe, kulturelle Teilhabe, Leseförderung, Sprachenförderung, Inlandaustausch, Fahrende, internationale Präsenz sowie Kultur und Wirtschaft. Zu folgenden Neuerungen werden Korrekturen verlangt: «Virtuelle Nationalgalerie» (Terminologie) und musikalische Bildung.

­

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich neben den Neuerungen auch intensiv mit weiteren Aspekten der Vernehmlassungsvorlage auseinandergesetzt. Kritisiert wurde dabei insbesondere das geltende System zur Zusprache von Betriebsbeiträgen an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter.

­

Das in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Finanzvolumen wird von den meisten begrüsst. Sehr viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer (darunter 24 Kantone, SP, Grüne, SVV und zahlreiche Kulturverbände) beantragen jedoch in einzelnen oder mehreren Förderbereichen zusätzliche Mittel. Nur wenige beantragen dagegen eine Kürzung der in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Finanzmittel: Die FDP möchte die Finanzmittel auf dem Niveau der Förderperiode 2012­2015 belassen. Economiesuisse hält ein durchschnittliches Wachstum im Vergleich zur Vorperiode von 2,6 Prozent statt der vorgeschlagenen 3,4 Prozent für angebracht. Der sgv bezeichnet ein Wachstum von über 3 Prozent im Vergleich zur Vorperiode als zu hoch. Die SVP verlangt eine Reduktion auf einen Gesamtbetrag unterhalb des bisherigen Kulturbudgets.

528

Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung wurde die Vorlage in folgenden Punkten angepasst: ­

In Bezug auf die «Nationale Kulturpolitik» wurden die Funktionsweise und die angestrebten Ziele einer besseren Koordination der Fördertätigkeiten vertieft erklärt und klargestellt, dass die Kulturhoheit der Kantone gewahrt bleibt. Gleichzeitig wurde dargelegt, dass die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen bereits seit 40 Jahren thematisiert wird (vgl. Ziff. 1.5).

­

Bei den vom Bund mit Betriebsbeiträgen unterstützten Museen und Sammlungen Dritter sollen im Laufe der nächsten Förderungsperiode die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, damit ab dem Jahr 2021 ein neues Verfahren zur Anwendung kommen kann. Dazu wird der Bund frühzeitig Kriterien definieren, die es erlauben, die Entscheide zur Auswahl sowie zur Höhe der Finanzhilfen ab dem Jahr 2021 gestützt auf Fördergesuche der Drittinstitutionen zu treffen. Bis das neue Verfahren ab dem Jahr 2021 zur Anwendung kommt, erhalten die bisher unterstützten Institutionen weiterhin Finanzhilfen in bisheriger Höhe (vgl. Ziff. 2.2.1).

­

Betreffend die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur musikalischen Bildung wurden drei Anpassungen vorgenommen: Erstens wurde auf eine Anschubfinanzierung regionaler Begabtenstützpunkte durch den Bund verzichtet. Zweitens wird der Vollzug des neuen Programms «Jugend und Musik» ­ zumindest in der Startphase ­ durch eine einzige Stelle und nicht wie im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen über die Kantone erfolgen.

Drittens wurde die Bestimmung zu den Musikschultarifen präzisiert und klargestellt, dass die Tarife für Kinder und Jugendliche deutlich ­ und nicht bloss symbolisch ­ unter den Erwachsenentarifen liegen müssen. Die Umsetzung der Bestimmungen zu den Tarifen ist dabei nach wie vor ohne Mehrkosten möglich (vgl. Ziff. 3.2 und 5.2).

Im Weiteren wurde, wie der Bundesrat bereits im Vernehmlassungsentwurf angekündigt hatte, die Geltungsdauer der Kulturbotschaft um ein Jahr bis 2020 verlängert. Das durchschnittliche Finanzwachstum im Vergleich zur Vorperiode beträgt dabei unverändert 3,4 Prozent (vgl. Ziff. 4.6).

1.8

Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit Überweisung der Kulturbotschaft können vier Vorstösse abgeschrieben werden: Die Postulate 12.3195 (Savary) und 12.3327 (Recordon) verlangen, die Situation des Schweizer Buchmarktes zu untersuchen respektive Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der schwierigen Situation der Schweizer Literatur und des Buches in der Schweiz begegnet werden kann. Die vorliegende Botschaft gibt Antwort auf beide Postulate (vgl. Ziff. 2.1.4).

Die Motion 12.4017 (WBK-N) verlangt, die sogenannte «Einverleiherklausel» an den technischen Wandel anzupassen, um die Angebotsvielfalt des Schweizer Filmangebots auch in Zukunft sicherzustellen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament in diesem Zusammenhang eine Gesetzesrevision (vgl. Ziff. 4.1).

529

Das Postulat 12.4055 (Bulliard) verlangt zu prüfen, wie die Werke der Bundeskunstsammlung öffentlich zugänglich gemacht werden können. Die vorliegende Botschaft gibt darüber Auskunft und erfüllt damit das Postulat (vgl. Ziff. 2.2.1).

2

Die einzelnen Förderbereiche der Kulturpolitik

2.1

Kunst- und Kulturschaffen

Kunst, Design, Theater, Literatur, Tanz, Musik, Film vermögen die Menschen zu berühren, zu bewegen und anzuregen. Die Auseinandersetzung mit den Künsten schärft die Wahrnehmung sowie das eigene Bewusstsein und entwickelt den individuellen Geschmack. Genaues und kritisches Hinhören, Hinsehen, Mitdenken macht die Menschen aufmerksam, ausdrucks- und urteilsfähig. Das Kunst- und Kulturschaffen setzt sich mit Grenzen auseinander und versucht, diese zu überwinden. Es bietet Reibungsflächen zur Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und fördert Diskussionen über Werte und Normen der Gesellschaft. So unterstützt es die Entwicklung grundlegender Werte wie Gleichheit und Demokratie und ist ein wichtiger Faktor des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der kulturellen Identitätsbildung.

Die Förderung des Kunst- und Kulturschaffens ist als zentrale Staatsaufgabe anerkannt. Staatliche Kulturförderung bezweckt, das positive Potenzial von Kunst und Kultur zugunsten einer demokratischen und friedlichen Gesellschaft, zugunsten der Bildung und Entfaltung der Individuen sowie zugunsten der Wirtschafts- und Innovationsleistung des Staates zu nutzen.

Der Bund hat gemäss KFG zum Ziel, ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot sowie günstige Rahmenbedingungen für die Kulturschaffenden zu fördern. Der Bund ergänzt dabei die Fördertätigkeit der Kantone, Städte und Gemeinden und unterstützt nur Projekte und Organisationen von gesamtschweizerischem Interesse. Im Bereich des professionellen Kunstschaffens hat der Bund gemäss KFG die folgenden Aufgaben: ­

Förderung des künstlerischen Schaffens (Art. 20 KFG) sowie Nachwuchsförderung (Art. 11 KFG);

­

Förderung des Kulturaustauschs im Inland (Art. 21 KFG) sowie Förderung der Kunstvermittlung (Art. 19 KFG);

­

Verbreitung des Schweizer Kunstschaffens im Ausland sowie Förderung des Kulturaustauschs mit dem Ausland (Art. 21 KFG);

­

Verleihung von Preisen und Auszeichnungen (Art. 13 KFG und Art. 7 FiG);

­

Unterstützung von Organisationen der Kulturschaffenden (Art. 14 KFG).

Förderung des künstlerischen Schaffens Der Bund fördert das künstlerische Schaffen in den verschiedenen Kunstsparten mit Werkbeiträgen, Aufträgen und Ankäufen (Kunst und Design) sowie mit Projektbeiträgen. Der Fokus liegt auf dem zeitgenössischen Kunstschaffen und gesamtheitlichen Fördermodellen von der Kreation über die Verbreitung bis zur Vermittlung.

Dabei muss die Kunstförderung stets offen sein für neue Entwicklungen wie die Entstehung spartenübergreifender Formate oder die wachsende Bedeutung der Digitalisierung für die Produktion, Verbreitung und Rezeption von Kunst und Kul530

tur. Dies gilt insbesondere für Projekte an der Schnittstelle zwischen Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft sowie für transdisziplinäre und transmediale Kunstprojekte. Mit dem Schwerpunkt «Digitale Kultur» konnten in der Förderperiode 2012­2015 wichtige Erfahrungen in diesen Bereichen gesammelt werden.

Werkbeiträge sind ein zentrales Element einer systematischen Laufbahnförderung.

Sie führen die Nachwuchsförderung fort und tragen dazu bei, dass qualitativ hochstehende Werke entstehen, die erfolgreich im In- und Ausland verbreitet werden können. Die Nachwuchsförderung des Bundes richtet sich an Talente bis 35 Jahren mit einem Potenzial für eine nationale oder internationale Karriere. Der Bund entwickelt seine Massnahmen in Zusammenarbeit mit anerkannten Institutionen im In- und Ausland. Die wichtigsten Instrumente sind Residenz-, Coaching- und Mentoringprogramme, die Vermittlung und Förderung von Publikations-, Auftritts- und Austauschmöglichkeiten sowie die Unterstützung von Entwurfs- und Kreationsprozessen.

Bei der Förderung des künstlerischen Schaffens unterstützt der Bund auch die Volkskultur. Im Vordergrund stehen dabei Projekte, die die sich in innovativer Weise mit der Tradition auseinandersetzen oder die für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Schweizer Volkskultur von Bedeutung sind. Um die spezifischen Bedürfnisse der Volkskultur insbesondere im Nachwuchsbereich besser berücksichtigen zu können, lancierte der Bund 2012 den «Volkskulturfonds Pro Helvetia».

Austausch und Vermittlung im Inland Für ein lebendiges Kulturleben sowie für ein vertieftes Verständnis der eigenen und anderer Kulturen ist der Kulturaustausch im Inland zentral. Der Bund fördert den Kulturaustausch durch Projektbeiträge an Tourneen, Lesungen, Ausstellungen, Konzertreihen, Gastspiele, Übersetzungen, welche es erlauben, das Schweizer Kunst- und Kulturschaffen in verschiedenen Regionen des Landes vorzustellen und zu verbreiten.

In der Verbreitung im Inland spielt auch die Kunstvermittlung eine wichtige Rolle.

Die Kunstvermittlung hat zum Ziel, künstlerische Werke, Darbietungen und Prozesse dem Publikum näher zu bringen und verständlich zu machen. Der Bund konzentriert sich im Bereich der Kunstvermittlung auf die Förderung von Projekten, die durch ihren innovativen Ansatz zur Weiterentwicklung der Vermittlungspraxis
beitragen, oder von Projekten, die verschiedene Sprachregionen der Schweiz einbeziehen.

Internationale Verbreitung Die Kunst- und Kulturschaffenden sind wichtige Botschafter der Schweiz im Ausland, denn sie vermitteln das Bild einer innovativen, offenen und vielfältigen Schweiz. Gleichzeitig ist die internationale Präsenz auch für eine erfolgreiche künstlerische Laufbahn (Renommee, künstlerische Entwicklung) essentiell und sichert ­ namentlich bei Koproduktionen ­ die Finanzierung und Verwertung der Werke.

Der Binnenmarkt ist für Kunst- und Kulturschaffende häufig zu klein für einen längerfristigen Erfolg; gleichzeitig ist der Eintritt auf den internationalen Markt mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Diese Situation hat sich mit der Finanzkrise in Europa sowie mit dem tiefen Euro-Kurs verschärft: Der spürbare Einbruch der Gagen und Koproduktionsbeiträge auf internationaler und besonders auf europäi531

scher Ebene sowie die hohen Lebenskosten in der Schweiz führen zu einem zunehmenden Wettbewerbsnachteil für Schweizer Kunstschaffende im europäischen Umfeld.

Damit Schweizer Kunstschaffende auf dem internationalen Markt bestehen können, fördert der Bund die Verbreitung des Schweizer Kunstschaffens im Ausland mit verschiedenen Massnahmen. Dazu gehören Projektbeiträge an öffentliche Präsentationen (Ausstellungen, Gastspiele, Tourneen, Festivals, Konzertreihen, Lesereisen), Veröffentlichungen in spartenspezifischen Fachmedien und die Förderung des internationalen Wissensaustausches. Zur nachhaltigen Verbreitung von Schweizer Kultur braucht es Kultureinrichtungen im Ausland, Austausch- und Residenzprogramme sowie eine aktive Promotion mit aktuellen Informationen über die Kultur in der Schweiz, über Kunstschaffende, ihre Werke und Projekte (vgl. Ziff. 2.3.2).

Zudem beteiligt sich der Bund nach Möglichkeit an internationalen Förderprogrammen, die den Kunstschaffenden Möglichkeiten für internationale Präsenz, Fördermittel und Kooperationen eröffnen (vgl. Ziff. 2.3.1).

Preise und Auszeichnungen Der Bund will mit der Vergabe von Preisen und Auszeichnungen die Leistungen des Schweizer Kunstschaffens würdigen und damit auf nationaler und internationaler Ebene auf deren Stellenwert aufmerksam machen. Preise und Auszeichnungen sind als Teil einer nationalen Leistungsschau zu verstehen. Abgesehen von der damit verbundenen Geldsumme bedeutet die Zusprache eines Preises eine offizielle Anerkennung für die Person und ihr Werk, die zu entsprechender medialer Resonanz führt. Die Preise des Bundes sind damit zugleich ein Förderungs- und Promotionsinstrument. Sie sollen für alle Preisträgerinnen und Preisträger ein Meilenstein in ihrer Laufbahn sein.

Preise werden ­ gestützt auf ein Wettbewerbsverfahren und auf Eingaben von Dossiers ­ für Produktionen und Werke verliehen, die besonders neuartig oder originell sind, die ungewöhnliche Ansätze verfolgen und professionell realisiert sind. Auszeichnungen werden dagegen gestützt auf Nominationen (ohne Eingabe eines Dossiers) vergeben und sollen eine lange und bedeutende künstlerische Karriere würdigen. Da sich Preise und Auszeichnungen im Wesentlichen nur in Bezug auf das Vergabeverfahren unterscheiden, wird nachfolgend vereinfacht von Preisen gesprochen.

In der Periode
2012­2015 vergibt der Bund erstmals Preise in allen Kunstsparten: Ergänzend zu den bestehenden Film-, Kunst- und Designpreisen wurden erstmals auch Preise in den Sparten Literatur, Tanz, Theater und Musik ausgerichtet. In jeder Sparte wird auch ein Grand Prix verliehen, der eine herausragende künstlerische Karriere und ein Lebenswerk ehrt. Alle Preise werden auf Empfehlung der vom Bundesrat ernannten ausserparlamentarischen Kommissionen (Kunst und Design) oder der vom EDI ernannten Jurys (Theater, Literatur, Tanz, Musik) verliehen. Mit der Vergabe der Preise sind auch verschiedene Kommunikations- und Promotionsmassnahmen auf nationaler und internationaler Ebene verbunden: Die Preisträgerinnen und Preisträger sowie die ausgezeichneten Werke werden dem Publikum im Rahmen spartenspezifischer Veranstaltungen vorgestellt.

Die Ausstrahlung der Preise soll in der Periode 2016­2020 weiter gestärkt werden.

Namentlich in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia und den Schweizer Auslandvertretungen werden verschiedene Promotionsmassnahmen zugunsten der Preisträgerinnen 532

und Preisträger getroffen, um die Bedeutung der Schweizer Preise auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern.

Organisationen der Kulturschaffenden Kulturelle Organisationen sind Akteure und Träger kultureller Vielfalt, ob sie nun Interessen der professionellen Kulturschaffenden vertreten oder Laien den Zugang zur Kultur sowie die Teilhabe an der Kultur ermöglichen. Insofern sind sie wichtige Partner des Bundes im Hinblick auf die Ausgestaltung und Umsetzung seiner Kulturpolitik. Das Prinzip der Subsidiarität verlangt, dass der Bund ausschliesslich gesamtschweizerisch tätige Organisationen unterstützt.

Organisationen im Bereich des professionellen Kunst- und Kulturschaffens vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden und Institutionen und sie informieren sowie beraten diese in folgenden Belangen: Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Aus- und Weiterbildung, Vermittlung und Nutzung ihrer Werke, Kulturund Sozialpolitik.

In der Förderperiode 2012­2015 werden 15 Organisationen professioneller Kunstund Kulturschaffender in den verschiedenen Sparten im Rahmen von Leistungsvereinbarungen unterstützt. In der Förderperiode 2016­2020 soll diese Unterstützung im Prinzip weitergeführt werden, wobei der Bund innerhalb der einzelnen Sparten auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organisationen und gegebenenfalls auf eine Reduktion der Finanzhilfeempfänger hinwirkt. Darüber hinaus unterstützt der Bund auch Organisationen von kulturell aktiven Laien (vgl. Ziff. 2.2.5).

2.1.1

Visuelle Künste

Ausgangslage Förderung des künstlerischen Schaffens Seit 2012 kann der Bund in der visuellen Kunst herausragende Nachwuchstalente unterstützen, die über das Potenzial für eine nationale oder internationale Karriere verfügen. Dabei fördert der Bund einerseits Residenzen an renommierten Kunstorten im Ausland und erste Auftritte an internationalen Kunstmessen, andererseits unterstützt er kuratorische Initiativen von selbstorganisierten Kunsträumen (sogenannte Off-Spaces) sowie von kleineren und mittleren Kunstinstitutionen. In der Fotografie unterstützt der Bund die Entstehung von Fotobüchern sowie die Ausarbeitung von Fotoprojekten junger Fotografinnen und Fotografen (inkl. Mentoringprogramm). Im Unterschied zu den anderen Sparten, vergibt der Bund in der Sparte der visuellen Künste (inkl. Fotografie) zurzeit keine Werkbeiträge.

Austausch und Vermittlung im Inland Der Bund unterstützt Ausstellungen und künstlerische Interventionen von Schweizer Künstlerinnen und Künstlern an renommierten Kunstinstitutionen in der Schweiz.

Zudem beteiligt er sich an Druck- und Übersetzungskosten von Monographien sowie von thematischen Publikationen mit klarem kunsthistorischem Bezug zur Schweiz. Auf dem Weg zu internationaler Anerkennung ist die erste monographische Publikation ein wichtiger Türöffner für junge Kunstschaffende. Mit der alle zwei Jahre erscheinenden «Collection Cahiers d'Artistes» ermöglicht Pro Helvetia vielversprechenden Schweizer Kunstschaffenden eine solche Erstpublikation. Diese 533

wird dem breiteren Publikum jeweils während der Art Basel mit einer Ausstellung, Performances und Publikumsgesprächen näher gebracht und anschliessend an wichtigen Plattformen im In- und Ausland verbreitet. In der Vermittlung fördert der Bund Projekte, welche das Publikum einbeziehen und den Wissensaustausch auf europäischer Ebene ermöglichen.

Internationale Verbreitung Die Schweiz nimmt seit 1920 an der Kunstbiennale von Venedig (seit 1991 an der Architekturbiennale) und seit 1988 an der Biennale von Kairo teil. Die Schweizer Biennalenvertretung wird durch eine unabhängige Jury ausgewählt. 2012 wurde die Schweiz in Venedig durch Miroslav Sik, 2013 durch Valentin Carron und 2014 durch Hans Ulrich Obrist vertreten. Der Schweizer Auftritt an den Biennalen in Venedig und Kairo gibt Kunstschaffenden sowie Architektinnen und Architekten eine Plattform auf höchstem internationalem Niveau. In Venedig wird der Auftritt vom neu geschaffenen «Salon Suisse» begleitet, der den Austausch mit renommierten Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt fördert. Durch regelmässige Besuchsprogramme werden international tätige Kuratorinnen und Kuratoren in die Schweizer Kunstszene eingeführt; für daraus entstehende Projekte können sie Beiträge an Ausstellungen und Publikationen erhalten. Zudem unterstützt der Bund Ausstellungen von Schweizer Kunstschaffenden an international anerkannten Kunstinstitutionen im Ausland. Die visuellen Künste spielen auch eine wichtige Rolle in der Arbeit der Schweizer Kulturzentren im Ausland, insbesondere im Swiss Institute in New York, das sich fast ausschliesslich den visuellen Künsten widmet.

Preise und Auszeichnungen Die Schweizer Kunstpreise (Kategorien: Kunstschaffende, Architektinnen und Architekten sowie Kunstvermittlerinnen und -vermittler) werden bereits seit 1899 verliehen. Die Schweizer Grand Prix Kunst / Prix Meret Oppenheim (Auszeichnung für Lebenswerk) werden seit 2001 vergeben. Preisträgerinnen und Preisträger der Grand Prix Kunst / Prix Meret Oppenheim waren 2012 der Künstler Niele Toroni, der Landschaftsarchitekt Günther Vogt und die Kuratorin Bice Curiger, 2013 der Künstler Thomas Huber, die Architekten Quintus Miller & Paola Maranta und der Kurator Marc-Olivier Wahler. Die Preise sind mit verschiedenen Promotionsmassnahmen verbunden: An der Ausstellung «Swiss Art
Awards», die seit 1994 in Basel stattfindet, wird das aktuelle Schweizer Kunstschaffen dem Fachpublikum und der breiten Öffentlichkeit präsentiert; die Kataloge und die Webseite www.swissartawards.ch ermöglichen den Zugang auch über die Ausstellung hinaus.

Organisationen der Kulturschaffenden Der Berufsverband Visarte wird als Organisation professioneller Kulturschaffender vom Bund unterstützt. Visarte vertritt die bildenden Künstlerinnen und Künstler in der Schweiz.

Herausforderungen Das internationale Umfeld verändert sich. Die zunehmende Kommerzialisierung der Kunstwelt erfordert Freiräume zur Schaffung künstlerisch hochstehender Werke.

Die Grenzen zwischen den von der öffentlichen Hand unterstützten, unabhängigen Institutionen und den kommerziell arbeitenden Galerien sind fliessender geworden.

Die Bedeutung grosser Kunstmessen (Art Basel, Art Basel Miami, Frieze London 534

u. a.) steigt. Auch der asiatische Raum sowie Lateinamerika verfügen heute über dynamische Kunstszenen, welche für die Verbreitung von Schweizer Kunst wichtig sind. Sogar in alternativen Kontexten agierende Veranstalter (Off-Szene, unabhängige Kunsträume) richten sich immer mehr international aus und nehmen auch an internationalen Festivals für Kunsträume teil. Die Kosten für Ausstellungen im Ausland (insbesondere Transport- und Versicherungskosten) nehmen aber laufend zu. Eine professionelle internationale Promotionsarbeit, die sich systematisch der Pflege von Beziehungen mit Veranstaltern widmet, ist für einen langfristigen internationalen Erfolg der Schweizer Kunstszene daher entscheidend. OnlineInformationen spielen dabei insbesondere im internationalen Austausch und bei der Verbreitung eine zentrale Rolle. Die meisten Institutionen und Kunstschaffenden in der Schweiz haben eine Online-Präsenz. Zudem gibt es bereits mehrere umfassende Datenbanken. Eine koordinierende Bündelung der verschiedenen Initiativen fehlt jedoch.

Ziele und Massnahmen Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der Periode 2016­2020 weitergeführt.

Auf die dargestellten Herausforderungen soll wie folgt reagiert werden: Der Bund vergibt neu Werkbeiträge für visuelle Kunst (inklusive Fotografie) und schliesst damit eine wesentliche Lücke in der systematischen Laufbahnförderung.

Die internationale Präsenz von Schweizer Kunst soll an Biennalen und anderen internationalen Grossausstellungen sowie Institutionen ausgebaut werden. Systematisch organisierte Besuchsprogramme in der Schweiz für Veranstalter und Kunstkritikerinnen und -kritiker aus der ganzen Welt bringen Schweizer Künstlerinnen und Künstler in den internationalen Fokus.

Um internationalen Akteuren der visuellen Künste übersichtliche Informationen über den Schweizer Kunstbetrieb anbieten zu können, wird eine Bündelung bereits bestehender On-line-Informationen angestrebt. Die Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit den Betreibern existierender Angebote erfolgen und die bestehenden Promotionsmassnahmen ergänzen.

2.1.2

Design

Ausgangslage Förderung des künstlerischen Schaffens Die Schweiz hat eine lange Designtradition, die vom Industrie- und Produktdesign (inkl. Mode und Typographie), über Grafikdesign und visuelle Kommunikation bis hin zu Innenarchitektur und Raumgestaltung reicht. Die Designwirtschaft gehört mit über 7500 Betrieben und über 26 000 Beschäftigten zu den grössten Teilmärkten der Kulturwirtschaft in der Schweiz, wobei die Bereiche Innenarchitektur und Raumgestaltung in dieser Berechnung nicht mitgezählt sind.18 An den sieben öffentlichrechtlichen Fachhochschulen sind gegenwärtig rund 3000 Designstudierende eingeschrieben.

18

Christoph Weckerle, Hubert Theler: Dritter Kreativwirtschaftsbericht Zürich, Zürich 2010, S. 30.

535

Seit 2012 ist Pro Helvetia für die Werk- und Nachwuchsförderung im Design zuständig. Gestützt auf eine Analyse in Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus Praxis, Wirtschaft und Forschung lancierte Pro Helvetia 2014 ein Pilotprojekt zur Nachwuchsförderung. Dieses soll jungen Designerinnen und Designern mit drei sich ergänzenden Massnahmen die Etablierung im Markt erleichtern: Projektbeiträge für die Recherche und den Entwurf; Werkbeiträge für die Herstellung von Prototypen; individuelle Mentoringprogramme zu Fragen rund um den Markteinstieg. Bei der Umsetzung arbeitet Pro Helvetia mit Partnern aus der Kulturwirtschafts- und der Innovationsförderung zusammen, namentlich mit der KTI, die mit zwei Sitzen in der Jury der Pilotausschreibung vertreten ist. Dies schafft eine Brücke zwischen den verschiedenen Welten und garantiert, dass die bestehenden Instrumente optimal aufeinander abgestimmt werden und dass sich neue Instrumente ergänzen. Die Nachwuchsförderung ist Teil des Modells der koordinierten Designförderung Schweiz. Diese wurde 2013 von BAK, Pro Helvetia und Engagement Migros lanciert. Aufeinander abgestimmt und im Dialog mit der Designszene entwickelten die drei Partner Massnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnissen des Design im Inland reagieren und die Brücke zum internationalen Kontext schlagen.

Internationale Verbreitung Um das Schweizer Design weltweit zu verbreiten, hat der Bund verschiedene Promotionsinstrumente (Wanderausstellungen und CD-ROM) entwickelt. Zudem unterstützt der Bund in jüngster Zeit gezielt wichtige Schweizer Design-Formate, wie beispielsweise «Mode Suisse» ­ eine Plattform für junge Modedesignerinnen und Modedesigner. Im Rahmen von internationalen Buchmessen oder von kuratierten Ausstellungen werden die Gewinner des Wettbewerbs «Die schönsten Schweizer Bücher» im Ausland vorgestellt. Im Jahr 2014 wurde dem Buch Meret Oppenheim.

Worte nicht in giftige Buchstaben einwickeln beim internationalen Wettbewerb «Schönste Bücher aus aller Welt» die Goldene Letter zugesprochen ­ weltweit die höchste Auszeichnung dieser Art.

Preise und Auszeichnungen Seit 1918 wird der Schweizer Wettbewerb für Design jährlich durchgeführt.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden in den verschiedenen Designbereichen pro Jahr insgesamt 20 Preise vergeben. Die Ausstellung und die Website
www.swissdesignawards.ch dienen als Vermittlungsplattformen und als Schaufenster des Schweizer Designs.

Seit 2007 vergibt der Bund den Schweizer Grand Prix Design. Dieser wird für ein Lebenswerk verliehen und ehrt Persönlichkeiten oder Unternehmen, die sich national und international um das Schweizer Design verdient gemacht haben. Preisträgerinnen und Preisträger des Schweizer Grand Prix Design waren 2012 Gavillet&Rust, Franco Clivio und Karl Gerstner, 2013 Trix und Robert Haussmann, Armin Hofmann und Martin Leuthold, 2014 Erich Biehle, Alfredo Häberli und Wolfgang Weingart.

Der Wettbewerb «Die schönsten Schweizer Bücher» ermöglicht den professionellen Austausch zwischen den Branchen Grafikdesign, Verlag und Produktion. Er wird über eine viersprachige Publikation und eine an verschiedenen Orten in der Schweiz gezeigte Ausstellung vermittelt.

536

Organisationen der Kulturschaffenden Der Verein Form Forum wird als Organisation professioneller Kulturschaffender vom Bund unterstützt. Er fördert die kunsthandwerkliche Richtung des Designs in der Schweiz.

Herausforderungen Im Design überlagern sich die Ziele von Kultur-, Wirtschafts- und Innovationsförderung teilweise. Trotzdem gibt es in der Schweiz ­ anders als im Ausland ­ zurzeit keine aufeinander abgestimmten und sich komplementär ergänzenden Fördermodelle. Dies obwohl das Potenzial gross ist und die Erarbeitung von neuen Produkten und Leistungen mit hohen Produktionskosten verbunden und die Lancierung auf dem stark kompetitiven Markt sehr anspruchsvoll ist. Für den Nachwuchs ist es daher häufig nicht möglich, die eigenen Arbeiten zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.

Viele Designerinnen und Designer arbeiten erfolgreich in der Schweiz. Der Binnenmarkt ist jedoch zu klein für längerfristigen Erfolg und der Zugang zum internationalen Markt schwierig. Die Schweiz hat zwar einen guten Ruf bezüglich Qualität, aber ausländischen Veranstaltern fehlen oft vertiefte Kenntnisse über die Vielfalt der Designszene der Schweiz.

Ziele und Massnahmen Für eine gezielte Förderung des Schweizer Designs wird Pro Helvetia das Pilotprojekt der Finanzierungsperiode 2012­2015 in eine systematische und koordinierte Designförderung überführen. In der Zusammenarbeit mit der Kultur-, Wirtschaftsund Innovationsförderung soll die Entwurfs- und Kreationskompetenz talentierter Designerinnen und Designer gefördert und deren Eintritt in den nationalen und internationalen Markt ermöglicht werden. Entscheidend bei der Entwicklung der Massnahmen ist, dass die Wirtschafts- und Innovationsförderung nicht erst nach der Kulturförderung ansetzt, sondern dass alle drei von Anfang an zusammenwirken und ihre Massnahmen aufeinander abstimmen (vgl. Ziff. 2.4.1).

Damit sich das Schweizer Designschaffen besser im internationalen Markt positionieren kann, braucht es zeitgemässe Förderinstrumente. Anstelle der bisherigen Wanderausstellungen werden künftig in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft und der Exportförderung sowie mit dem EDA Promotionsformate entwickelt, welche die Präsenz an relevanten Messen und Plattformen verstärken. Zudem werden Kuratorinnen und Kuratoren aus führenden europäischen Märkten wie Dänemark
und Holland in die Schweizer Designszene eingeführt, damit sie ihr Wissen über Schweizer Design erweitern können. Für junge Designschaffende werden Möglichkeiten geschaffen, mit renommierten Unternehmungen im Ausland zusammenzuarbeiten. Mit der Verstärkung der Auslandaktivitäten positioniert sich die Schweiz insgesamt als Designnation, was zu einem innovativen Bild der Schweiz im Ausland beiträgt.

537

2.1.3

Theater

Ausgangslage Förderung des künstlerischen Schaffens Der Bund vergibt Werkbeiträge an freie Theatergruppen und trägt so dazu bei, dass diese Gruppen mit neuen Werken international auftreten können. Seit 2012 unterstützt er zudem gemeinsam mit Städten und Kantonen ausgewählte Theatergruppen im Rahmen von kooperativen Fördervereinbarungen. Die Nachwuchsförderung erfolgt in Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen im In- und Ausland und umfasst Mentorate, Nachwuchsplattformen, Kooperationsprojekte sowie Förderprogramme für junge Theaterautorinnen und Theaterautoren.

Austausch und Vermittlung im Inland Theater ist aufgrund seiner Textbezogenheit stärker als andere Kunstsparten an die Sprachräume gebunden. Der Bund fördert den Austausch und die Vermittlung im Inland durch die Unterstützung von Übersetzungen und Übertitelungen sowie durch die Einladung an Theatertreffen in anderen Sprachregionen. Er investiert in Promotionsplattformen wie die Journées de Théâtre Suisse Contemporain, das 2014 neu konstituierte Schweizer Theatertreffen oder das Kinder- und Jugendtheaterfestival SPOT. Durch Tourneebeiträge schafft er Anreize für Gastspiele in anderen Sprachregionen. Die Förderung der Schweizer Kleinkunst im Inland erfolgt in Zusammenarbeit mit der Vereinigung KünstlerInnen-Theater-VeranstalterInnen (ktv).

Internationale Verbreitung Der Bund unterstützt Gastspiele und Tourneen von Schweizer Theaterproduktionen im Ausland. Damit die freien Gruppen und institutionelle Ensembles an wichtigen Festivals und Spielstätten vertreten sind, investiert der Bund auch in die Promotion u. a. durch die Einladung von internationalen Veranstaltern in die Schweiz, durch Veröffentlichungen in fachspezifischen Medien sowie durch die Unterstützung von Plattformen und Schweizer Fenstern an etablierten Spielstätten im Ausland. Wichtig ist auch die internationale Vernetzung durch die Mitwirkung in Projekten von europäischen Netzwerken wie beispielsweise im internationalen Netzwerk für zeitgenössische Performing Arts (IETM) oder im Projekt SPACE (Supporting Performing Arts Circulation in Europe), einer Plattform von nationalen Kulturinstitutionen zur Verbreitung der performativen Künste in Europa.

Preise und Auszeichnungen Die Schweizer Theaterpreise werden ab 2014 vergeben und zeichnen herausragende Verdienste um das Schweizer
Theaterschaffen aus. Hauptpreis ist der Schweizer Grand Prix Theater/Hans-Reinhart-Ring. 2014 war Omar Porras Preisträger des Schweizer Grand Prix Theater/Hans-Reinhart-Ring. Daneben werden weitere Theaterpreise verliehen, die unterschiedlichste Beiträge für das Schweizer Theaterschaffen würdigen. Auch herausragende Schauspielerinnen und Schauspieler respektive künstlerische Leistungen im Theater werden ausgezeichnet. Es werden alle Sprachregionen der Schweiz und Stilrichtungen des Theaters berücksichtigt. Kommunikations- und Promotionsmassnahmen begleiten die Auszeichnung.

538

Organisationen der Kulturschaffenden Die Vereinigung KünstlerInnen­Theater­VeranstalterInnen Schweiz, der Berufsverband der Freien Theaterschaffenden, der Schweizerische Verband für Kinder- und Jugendtheater, der Schweizerische Bühnenkünstlerverband, das Syndicat Suisse Romand du Spectacle und der Verband Rete Teatri Associati della Svizzera Italiana werden als Organisationen professioneller Kulturschaffender vom Bund unterstützt.

Diese Organisationen vertreten die Interessen der Schweizer Bühnenkünstlerinnen und Bühnenkünstler. Vor 2012 wurden insgesamt zwölf Theaterorganisationen unterstützt, in der laufenden Periode sind es deren sechs.

Herausforderungen Freie Theatergruppen arbeiten zunehmend in Kooperation mit Produzenten und Compagnien aus dem Ausland. In den letzten Jahren gewinnen die von der EU geförderten Netzwerke und Projekte immer mehr an Bedeutung. Zudem drängen viele junge Gruppen auf den Markt, während ­ vor allem in Europa ­ Festivals mit massiv gekürzten Budgets zu kämpfen haben. Der Promotions- und Diffusionsarbeit kommt deshalb eine wachsende Bedeutung zu. Freie Theatergruppen erhalten zwar Projektbeiträge für Kreation und Tourneekosten, jedoch in der Regel keine Betriebsbeiträge. Aus diesem Grund können kaum professionelle Strukturen mit einem nachhaltigen Tourneemanagement aufgebaut werden. Dies hat zur Folge, dass sich Gruppen immer wieder neu organisieren müssen und letztlich auch sehr gute Produktionen nicht oft genug aufgeführt werden können.

Die Verbreitung des Theaterschaffens im Inland ist mit zwei unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Einerseits ist es für freie Theatergruppen nach wie vor schwierig, in den anderen Sprachregionen Fuss zu fassen. Andererseits sollte eine auf nationale Kohäsion abzielende Förderpolitik demografische und gesellschaftliche Unterschiede verstärkt berücksichtigen und den entsprechenden Austausch fördern. Theater ist dazu prädestiniert, da es aktuelle gesellschaftliche Themen direkt aufnehmen und reflektieren kann.

Eine Eigenheit des zeitgenössischen Schweizer Theaterschaffens sind hybride Produktionen mit Elementen aus Theater, Tanz, Musik, Szenografie, neuen Medien und Performancekunst. Solche Produktionen sind weniger stark sprachgebunden als traditionellere Theaterformen und lassen sich daher gut in andere Sprachregionen
oder im Ausland verbreiten. Gleichzeitig sind sie schwer einer Sparte zuordnen und passen daher kaum in die Raster der Kulturförderung.

Ziele und Massnahmen Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der Periode 2016­2020 weitergeführt.

Den dargestellten Herausforderungen soll wie folgt begegnet werden: Die internationale Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Gruppen kann nur erhalten werden, wenn die internationalen Koproduktionen und die Tourneetätigkeit dieser Gruppen substantieller unterstützt werden. Zudem braucht es eine Intensivierung der Promotionsaktivitäten, sei es durch eine verstärkte Präsenz an internationalen Festivals (Avignon, Edinburgh, Brüssel usw.) oder durch eine Professionalisierung der freien Theatergruppen in den Bereichen des Produktions- und Tournee-Managements. Spartenübergreifende Produktionsformen sollen auf internationaler Ebene besser unterstützt und mittels spezifischer Massnahmen in den entsprechenden internationalen Netzwerken vermittelt werden.

539

Im Inland will der Bund den gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes durch eine intensivierte Förderung des Austausches zwischen den verschiedenen kulturellen und sozialen Gruppen stärken. Dabei sollen insbesondere etablierte Festivals und Veranstalter, die das Schweizer Theaterschaffen konzentriert präsentieren oder dieses durch ihre internationale Ausrichtung in einen internationalen Kontext stellen, besser unterstützt werden. Dies stärkt sowohl die Kohäsion wie auch die nationale Präsenz und die Anerkennung von wichtigen Schweizer Gruppen im eigenen Land.

Zudem werden Veranstaltungsorte in peripheren Regionen besser in deren Verbreitung einbezogen, was letztendlich auch die Vielfalt des kulturellen Angebots erhöht.

2.1.4

Literatur

Ausgangslage Die Schweizer Literatur ist durch das Zusammenleben verschiedener Sprachen und kultureller Traditionen mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Der Zugang zu diesen unterschiedlichen Ausdrucksformen spielt eine wesentliche Rolle für den nationalen Zusammenhalt und den Erhalt der Vielfalt. Gleichzeitig ist die Schweizer Literaturlandschaft auch Schauplatz zahlreicher zeitspezifischer Umwälzungen, die neue Lösungen erfordern. Verschiedene parlamentarische Vorstösse sowie Forderungen der Branche, darunter etwa die Petition der Autorinnen und Autoren der Schweiz für die Einführung eines Verleihrechts (Bibliothekstantieme), sowie die Volksabstimmung vom 11. März 2012 über die Buchpreisbindung zeigen, welche Bedeutung der Literatur auf nationaler Ebene zukommt. Die Arbeitsgruppe «Literaturpolitik» mit Vertreterinnen und Vertretern des BAK, der Pro Helvetia, der KBK und der SKK hat die Aufgabe, kohärente Antworten auf diese Herausforderungen zu erarbeiten. Unter anderem hat sie im Bericht «Panorama 2011» die öffentlichen Fördermassnahmen für Literatur analysiert, um Lücken im heutigen Subventionssystem zu ermitteln und Massnahmen für den Erhalt und die Stärkung einer lebendigen Schweizer Literaturlandschaft zu identifizieren. Eine vom BAK beim Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich IPMZ in Auftrag gegebene Analyse zur Situation des Verlagsmarktes lieferte weitere wichtige Daten, die allerdings nicht durchwegs repräsentativ sind. Für den Bund ist es wesentlich, die Literatur in einem weiten Sinne zu verstehen und zu vermeiden, sie auf die wirtschaftlichen und kommerziellen Aspekte der Verlagsprodukte zu reduzieren. Der Verlagsmarkt allein ist kein Abbild der gesamten Literaturlandschaft und die Bedeutung des literarischen Schaffens geht über ihren wirtschaftlichen Wert hinaus. Die Literaturbranche ist vielfältig und gründet insbesondere auf dem kreativen Schaffen, dem Austausch, dem Dialog und der Vermittlung. Aus den genannten Gründen wird in der Kulturbotschaft in der Regel von der «Literatur» und nicht vom «Buch» gesprochen. Allerdings darf die Bedeutung des Verlagsmarktes für die Literaturlandschaft auch nicht unterschätzt werden. Es ist deshalb ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass der Verlagsmarkt auch in schwierigen Zeiten gut
funktioniert. Andere grundlegende Aspekte wie das kreative Schaffen oder die Vermittlung dürfen dabei ebenfalls nicht ausgeblendet werden.

Förderung des künstlerischen Schaffens Die Förderung des Bundes setzt ein bei spezifischen Angeboten für junge Talente aller literarischen Gattungen und geht von Residenz- über Coaching-Programme bis 540

hin zu Vereinbarungen mit Zeitschriften und Veranstaltern, die dem literarischen Nachwuchs geeignete Publikations- und Auftrittsmöglichkeiten erschliessen. Mit Werkbeiträgen erhalten bereits etablierte Schweizer Autorinnen und Autoren aller vier Landessprachen die Möglichkeit, über längere Zeit konzentriert an einem neuen Werk zu arbeiten. Druckkostenbeiträge vergibt der Bund ­ mit Blick auf eine vielfältige Literaturlandschaft ­ in jenen Schweizer Regionen, wo die Publikation literarischer Texte aufgrund einer besonderen Marktsituation gefährdet wäre: im italienischen und rätoromanischen Sprachgebiet.

Austausch und Vermittlung im Inland Der Übersetzung kommt in der mehrsprachigen Schweiz und in einem zunehmend internationalisierten Literaturbetrieb eine besondere Rolle zu, garantiert sie doch für ein anderssprachiges Publikum erst den Zugang zur Schweizer Literatur. Ohne signifikante finanzielle Anreize seitens des Bundes droht die Wahrnehmung der Schweizer Literatur auf den je eigenen Sprachraum limitiert zu bleiben. Im Rahmen des zeitlich befristeten Übersetzungsschwerpunkts «Moving Words 2009­2012» verstärkte der Bund sein diesbezügliches Engagement. Dadurch wurden in der Schweiz und international mehr Schweizer Bücher übersetzt und diese wurden besser beworben. Zudem erfährt das literarische Übersetzen in der Branche heute mehr Anerkennung. In Abstimmung mit professionellen Schweizer Literaturveranstaltern werden zudem Vermittlungsprojekte angeboten, die dem Publikum eine Begegnung und Auseinandersetzung mit der zeitgenössischen Literatur ermöglichen.

Austausch und Promotion fördert der Bund mit Beiträgen an überregional bedeutende literarische Anlässe, die Autorinnen und Autoren mehrerer Sprachregionen in ihr Programm einbinden und sie in publikumswirksamen Veranstaltungen bekannt machen. Um dem technologischen Wandel Rechnung zu tragen, unterstützt der Bund neu auch digitale Promotionsplattformen. Ausserdem ist die Leseförderung Gegenstand spezieller Fördermassnahmen (vgl. Ziff. 2.2.5.).

Internationale Verbreitung Die Schweizer Literatur hat ausgeprägte Verbindungen zu den Literaturlandschaften des jeweils gleichsprachigen Auslands: Schweizer Autorinnen und Autoren publizieren auch in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien, Schweizer Verlage versuchen diese Märkte mit
Promotionsaktivitäten für sich zu erschliessen. Der Bund unterstützt in diesem Kontext den Auftritt von Schweizer Verlagen an internationalen Buchmessen, wo einem (Fach-)Publikum die Schweizer Literatur und ihre Autorinnen und Autoren vorgestellt werden und im Rahmen von Gastlandauftritten (z. B. Moskau 2013, Leipzig 2014) ein besonderer Fokus auf die Schweizer Kultur gelenkt werden kann.

Die Promotionsarbeit des Bundes bei Agenturen, Übersetzerinnen und Übersetzern, Verlagen, die Kooperation mit internationalen Übersetzungsnetzwerken (u. a. Traduki) sowie der Einsatz eigener Promotions-Präsentationen (u. a. «12 Swiss books») tragen zur Wahrnehmung der Schweizer Literatur im Ausland bei. Der Bund vergibt Übersetzungsbeiträge an ausländische Verlage und unterstützt in Kooperation mit geeigneten institutionellen Partnern die Qualifikation internationaler Übersetzerinnen und Übersetzer von Schweizer Literatur. Zudem unterstützt der Bund weltweit Lesereisen und Literaturausstellungen. Mit dem Ziel, Schweizer Literatur engagierten Multiplikatoren und der internationalen Forschung zugänglich zu machen, werden ferner Bibliotheken, Botschaften und Literaturinstitutionen in der ganzen Welt 541

mit einer Auswahl relevanter Schweizer Neuerscheinungen aus allen Landesteilen bestückt.

Preise und Auszeichnungen Die 2012 eingeführten Schweizer Literaturpreise werden jährlich verliehen und zeichnen literarische Werke aus, die von einer unabhängigen, vom EDI ernannten Expertenjury ausgewählt werden. Bisher wurden jährlich drei Grand Prix an Autorinnen und Autoren verliehen. So waren 2013 Jean-Marc Lovay, Erica Pedretti und Fabio Pusterla Preisträgerinnen und Preisträger der Schweizer Grand Prix Literatur, 2014 Philippe Jaccottet, Paul Nizon und Christoph Ferber. Dazu wird alternierend ein Spezialpreis für Übersetzerinnen und Übersetzer beziehungsweise für Vermittlerinnen und Vermittler verliehen. Die Preise berücksichtigen alle vier Sprachregionen der Schweiz und die verschiedenen literarischen Gattungen. Zur Preisverleihung gehören auch verschiedene Promotionsmassnahmen, mit denen die Werke der Öffentlichkeit besser bekannt gemacht werden sollen.

Organisationen der Kulturschaffenden Der Verband Autorinnen und Autoren der Schweiz wird als Organisation professioneller Kulturschaffender vom Bund unterstützt. Er vertritt die Interessen der Schweizer oder in der Schweiz wohnhaften Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer.

Herausforderungen Die Vielfalt der Schweizer Literaturlandschaft steht unter Druck und muss deshalb verteidigt und gefördert werden (vgl. Auswirkungen von Globalisierung und Digitalisierung auf die Literaturlandschaft Ziff. 1.5). Dabei spielt der Austausch eine wichtige Rolle, da er den Kontakt zwischen den Literaturschaffenden und der Leserschaft herstellt. Ein fruchtbarer Austausch wird insbesondere durch die literarische Übersetzung und die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten gewährleistet (Literaturzeitschriften, Veranstaltungen, Unterstützung von Institutionen und Verlagen).

Die Mehrsprachigkeit, die multikulturelle Gesellschaft und das grosse Spektrum an Verlagen bilden die Grundlage der literarischen Vielfalt in der Schweiz. Diese Vielfalt stärkt die Vermittlung nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene.

In der viersprachigen Schweiz gibt es heute kaum mehr junge literarische Übersetzer. Literarische Übersetzungen sind angesichts des gesteigerten ökonomischen Drucks auf die Schweizer Verlage zunehmend zu einem Risiko geworden,
das diese nicht mehr tragen können. Auf internationaler Ebene verstärkt sich diese Tendenz aufgrund des starken Schweizerfrankens, so dass auch die internationale Präsenz der Schweizer Literatur beeinträchtigt ist.

Die Digitalisierung im Sinne einer globalen Entwicklung führt ebenfalls zu neuen Herausforderungen. Es ist wichtig, dass die Schweiz die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich genau verfolgt und sich aktiv daran beteiligt. Die Rahmenbedingungen für die Akteure ­ insbesondere die kleinen und mittleren Verlage ­ müssen Investitionen begünstigen. Dazu gehört auch der Schutz der Urheberrechte (von Autorinnen und Autoren bzw. Übersetzerinnen und Übersetzern).

Die Verlage und die Buchhandlungen befinden sich derzeit in einer schwierigen Phase. Die Verlage erhalten punktuelle Unterstützung für spezifische Projekte und 542

müssen bei ihren Aktivitäten Prioritäten setzen, meist zulasten der Arbeiten, die zur Kernaufgabe eines Verlags gehören (Recherche, kritisches Lektorat, Analyse der Manuskripte, Beziehungen zu Autorinnen und Autoren, Vermittlung usw.). In den letzten Jahren hat die Zahl der Verlage und der in diesem Bereich Beschäftigten abgenommen, obwohl die Zahl der produzierten Bücher stabil geblieben ist. Mittelfristig wird diese Situation unweigerlich zu Einbussen bei der Qualität und der Vielfalt der Schweizer Literatur führen. Die Buchhandlungen ihrerseits müssen insbesondere auf die zunehmende Konkurrenz des Online-Handels reagieren. Obwohl sie eine wichtige Rolle in der Literaturvermittlung einnehmen und vollwertige Kulturakteure sind, haben ihre Aktivitäten lediglich eine lokale Ausstrahlung. Deshalb wird aktuell im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» geprüft, ob und wie Kantone und Städte die Kulturvermittlung in Buchhandlungen fördern könnten.

Auch die Literaturkritik ist rückgängig, und mehrere Zeitschriften mussten ihre Tätigkeit einstellen. Deshalb sind in der Schweizer Literaturszene die Möglichkeiten zum kritischen und öffentlichkeitswirksamen Austausch über Literatur heute reduziert. Zwar bietet das Internet zahlreiche Plattformen, lässt aber bisher eine konstante Qualität des kritischen Diskurses vermissen.

Ziele und Massnahmen Die in der letzten Kulturbotschaft definierten Ziele im Bereich der Literatur bleiben unverändert, die bestehenden Fördermassnahmen müssen weiter verstärkt werden.

Die nationale Zusammenarbeit über alle drei staatlichen Ebenen hinweg muss fortgesetzt und gefestigt werden. Parallel dazu und in Anbetracht der oben erwähnten Herausforderungen brauchen insbesondere drei Bereiche dringend eine öffentliche Unterstützung, um die aktuellen Herausforderungen bewältigen zu können: das Verlagswesen, die literarische Übersetzung und die Literaturzeitschriften.

Die Verlage tragen massgeblich zur Vielfalt der Schweizer Literaturlandschaft und deren Vermittlung bei, eine grössere strukturelle Unterstützung ist deshalb unerlässlich. Sie soll den Verlagen einerseits ermöglichen, ihre verlegerische Basisarbeit fortzusetzen und zu stärken ­ insbesondere die Arbeit, die sie im Vorfeld der rein «materiellen» Realisierung eines Projekts leisten. Andererseits soll die strukturelle
Unterstützung auch zur erfolgreichen Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung beitragen. Während die «immaterielle» Arbeit die kulturelle Rolle der Verlage stärkt, erlaubt eine starke Struktur den Verlagen, die nötigen Ressourcen zu beschaffen, um sich den technischen Entwicklungen stellen zu können. Das BAK sieht deshalb vor, auf der Basis einer Ausschreibung mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit Verlagen aller vier Sprachregionen abzuschliessen.

Die literarische Übersetzung trägt massgeblich zum Austausch und Zusammenhalt der Sprachregionen bei und fördert den Zugang zur Literatur in der Schweiz und im Ausland. An die positiven Resultate des befristeten Schwerpunktprogramms «Moving Words» soll angeknüpft werden. Pro Helvetia will die im Jahr 2013 eingestellten mehrjährigen Vereinbarungen mit Schweizer und internationalen Verlagen zur Publikation literarischer Übersetzungen wieder aufnehmen, ein besonderes Gewicht in diesen Vereinbarungen erhalten die Promotionsaktivitäten. Die übersetzerische Kompetenz in der Schweiz soll eine deutliche Stärkung erfahren mit Mentoraten, an Verlage gebundenen Übersetzungsaufträgen, Workshops, Residencies. Die Zuschüsse des Bundes an die Honorare literarischer Übersetzerinnen und Übersetzer haben Signalwirkung und sollen daher erhöht werden.

543

Eine stärkere strukturelle Unterstützung für Literaturzeitschriften ist erforderlich, damit diese unabhängig von ihrem Format (elektronisch und/oder auf Papier) ihre Rolle als Austauschplattformen wahrnehmen können. Die Literaturzeitschriften tragen zum Dialog und zum Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen bei. Sie machen damit die Literatur für die breite Öffentlichkeit besser zugänglich. Das BAK sieht deshalb vor, Literaturzeitschriften mit der Ausschreibung von mehrjährigen Leistungsvereinbarungen zu unterstützen. Ziel ist die Förderung des Austauschs und des Zugangs zur Literatur.

2.1.5

Tanz

Ausgangslage Förderung des künstlerischen Schaffens Der Bund vergibt Werkbeiträge an etablierte freie Tanzgruppen und trägt so dazu bei, dass international konkurrenzfähige Werke entstehen können. Für regelmässig international tätige Gruppen ist eine Förderung notwendig, die über eine punktuelle Unterstützung hinausgeht. Deshalb unterstützt der Bund seit 2006 gemeinsam mit Städten und Kantonen mehrere Compagnien ­ derzeit dreizehn ­ mit jeweils dreijährigen kooperativen Fördervereinbarungen für ihre Kreations- und Tourneetätigkeit.

Die Vereinbarungen erlauben den Gruppen die Entwicklung einer längerfristigen Strategie, eine bessere Planung und mehr Flexibilität. Die regelmässigen Evaluationen zeigen, dass das Instrument für international tätige Compagnien unentbehrlich geworden ist.

Austausch und Vermittlung im Inland Der zeitgenössische Tanz hat als relativ junge Kunstsparte ausserhalb urbaner Zentren erst ein kleines Publikum. Umso wichtiger ist hier die Vermittlung, die der Bund durch Pilotprojekte und den Aufbau von Fachwissen in den verschiedenen Regionen unterstützt. Um die Kräfte in der Tanzförderung zu bündeln, wurde in den letzten Jahren die koordinierte Fördertätigkeit zwischen den Kulturförderstellen vorangetrieben und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen verstärkt. Die Ständige Konferenz Tanz, ein Koordinationsgremium mit Vertretern von Bund, KBK, SKK und Verbänden, trifft sich mehrmals jährlich zum Austausch. Im Rahmen einer gemeinsam formulierten Vereinbarung werden wichtige Aspekte koordiniert und Vorhaben gemeinsam finanziert. Eine zentrale Rolle nimmt dabei «reso-Tanznetzwerk Schweiz» ein, indem es regionale Aktivitäten bündelt und auf nationaler Ebene Pilotprojekte lanciert und begleitet.

Internationale Verbreitung Die meist international besetzten Tanzcompagnien sind wichtige Botschafter im Ausland, indem sie das Bild einer innovativen, offenen und vielfältigen Schweiz transportieren. Eine Compagnie, die auf höchstem Niveau arbeitet, benötigt Koproduktionsbeiträge von Veranstaltern im Ausland, was nur durch eine kontinuierliche internationale Präsenz zu erreichen ist. Der Bund unterstützt Tourneen von freien Compagnien und institutionellen Ballettensembles. Die am meisten tourenden freien Gruppen fördert er mit dreijährigen kooperativen Fördervereinbarungen. Weiter unterstützt er Promotionsplattformen wie die Zeitgenössischen Schweizer Tanztage und lädt Veranstalter aus der ganzen Welt dazu ein.

544

Preise und Auszeichnungen Die Schweizer Tanzpreise, seit 2013 vergeben, würdigen alle zwei Jahre das aktuelle Tanzschaffen und zeichnen herausragende Leistungen im Tanz aus. Hauptpreis ist der Schweizer Grand Prix Tanz; Preisträger 2013 war Martin Schläpfer.

Weitere Schweizer Tanzpreise werden für eine herausragende Tänzerin, einen herausragenden Tänzer und für besondere Leistungen im Tanz vergeben. Das aktuelle Tanzschaffen wird auf der Basis eines Wettbewerbs gewürdigt. Alternierend zu den Tanzpreisen findet eine Ausschreibung zum Kulturerbe Tanz statt.

Kommunikations- und Promotionsmassnahmen begleiten die Auszeichnung (vgl.

www.tanzpreise.ch).

Organisationen der Kulturschaffenden Danse Suisse und Reso werden als Organisationen professioneller Kulturschaffender vom Bund unterstützt. Diese Organisationen vertreten die Interessen der Sparte Tanz in der Schweiz.

Herausforderungen Aufführungen von zeitgenössischen Tanzproduktionen finden in der Schweiz meist in wenigen grösseren Städten statt. Die Möglichkeiten für Compagnien, überregional aufzutreten, sind beschränkt. Inlandtourneen sind jedoch entscheidend, da sie dem Werk sowie den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, in der Begegnung mit dem Publikum zu reifen. Zudem bringen Inlandtourneen den aufwändig produzierten Werken ein angemessenes Publikum.

Das Tanzschaffen ist für sein Entstehen und Bestehen notwendigerweise international ausgerichtet. Regelmässige Tourneen und internationale Produktionen sind für die Compagnien essenziell. Dafür ist ein ganzjähriger professioneller Betrieb nötig.

Die Gruppen erhalten jedoch mehrheitlich keine Betriebsbeiträge, so dass kaum eine professionelle Promotion und Verbreitung sowie ein nachhaltiges Tourneemanagement aufgebaut werden können. Die Compagnien versuchen dies u. a. durch substanzielle Koproduktionsbeiträge von Veranstaltern im Ausland auszugleichen ­ doch der effektive Wert dieser internationalen Beiträge ist durch den hohen Frankenkurs stark gesunken.

Die internationalen Netzwerke und Koproduktionshäuser konzentrieren ihre durch die Krise schwindenden Mittel auf weniger Künstlerinnen und Künstler. In dieser Dynamik kommt der Zusammenarbeit mit diesen Netzwerken sowie der aktiven Promotion eine grosse Bedeutung zu.

Ziele und Massnahmen Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der
Periode 2016­2020 weitergeführt und optimiert. Den dargestellten Herausforderungen soll wie folgt begegnet werden: Seit 2014 gibt es in der Schweiz erstmals eine Ausbildung für zeitgenössischen Tanz auf Hochschulstufe. In der nächsten Förderperiode muss die Nachwuchsförderung ausgebaut werden, um die Studienabgängerinnen und -abgänger optimal zu fördern und deren Abwanderung ins Ausland im Sinne einer Stärkung der Schweizer Tanzszene zu verhindern.

Ausserhalb der städtischen Zentren mangelt es in der Schweiz an Veranstaltern, die regelmässig zeitgenössischen Tanz programmieren und über die entsprechenden Infrastrukturen verfügen. Kurz- und mittelfristig sollen Festivals und Veranstalter, 545

welche in ihren Mehrspartenprogrammen bereits zeitgenössischen Tanz programmieren, angeregt werden, mehr Schweizer Gruppen zu präsentieren. Zusätzliche Verbreitung kann der Bund ermöglichen, indem er Festivals und Veranstalter unterstützt, welche das Schweizer Tanzschaffen konzentriert präsentieren, oder in ihren überregional ausgerichteten Programmen Schweizer Werke in einen internationalen Kontext stellen und sie dem Publikum näher bringen. Zudem sollen die bestehenden Massnahmen, welche im Rahmen der koordinierten Tanzförderung aufgebaut wurden, zusammen mit den beteiligten Kantonen und Städten optimiert werden.

Die Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Compagnien im Ausland ist nur durch eine substanziellere finanzielle Förderung der Tourneetätigkeit aufrecht zu erhalten. Dies soll die aufgrund des hohen Frankens für Schweizer Gruppen tiefen Gagen und Koproduktionsbeiträge ausgleichen. Weiter muss die aktive Zusammenarbeit mit ausgewählten internationalen Netzwerken intensiviert und die Schweizer Präsenz an den wichtigsten internationalen Tanzmessen und Festivals mit Formaten wie Salons und Künstlerpräsentationen ausgebaut werden. Gemeinsam mit Städten, Kantonen und privaten Förderstellen wird die Schaffung und Unterstützung von Produktionsund Diffusionsbüros geprüft, damit effiziente Strukturen entstehen, welche mehrere Compagnien bei der Verbreitung ihrer Produktionen direkt unterstützen bzw. ihre Tournee-Managerinnen und Manager beraten können.

2.1.6

Musik

Ausgangslage Förderung des künstlerischen Schaffens Der Bund vergibt Werkbeiträge an Komponistinnen und Komponisten und unterstützt in den Bereichen Pop und Jazz die Produktion von Tonträgern sowie deren nationale und internationale Verbreitung. Zusätzlich werden Schweizer Werke im In- und Ausland mittels Beiträgen an Uraufführungen im Rahmen von Festivals und wichtigen Konzertreihen gefördert. Um den nahtlosen Übergang von der Ausbildung zur selbstständigen Laufbahn zu fördern, unterstützt der Bund herausragende junge Komponistinnen und Komponisten sowie Bands auf ihrem Weg zu einer internationalen Tätigkeit. Diese Nachwuchsförderung erfolgt vorwiegend über mehrjährige Projekte wie Residenz- und Coachingprogrammen, welche in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnerinstitutionen im In- und Ausland entwickelt werden. Die Lancierung des dreijährigen Projekts OEuvres Suisses während der vergangenen Finanzierungsperiode trug zudem wesentlich zur Erarbeitung eines neuen Repertoires von zeitgenössischen Schweizer Orchesterwerken sowie zur weiteren internationalen Etablierung der grossen Schweizer Berufsorchester bei.

Austausch und Vermittlung im Inland Im Bereich Musik unterstützt der Bund insbesondere Festivals und Konzertreihen, welche Produktionen aus anderen Sprachregionen programmieren. So initiierte er beispielsweise mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit ausgewählten Schweizer Jazzfestivals. Im Bereich der Musikvermittlung unterstützt der Bund hauptsächlich Projekte, welche die zeitgenössische Musik einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen und das Publikum für eine Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Werken gewinnen.

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Internationale Verbreitung Der Bund trägt zur Positionierung des Schweizer Musikschaffens im internationalen Kontext bei, indem er internationale Tourneen von Schweizer Ensembles und Bands durch Einzel-unterstützung oder mehrjährige Vereinbarungen (Prioritäre Jazzförderung, OEuvres Suisses) sowie Aufführungen von zeitgenössischen Schweizer Werken durch ausländische Ensembles und Orchester fördert. In enger Zusammenarbeit mit internationalen Festivals unterstützt der Bund zudem Schweizer Schwerpunkte mit zeitgenössischer Musik, Jazz und Pop. Zu einer zielgerichteten Verbreitung des Schweizer Musikschaffens gehört eine intensive Promotionsarbeit, welche der Bund zusammen mit verschiedenen Partnern wahrnimmt: der Auftritt an internationalen Messen, Publikationsreihen (Grammont Portraits, spartenspezifische Samplers usw.), das Internetportal Swiss Vibes sowie die Einladung von internationalen Veranstaltern an Schweizer Festivals. Beiträge an Swiss Music Export sowie an die Fondation cma tragen zusätzlich zur internationalen Verbreitung des Schweizer Pop und Chansons bei.

Preise und Auszeichnungen Der 2014 lancierte Schweizer Musikpreis wird jährlich vergeben. Er berücksichtigt alle Musikstile und alle Sprachregionen. Eine erste Auswahl wird auf der Grundlage von Gutachten getroffen; aus dieser Vorselektion nominiert die unabhängige Eidgenössische Jury für Musik 15 Musikschaffende und empfiehlt schliesslich ein Dossier für den Schweizer Grand Prix Musik. Preisträger 2014 war Franz Treichler. Der Schweizer Musikpreis wird von verschiedenen Promotionsmassnahmen begleitet, mit denen die nominierten Werke besser bekannt gemacht werden sollen.

Organisationen der Kulturschaffenden Der Schweizerische Tonkünstlerverein, der Schweizerische Musikerverband, das Schweizer Musik Syndikat und Action Swiss Music werden als Organisationen professioneller Kulturschaffender vom Bund unterstützt. Sie vertreten die Interessen der Schweizer Musikschaffenden.

Herausforderungen Die einzelnen Musiksparten internationalisieren sich zunehmend, und der hart umkämpfte internationale Markt erfordert eine Professionalisierung im Bereich der Promotion. Dies hat in den letzten Jahren andere europäische Länder und Regionen (beispielsweise Norwegen, Finnland oder Katalonien) dazu bewegt, spartenspezifische Exportbüros in den wichtigen
europäischen Zentren aufzubauen.

Spartenübergreifende Produktionsweisen haben stark zugenommen. Handlungsbedarf besteht für die Kulturförderung insbesondere im Bereich neuer Formen des Musiktheaters. In dieser Kunstform zwischen Musik, Performance und Theater entstehen wichtige Impulse über die Musik hinaus. In der Schweiz konnte sich das aktuelle Musiktheater bisher kaum als eigenständige Sparte etablieren, da es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern an einer koordinierten Förderung für diesen Kunstbereich fehlt.

Neue Produktions-, Vertriebs- und Rezeptionsformen bedeuten Chancen ebenso wie Herausforderungen für Labels sowie Musikerinnen und Musiker, wobei klassische Vertriebsformen (CD-Markt) immer mehr unter Druck geraten. Die Lancierung

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neuer digitaler Vertriebsformen ist für Musikerinnen und Musiker teilweise mit hohen Kosten verbunden und erschwert die Wahrung der Urheberrechte.

Für eine starke internationale Promotion sind länderspezifische digitale Plattformen, welche aktuelle Informationen zu den verschiedenen Musikszenen bereitstellen, unentbehrlich geworden. Im Vergleich zu anderen Ländern fehlt der Schweiz ein professionell geführtes, koordiniertes Online-Informationszentrum, welches das Schweizer Musikschaffen in seiner Breite abbildet.

Ziele und Massnahmen Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der Periode 2016­2020 weitergeführt.

Den dargestellten Herausforderungen soll wie folgt begegnet werden: Um die Chancengleichheit von Schweizer Musikerinnen und Musikern im europäischen Markt zu gewährleisten, bedarf es einer verstärkten finanziellen Förderung der Tournee-Tätigkeit sowie einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit ausgewählten internationalen Festivals und Agenturen. In Zusammenarbeit mit Organisationen wie Swiss Music Export soll Schweizer Musikschaffenden der Markteintritt in den wesentlichen europäischen Zentren erleichtert werden (vgl. Ziff. 2.3.2). Ebenso ist die gezielte Förderung des Schweizer Jazz im Ausland durch eine geeignete Struktur auszubauen. Schliesslich soll nach Abschluss des dreijährigen Pilotprojekts OEuvres Suisses eine langfristige Orchesterförderung mit Schwerpunkt auf der Pflege eines zeitgenössischen Schweizer Repertoires und einer verstärkten internationalen Präsenz der Schweizer Berufsorchester entwickelt werden.

Spartenübergreifende Produktionsformen verlangen nach einer entsprechenden Anpassung der Förderstrategien. Zur Förderung neuer Formen des Musiktheaters sollen bereits bestehende Bestrebungen gebündelt und zusammen mit Städten und Kantonen vorangetrieben werden, um die Sensibilisierung für diese Kunstform zu erhöhen, Produktions- und Auftrittsorte zu fördern und die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Szene zu stärken.

Eine zeitgemässe Förderung hat der Entwicklung im Bereich der digitalen Medien Rechnung zu tragen und geeignete Massnahmen zu entwickeln. Einerseits sollen neue Vertriebsformen in die Förderung integriert werden und andererseits digitale Kanäle aktiv für die internationale Verbreitung und Promotion von Schweizer Musik genutzt werden. Hierzu
gehört die Entwicklung eines koordinierten Schweizer Musikinformationszentrums, das in Zusammenarbeit mit Partnern wie Radio- und Urhebergesellschaften, Archiven und Musikverbänden bereits bestehende digitale Archive zusammenführt.

2.1.7

Film

Ausgangslage Förderung des Filmschaffens Die Filmpolitik des Bundes hat zum Ziel, das Schweizer Filmschaffen sowie die Vielfalt und Qualität des Filmangebots zu fördern und die Schweizer Filmkultur als Teil der nationalen Kultur und Identität zu stärken. Im Rahmen dieses Auftrags ist der Bund bestrebt, ein breitgefächertes Filmschaffen sowie eine lebendige Filmkultur zu ermöglichen. Er bemüht sich dabei um eine kohärente Förderungspolitik, die 548

das Kriterium der hohen künstlerischen Qualität mit den Anforderungen des Marktes vereinbart. Filmförderung bleibt deshalb immer eine Kulturförderung, die auch filmwirtschaftliche Aspekte umfasst. Die Filmförderung des Bundes basiert auf zwei Säulen: Filmherstellung und Filmkultur. Er fördert die Filme von der ersten Idee über die Produktion bis zur Erstellung der Archivkopie und unterstützt den Zugang zur Filmkultur mit Beiträgen an Filmfestivals oder jugendspezifischen Kinoaktivitäten.

Da der Schweizer Filmmarkt aufgrund sprachkultureller Gegebenheiten fragmentiert und von zu geringer Grösse ist, um nach einer rein marktwirtschaftlichen Logik bestehen zu können, spielt der Bund als primärer Förderpartner eine zentrale Rolle.

Ins Gewicht fällt auch die Förderung der SRG SSR («Pacte de l'audiovisuel»).

Zudem sind die übrigen nationalen und sprachregionalen Fernsehveranstalter, die in ihrem Programm Filme ausstrahlen, gesetzlich dazu verpflichtet, einen Beitrag für die Förderung des Schweizer Films zu leisten.

Auf regionaler Ebene der Kulturförderung sind es verschiedene kantonale wie interkantonale Förderstellen, wie namentlich die Zürcher Filmstiftung, die Westschweizer Stiftung Fondation Romande pour le Cinéma «Cinéforom» oder die Berner Filmförderung, welche die Entwicklung und Herstellung von Schweizer Filmen finanziell unterstützen. Die Koordination zwischen den Förderinstitutionen spielt für Abstimmung und Komplementarität der Förderinstrumente eine wichtige Rolle.

Von den weltweit jährlich rund 5500 produzierten Spielfilmen starten pro Jahr in der Schweiz über 500 neue Filme in den Kinos. Die Konkurrenzsituation im audiovisuellen Markt ist aufgrund dieser hohen Anzahl Filme erheblich. Angesichts der steigenden Anzahl von Kinostarts pro Woche bei gleichzeitig rückläufigen Besucherzahlen (2013 mit 13,7 Millionen Eintritten zirka 12 % weniger als 2012 mit 15,5 Millionen Eintritten) haben sich die Laufzeiten der einzelnen Filme zusehends verkürzt. Die Zunahme von Multiplex-Kinos mit acht oder mehr Leinwänden, deren Programmierung von amerikanischen Grossproduktionen dominiert wird, verstärkt den Druck auf die Angebotsvielfalt. Der Marktanteil des Schweizer Films (inkl.

minoritäre Koproduktionen) konnte mit rund 1,2 Millionen Eintritten von 5 Prozent (2012) auf über 8 Prozent (2013)
gesteigert werden. Im Vergleich zum europäischen Umland verfügt die Schweiz aber noch immer über eine grosse Anzahl an kleinen und mittleren Kinos mit einer relativ vielfältigen Programmation. Mit Unterstützung des Bundes haben inzwischen fast alle Schweizer Kinosäle auf die digitale Projektionstechnik umgerüstet. Die Digitalisierung brachte nebst erheblichen Umrüstungskosten auch Vorteile für die Angebotsvielfalt in den Kinos. So können aufgrund der geringeren Kosten für digitale Kopien Filme im Gegensatz zu früher gleichzeitig in den Städten und auf dem Land starten. Der Bund beabsichtigt, diese Angebotsvielfalt in den Schweizer Kinos auch in Zukunft zu unterstützen, denn die Kinos leisten auch im digitalen Zeitalter einen wichtigen Beitrag zur Angebotsvielfalt und kulturellen Teilhabe. Die Schweizer Kinos sind ­ wie alle Akteure in der Filmbranche ­ aber auch gefordert, mit den permanenten technischen Innovationen und neuen Konsumgewohnheiten Schritt zu halten.

Preise Der Bund vergibt jährlich in Zusammenarbeit mit der SRG SSR und den Städten Zürich und Genf auf Empfehlung der Schweizer Filmakademie Preise für das Schweizer Filmschaffen. Die Vergabe der Schweizer Filmpreise basiert auf einem 549

Nominationsverfahren. Die Preisverleihung findet alternierend in Genf und Zürich statt.

Schweizer Dokumentar- und Spielfilme sind international anerkannt. Dokumentarfilme erhielten in der vergangenen Periode gleich zweimal den europäischen Dokumentarfilmpreis und waren auch in den Schweizer Kinos sehr erfolgreich. Spielfilme werden regelmässig an die grossen internationalen Filmfestivals im Ausland wie Cannes, Berlin und Venedig eingeladen.

Internationale Zusammenarbeit Die internationale Zusammenarbeit ist aus dem Filmschaffen nicht wegzudenken.

Tatsächlich sind die meisten in der Schweiz produzierten Filme das Resultat europäischer Gemeinschaftsproduktionen. Aus diesem Grund hat die Schweiz mit allen Nachbarländern sowie mit Kanada, Luxemburg und Belgien (Communauté Française de Belgique) bilaterale Koproduktionsabkommen abgeschlossen. Die Schweiz ist ausserdem Mitglied im Fonds für europäische Koproduktionen Eurimages des Europarates und nahm von 2006­2013 am Programm MEDIA der EU teil. Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Volksinitiative «Gegen die Masseneinwanderung» wurden die Gespräche über eine Erneuerung des MEDIA-Abkommens von der EU vorläufig sistiert und im Frühjahr 2014 auf technischer Verhandlungsebene wieder aufgenommen.

Schwerpunkte der Förderung 2012­2015 Vier Schwerpunkte zeichneten die Tätigkeiten in den Jahren 2012­2015 im Filmbereich aus: ­

Erfolgsabhängige Filmförderung: Ergänzend zum bestehenden Modell der Bonifizierung der Kinoeintritte («Succès cinéma») wurde neu auch der künstlerische Erfolg bei wichtigen Filmfestivals belohnt («Succès festival»).

Der dafür vorgesehene Kreditrahmen wurde fast verdoppelt und durch den Verzicht auf die Förderung von Fernsehspielfilmen und TV-Serien finanziert.

­

Selektive Filmförderung: Die bestehenden Instrumente (Förderung von Drehbuch, Projektentwicklung, Herstellung und Postproduktion) wurden um die Treatmentförderung (Vorstufe zu einem Drehbuch) erweitert. Daneben wurde im Bereich der Expertise der Fördergesuche ein Rotationsystem eingeführt, das gewährleistet, dass nicht immer die gleichen Expertinnen und Experten die Gesuche begutachten.

­

Förderung von Multimediaprojekten: Das Instrument wurde per 2012 eingeführt und betrifft die Entwicklung von Multimediaprojekte. Eine Bilanz kann erst 2015 gezogen werden.

­

Förderung der Ausbildung: Seit 2013 werden Filmausbildungen an den Fachhochschulen vom BAK nicht mehr mit Pauschalbeiträgen unterstützt.

Neu unterstützt der Bund einzelne Filmprojekte von Studentinnen und Studenten über die selektive Filmförderung. Die Projekte müssen dabei von einem unabhängigen Produzenten eingereicht werden, um den Übertritt in das professionelle Filmschaffen zu begünstigen.

Die Evaluation der Filmförderungskonzepte 2012­2015 wird 2015 erfolgen. Evaluiert werden speziell die Wirksamkeit der erfolgsabhängigen Filmförderung (Vertei550

lung der Subventionen auf neue Filmprojekte), die Auswirkungen auf die Unabhängigkeit und die Kontinuität des Schweizer Filmschaffens sowie die Wirksamkeit des Begutachtungssystems.

Herausforderungen Die Digitalisierung des Filmmarkts von der Produktion über die Projektion bis zur Langzeitarchivierung sowie die rasante Veränderung des Medienkonsumverhaltens sind prägende Einflussfaktoren für den Schweizer Film bzw. die Vielfalt des Filmangebots. In den nächsten Jahren werden Filme vermehrt über Online-Plattformen bezogen und auf mobilen Geräten konsumiert. Trotzdem wird das klassische Kino auch in Zukunft noch eine Rolle als gemeinschaftliches Filmtheatererlebnis spielen.

Die Filmförderung muss sich diesen Herausforderungen stellen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind anzupassen, um neben der Kinoauswertung auch neue Formen der Filmdistribution in allen Sprachregionen der Schweiz zu ermöglichen.

Daneben spielen die Filmfestivals in der Schweiz eine immer wichtigere Rolle für die Angebotsvielfalt, die Promotion, die Vermittlung sowie die Lancierung von Filmen. Festivals sind ein internationaler Marktplatz (z. B. für Verkauf von Lizenzen an ausländische Fernsehstationen oder Filmverleiher) und gleichzeitig ein wesentlicher Bestandteil der Filmkultur in der Schweiz. Sie vermitteln einem breiten Publikum Filme, die aufgrund ihrer künstlerischen Ausrichtung oder ihrer Länge (z. B. Kurzfilme) in den Kinos kaum gezeigt werden.

Trotz Präsenz an internationalen Filmfestivals und der regelmässigen Auszeichnung mit renommierten Preisen schaffen es einheimische Filme bis auf wenige Ausnahmen nicht, im ausländischen Markt Fuss zu fassen. Einer der Hauptgründe dafür ist die zu schmale Basis an Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren, welche einheimische Geschichten in einen universellen Spielfilmstoff einarbeiten können. Ein gutes Drehbuch ist die Basis jeden Films, und die Förderung der entsprechenden Kompetenzen bedarf daher der besonderen Pflege.

Im Einzelnen stellen sich für die Periode 2016­2020 folgende Herausforderungen: ­

Filmherstellung: Der Bund fördert nur (Ko-)Produktionen, die einen hinreichenden «Schweizbezug» aufweisen. Dieser ergibt sich primär aus der Besetzung (u. a. Produzent, künstlerisches und technisches Personal). Mit der Qualifikation als Schweizer Film oder als Schweizer Koproduktion ist jedoch nicht garantiert, dass der betreffende Film auch tatsächlich in der Schweiz hergestellt und eine entsprechende wirtschaftliche Wertschöpfung erzielt wird. So ist es zum Beispiel ohne Weiteres möglich, dass ein vom Bund geförderter Film vollständig im Ausland abgedreht wird.

­

Neue Vertriebskanäle: Die Verschiebung des Filmkonsums auf OnlineKanäle verlangt neue gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche die Vielfalt und Qualität des Filmangebots in der Schweiz in allen Sprachregionen auch weiterhin gewährleisten.

­

Drehbuchförderung im Spielfilm: Wichtigste künstlerische Grundlage jedes Spielfilms ist das Drehbuch. Zu wenig Schweizer Spielfilme schaffen den erfolgreichen Sprung über die Sprach- und Landesgrenzen. Diesem Umstand ist bei der Förderung des Nachwuchses gezielt und in Kooperation aller Akteure der Filmförderung Rechnung zu tragen.

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­

Kontinuität: Die Rahmenbedingungen für das Schweizer Filmschaffen müssen verbessert werden, damit professionelle Filmschaffende regelmässig Filmprojekte realisieren und ihre beruflichen Erfahrungen in einem nationalen und internationalen Umfeld vertiefen können. Das effiziente Zusammenspiel zwischen den Förderinstrumenten des Bundes, aber auch zwischen den weiteren Förderungen der nationalen (SRG SSR) und regionalen ­ Förderinstitutionen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar.

­

Langzeitarchivierung: Digitale Filme sollten nach heutigem Wissensstand zur Langzeitarchivierung auch analog gespeichert werden, da digitale Datenträger nach relativ kurzer Zeit nicht mehr lesbar sind (vgl. auch Ziff. 2.2.4).

Ziele und Massnahmen Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der Periode 2016­2020 weitergeführt.

Den Herausforderungen im Filmbereich soll wie folgt begegnet werden: ­

Unter dem Label «FiSS ­ Film Standort Schweiz» wird eine Standortförderung eingeführt. Die neue Förderung setzt finanzielle Anreize, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen vermehrt in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen. Das entsprechende Förderinstrument zielt mit anderen Worten darauf ab, das «Swiss made» von Schweizer Filmen zu stärken und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Standort der Filmproduktion und von filmtechnischen Betrieben zu verbessern. Es bedarf einer Anpassung des Filmgesetzes vom 14. Dezember 200119 (FiG) (vgl. Ziff. 3.1), wobei die Detailregelung ­ wie etwa die Definition der beitragsberechtigten Herstellungskosten, die Festlegung der Mindestherstellungskosten in der Schweiz, der Maximalbetrag pro Film usw. ­ in den Ausführungsbestimmungen erfolgen wird. Mit dem neuen Instrument soll die Herstellung von Spiel- und Dokumentarfilme in Kinolänge in der Schweiz gefördert werden.

­

Die Angebotsvielfalt der in allen Sprachregionen der Schweiz angebotenen Filme soll durch die Erweiterung der gesetzlichen Einverleiherklausel auf die Bereiche Video und Online-Konsum von Filmen gestärkt werden (vgl.

Ziff. 3.1).

­

Die Stoffentwicklung und das Drehbuchschreiben soll durch eine unabhängige, aber verstärkte Zusammenarbeit mit der SRG SSR (Spielfilme, Fernsehfilme, Fernsehserien) und Weiterbildungsmassnahmen gefördert werden.

­

Das Zusammenspiel zwischen der selektiven und erfolgsabhängigen Filmförderung soll verstärkt werden. Das 2012 komplett revidierte erfolgsabhängige Förderinstrument wird per Ende 2015 auf seine Tauglichkeit und Wirksamkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst.

­

Die Promotion des Schweizer Filmschaffens im internationalen Kontext soll gefördert werden: Bei filmkulturellen Vorhaben (Retrospektiven; Filmreihen) muss die vom Bund unterstützte Promotionsagentur Swiss Films ihre Zusammenarbeit mit den Auslandaktivitäten der Pro Helvetia abstimmen.

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SR 443.1

­

Das Weiterbildungsangebot der vom Bund unterstützten Stiftung Focal ist noch verstärkt auf die Bedürfnisse der professionellen Filmschaffenden auszurichten.

­

Der Zugang zum Schweizer Film für seh- und hörbehinderte Personen (Audiodeskription) ist zu verbessern.

­

Durch geeignete Massnahmen ist sicherzustellen, dass die Langzeitarchivierung von Filmen sichergestellt ist (vgl. auch Ziff. 2.2.4).

2.2

Kultur und Gesellschaft

2.2.1

Museen und Sammlungen

Ausgangslage Die rund 1000 Museen in der Schweiz betreuen ein vielfältiges und bedeutendes Kultur- und Kunstgut. Der Bund nimmt in der Schweizer Museumslandschaft eine wichtige Rolle ein. Erstens führt er eigene Museen und Sammlungen, allen voran die Gruppe des SNM; zweitens unterstützt er Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit finanziellen Beiträgen; drittens regelt er den Handel und Verkehr mit Kunst und Kulturgütern. Alle diese Aufgaben werden im vorliegenden Kapitel behandelt.

Bundeseigene Museen und Sammlungen Das BAK betreibt vier bundeseigene Museen und mehrere bedeutende Sammlungen von Kunst- und Kulturobjekten (Klostermuseum St. Georgen in Stein am Rhein, Museum der Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur, Museo Vincenzo Vela in Ligornetto und Museum für Musikautomaten in Seewen, Bundeskunstsammlung, Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung und weitere Sammlungen).

Die in der Kulturbotschaft 2012­2015 für die bundeseigenen Museen und Sammlungen formulierten Ziele konnten erreicht werden.

­

Gottfried Keller-Stiftung: Der Ankaufsetat der Gottfried Keller-Stiftung konnte wesentlich aufgestockt werden, was den Ankauf von Kunstwerken erlaubt, die für die Schweiz wichtig sind. Die Betreuung der Sammlung wurde ins BAK integriert und mit der Verwaltung der Bundeskunstsammlung zusammengelegt. Damit ist eine effizientere und kostengünstigere Betreuung der Sammlung sichergestellt.

­

Klostermuseum Sankt Georgen in Stein am Rhein: Das bis 2011 von der Gottfried Keller-Stiftung betriebene Klostermuseum wurde in die Gruppe der vom BAK direkt geführten bundeseigenen Museen eingliedert.

­

Personal- und Finanzetat: Durch die Auslagerung von Dienstleistungen (Sicherheit, Aufsicht, Hausdienst, Kasse usw.) konnte der Personal- und Finanzetat des BAK entlastet werden.

Schweizerisches Nationalmuseum Die Häuser des SNM sind ein beliebter Ort für die Aneignung von Wissen über die Geschichte unseres Landes. Diese Vielseitigkeit und Gegenwärtigkeit erfordert eine

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thematisch anziehende und abwechslungsreiche Ausstellungsplanung sowie die Vernetzung mit in- und ausländischen Kooperationspartnern.

Die Dauerausstellungen der Museen des SNM zeigen die kulturhistorische Entwicklung der Schweiz von der Ur- und Frühgeschichte bis zur Gegenwart, dies jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten ihrer permanenten Ausstellungseinrichtungen.

Wechselausstellungen, die zwischen drei bis vier Monate präsentiert werden, ergänzen die permanenten Einrichtungen. In allen drei Museen sind die Profile der Wechselausstellungen geschärft und teilweise neu ausgerichtet worden, was die Attraktivität der Häuser erhöhte und hohe Publikumsfrequenzen nach sich zog. In der Periode 2012­2015 wurden besondere Anstrengungen im Bereich der Vermittlung unternommen, namentlich für Schülerinnen und Schüler. In Kooperation mit Pädagogischen Hochschulen engagiert sich das SNM schliesslich bei der Weiterbildung von Lehrkräften von Volks- und Berufsfachschulen sowie Gymnasien.

Das Sammlungszentrum Affoltern am Albis beherbergt die grösste kulturhistorische Sammlung der Schweiz, ist an zahlreichen Forschungskooperationen beteiligt und hat sich zu einem international renommierten Kompetenzzentrum für Depotstrukturierung, Materialanalytik und Konservierungsforschung entwickelt. Vierzehn Sammlungsbestände wie Keramik, Möbel, Textilien, Goldschmiedekunst oder Mode mit rund 840 000 Objekten widerspiegeln das Handwerk und Kunsthandwerk sowie das Brauchtum und die Kulturgeschichte der Schweiz. Nach den Richtlinien des International Council of Museums (ICOM) und der European Confederation of Conservator Organisations (ECCO) sowie unter Einbezug neuer technologischer Erkenntnisse werden die Bestände des SNM konserviert, erforscht und dokumentiert. Die Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen und Hochschulen ist dabei ein zentraler Aspekt.

In seiner Berichterstattung an die eidgenössischen Räte stellt der Bundesrat fest, dass das SNM den Auftrag gemäss Museums- und Sammlungsgesetz und den daraus abgeleiteten strategischen Zielen des Bundesrates erfüllt.20 Das SNM befindet sich in einer Phase der Erneuerung. Der Erfolg der Wechselausstellungen in den verschiedenen Museen ist unbestritten. Erfreulicherweise finden auch die Dauerausstellungen, die das SNM in den vergangenen Jahren in Zürich, Prangins und
Schwyz neu konzipiert hat, grossen Anklang. Das Publikum schätzt die vermehrt interaktiv ausgerichteten Ausstellungen, ihre abwechslungsreichen Gestaltungen sowie die gewählten Themen. Das SNM als öffentlich-rechtliche Anstalt weist ausgeglichene Rechnungen aus und geniesst das Vertrauen von privaten Gönnern und Mäzenen.

Mit dem Spatenstich am 2. März 2012 hat schliesslich die Erweiterung des Landesmuseums Zürich ihren Anfang genommen, und ein weiterer Teil des Altbaus befindet sich seit 2013 in Sanierung.

Zu den zentralen Aufgaben der kommenden Jahre gehört das Erreichen neuer Zielgruppen ­ dies insbesondere im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des sanierten Altbaus und der Einweihung des Neubaus am Standort Zürich im Jahr 2016.

Beiträge an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter Gestützt auf Artikel 10 KFG unterstützte das BAK in der Förderperiode 2012­2015 insgesamt dreizehn Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit Betriebsbei20

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Berichterstattung des SNM einsehbar unter: www.efv.admin.ch > Themen > Finanzpolitik, Grundlagen > Corporate Governance > Berichterstattung des Bundesrats

trägen: Schweizerisches Alpines Museum, Stiftung Verkehrshaus der Schweiz, Schweizerische Stiftung für die Photographie, Swiss Science Center Technorama, Memoriav, Schweizerisches Institut in Rom, Schweizerisches Architekturmuseum, Haus für elektronische Künste, Schweizer Tanzarchiv, Schweizerisches Freilichtmuseum Ballenberg, Sportmuseum Schweiz, Verband der Schweizer Museen sowie Stiftung Schweizer Museumspass (zu den Einzelheiten in Bezug auf Konzept und Auswahl der unterstützten Institutionen vgl. Kulturbotschaft 2012­201521). Die Betriebsbeiträge an Museen und Sammlungen dienen schwerpunktmässig der Erhaltung von Sammlungsbeständen und der Erbringung verschiedener Dienstleistungen (z. B. Expertise) zugunsten anderer Museen. Punktuell können die Betriebsbeiträge aber in den Grenzen der mit dem Bund abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen auch für andere Museumstätigkeiten wie etwa die Vermittlung verwendet werden.

Abgesehen von der Ausrichtung von Betriebsbeiträgen hat der Bund in den Jahren 2012­2015 im Umfang von jährlich insgesamt rund 1 Million Franken sowohl Einzelprojekte zur Erhaltung von Schweizer Kulturgütern in Museen und Sammlungen Dritter mitfinanziert als auch Beiträge an Versicherungsprämien für Leihgaben ausgerichtet, die Drittmuseen für ihre Ausstellungen benötigen.

Internationaler Kulturgütertransfer In Zeiten der Globalisierung und des verstärkten Austauschs von Gütern und Informationen kommt dem transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit Kulturgütern eine besondere Rolle zu. Die Schweiz hat 2003 das Übereinkommen der Unesco vom 14. November 197022 über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut ratifiziert. Das 2005 in Kraft getretene KGTG setzt das Übereinkommen ins Landesrecht um. Das Gesetz regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durchund Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz und trifft Massnahmen gegen rechtswidrige Übereignungen. Der Bund kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflicht beim Kunsthandel und erteilt Rückgabegarantien für ausgeliehene Objekte an Museen und Sammlungen. Von besonderer Bedeutung ist die bilaterale Zusammenarbeit mit Ländern, die besonders stark vom illegalen Kulturgütertransfer betroffen sind. Der Bund schloss deshalb in der Förderperiode
2012­2015 weitere Staatsverträge über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut ab (China, Zypern). Als Beitrag zum kulturellen Austausch zwischen den Staaten unterstützt der Bund in den Jahren 2012­2015 zudem verschiedene Projekte zum Schutz von Kulturgütern, die durch kriegerische Konflikte bedroht waren (z. B. Schutz- und Inventarisierungsprojekte in Ägypten oder weltweit erster «emergency workshop» für bewegliche Kulturgüter in Amman). Der Abschluss von Staatsverträgen sowie die Unterstützung entsprechender Projekte machten im internationalen Kontext bewusst, dass sich die Schweiz für den legalen Kulturgüteraustausch engagiert und sich gegen illegale Aktivitäten in diesem Bereich einsetzt.

21 22

BBl 2011 2971, hier 3009 SR 0.444.1

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Herausforderungen Bundeseigene Museen und Sammlungen Bei den bundeseigenen Museen und Sammlungen sind zwei Herausforderungen besonders hervorzuheben: Erstens gilt es die Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung öffentlich besser zugänglich zu machen und mit dem BBL eine Lösung für zusätzliche Depotflächen zugunsten der Bundeskunstsammlung zu finden. Zweitens ist das Klostermuseum Sankt Georgen in Stein am Rhein attraktiver zu vermitteln: Das Klostermuseum Sank Georgen bildet die umfangreichste Klosteranlage, die in der Schweiz aus der Epoche des Mittelalters erhalten geblieben ist. Erste museumspädagogische Aktivitäten, die einem interessierten Publikum die Lebenswelt eines mittelalterlichen Klosters eröffnen, konnten 2012­2015 erfolgreich durchgeführt werden und sind entsprechend der gesamteuropäischen Bedeutung der Klosteranlage in Zukunft noch zu intensivieren.

Beiträge an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter Bisher erfolgte die Auswahl der vom Bund unterstützten Drittinstitutionen im Rahmen der Kulturbotschaft ohne Gesuchsverfahren. Es bestand damit bis anhin für Drittinstitutionen keine Möglichkeit, um einen Betriebsbeitrag des Bundes nachzusuchen. Institutionen, die bereits vor dem Jahr 2012 einen Betriebsbeitrag erhielten, werden in der Förderperiode 2012­2015 weiterhin mit einer Subvention in derselben Höhe unterstützt. Im Weiteren erweist sich die Gleichstellung von Museen und Sammlungen mit Netzwerken in Artikel 10 KFG als wenig praxistauglich. Netzwerke erfüllen eine klar andere Aufgabe als Museen und Sammlungen und verfügen insbesondere über keine eigenen Sammlungen. Sie können deshalb den Museen und Sammlungen nicht gleichgestellt werden, wie dies der Wortlaut von Artikel 10 KFG nahelegen könnte.

Provenienzforschung Die Provenienzforschung versucht mit wissenschaftlichen Methoden sowohl die Herkunft als auch die im Verlaufe der Zeit wechselnden Eigentumsverhältnisse an Kulturgütern zu erhellen. 1998 anerkannte die Schweiz die «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden»23. Damit verpflichtete sich der Bund Kultur- und Kunstwerke, die während der nationalsozialistischen Epoche beschlagnahmt worden und möglicherweise in seine Beständen gelangt sind, ausfindig machen, nach deren rechtmässigen
Eigentümern suchen und gerechte Lösungen anbieten zu wollen. Der Bund ist in der Zwischenzeit dieser Verpflichtung nachgekommen. Hingegen bestehen in Museen und Sammlungen, die Kantonen, Gemeinden oder Privaten gehören, immer noch Lücken in der Abklärung der Provenienz ihrer Bestände. Eine nicht einwandfrei durchgeführte Provenienzforschung birgt ein erhebliches Risiko für den guten Ruf eines Staates. Seitens Bund besteht deshalb der Wunsch, dass die öffentlichen und privaten Eigentümer von Kulturgütern ihre Provenienzforschung intensivieren und die dafür notwendigen Finanzmittel bereitstellen.

23

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Kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter: www.bak.admin.ch > Kulturerbe > Raubkunst.

Staatsgarantie In der Vorperiode standen dem Bund rund 300 000 Franken zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Drittmuseen für die Versicherung von Leihgaben zur Verfügung.

Zur Unterstützung zusätzlicher Museen respektive Ausstellungen wurde die Einführung einer Staatsgarantie diskutiert. Im Rahmen einer Staatsgarantie übernähme der Bund gegenüber dem Leihgeber das Haftungsrisiko bei allfälligen Schäden oder Verlusten, die beim Hin- und Rücktransport sowie bei der Präsentation an den von Drittmuseen ausgeliehenen Kultur- und Kunstobjekten entstehen. Der Bund verzichtet nach eingehender Prüfung auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Einführung einer Staatsgarantie. Der Bund würde sich verpflichten, im Ernstfall Schadenssummen in mehrstelliger Millionenhöhe zu übernehmen. Der Bund kann dabei jedoch keinen Einfluss nehmen auf das Risikomanagement der Drittmuseen.

Weder die Höhe noch die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Schadensfalls sind abschliessend berechenbar, weshalb der Bundesrat das finanzielle Risiko einer Staatsgarantie in diesem Bereich als zu gross einschätzt und die Einführung einer Staatsgarantie ablehnt.

Schweizerisches Nationalmuseum Die verstärkte Individualisierung der Gesellschaft (vgl. Ziff. 1.4) zeigt ihre Auswirkungen auch in den Museen. Die Erwartungen und Ansprüche von Museumsbesucherinnen und Museumsbesuchern haben sich innerhalb weniger Jahrzehnte stark verändert. Das heutige Publikum in den Häusern des SNM setzt sich zusammen aus Museumsfreunden, Touristinnen aus dem In- und Ausland, aber auch Spontanbesucherinnen und -besuchern, Familien oder Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen. Dieses heterogene Publikum hat unterschiedlichste Vorkenntnisse, Wünsche und Bedürfnisse.

Die beiden Handlungsachsen «kulturelle Teilhabe» und «gesellschaftlicher Zusammenhalt» stehen für eine Kulturpolitik des Bundes, welche die Bevölkerung im Auge hat, ihre Vielfalt zum Thema macht sowie ihre Werte und Traditionen präsentiert und diskutiert. Dies bedeutet für das SNM, dass seine Sammlungen vermehrt auch das kulturelle und soziale Leben der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart der Schweiz zu widerspiegeln haben. Lebensbereiche wie Arbeit, Freizeit, Sexualität und Ernährung müssen in Neubeständen repräsentativ abgebildet sein. Das SNM will mit einem Sammlungskonzept, das
auch zeitgenössische Objekte berücksichtigt, sowie mit vielseitigen, qualitativ hochstehenden und originellen Museumsangeboten die heutige Schweiz verstehbar und fassbar machen. Die Herausforderung besteht darin, dieses Ziel für unterschiedliche Publikumssegmente zu erreichen.

Internationaler Kulturgütertransfer Die Regelungen und Fördermöglichkeiten nach dem KGTG haben sich bewährt. Die angespannte Finanzlage in vielen Ländern sowie Naturgefahren und kriegerische Auseinandersetzungen haben zur Folge, dass archäologische Stätten nur mangelhaft unterhalten und bewegliches Kulturerbe durch Plünderungen und Raubgrabungen weltweit bedroht ist. Die Bestrebungen der Schweiz zur Unterbindung des illegalen Handels mit Kulturgütern dürfen deshalb nicht nachlassen.

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Ziele und Massnahmen Bundeseigene Museen und Sammlungen In seiner Antwort auf das Postulat 12.4055 (Bulliard) erklärte sich der Bundesrat bereit zu prüfen, auf welche Weise die Bestände der Bundeskunstsammlungen sowie der Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung der daran interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten. Nach einer Evaluation verschiedener Varianten kommt der Bundesrat zum Schluss, dass in einem ersten Schritt die wichtigsten Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Sammlung der Gottfried KellerStiftung der Öffentlichkeit auf digitalem Weg vorgestellt werden sollen.

In Bezug auf das Klostermuseum Sankt Georgen in Stein am Rhein wird 2016­2020 ein Ausstellungskonzept erarbeitet und umgesetzt, das die Besucherinnen und Besucher in den Alltag sowie in die intellektuellen, spirituellen und wirtschaftlichökonomischen Tätigkeiten einer mittelalterlichen Mönchgemeinschaft einführen soll. Das Klostermuseum ist im Rahmen der im BAK verfügbaren Betriebskredite mit passenden Kunst- und Kulturobjekten, mit entsprechenden Einbauten sowie mit digitalen, multimedialen und interaktiven Einrichtungen und Geräten auszustatten.

Weiter soll das Klostermuseum in Absprache mit den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie mit den benachbarten deutschen Gemeinden in ein attraktives kulturtouristisches Angebot miteinbezogen werden.

Schweizerisches Nationalmuseum Ein Meilenstein ist die Gesamtsanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich. Weit über hundert Jahre ist der mittlerweile unter Denkmalschutz stehende Museumsbau von Gustav Gull aus dem Jahr 1898 nicht substanziell saniert worden.

Die mit den Immobilienbotschaften 2004, 2006, 2008 und 2013 in Auftrag gegebene Gesamtsanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich bietet dem ersten und ältesten Museum des Bundes die Chance einer Neupositionierung: In drei Etappen werden die Bausubstanz und Museumsinfrastruktur des über hundertjährigen Altbaus in Zürich auf das Niveau der Bauten des Forums Schweizer Geschichte Schwyz und des Château de Prangins gehoben. Die Wiedereröffnung des Flügels der ehemaligen Kunstgewerbeschule und die Einweihung des vorgelagerten Neubaus sind für den Sommer 2016 geplant. Das Museum wird dank der neuen und zeitgemässen Infrastruktur eine Ausstellungsprogrammierung und ein Zusatzangebot für die
gesamte Bevölkerung anbieten können: im Neubau in den neuen Wechselausstellungsräumen temporäre Ausstellungen, welche die Vielfalt der Schweiz und ihrer Gesellschaft repräsentieren, im sanierten Altbau ein neues Studienzentrum, das mit den kantonalen Archiven und Museen, der Fonoteca, der NB oder der Cinémathèque vernetzt werden soll. Die neuen Angebote sollen das Interesse aller Besuchersegmente an Geschichte wecken. Der Altbau wird das Museum dank umfassender Sanierung in seiner Geschichte neu verankern, der Neubau wird es in die Zukunft versetzen können.

Ein weiteres Infrastrukturvorhaben betrifft die Zusammenlegung der bisher zwei Standorte des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis. Die entsprechende Planung wird bis 2019 abgeschlossen sein.

558

Beiträge an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter Gestützt auf die vorstehend erwähnten Herausforderungen werden in Bezug auf die Betriebsbeiträge an Drittinstitutionen in Zukunft folgende Anpassungen vorgenommen: ­

Erstens werden im Laufe der nächsten Förderungsperiode die notwendigen Grundlagen geschaffen, damit ab dem Jahr 2021 ein neues Verfahren zur Anwendung kommen kann. Dazu wird der Bund frühzeitig Kriterien definieren, die es erlauben, die Entscheide zur Auswahl sowie zur Höhe der Finanzhilfen ab dem Jahr 2021 gestützt auf Fördergesuche der Drittinstitutionen zu treffen. Bis das neue Verfahren ab dem Jahr 2021 zur Anwendung kommt, erhalten die dreizehn bisher unterstützten Institutionen weiterhin Finanzhilfen in bisheriger Höhe.

­

Zweitens soll in Zukunft eine klare Unterscheidung zwischen Museen und Sammlungen einerseits sowie Netzwerken andererseits erfolgen. Die konkreten Aufgaben der vom Bund unterstützten Netzwerke werden in einem Förderungskonzept festgehalten. Im Bereich der Netzwerke sollen die bisherigen Subventionsempfänger weiterhin unterstützt werden, wobei das BAK per 2020 die Finanzierung des Schweizerischen Instituts in Rom an Pro Helvetia abgibt. Damit wird erreicht, dass sich die Finanzierung des Instituts ab dem Jahre 2020 auf einen einzigen Kulturakteur des Bundes konzentriert, was die Steuerung massgeblich erleichtert. Das Institut wird aktuell auch durch das SBFI mitfinanziert.

Internationaler Kulturgütertransfer Mit den Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG sind 2016­2020 in erster Linie Projekte zu unterstützen, die dem Schutz und Erhalt von besonders gefährdeten beweglichen Kulturgütern dienen. Dazu zählen Inventarisierungen, Notkonservierungen und weitere Schutzmassnahmen wie z. B. die Sicherung und Valorisierung archäologischer Stätten sowie lokaler Museen und Sammlungen. Projekte in Ländern, mit denen der Bund bereits eine bilaterale Vereinbarung abgeschlossen hat, geniessen dabei Priorität. Anfragen von Drittländern, die den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung mit der Schweiz wünschen, werden weiterhin entgegengenommen und gemäss einer internen Priorisierung behandelt.

2.2.2

Bibliotheken

Ausgangslage Die Schweizer Bibliothekslandschaft ist gleichzeitig vielfältig und heterogen. Bibliotheken spielen eine zentrale Rolle für die Vermittlung und Zugänglichkeit von Wissen und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wahrnehmung der Bürgerrechte und -pflichten sowie zur sozialen Integration. Für die Mehrheit der Bibliotheken sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Dem Bund unterstehen die Schweizerische Nationalbibliothek (NB), die Bibliotheken der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne, die Bibliothek am Guisanplatz und die Bibliothek des Schweizerischen Nationalmuseums. Die Schweizer Bibliotheken sind in Netzwerken verbunden und erbringen dadurch ein breites Spektrum an Grundleistungen. In dieser auf die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer ausgerichteten 559

­ zukünftig vermehrt auch strategischen ­ Zusammenarbeit kooperieren öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken, Schul- und Fachbibliotheken über die Sprachgrenzen hinaus.

Die NB sammelt, erschliesst, erhält und vermittelt gedruckte oder auf digital gespeicherte Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben ­ die sogenannten Helvetica (Definition gemäss Art. 3 NBibG). Die NB beteiligt sich aktiv am Netzwerk der Archivbibliotheken (Schweizerische Konferenz der Kantonsbibliotheken) und der wissenschaftlichen Bibliotheken (Konferenz der Universitätsbibliotheken der Schweiz) und wirkt bei der Entwicklung einer nationalen Bibliothekspolitik mit.

Zudem spielt sie eine immer wichtigere Rolle in der internationalen Zusammenarbeit der Nationalbibliotheken, insbesondere auf europäischer Ebene, und beteiligt sich an den laufenden Überlegungen über die Zukunft der europäischen Kulturinstitutionen im digitalen Zeitalter.

Als Organisationseinheit des BAK wird die NB seit 2006 mittels Leistungsauftrag und Globalbudget als sogenanntes FLAG-Teilamt geführt. Ihre Aktivitäten sind unter Ziffer 1.3.3. detailliert dargestellt.

Schwerpunkte der Aktivitäten 2012­2015 Der Bundesrat hat im Leistungsauftrag 2012­2015 folgende strategische Ziele der NB festgelegt: Sammlungen: ­

Ergänzung und Langzeiterhaltung der analogen Bestände;

­

Eingliederung und Erhaltung der digitalen Internetpublikationen;

­

rasche Katalogisierung der neuen Bestände und Vernetzung dieser Kataloge.

Nutzung: ­

Verbesserung der Online-Nutzung;

­

Ausbau der Digitalisierung der Sammlungen;

­

Organisation von Ausstellungen, Veranstaltungen, Lesungen und Führungen vor Ort sowie Ergänzung dieses Programms durch Online-Angebote.

Entsprechend diesen Zielen hat die NB den Online-Zugang zu ihren Beständen massgeblich erweitern können, sowohl über ihre eigenen Kataloge als auch über andere schweizerische und ausländische Plattformen sowie mobile Applikationen.

Die NB bietet der Öffentlichkeit damit einen verbesserten Zugang zu zahlreichen digitalisierten Dokumenten an. Sie hat ihre Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen (Schweizer Kantons- und Universitätsbibliotheken, andere Nationalbibliotheken, Universitäten usw.) intensiviert und erweitert laufend ihre technische Infrastruktur im Bereich der Langzeiterhaltung von digitalen Dokumenten. Die Ausstellungen und Veranstaltungen erreichen ein breites und interessiertes Publikum.

Herausforderungen Im aktuellen Kontext der Globalisierung und der digitalen Revolution sehen sich Bibliotheken vor grossen Herausforderungen. In einer Welt, die immer komplexer und vielfältiger wird, dienen sie einzelnen Bürgerinnen und Bürgern wie auch der Gemeinschaft und leisten ihren Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Die Bibliotheken erbringen eine öffentliche Dienstleistung für alle Gesellschaftsgruppen für 560

Zwecke der Bildung, kulturellen Identität oder Unterhaltung. Die Schweizer Bibliotheken müssen somit nicht nur Studierenden und Forschenden, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Dienstleistungen anbieten. Durch den Einsatz neuster technologischer Errungenschaften erschliessen sie elektronische Ressourcen aus der ganzen Welt und gewährleisten so das im internationalen Vergleich hohe wissenschaftliche Niveau in der Schweiz. Die geteilten Herausforderungen sowie neue technische Möglichkeiten wie Cloud-Technologien und -dienste verändern die etablierten Netzwerke und bedingen eine vermehrt strategische Kooperation der Bibliotheken auf allen Staatsebenen.

Im Rahmen ihres Auftrags steht die NB vor den gleichen Herausforderungen wie die anderen Bibliotheken: Auch sie muss digitale Daten sammeln und nachhaltig erschliessen, die Informationen jederzeit und überall zur Verfügung stellen und gleichzeitig das Gleichgewicht zwischen Informationszugang und Urheberrechten wahren. Sie muss sich mit Kooperationsprojekten national und international positionieren, unter anderem im Bereich der Digitalisierung, Langzeiterhaltung und Forschung, und gleichzeitig ihre Rolle als Begegnungsort wahrnehmen, indem sie Veranstaltungen und Ausstellungen organisiert. Im Internetzeitalter muss die NB als Schlüsselinstitution für die Langzeiterhaltung des Wissens und des kulturellen Erbes von Helvetica wirken.

Digitale Publikationen treten in immer komplexeren und dynamischeren Formen auf. Das digital veröffentlichte Informationsvolumen wird das gedruckte bald bei weitem übersteigen. Diese Entwicklung zwingt die NB, ihre Sammlungstätigkeit neu auszurichten und individuelle Lösungen mit Partnerinstitutionen in der Schweiz und im Ausland zu finden.

Möglichst viele wichtige Dokumente sollen auf Internet zur Verfügung gestellt werden. Die technische Infrastruktur muss deshalb laufend weiterentwickelt werden, damit ortsunabhängig ein einfacher, schneller und benutzerfreundlicher Zugang gewährleistet ist.

Im Kontrast zur leichten Verfügbarkeit der elektronischen Texte steht das wachsende Bedürfnis nach der direkten Begegnung mit dem Original. Gemeinsam mit dem CDN in Neuenburg und Bern verfügt die NB über die Räumlichkeiten, Sammlungen und Fachkompetenzen, um dieses Bedürfnis zu erfüllen. Für ihr spezifisches Fachpublikum
ist sie ein Ort der Forschung, der Begegnung und des Austauschs.

Ziele und Massnahmen Um den Herausforderungen gerecht zu werden, setzt die NB in der Periode 2016­ 2020 folgende Massnahmen um: Ausbau aktueller Massnahmen: ­

Weiterentwicklung der Sammlung und der Erhaltung der Publikationen, insbesondere der digitalen Dokumente, die in der Schweiz erschienen sind, durch Schweizerinnen oder Schweizer veröffentlicht wurden oder einen Bezug zur Schweiz haben (sogenannte «Helvetica») sowie aktive Beteiligung an der Ausarbeitung von internationalen Referenznormen;

­

Weiterverfolgung der Digitalisierung von gedruckten Beständen und deren öffentliche Bereitstellung namentlich über das Internet. Diesbezüglich ist auf den Schlussbericht der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzten Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) zu ver561

weisen. Der Schlussbericht vom 6. Dezember 2013 enthält den Vorschlag für ein sogenanntes «Verzeichnisprivileg», das öffentlichen Gedächtnisinstitutionen die Vermittlung ihrer Bestände über das Internet aus urheberrechtlicher Sicht erleichtern soll24; ­

Unterstützung von Forschungstätigkeiten auf der Grundlage der Sammlungen und Dienstleistungen der NB;

­

Förderung der Sammlungsvielfalt der NB durch Ausstellungen und Veranstaltungen für ein Fachpublikum oder die breite Öffentlichkeit;

Umsetzung von neuen Massnahmen: ­

Entwicklung von nationalen und internationalen Kooperationsprojekten im Bereich von Archivierung oder Forschung;

­

Konsequente Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Angeboten, um den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer in Übereinstimmung mit den neuesten Technologien gerecht zu werden;

­

Eingliederung der Stiftung Fonoteca Nazionale Svizzera in die NB (vgl.

Ziff. 2.2.4).

­

Prüfung einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der Bibliothekspolitik.

2.2.3

Baukultur, Heimatschutz und Denkmalpflege

Ausgangslage Vielfältige Landschaften, historische Städte, Dörfer, Quartiere, Einzelbauten und archäologische Fundstellen sind von herausragender Bedeutung für Identität und Lebensqualität in der Schweiz. Denkmäler sind ein Stück Geschichte. Sie zeugen von früheren Zeiten und gesellschaftlichem Wandel, überdauern die Jahrhunderte und behaupten sich in einem sich verändernden Umfeld. Daher sind Denkmäler auch ein Stück Gegenwart. Sie verleihen der Schweiz ihr unverkennbares Gesicht und verorten die Menschen. Archäologische Stätten, Baudenkmäler und historische Ortsbilder überleben jedoch nur, wenn sie stetig gepflegt werden. Um ihren Wert als historisches Zeugnis zu erhalten, muss dabei darauf geachtet werden, sie möglichst authentisch und unversehrt den nächsten Generationen zu überliefern. Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz haben zudem auch wirtschaftliche Bedeutung, nicht zuletzt für den ungebrochenen Erfolg der Schweiz als Tourismusdestination.

Das BAK sorgt auf Bundesebene dafür, dass die Anliegen von Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz angemessen berücksichtigt werden. Es erarbeitet Grundlagen, setzt sich ein für gute Rahmenbedingungen, beurteilt Planungen und Bauprojekte und spricht Finanzhilfen. Seine Tätigkeit stützt sich auf Artikel 78 BV sowie auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 196625 über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Diese umfasst im Einzelnen:

24 25

562

Schlussbericht der AGUR12 einsehbar unter: www.ige.ch > Urheberrecht > AGUR 12 > Schlussbericht.

SR 451

Finanzhilfen für die Erhaltung von schützenswerten Objekten und archäologische Massnahmen Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) war 2008 das Förderinstrument der Programmvereinbarungen eingeführt worden. In der ersten Periode von 2008­2011 zeigten sich in der praktischen Umsetzung Probleme, weshalb die Programmvereinbarungen im Hinblick auf die Periode 2012­2015 überarbeitet wurden. Im neuen System überweist der Bund den Kantonen die Bundesbeiträge global in vier Jahrestranchen. Die kantonalen Fachstellen entscheiden im Rahmen der Bestimmungen der Programmvereinbarung selbstständig über Beitragsgesuche Dritter. Einmal jährlich legen die Kantone in einem Jahresbericht gegenüber dem Bund Rechenschaft ab. 70 Prozent der verfügbaren Mittel für Erhaltung, Erwerb, Pflege, Erforschung und Dokumentation von archäologischen Stätten, Denkmälern und Ortsbildern entfallen auf die Programmvereinbarungen. Die restlichen 30 Prozent sind reserviert für Finanzhilfen des Bundes im Einzelfall. Sie werden auf Antrag der Kantone vom Bund direkt verfügt und sind für dringliche oder komplexe Massnahmen an Objekten gesamtschweizerischer Bedeutung und zum regionalen Ausgleich bereit gestellt.

Bis dato kann eine positive Bilanz in Bezug auf die zweite Generation der Programmvereinbarungen gezogen werden: Das System funktioniert, ist in der Praxis umsetzbar und wird seinem Gegenstand gerecht. Die Kantone schätzen die grössere Flexibilität, die ihnen das neue System bietet. Alle Beteiligten werten die Möglichkeit der Einzelverfügungen für dringliche und komplexe Fälle als sehr wichtiges Instrument zur raschen Reaktion auf Unvorhergesehenes.

Grundlagen und Standards Das Expertenwesen des Bundes ist ein effizientes und wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung in der Schweizer Archäologie und Denkmalpflege. In der Periode 2012­2015 stellte das BAK den Kantonen jährlich rund 250 Expertenmandate zur Verfügung. Erstmals wurden die im Rahmen der Mandate erstellten Berichte der gesamten Fachwelt zugänglich gemacht. Das Expertenwesen wurde im Weiteren reorganisiert und gestrafft: Der Bund hat einen Expertenpool zur Beobachtung des Europäischen Normenwerks (CEN) und der Schweizer Baunormen im Bereich der Erhaltung des Kulturerbes eingerichtet, um bei der Schaffung
von Normen, die den Bereich stark betreffen, die Interessen von Heimatschutz und Denkmalpflege besser einbringen zu können. Damit die per 2014 in Kraft getretene Bewilligungsfreiheit von Solaranlagen (Art. 18a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 197926) sachgerecht umgesetzt werden kann, überarbeitete und publizierte der Bund Listen zu Objekten von nationaler und regionaler Bedeutung. Schliesslich publizierte der Bund 2014 in Zusammenarbeit mit ICOMOS Schweiz den Leitfaden Gartendenkmäler und wird bis Ende 2015 Pilotprojekte zu dessen Umsetzung fördern. Damit soll aufgezeigt werden, dass historische Gärten und Anlagen im Siedlungsgebiet zur Qualität der Ortsbilder beitragen und auch bei einer angestrebten Verdichtung des umbauten Raums erhalten werden können.

Gutachten und Beratung Als Fachstelle des Bundes für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz beurteilt das BAK zahlreiche Bau- und Planungsvorhaben. Das BAK führt zudem 26

SR 700

563

das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD), die als unabhängige beratende Kommission Gutachten zu komplexen Projekten oder grundsätzlichen Fragestellungen erstellt.

Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS Die erste Totalrevision und die Publikation des ISOS sowie seine Publikation auf dem Geoinformationssystem des Bundes werden Ende 2015 planmässig abgeschlossen sein. Von allen planerischen Grundlagen der Schweiz erlaubt einzig das ISOS eine flächendeckende standardisierte Beurteilung der Qualität der schweizerischen Ortsbilder. Dem Inventar kommt wachsende Bedeutung für die kantonale und kommunale Richt- bzw. Nutzungsplanung zu, was auch die Rechtsprechung des Bundesgerichts seit 2009 bestätigt. In Zusammenarbeit mit dem ASTRA, dem BAFU und dem ARE hat das BAK Ende 2012 Empfehlungen zur Umsetzung der Bundesinventare (ISOS, Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler sowie Bundesinventar der historischen Verkehrswege) in der Richt- und Nutzungsplanung publiziert. Diese sollen Kantone und Gemeinden sowie Planer in der Anwendung und Umsetzung unterstützen. Das ISOS wurde bisher durch eine Privatfirma im Auftrag des BAK erstellt.

Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung Der Bund hat in der laufenden Periode die Unterstützung von Organisationen und Sensibilisierungs- sowie Wissensvermittlungsprojekten, namentlich die Europäischen Tage des Denkmals, im bisherigen Rahmen fortgeführt. Diese Anstrengungen sind in der kommenden Periode neu auszurichten und zu verstärken.

Internationales Das BAK vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen (z. B. International Centre for the Study for the Preservation and Restoration of Cultural Property ICCROM) und vertrat von 2010 bis 2013 gemeinsam mit dem EDA und dem BAFU die Schweiz im Welterbe-Komitee der Unesco. Die Schweiz erarbeitete sich in der Unesco eine vielbeachtete Position als eine der Expertise und den zentralen Zielen der Welterbe-Konvention verpflichtete Partnerin.

Herausforderungen Der Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege konzentriert sich in den kommenden Jahren auf drei zentrale Herausforderungen: den Wandel in der Energie- und Raumplanungspolitik, die für eine nachhaltige Denkmalpolitik knappen Mittel sowie die mangelnde gesellschaftliche Sensibilisierung
für die Anliegen von Archäologie und Denkmalpflege.

Die Wohnbevölkerung der Schweiz und ihre Ansprüche an Wohnfläche und Mobilität wachsen, was die Siedlungs- und Landschaftsentwicklung massgeblich beeinflusst. Die negativen Effekte des ungebremsten Siedlungsdrucks wie die fortschreitende Zersiedelung des Landes und die unbefriedigende gestalterische Qualität vieler neuer Bauten beschäftigen auch die breite Bevölkerung in starkem Masse. Die Begrenzung des Siedlungsgebietes und damit die Siedlungsentwicklung nach innen erweisen sich als die neuen Prämissen für die Zukunft der gebauten Umwelt. Dies bedeutet grosse politische, technische und wirtschaftliche Herausforderungen, aber auch Chancen zur Steigerung räumlicher und sozio-kultureller Qualitäten. Zudem 564

soll in den nächsten Jahrzehnten die Energiewende umgesetzt werden, was die Gestalt und die Nutzung von Gebäuden, Siedlungen und Infrastrukturanlagen ebenfalls direkt betrifft. Bauen ist ein eminent kultureller Akt; jegliche planerische und bauliche Leistung, welche die Umwelt gestaltend beeinflusst, drückt Baukultur aus.

Der Umgang mit dem (historischen) Bestand ist dabei vom zeitgenössischen Schaffen nicht zu trennen. Eine hohe Baukultur schafft qualitätsvollen Lebensraum, geht nachhaltig mit der gebauten Umwelt um und stärkt die soziale Kohäsion und Identität. In seiner Antwort auf das Postulat 12.3658 WBK-N («Zeitgenössische Baukultur in der Kulturbotschaft 2016­2019») hat der Bundesrat erklärt zu prüfen, ob die zeitgenössischen Baukultur im Rahmen des Bereichs Heimatschutz und Denkmalpflege gefördert werden kann. Mit der vorliegenden Kulturbotschaft wird nun ein Verständnis von Baukultur angestrebt, das Vergangenheit und Zukunft der gebauten Umwelt im gegenwärtigen Handeln verbindet: Über die Denkmalpflege und Archäologie hinaus wird auch das zeitgenössische Planungs- und Bauschaffen berücksichtigt.

Der Pflege der identitätsstiftenden Ortsbilder, archäologischen Stätten und erhaltenswerten Einzelobjekten und Ensembles kommt eine hohe Bedeutung zu. Die Kantone beurteilen demgegenüber die zur Verfügung stehenden Bundesmittel für Restaurierungen und archäologische Massnahmen als zu knapp. Bereits in der Kulturbotschaft 2012­2015 wurde dargelegt, dass der eigentliche Bedarf an Bundesmitteln bei über 100 Millionen Franken pro Jahr läge, was die Möglichkeiten des Bundes aber bei Weitem übersteigt.27 Die vom Bund an die Kantone ausgerichteten Beiträge zur Erhaltung schützenswerter Objekte haben sich ­ insbesondere bedingt durch die Abkoppelung der zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) im Jahr 2008 ­ in den letzten zehn Jahren rückläufig entwickelt. Die Finanzkraftzuschläge wurden durch ungebundene Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone ersetzt. Die Summe der weggefallenen Finanzkraftzuschläge floss in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen weiterhin zur Verfügung. Allerdings obliegt es den Kantonen zu entschieden, ob diese nun ungebundenen Beträge für den Heimatschutz und die Denkmalpflege eingesetzt werden
oder nicht. Oftmals wurden die Mittel für andere Aufgaben eingesetzt. Die angestrebte Innenentwicklung von Siedlungen auf bisher freigehaltenen Flächen von archäologischem Interesse wird vermehrt Interventionen der Archäologie nötig machen, um die archäologischen Objekte zu sichern, zu dokumentieren und wissenschaftlich auszuwerten. Dies wird hohe zusätzliche Kosten für die Kantone zur Folge haben. Eine besondere Aufmerksamkeit erfordern auch die Kulturobjekte auf der Welterbe-Liste der Unesco. Das Vermeiden von denkmalpflegerischen Verlusten ist bei diesen besonders wertvollen Stätten aufgrund der internationalen Verpflichtungen gemäss dem Übereinkommen vom 23. November 197228 zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (Unesco-Konvention 72) auch für den Bund ein zentrales Anliegen.

Der Denkmalpflege hängt der ungerechtfertigt schlechte Ruf an, sie verhindere zeitgemässe Modernität und mutige Grossprojekte. Wohl auch als Reaktion auf die fortschreitende Globalisierung ist eine eigentliche «Tradierungskrise» zu beobachten: Während die reichen Schweizer Kulturlandschaften, intakte Dörfer, sachgerecht restaurierte Altstädte oder qualitativ gut weiterentwickelte Infrastrukturen als zent27 28

BBl 2011 2971, hier 3000 SR 0.451.41

565

rale Faktoren für das gesellschaftliche Wohlbefinden wirken, identitätsstiftend sind und von breiten Bevölkerungskreisen und ausländischen Gästen grosse Wertschätzung erfahren, werden Bestrebungen zu Schutz, Erhaltung und Pflege dieser Schweizer Denkmallandschaft oft als ungebührlich kritisiert oder relativiert. Sinn und Zweck der Denkmalpflege und ihrer regulativen Bestimmungen im Kontext einer starken räumlichen und wirtschaftlichen Entwicklung müssen deshalb besser kommuniziert werden.

Ziele und Massnahmen Heimatschutz und Denkmalpflege Die Umsetzung der integrierten Erhaltung des Kulturerbes als wesentlicher Teil der Schweizer Baukultur führt zu folgenden Schwerpunkten im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege: ­

Finanzhilfen für die Erhaltung von schützenswerten Objekten und archäologische Massnahmen: Das für die Programmperiode 2012­2015 entwickelte Finanzierungssystem (Programmvereinbarungen mit Globalbeiträgen und Einzelbeiträge für dringliche und unvorhergesehene Massnahmen) wird von Bund und Kantonen im Rahmen der bestehenden Verbundaufgabe fortgeführt. Die knappen Mittel machen eine konsequente Priorisierung und Selektion der zu unterstützenden Massnahmen nötig.

­

Grundlagen und Standards: Damit die Siedlungsentwicklung nach innen und die angestrebte Energiewende unter bestmöglicher Schonung des historischen Baubestandes und der archäologischen Stätten erfolgt, müssen gesamtschweizerische Grundlagen, Umsetzungshilfen und Empfehlungen erarbeitet werden. Ziel ist eine denkmalgerechte und baukulturell ansprechende Umsetzung der Vorgaben zur Verdichtung und Energiesanierung des Baubestands. Der Bund setzt deshalb in der kommenden Programmperiode die zwei Schwerpunkte Raumplanung und Energiewende und setzt folgende Massnahmen um:

­

Materialien Raumplanung: Der Bund koordiniert und unterstützt die Erarbeitung von Empfehlungen und Materialien, welche die Bewahrung und Pflege des Kulturerbes auch vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen der Raumentwicklung, namentlich der geforderten Siedlungsentwicklung nach innen, gewährleisten.

­

Materialien Energiewende: Der Bund erarbeitet Materialien, die aufzeigen, wie bauliche Massnahmen zur rationellen Energienutzung so geplant und ausgeführt werden können, dass die baukulturellen Werte des Gebäudebestandes erhalten bleiben.

­

Gutachten und Beratung: Projektierende und Investoren wünschen immer häufiger eine Prozessbegleitung ab dem frühen Planungsstadium. Diese Tendenz ist zu begrüssen, da sie in der Regel zu einer höheren baukulturellen Projektqualität führt und allfällige Konflikte in einem frühen Stadium in der Regel einfacher zu lösen sind. Allerdings benötigt diese antizipierende Beratungstätigkeit einen höheren Ressourceneinsatz und kann unter den gegebenen Bedingungen nur für Einzelfälle erbracht werden. Die im Rahmen der Energiewende angestrebten beschleunigten Bewilligungsverfahren sowie die zunehmende Bedeutung der Sach- und Richtplanung werden deshalb

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eine Fokussierung und Priorisierung im Bereich der gutachterlichen Tätigkeit bedingen.

­

Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS: Aufgrund organisatorischer und finanzieller Vorteile wird die Erarbeitung des ISOS ab 2016 direkt durch das BAK erfolgen. Die dafür benötigten Mittel von rund 2 Millionen pro Jahr werden ab 2016 im Eigenbereich des BAK eingestellt. Der Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege, über den die bisherige Führung des ISOS finanziert wurde, wird entsprechend angepasst.

­

Vermittlung, Wissen und Forschung: Die hohe gesellschaftliche Bedeutung der Erhaltung des Kulturerbes und ihre Instrumente und Regeln müssen besser vermittelt werden. Der Bund setzt deshalb einen Schwerpunkt «Öffentlichkeitsarbeit und Wissen». Über die Tätigkeiten und Instrumente von Denkmalpflege und Archäologie muss differenziert informiert werden, was mit gezielter Unterstützung von entsprechenden Projekten und folgenden Massnahmen verbessert werden soll:

­

Kommunikation: Der Bund entwickelt in Koordination mit den Kantonen eine gesamtschweizerische Kommunikationsstrategie und unterstützt entsprechende Vermittlungs- und Sensibilisierungsprojekte.

­

Nachwuchsförderung: Der Bund verstärkt sein Engagement im Bereich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

­

Wissensförderung: Der Bund verstärkt seine Unterstützung für praxisrelevante Forschungsprojekte und den interdisziplinären Wissenstransfer. In diesem Zusammenhang übernimmt das BAK vom SBFI auch die Förderung der Edition «Die Kunstdenkmäler der Schweiz» der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (GSK).

­

Zusammenarbeit mit Kantonen, Organisationen und weiteren Partnern: Viele aktuelle Fragestellungen, die den Bereich beschäftigen, sind übergreifender Natur und von gesamtschweizerischer Bedeutung. Eine koordinierte Zusammenarbeit staatlicher und privater Partner erlaubt die Nutzung von Synergien, vermeidet Doppelspurigkeiten und führt mithin zu breit abgestützten und anerkannten Resultaten. Das BAK pflegt deshalb bereits heute einen regen Austausch insbesondere mit und zwischen den Fachstellen für Archäologie und Denkmalpflege der Kantone und Städte, den Universitäten und Hochschulen sowie interessierten Organisationen. In der nächsten Förderperiode soll die horizontale Koordination der Partner noch verstärkt werden.

­

Internationales: Das BAK bleibt international im Bereich des Kulturerbes ein relevanter und engagierter Partner und vertritt die Interessen der Schweiz in der multi- und bilateralen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich des Welterbes der Unesco. In der nächsten Förderperiode revidiert das BAK in Zusammenarbeit mit dem BAFU und dem EDA die Schweizer Liste indicative für das Unesco-Welterbe und koordiniert allfällige neue Kandidaturen für die Liste des Welterbes (Kultur).

Zeitgenössische Baukultur Bauen als kulturelle Leistung versteht den Umgang mit dem historischen Bestand und das zeitgenössische Schaffen als Einheit. Der Baubestand ist der überlieferte 567

Teil der Baukultur, der durch die aktuelle Bauproduktion ständig erweitert wird.

Neben den Zielen für Denkmalpflege und Archäologie strebt eine umfassende Förderung von Baukultur deshalb die nachhaltige Gestaltung der gesamten sich wandelnden baulichen Umwelt, eine ressourcenschonende und biodiversitätsfördernde Bauweise, die Schaffung von Lebensraum von hoher Qualität, die Weiterentwicklung der Landschaft unter Wahrung ihres Charakters und die Stärkung der kulturellen Identität an. Eine hohe Baukultur trägt damit direkt zum sozialen Zusammenhalt bei, namentlich in urbanen Gebieten. Baukultur berührt sämtliche raumwirksamen Tätigkeiten, vom handwerklichen Detail über energieeffizientes Bauen bis zur Planung von landschaftsprägenden Infrastrukturbauten. Verschiedene Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Private befassen sich mit unterschiedlichen Aufgaben von baukulturellem Belang in den Bereichen Bauproduktion, Energieerzeugung und -effizienz, Raumordnung, Landschaftsgestaltung sowie Vermittlung und Wissen. Die Förderung der Baukultur auf der Ebene des Bundes ist daher eine transversale Aufgabe und setzt Anstrengungen in verschiedenen Sektorialpolitiken des Bundes voraus. Demgegenüber hat der Bund bisher keine Strategie zur Förderung einer Schweizer Baukultur definiert.

Es sind folgende Massnahmen geplant: ­

Interdepartementale Strategie für Baukultur: Das BAK entwickelt in Zusammenarbeit mit den relevanten Bundesämtern (u. a. ARE, armasuisse, ASTRA, BABS, BAFU, BAV, BBL, BFE, BWL, BWO) eine interdepartementale Strategie des Bundes für Baukultur. Diese Strategie für Baukultur soll ab 2016 erarbeitet und spätestens 2020 vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden, wobei erste Eckwerte der Strategie voraussichtlich 2017 vorliegen werden. Das BAK koordiniert die Strategie des Bundes federführend und bezieht in geeigneter Form die Kantone, externe Expertinnen und Experten sowie Hochschulen ein. Dazu ist eine interdepartementaler Arbeitsgruppe für Baukultur zu gründen, in dem alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Bundesämter vertreten sind und die Strategie in der Periode 2016­2020 erarbeiten. Die Strategie soll insbesondere generelle Ziele des Bundes für die Stärkung der Baukultur in der Schweiz, einen periodisch zu erneuernden Aktionsplan mit konkreten Massnahmen der einzelnen Bundesstellen, den Finanzbedarf für deren Umsetzung sowie die Koordination und Vernetzung mit Kantonen, Gemeinden und Privaten umfassen.

­

Sensibilisierungsmassnahmen für Baukultur: Die Stärkung des Bewusstseins von Politik und Gesellschaft für die Bedeutung der Baukultur in der Schweiz ist angesichts der aktuellen Herausforderungen dringend, weswegen das BAK bereits ab 2016 Sensibilisierungsmassnahmen für eine umfassende Baukultur lanciert. Dazu gehören auch Pilotprojekte wie zum Beispiel Testplanungen oder Förderung des Wettbewerbswesens, die eine stärkere Beachtung baukultureller Aspekte in konkreten Planungs- und Bauaufgaben zum Ziel haben und als Beispiele für die Erarbeitung der eigentlichen Strategie dienen.

568

2.2.4

Audiovisuelles Erbe der Schweiz

Ausgangslage Fotografien, Tondokumente, Filme und Videos werden erst seit wenigen Jahrzehnten bzw. Jahren systematisch gesammelt. Die Bewahrung des audiovisuellen Erbes muss sich auf ein relativ junges Sammlungs- und Erhaltungswissen stützen. Die mit der Digitalisierung einhergehenden technischen Entwicklungen der letzten 15 Jahre stellen neue Herausforderungen dar, denn die Langzeitarchivierung, der Zugang und die Vermittlung von digitalen Daten unterscheiden sich wesentlich von der Konservierung analoger Dokumente.

Der Bund unterstützt die Bewahrung des audiovisuellen Erbes der Schweiz. Er finanziert vier Institutionen, die dieses Erbe in je unterschiedlichen Bereichen sammeln, erhalten, restaurieren und vermitteln: ­

Fondation Cinémathèque Suisse (Lausanne);

­

Stiftung Fonoteca Nazionale Svizzera (Lugano);

­

Schweizerische Stiftung für Photographie (Winterthur);

­

Schweizer Tanzarchiv (Zürich und Lausanne).

Neben diesen vier Archivierungsinstitutionen, die über eigene Sammlungen verfügen, finanziert der Bund mit dem Verein Memoriav eine fünfte Organisation, die Fachwissen zur Erhaltung und Erschliessung des audiovisuellen Erbes aufbaut und vermittelt sowie Einzelprojekte von Drittorganisationen mit Bundesgeldern unterstützt. Die Rechtsgrundlagen zur Finanzierung der vier vorerwähnten Institutionen finden sich in Artikel 10 KFG, Artikel 5 Buchstabe b FiG beziehungsweise Artikel 12 NBibG.

Cinémathèque Suisse Die privatrechtliche Stiftung Cinémathèque Suisse (Cinémathèque) gehört mit ihren Sammlungen an nationalen und internationalen Beständen aus der Filmgeschichte zu den weltweit bedeutendsten Filmarchiven. Die aktuellen Aufgaben der Cinémathèque umfassen die Sammlung, Erhaltung, Erschliessung und Vermittlung von nationalen und internationalen Filmen mit Bezug zur Schweiz (einschliesslich Materialien). Filme, die vom Bund mit Herstellungsbeiträgen gefördert wurden, unterliegen gemäss FiG einer Archivierungspflicht.

Die Periode 2012­2015 zeichnet sich in erster Linie durch den Neu- sowie Umbau der Archivräumlichkeiten der Cinémathèque in Penthaz bei Lausanne aus. Die Aufnahme des Vollbetriebs in den neuen Infrastrukturen ist auf Anfang 2016 vorgesehen. Neben diesem Bauprojekt (Kostenpunkt 49,5 Mio. Fr.), das gemäss Entscheiden im Rahmen der Zivilen Baubotschaft 200829 vollumfänglich durch den Bund getragen wird, finanziert das BAK den Betrieb der Stiftung über Betriebsbeiträge.

Zusätzlich zum ordentlichen Betriebsbeitrag von jährlich rund 3 Millionen Franken bewilligte das Parlament für die Periode 2009­2012 sowie 2013­2015 Mittel von insgesamt 19,2 Millionen Franken. Diese finanzieren den betrieblichen Mehrbedarf während der Bauphase bis zur Aufnahme des Vollbetriebes per 2016. Weitere Finanzierer der Cinémathèque sind namentlich der Kanton Waadt sowie die Stadt Lausanne, die den ordentlichen Betrieb der Cinémathèque aktuell mit rund 1,3 29

BBl 2008 5857

569

Millionen Franken pro Jahr (inklusive Mietzinserlass für Capitole und Montbenon von aktuell 394 000 Franken) respektive rund 14 Prozent des Gesamtbudgets mitfinanzieren. Die Cinémathèque generiert zudem zirka 10 Prozent ihrer Einnahmen durch die Auswertung ihrer umfangreichen Filmbestände und andere Einkünfte.

Die «Strategie 2020» der Cinémathèque, welche neben der Archivierung auch der Filmvermittlung einen wichtigen Platz einräumt, musste ab 2014 den finanziellen Rahmenbedingungen des Bundes angepasst werden. Der Fokus des Bundesbeitrags wird auf die Sammlung, Erschliessung und Erhaltung von Filmen gelegt.

Prioritär ist in der nächsten Förderperiode die Aufnahme des Vollbetriebs sowie die Umsetzung eines Sammlungskonzepts, das bei der Langzeitarchivierung auch digitale Filmbestände berücksichtigt. In Bezug auf die Steuerung wird ab 2016 der Leistungsvertrag mit der Cinémathèque auf neue Ziele ausgerichtet und die Vertretung des Bundes im Stiftungsrat überprüft.

Fonoteca Nazionale Svizzera Die Schweizer Nationalphonothek (Fonoteca) ist eine privatrechtliche Stiftung mit Sitz in Lugano. Dank ihrer einzigartigen Sammlung und ihrer grossen Ausstrahlung ist die Fonoteca sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ein anerkanntes Kompetenzzentrum für Tonträger. Der Auftrag der Fonoteca umfasst die Erschliessung, die Bearbeitung, die Konservierung und die Vermittlung des klingenden Kulturguts der Schweiz. Der Bund unterstützt den regulären Betrieb der Fonoteca mit einem Grundbetrag von derzeit 1,56 Millionen Franken. Diese Unterstützung ist im Rahmen einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung geregelt, die an die Laufzeit des Leistungsauftrags der NB gekoppelt ist. Neben dem Bund beteiligen sich die Stadt Lugano und der Kanton Tessin an der Finanzierung der Fonoteca.

In der Periode 2012­2015 konzentrieren sich die Ziele der Fonoteca auf die Erschliessung der Sammlung, die öffentliche Bereitstellung und die Langzeitarchivierung der digitalen Daten.

Als privatrechtliche Stiftung kann die Fonoteca den Erhalt des klingenden Kulturguts der Schweiz und deren Fortbestand langfristig nicht gewährleisten. Auch die Aktivitäten der Institution können in der aktuellen Organisationsform nicht konsequent weiterentwickelt werden. Eine Angliederung der Fonoteca an die Kulturinstitutionen des Bundes
wurde deshalb bereits geprüft. Der Bund als Hauptgeldgeber könnte auf diese Weise eine direktere Steuerungsfunktion übernehmen.

Schweizerische Stiftung für Photographie Die Schweizerische Stiftung für die Photographie in Winterthur besteht seit 1971 als privatrechtliche Stiftung und wird vom Bund mit jährlich rund 1,25 Millionen Franken subventioniert. Weitere Beiträge stammen von der Stadt Winterthur, dem Kanton Zürich sowie aus Drittmitteln. Die Stiftung ist in der Erhaltung, Erforschung und Vermittlung von fotografischen Werken tätig: Sie betreut im Auftrag des Bundes Archive und Nachlässe von Schweizer Fotografinnen und Fotografen sowie insbesondere die Fotobestände der Eidgenossenschaft. Daneben organisiert sie Ausstellungen und Anlässe zur Schweizer Fotografie.

Schweizer Tanzarchiv Das Schweizer Tanzarchiv mit Niederlassungen in Zürich und Lausanne wurde 1993 gegründet. Es ist das Schweizer Kompetenzzentrum für die Sammlung, Erfassung 570

und Erhaltung von Dokumenten zur Tanzgeschichte und zum aktuellen Tanzgeschehen. Der Schwerpunkt der Sammlung liegt auf der Dokumentation wichtiger Choreografinnen und Choreografen mit Bezug zur Schweiz. Audiovisuelle Dokumente, aber auch Bücher, Kostüme und Objekte können vor Ort konsultiert werden und dienen als Grundlage für Forschung und Lehre. Der Bund unterstützt das Tanzarchiv mit jährlich rund 500 000 Franken.

Memoriav Der Verein Memoriav vereint ein Netzwerk von rund 200 Institutionen und Personen, die audiovisuelles Kulturgut erhalten, produzieren oder nutzen, mit dem Ziel, Kompetenzen und Informationen auszutauschen und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen. Daneben unterstützt Memoriav finanziell und fachlich Projekte Dritter zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturguts der Schweiz. Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt mit 3,1 Millionen Franken über 80 Prozent des Jahresbudgets von 3,5 Millionen Franken.

Herausforderungen Für alle genannten Institutionen gelten in der Periode 2016­2020 folgende Herausforderungen:

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Die fast nur noch digitale Produktion von Filmen, Foto-, Video- und Tonaufnahmen führt zu einer mengenmässigen Explosion audiovisueller Dokumente. Dies erfordert erstens eine klare Priorisierung bei der Auswahl der zu erhaltenden Dokumente. Zweitens müssen digitale Daten zur Langzeitarchivierung nach heutigem Wissensstand auch analog gespeichert werden, denn digitale Datenträger sind erfahrungsgemäss nach relativ kurzer Zeit nicht mehr lesbar. Dies bedingt wiederum, dass die in der Schweiz heute noch vorhandene Erfahrung über die Aufbewahrung und Restauration von analogen audiovisuellen Dokumenten erhalten bleibt. Die grössten Herausforderungen stellen sich diesbezüglich bei der Priorisierung der Aufgaben der Cinémathèque: Das Filmarchiv muss sich künftig bei seinen Tätigkeiten stärker als bisher auf Schweizer Filme und auf Filme mit engem Bezug zur Schweiz konzentrieren.

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In Bezug auf den audiovisuellen Bereich sind auch die Bestände der schweizerischen Radio- und Fernsehveranstalter ­ allen voran der SRG SSR ­ von grosser Bedeutung. Eine nachhaltige Archivierungspolitik in diesem Bereich stellt einen wichtigen Pfeiler für die Bewahrung und Zugänglichmachung des audiovisuellen Erbes der Schweiz dar. In Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 21 des Bundesgesetzes vom 24. März 200630 über Radio und Fernsehen (RTVG) wird ­ gestützt auf verschiedene Umsetzungsoptionen ­ auch die Rolle der vom Bund unterstützten Institutionen betreffend Archivierungspolitik im Radio- und Fernsehbereich zu klären sein.

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Neben der Langzeitarchivierung besteht eine weitere Herausforderung in der Restaurierung und langfristigen Sicherung von Schweizer audiovisuellen Werken, die unmittelbar vom Zerfall bedroht sind.

­

Schliesslich gilt es, die Steuerung der vom Bund finanzierten Institutionen angesichts vergleichbarer Herausforderungen, Aufgaben und Zielsetzungen SR 784.40

571

einheitlicher auszugestalten. In einem ersten Schritt hat der Bund im Jahre 2014 mit vier der fünf erwähnten Institutionen (ohne Tanzarchiv) eine bis Ende 2015 befristete Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Diese ergänzt die spezifischen Leistungsvereinbarungen mit den Institutionen. Damit wird die Grundlage für den Abschluss von neuen Leistungsvereinbarungen ab 2016 gelegt.

Ziele und Massnahmen ­

Sammlungs- und Archivierungspolitik: Es wird eine koordinierte und nachhaltige Archivierungspolitik mit anerkannten Standards und entsprechender Finanzierung etabliert, die auch im neuen digitalen Umfeld für die Bereiche Foto, Ton, Film und Video funktionieren kann:

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Sammlungsobjekte «Helvetica»: Für die vom Bund finanzierten Aufgaben und Ziele wird die Priorität auf Schweizer Werke oder Werke mit engem Bezug zur Schweiz (Helvetica) gelegt.

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Langzeitarchivierung Cinémathèque: Die Aufnahme des Vollbetriebs der neuen Archivräumlichkeiten der Cinémathèque erfordert ab 2016 Zusatzmittel. Der betriebliche Mehrbedarf wurde in der Zivilen Baubotschaft 2008 angekündigt31 und ist in der Finanzplanung des Bundes bereits berücksichtigt.

Die Bewältigung der Herausforderungen in der digitalen Langzeitarchivierung machen zudem bauliche Anpassungen in der Cinémathèque ab 2016 notwendig (Infrastruktur für digitale Datenspeicherung und -verarbeitung).

Die Kosten betragen voraussichtlich 6,0 Millionen Franken und der entsprechende Verpflichtungskredit wird über die Zivile Baubotschaft 2015 beantragt werden.

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Sammlungsobjekte Bühnenkünste: Neben dem Tanzarchiv sammelt, erforscht und vermittelt insbesondere auch die Schweizerische Theatersammlung (Bern) Objekte aus dem Bereich der Bühnenkünste. Die Theatersammlung wird aktuell durch das SBFI gefördert. SBFI und BAK prüfen, wie die Finanzierung und Verantwortung für die zwei Institutionen in Zukunft auszugestalten ist und in welcher Form der Bund ­ im Interesse verbesserter Synergien sowie unter Klärung der Zuständigkeit ­ namentlich eine enge Zusammenarbeit zwischen Tanzarchiv und Theatersammlung sicherstellen kann.

­

Zugang zum audiovisuellen Erbe: Audiovisuelle Werke Schweizer Herkunft, sei es Ton, Bild, Film oder Video, werden archiviert und inventarisiert. Die vom Bund finanzierten Institutionen ermöglichen künftig einen einfachen Online-Zugang zu ihren Katalogen.

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Organisation und Steuerung: Der Bund setzt ein kohärentes Steuerungsmodell für die vom Bund finanzierten Institutionen um. Dieses umfasst einheitliche Ansprechpartner beim Bund, vergleichbare Aufgaben und Berichterstattungen sowie eine Regelung der Vertretung des Bundes in diesen Institutionen.

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Für die Förderperiode 2016­2020 werden die jeweiligen Leistungsaufträge aufeinander abgestimmt und die Fonoteca in die Organisation der NB einge-

31

572

BBl 2008 5857, hier 5867

gliedert. Die Entscheidungskompetenz zur Eingliederung der Fonoteca in die NB liegt gemäss Artikel 13 Absatz 2 NBibG beim Bundesrat.

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Koordination: Der Wissenstransfer im Archivierungs- und Restaurationsbereich ist zu sichern und zwischen den Institutionen zu koordinieren.

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Promotion des audiovisuellen Erbes im Ausland: Audiovisuelle Werke sind hervorragend geeignet, für die Landeskommunikation im Ausland eingesetzt zu werden. Es ist deshalb beabsichtigt, das audiovisuelle Erbe der Schweiz in Zukunft verstärkt im Ausland zugänglich zu machen.

2.2.5

Kulturelle Teilhabe (Musikalische Bildung, Leseförderung, Kunstvermittlung, Laien- und Volkskultur)

Ausgangslage Herkunft, Bildung, Einkommen bestimmen massgeblich die Teilhabe am kulturellen Leben. Die unter Ziffer 1.4 aufgezeigten gesellschaftlichen Umbrüche (Pluralität, Alterung, Individualisierung, Fragmentierung, Polarisierung) drohen bestehende Formen der Kulturförderung zunehmend ins Leere laufen zu lassen: Einerseits werden verschiedene Bevölkerungskreise vom öffentlich geförderten Kulturangebot kaum erreicht, andererseits werden bestimmte kulturelle Ausdrucksformen von der öffentlichen Kulturförderung nicht berücksichtigt.

Als Teil der Gesellschaftspolitik muss die Kulturpolitik konsequent die gesamte Bevölkerung und ihr Miteinander im Auge haben. Die Förderung kultureller Teilhabe ist eine zentrale Antwort auf die Herausforderungen der kulturell diversen Gesellschaft. Individuen und Gruppen, die am kulturellen Leben teilnehmen, sind sich ihrer kulturellen Prägung bewusst, sie entwickeln selbstbestimmt eine kulturelle Identität und tragen so zur kulturellen Vielfalt der Schweiz bei.

Der Begriff der kulturellen Teilhabe ist mehrdimensional und beschreibt ein Kontinuum zwischen rezeptiver Auseinandersetzung mit Kultur und aktiver, selbstbestimmter kultureller Praxis. Teilhabe bedeutet, die Kultur in ihren Ursprüngen und Erscheinungsformen zu verstehen, zu reflektieren, zu nutzen, durch eigene Betätigung auszuüben, weiterzugeben und weiter zu entwickeln. Teilhabe bedingt die Entwicklung von Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Interesse. Doch nicht alle Menschen haben die gleichen Startchancen bezüglich Vorbildung, Bereitschaft und finanziellen Möglichkeiten, um sich auf Kunst und Kultur einlassen zu können.

Auch Menschen mit Behinderungen sehen ihre Möglichkeit zur Teilhabe an der Kultur oft eingeschränkt.32 Zur Kulturförderung gehört es deshalb, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen anzusprechen und zu gewinnen. Denn Kultur, zu der kein Zugang besteht, wird nicht wahrgenommen und kann nichts bewirken. Zunehmend wichtig für die Stärkung der kulturellen Teilhabe sind die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), insbesondere das Internet. Die IKT können dazu beitragen, den Zugang zur Kultur wie auch deren Vermittlung zu erleichtern.

Verschiedene Strategien können die Menschen befähigen, am kulturellen Leben teilzuhaben: 32

Vgl. dazu: www.edi.admin.ch/ebgb > Themen der Gleichstellung > Kultur.

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die Förderung des physischen, materiellen und intellektuellen Zugangs zur Kultur (z. B. in den Institutionen zur Erhaltung des kulturellen Erbes);

­

die Vermittlung von professionellem Kunstschaffen (Kunstvermittlung nach Art. 19 KFG) und von Kultur (z. B. durch Museen, Bibliotheken, Denkmalpflege);

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die Aktivierung durch kulturelle Bildung (z. B. in den Bereichen Musik und Lesen nach Art. 12 bzw. Art. 15 KFG oder im Rahmen der Erwachsenenbildung);

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die Förderung der kulturellen Betätigung (z. B. Förderung der Laien- und Volkskultur nach Art. 14 und 16 KFG);

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die Stärkung der Kompetenzen im Bereich der neuen Medien33.

Für die Förderperiode 2016­2020 hat der Bund die kulturelle Teilhabe als eine von drei zentralen strategischen Handlungsachsen definiert. Fördermassnahmen werden in allen Sparten und Bereichen umgesetzt: Die Vermittlung des kulturellen Erbes und die Förderung des Zugangs dazu ist insbesondere Sache der Institutionen, die Kulturgüter bewahren; entsprechende Massnahmen sind in den Kapiteln Museen, Bibliotheken, audiovisuelle Gedächtnisinstitutionen und Denkmalpflege dargestellt (Ziff. 2.2.1 bis 2.2.4); die Förderung der audiovisuellen Bildung (Filmbildung) wird im Abschnitt zur Filmkultur behandelt (vgl. Ziff. 2.1.7). Das vorliegende Kapitel beschränkt sich auf die im KFG explizit angesprochenen Bereiche musikalische Bildung, Leseförderung, Kunstvermittlung sowie Laien- und Volkskultur.

Förderung der musikalischen Bildung Musik erfüllt ein Grundbedürfnis nach sinnlichem Erleben und ästhetischer Bereicherung. Wie Erhebungen zum Kulturverhalten zeigen, gehört die Beschäftigung mit Musik zu den am meisten ausgeübten kulturellen Aktivitäten der Schweizer Bevölkerung. Das aktive Musizieren und Singen ermöglicht intensive Erlebnisse und fördert die kreativen, emotionalen, intellektuellen und sozialen Kompetenzen junger Menschen. Durch den Musikunterricht in der Schule und an Musikschulen sowie das Musizieren etwa in einem Blasmusikverein oder das Singen in einem Chor sammeln Kinder und Jugendliche musikalische Erfahrungen. Der Erwerb musikalischer Bildung trägt zur persönlichen Entwicklung junger Menschen bei und dauert lebenslang. Musikalische Bildung vermittelt kulturelle Kompetenzen und ermöglicht die Teilhabe am kulturellen Leben.

Gestützt auf Artikel 12 KFG vergibt der Bund in der Periode 2012­2015 Finanzhilfen an Vorhaben zur Förderung der ausserschulischen musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in der Höhe von jährlich 500 000 Franken. Gefördert wurden insbesondere Musiklager, Formationen, Wettbewerbe und Festivals. Das BAK stützt sich bei seinen Entscheiden auf Empfehlungen einer verwaltungsexternen Jury (Förderkommission des Vereins «jugend + musik»).

Am 23. September 2012 haben Volk und Stände eine neue Verfassungsbestimmung zur Förderung der musikalischen Bildung mit 72,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der neue Artikel 67a BV will die musikalische Bildung stärken: In der Schule 33

574

Vgl. dazu Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz, März 2012, Ziff. 2.6, kostenlos abrufbar unter: www.bakom.admin.ch > Themen > Informationsgesellschaft.

sollen Bund und Kantone für einen hochwertigen Musikunterricht sorgen, wobei die bisherige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Schulbereich bestehen bleibt. Alle Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, sich musikalisch zu betätigen. Junge Menschen mit besonderer musikalischer Begabung sollen speziell gefördert werden.

Zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels setzte das EDI am 24. September 2012 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BAK ein. In der Arbeitsgruppe waren der SSV, der SGV, der Verein «jugend + musik», die Interessengemeinschaft «Jugend und Musik», der Verband Musikschulen Schweiz (VMS), der Schweizer Musikrat (SMR), die Konferenz Musikhochschulen Schweiz (KMHS) sowie der Schweizer Blasmusikverband (SBV) vertreten. An den Sitzungen nahm auch eine Vertretung des Generalsekretariats der EDK teil. Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, Vorschläge zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auf Bundesebene zu erarbeiten. Sie nahm eine Analyse der musikalischen Bildung in der Schweiz vor und kam zum Schluss, dass die Chancengerechtigkeit und die Qualität der musikalischen Bildung in der Breiten- und Talentförderung in verschiedenen Punkten verbessert sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren gestärkt werden sollte. Die Arbeitsgruppe entwickelte Vorschläge für insgesamt 37 Massnahmen, wovon 32 prinzipiell in Bundeskompetenz liegen. 14 Massnahmen wurden von der Arbeitsgruppe als prioritär bezeichnet. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe wurde am 21. Januar 2014 publiziert.34 Leseförderung Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten, welche Tore zu Wissen und Denken öffnen, den Zugang zu Bildung sowie die berufliche Integration sichern und somit einen Pfeiler für eine aktive kulturelle Teilhabe bilden. Die Bedeutung der Leseförderung für die Entwicklung sozialer und intellektueller Kompetenzen ist unbestritten. Dies gilt umso mehr in der heutigen multimedialen Informations- und Kommunikationsgesellschaft, in der Medien allgemein und besonders digitale Medien eine zunehmend wichtigere Rolle spielen. Ungenügende Lese- und Schreibfähigkeiten sind Faktoren kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung.

Die Lektüre von Kinderbüchern kann helfen, Lesefertigkeiten zu automatisieren.

Doch Kinder- und Jugendliteratur kann auch kulturelle,
ästhetische und sinnliche Kompetenzen fördern. Im Plan d'études romand (PER) und dem Entwurf zum Lehrplan 21 wird deshalb dem Lesen literarischer Texte in der Schule wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt.

Gestützt auf Artikel 15 KFG hat der Bund eine umfassende Politik der literalen Förderung entwickelt. Diese umfasst in der Periode 2012­2015 einerseits Massnahmen zur Bekämpfung des Illettrismus bzw. zugunsten des Erhalts der erworbenen Lesefähigkeiten sowie andererseits Massnahmen zur Leseförderung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz), voraussichtlich per 1. Januar 2017, wird die Aufgabe der Illettrismusbekämpfung in die Zuständigkeit des SBFI übergehen. Das BAK wird diese Aufgabe bis dahin im bisherigen Rahmen weiterführen und sich ab 2017 auf die Leseförderung 34

Umsetzung von Art. 67a BV auf Bundesebene ­ Bericht der Arbeitsgruppe von November 2013, kostenlos abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Kulturelle Bildung > Musikalische Bildung > Verfassungsartikel > Bericht der Arbeitsgruppe.

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im engeren Sinn konzentrieren können. Die Darstellung der bisherigen Förderung und die Evaluation der Förderperiode 2012­2015 beschränken sich daher auf diesen Bereich: Auf der Basis von Artikel 15 KFG unterstützte der Bund in der Förderperiode 2012­ 2015 fünf gesamtschweizerische Organisationen und Institutionen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind: das SIKJM, die Stiftung Bibliomedia, das Schweizerische Jugendschriftenwerk, den Kinderbuchfonds Baobab sowie das Netzwerk der interkulturellen Bibliotheken der Schweiz (Interbiblio). Die Fördermittel dienen zur Deckung der jeweiligen Betriebskosten. Die konkreten Aufgaben der unterstützten Organisationen und Institutionen sind jeweils in Leistungsvereinbarungen festgehalten.

Die bisherige Leseförderpraxis des Bundes setzt ihren Schwerpunkt auf die Förderung von Organisationen. Ein Vergleich mit anderen Ländern insbesondere Skandinaviens (PISA-Studien seit 2000) zeigt, dass der Erfolg der Leseförderung in diesen Ländern massgeblich auf einer direkten Zusammenarbeit mit Schulen basiert. Gestützt auf diese Erfahrung ist neben der bisherigen Strukturförderung in der Schweiz zusätzlich eine Förderung anzustreben, welche ­ unter Berücksichtigung der Kompetenzen von Bund und Kantonen im Schulbereich ­ die Unterstützung von nachhaltigen Einzelprojekten der Leseförderung in enger Anbindung an Bibliotheken und Schulen ermöglicht.

Eine systematische Leseförderung muss zudem alle Altersstufen in den Blick nehmen. Zielte die bisherige Leseförderpraxis vor allem auf die Früh- und Frühestförderung, sind in der kommenden Periode auch Menschen im späteren Jugendalter und Erwachsene zu berücksichtigen. Eine wichtige Zielgruppe bilden dabei Jugendliche am Ende ihrer obligatorischen Schulzeit, die sich im Übergang zur Berufsausbildung befinden. Die Berufsfachschule ist für viele Berufslernende die letzte Gelegenheit, sich mit literarischen Texten vertraut zu machen. Diese Auseinandersetzung findet mit dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) im Lernbereich «Gesellschaft» statt, in dem noch viele andere Themen behandelt werden müssen. ABU-Lehrpersonen brauchen darum Unterstützung, wenn es darum geht, literarische Lektüren zu finden, mit denen sie auch andere Aspekte des Rahmenlehrplans angehen können.

Darüber hinaus muss die Förderung der
jungen Leserinnen und Leser künftig stärker mit der Literaturpolitik koordiniert werden. Da eine Literaturpolitik ohne lesefähiges und lesefreudiges Publikum wirkungslos bleibt, ist es unabdingbar, dass Lese- und Literaturförderung aufeinander abgestimmt werden (vgl. Ziff. 2.1.4).

Kunstvermittlung Der Zugang zur Kultur wird durch Wissens- und Informationsdefizite erschwert.

Dieser Herausforderung begegnet der Bund mit der Förderung der Kunstvermittlung (Art. 19 KFG). Kunstvermittlung will künstlerische Werke und Darbietungen dem Publikum näher bringen und verständlich machen. Im Zentrum steht der gegenseitige Austausch zwischen Kunstschaffenden, Kulturvermittelnden und Publikum, mit dem Ziel, die kulturellen Kompetenzen des Publikums zu erhöhen und gegenseitiges Lernen zu ermöglichen.

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Laien- und Volkskultur Die Laien- und Volkskultur ermöglicht eine breite und aktive Teilhabe am Kulturleben. Sie bildet die Basis für eine lebendige und vielfältige Kulturlandschaft und ist zudem wichtig für die Bewahrung und Weiterentwicklung von Alltagskultur und Traditionen. Dabei sind die Begriffe «Laienkultur» und «Volkskultur» nicht vollständig deckungsgleich. Denn weder sind alle Laienkulturschaffenden Teil der Volkskultur, noch schliesst Volkskultur das Wirken von professionellen Kulturschaffenden aus. Musik- und Gesangvereine, Theatergruppen und viele andere Institutionen fördern die kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten und wecken das Interesse an Kunst und Kultur. Vereine als Träger der Laien- und Volkskultur schaffen soziale Netze und stehen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein.

Eine solide Förderung der Laien- und Volkskultur hat deshalb hohe Priorität. In der Förderperiode 2012­2015 ist der Bund in folgenden Bereichen tätig: ­

Förderung von Organisationen kulturell tätiger Laien (Art. 14 KFG): Der Bund unterstützt Organisationen kulturell tätiger Laien mit dem Ziel, den Zugang zur Kultur und die Ausübung der Kultur durch Laien zu fördern sowie die Vermittlung und Weitergabe von Wissen oder Praktiken an Kinder und Jugendliche zu fördern (zur Förderung von Organisationen des professionellen Kunst- und Kulturschaffens vgl. Ziff. 2.1). In der Periode 2012­2015 erhielten neun gesamtschweizerische Laienverbände einen Strukturbeitrag für Leistungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Vermittlung, Beratung sowie Vertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit. Die Mittel für die Förderung von Organisationen kulturell tätiger Laien wurden in der Periode 2012­2015 deutlich gesteigert; diese strukturelle Unterstützung hat sich bewährt.

­

Förderung von kulturellen Projekten und Anlässen für ein breites Publikum (Art. 16 KFG): Für die Förderung der Breitenkultur ist das BAK zuständig.

In der Förderperiode 2012­2015 hat das BAK verschiedene Anlässe und Projekte gesamtschweizerischer Ausstrahlung (z. B. Volkskulturfeste) unterstützt.

Ebenfalls gestützt auf Artikel 16 KFG wurden Massnahmen zur Umsetzung des Unesco-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes finanziert. In Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellte das BAK ein Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz, welches 2012 veröffentlicht wurde35. Weiter unterstützte und organisierte das BAK verschiedene Vorhaben zur Vermittlung von lebendigen Traditionen (durch Museen, Kompetenzzentren, Schulen) oder zur Vertiefung des Wissen über lebendige Traditionen. Das positive Echo von Medien und Öffentlichkeit zeigt, dass die Bemühungen zugunsten der Bewahrung des immateriellen Kulturerbes fortzusetzen und zu verstetigen sind.

­

35

Förderung der Volkskultur: Pro Helvetia fördert Volksmusik, Volkstheater und Volkstanz sowie das Chorwesen durch Austauschprojekte im Inland und mit dem Ausland. Zudem lancierte Pro Helvetia den Volkskulturfonds (siehe auch Ziff. 2.1), der ein besonderes Augenmerk auf die ausserschulische Exzellenzförderung legt.

Das Inventar kann kostenlos abgerufen werden unter: www.lebendigetraditionen.ch

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Mit dem Ausbau der Laien- und Volkskulturförderung hat der Bund ein zuvor wenig berücksichtigtes Feld der Kulturförderung betreten. In der Finanzierungsperiode 2012­2015 konnten vielfältige Erfahrungen mit den neuen Förderungsmöglichkeiten gesammelt werden. Die Rückmeldungen bestätigen die gesellschaftliche Bedeutung der kulturellen Tätigkeiten von Laien und die generelle Stossrichtung der Fördermassnahmen.

Herausforderungen Der Gesetzgeber bezeichnet den Zugang zur Kultur als wichtiges Ziel der Kulturförderung des Bundes (Art. 3 Bst. d und Art. 8 Bst. a KFG). Die Stärkung kultureller Teilhabe soll im Weiteren als zentrale Handlungsachse der zukünftigen Kulturpolitik des Bundes ausgestaltet werden. Die kulturpolitische Bedeutung des Handlungsfeldes übersteigt die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten allerdings deutlich: Bis anhin sind die Fördermöglichkeiten des Bundes beschränkt auf einzelne Sparten (Musik und Lesen), bestimmte Adressaten (Organisationen kulturell tätiger Laien) oder besondere Formate (einmalige Vorhaben). Um der gesellschaftspolitischen Bedeutung von kultureller Teilhabe gerecht zu werden, ist die Förderkompetenz des Bundes zu erweitern Die Stärkung kultureller Teilhabe ist als zentrale Handlungsachse der Kulturpolitik des Bundes auch finanziell abzusichern.

Ziele und Massnahmen Die Aufwertung und Stärkung kultureller Teilhabe ist ein zentraler Pfeiler der kulturpolitischen Strategie des Bundes für die Jahre 2016­2020. Parallel dazu soll im Rahmen der nationalen Kulturpolitik Ansätze zu einer ganzheitlichen Strategie entwickelt werden.

­

Anpassung und Erweiterung der Förderkompetenzen zur Stärkung kultureller Teilhabe: Die Förderung der kulturellen Teilhabe soll durch eine Anpassung des KFG eine eigene Rechtsgrundlage erhalten (vgl. Ziff. 3.2). Die neue Bestimmung soll die Unterstützung von Initiativen und Strukturen zur Förderung der kulturellen Aktivität von Laien (alle Alters- und Bevölkerungsgruppen inklusive Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund, Armutsbetroffene), zur Kinder- und Jugendkulturarbeit sowie zur Verbesserung des physischen, finanziellen und intellektuellen Zugangs zur Kultur erlauben (Modellprojekte, gesamtschweizerisch tätige Fachverbände und Organisationen, regelmässig stattfindende nationale Aktionstage und Festivals usw.).

­

Koordination von staatlichen und nichtstaatlichen Aktivitäten und Akteuren: Im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» werden theoretische und kulturpolitische Voraussetzungen geschaffen, um die Stärkung kultureller Teilhabe als Querschnittsaufgabe der nationalen Kulturpolitik zu positionieren.

Dazu erarbeitet der Bund in Kooperation mit Kantonen und Städten zunächst bis Ende 2015 eine Auslegeordnung der Anknüpfungspunkte und Potenziale der kulturellen Teilhabe und identifiziert bewährte Förderungsmodelle (Best Practices). Stärkung der kulturellen Teilhabe ist eine Haltung: Sie muss die Förderung in allen Bereichen mitbestimmen und z. B. in allen Facetten der Tätigkeiten einer Kulturinstitution präsent sein (Auswahl der Akteure, Bestimmung der Themen, Gestaltung von Ausstellungen usw.).

­

Formulierung einer kohärenten Förderstrategie: Der Bund erarbeitet unter der Federführung des BAK eine kohärente Förderstrategie zur Stärkung der

578

kulturellen Teilhabe. Er definiert im Sinne seines kulturpolitischen Auftrags und unter Berücksichtigung des Prinzips der Subsidiarität die Rolle des Bundes im Zusammenspiel mit den Partnern. Auf dieser Grundlage wird das neue Förderfeld durch ein Förderkonzept des EDI klar abgesteckt und abgegrenzt werden.

Im Rahmen der generellen Anpassung und Erweiterung der Förderkompetenzen des Bundes zur Stärkung kultureller Teilhabe und der Formulierung einer entsprechenden Förderstrategie sind in den genannten Handlungsfeldern folgende spezifische Massnahmen umzusetzen: ­

Musikalische Bildung: Der Bericht der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des neuen Artikels 67a BV auf Bundesebene nimmt eine Auslegeordnung zur musikalischen Bildung in der Schweiz vor und enthält zahlreiche Vorschläge zu deren Stärkung. Aus Sicht des Bundesrates gilt es zunächst, die bereits bestehenden Massnahmen zur Förderung der musikalischen Bildung in der Förderperiode 2016­2020 fortzuführen und auszubauen. Namentlich sollen nationale Musikformationen, -wettbewerbe und -festivals verstärkt unterstützt werden. Darüber hinaus sind folgende neue Massnahmen zu ergreifen: ­ Programm «Jugend und Musik»: Im Zentrum der neuen Massnahmen steht ein Programm «Jugend und Musik», das die Aus- und Weiterbildung von Leiterinnen und Leitern sowie Musiklager und Musikkurse für Kinder und Jugendliche unterstützt. Das Programm «Jugend und Musik» basiert auf den gleichen drei Säulen wie sein Vorbild im Sportbereich («Jugend und Sport»). Es setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendlichen früh zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung unter pädagogischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten ganzheitlich zu fördern. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, hat die Aus- und Weiterbildung der Leiterinnen und Leitern im Rahmen des Programms eine zentrale Bedeutung. Das Programm ist auf Breitenförderung angelegt und baut auf bereits bestehenden Angeboten auf. Es soll aber auch eine spezifisch auf Musiktalente ausgerichtete Förderschiene enthalten (z. B. Sommerakademien).

Diese Talentschiene ersetzt die ursprünglich vorgeschlagene Anschubfinanzierung regionaler Begabtenstützpunkte. Zur Umsetzung des Programms wird das BAK eng mit den Laienmusikverbänden zusammenarbeiten. Der Vollzug des neuen Programms «Jugend und Musik» soll ­ zumindest in der Startphase ­ aus Wirtschaftlichkeitsgründen durch eine einzige Stelle und nicht wie im Sportbereich durch die Kantone erfolgen. In Bezug auf die Umsetzung wird es im Übrigen wichtig sein, den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Musiksparten Rechnung tragen zu können. Zu diesem Zweck ist angedacht, insbesondere die Finanzhilfen für Lager und Kurse durch Pauschalbeiträge pro Teilnehmerin und Teilnehmer auszurichten und den Destinatären einen Spielraum in Bezug auf die Verwendung der Finanzhilfen zu belassen.

­ Musikschulen: Neben den
Laienmusikverbänden sind die 431 staatlich geförderten Musikschulen mit ihrer Präsenz in allen Landesteilen wichtige Akteure der musikalischen Bildung in der Schweiz. Bereits in den Abstimmungserläuterungen zum neuen Verfassungsartikel wies der Bundesrat darauf hin, dass die Kosten für den Besuch staatlich unterstützter Musikschulen heute von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind 579

­

und dass es somit von Wohnort und Einkommen abhängt, ob jemand ein Musikinstrument erlernen und sein musikalisches Talent entfalten kann. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass alle Kinder und Jugendlichen in Bezug auf die musikalische Bildung ähnliche Chancen haben sollen.

Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat gestützt auf die neue Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 67a Absatz 3 BV vor, dass staatlich unterstützte Musikschulen Schultarife anzubieten haben, die den chancengleichen Zugang von Kindern und Jugendlichen sicherstellen (vgl. Ziff. 3.2): Erstens müssen Musikschulen für alle Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Ausbildung auf Sekundarstufe II Schultarife anbieten, die deutlich unter den Schultarifen für Erwachsene liegen. Zweitens sind für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sowie für musikalisch besonders Begabte Schultarife mit zusätzlichen Preisreduktionen festzulegen (zu den finanziellen Auswirkungen vgl. Ziff. 5.2). Die neue Grundsatzgesetzgebung des Bundes wird namentlich den Berufsfachschülerinnen und -schülern zugutekommen, für die bisher nicht überall die gleichen Tarife wie für Schülerinnen und -schüler an Gymnasien galten. Um Berufsfachschülerinnen und -schülern eine intensive musikalische Tätigkeit neben der beruflichen Grundbildung zu erleichtern, soll im Weiteren ­ wie im Sportbereich ­ ein Label «Musikfreundlicher Lehrbetrieb» geschaffen werden, das durch einen dafür geeigneten Musikverband vergeben werden soll.

Musikhochschulen: Musikhochschulen sind Teilschulen von Fachhochschulen für den Bereich Musik. Die sieben Schweizer Musikhochschulen bieten eine ausgezeichnete Ausbildung mit internationaler Ausstrahlung an. Da die Studienplätze an den Musikhochschulen beschränkt sind (Numerus clausus), findet eine strenge Aufnahmeselektion statt.

Aktuell machen Bildungsinländerinnen und -inländer an den Schweizer Musikhochschulen bloss 50 Prozent aller Studierenden aus, was als klar zu tief bezeichnet werden muss. Um die Aufnahmechancen von Schweizer Nachwuchsmusikerinnen und -musiker zu verbessern, prüfen SBFI, BAK und die EDK derzeit verschiedene Lösungsmöglichkeiten.

­

Leseförderung: Um die Leseförderung nachhaltig zu entwickeln, müssen neue Massnahmen ergriffen werden. Neu soll der Bund in der Leseförderung neben Organisationen auch Einzelprojekte unterstützen (z. B. überregionale Literaturfestivals, Lesetage, Labels). In der Projektförderung sucht der Bund eine engere Anbindung an Bibliotheken und Schule (z. B. mit Unterstützung von Autorenlesungen und Projekten wie Schulhausroman, Roman des Romands) und erreicht neue Zielpublika (z. B. mit Projekten zu Literatur in einfacher Sprache für Personen mit Leseschwäche, Veranstaltungen und Kampagnen in Bibliotheken und Buchhandlungen, Unterstützung von ABULehrpersonen, Family-Literacy-Projekten). Dabei ist auf eine gute Vernetzung mit bestehenden Angeboten, insbesondere in Städten und Gemeinden, sowie auf eine entsprechende Koordination mit dem SBFI zu achten.

­

Kunstvermittlung: Die Vermittlungsförderung in der Schweiz ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch wenig etabliert. Umso wichtiger ist es, die Reflexion zur Kunstvermittlung und ihrer Förderung weiterzu-

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führen. Zudem sollen durch die Förderung von Vermittlungsprojekten auch ausserhalb der «klassischen» Kunstorte Zugangsbarrieren abgebaut werden.

So ist etwa das Potenzial für Kunstvermittlung im öffentlichen Raum oder an den etablierten Kunstfestivals in der Schweiz noch weitgehend ungenutzt.

­

Laien- und Volkskultur: Die Förderung von lebendigen Traditionen (Projekte, Veranstaltungen, Vereinigungen, Institutionen) sowie insbesondere von deren Vermittlung und Dokumentation soll verstetigt werden. Dazu gehören unter anderem die Aktualisierung des Inventars des immateriellen Kulturerbes («Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz») und die Erarbeitung von Unesco-Bewerbungen zusammen mit den Trägerschaften der nominierten lebendigen Traditionen. Zudem soll die Förderung überregionaler Projekte in der Volkskultur ­ insbesondere im Nachwuchsbereich ­ sowie die Förderung der Verbände der Laien- und Volkskultur konsolidiert und die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Förderinstanzen optimiert werden. Dies unter Berücksichtigung der Neuerungen durch die Einführung des Programms «Jugend und Musik».

2.2.6

Sprachen, Verständigung und kultureller Austausch im Inland

Ausgangslage Die Sprachenvielfalt und die Multikulturalität stellen grosse Herausforderungen für die Verständigung zwischen den sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften in der Schweiz und damit ganz grundsätzlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land dar. Dass die kulturelle Vielfalt nicht als Gefahr, sondern als Chance wahrgenommen wird, war bereits ein Kernziel der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2012­2015.

Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Rahmen der Kulturförderung des Bundes basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen: erstens der Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gestützt auf das Sprachengesetz vom 5. Oktober 200736 (SpG) und zweitens der Förderung des Kulturaustauschs im Inland gestützt auf das KFG.

Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften Die Förderung erfolgt auf vier Achsen:

36

­

Amtssprachen des Bundes: Verbesserung der Sprachkenntnisse des Bundespersonals, angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung;

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Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften: Förderung des schulischen Austauschs, Förderung der angewandten Forschung im Bereich der Mehrsprachigkeit, Förderung der Landessprachen im Unterricht, Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache (Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur), Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften; SR 441.1

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­

Unterstützung der mehrsprachigen Kantone (Bern, Freiburg, Graubünden, Wallis) für die besonderen Aufgaben, die sich in politischen Behörden, Justiz, Verwaltung und Unterrichtswesen aus der Mehrsprachigkeit ergeben;

­

Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in den Kantonen Tessin und Graubünden.

Die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ist unmittelbar mit der Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften verbunden. Die Strategie zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung wird vom Bundesrat festgelegt, der dabei von der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit unterstützt wird. Um die Ziele der Strategie zu erreichen, erarbeiten die Departemente und Bundesämter geeignete Massnahmen und setzen diese um.

Das BAK ist für die Umsetzung der übrigen Achsen zuständig. Die Evaluation der Förderperiode 2012­2015 fällt teilweise zusammen mit der Evaluation der Umsetzung des SpG seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2010: ­

Vergabe von Finanzhilfen an Dritte: Die mit Einführung des SpG geschaffenen neuen Fördermöglichkeiten bewähren sich. So hat der Bund in der Förderperiode 2012­2015 die Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern aufgenommen bzw. konsolidiert («ch Stiftung für die eidgenössische Zusammenarbeit», Institut für Mehrsprachigkeit der Universität und der Pädagogischen Hochschule Freiburg, EDK für Projekte im Bereich des Unterrichts in den Landessprachen sowie der Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache, mehrsprachige Kantone Bern, Freiburg, Graubünden, Wallis sowie Kanton Tessin, Organisationen im Bereich der Verständigungspolitik). Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel über Leistungsvereinbarungen, und die Ziele konnten in den meisten Fällen erreicht werden. Eine Ausnahme bildet der Bereich des schulischen Austausches: Trotz einer Steigerung der eingesetzten Mittel konnte der Schüleraustausch über die Sprachgrenzen hinweg nicht wie erhofft deutlich erhöht werden.

­

Sprachenunterricht: Ein umstrittenes sprachpolitisches Thema ist der schulische Sprachenunterricht. In den deutschsprachigen Kantonen gerät der Französischunterricht auf der Primar- und Sekundarstufe I sowie der Italienischunterricht auf Sekundarstufe II zunehmend unter Druck.37 Diese Entwicklung widerspricht der Sprachenstrategie der EDK, die im HarmoS-Konkordat konkretisiert wurde und deren Grundsätze im SpG verankert sind. Der Bundesrat beobachtet dies mit Sorge: Kantonale Lösungen, die zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen könnten, würden den nationalen Zusammenhalt und die nötige Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden. Über den laufenden Harmonisierungsprozess wird 2015 Bilanz gezogen werden. Wenn die Kantone beim Sprachenunterricht keine koordinierte Lösung im Sinne des HarmoS-Konkordats erreichen, müsste der Bundesrat eine Intervention des Bundes prüfen. Für den Bund geht es einerseits um das bildungspolitische Gebot der Harmonisierung der

37

582

Zum Italienischunterricht auf Sekundarstufe II siehe zuletzt den Bericht einer Arbeitsgruppe zuhanden der Schweizerischen Maturitätskommission «Förderung des Italienischunterrichts an den Schweizer Gymnasien», 5. Nov. 2013, kostenlos abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Medieninformationen > Medienmitteilungen > Italienisch an den Schweizer Gymnasien stärken.

Ziele der Bildungsstufen (Art. 62 Abs. 4 BV) und andererseits um die sprachenpolitische Verantwortung für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften in der Schweiz (Art. 70 Abs. 3 BV).

­

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung: Mit dem SpG sind hohe Erwartungen bezüglich der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, namentlich der Vertretung der Sprachgemeinschaften, verbunden. Diese Erwartungen konnten bisher nicht erfüllt werden. Der Bundesrat hat deshalb vor Kurzem die Massnahmen sowie die Aufgaben der verschiedenen Bundesstellen in der Verordnung zum SpG38 revidiert. Die Revision ist am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten. Wie bereits erwähnt, liegt die Zuständigkeit zur Umsetzung der Sprachenstrategie bei allen Departementen und Bundesämtern in Koordination mit der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit.

Förderung des Kulturaustauschs im Inland Für ein lebendiges Kulturleben sowie für ein vertieftes Verständnis der eigenen und anderer Kulturen ist der Kulturaustausch im Inland zentral. Für die Förderung des kulturellen Austauschs im Inland nach Artikel 21 KFG ist Pro Helvetia zuständig (für spartenspezifische Massnahmen vgl. Ziff. 2.1).

Als Antwort auf die Tendenz zur kulturellen Homogenisierung setzte Pro Helvetia in der Förderperiode 2012­2015 einen Schwerpunkt zur «kulturellen Vielfalt» und führte damit die bereits 2006 begonnene Auseinandersetzung mit der kulturellen Identität der Schweiz (Programm «echos-Volkskultur für morgen» 2006­2008) und dem Zugang zur Kultur (Programm «Kulturvermittlung» 2008­2012) fort. Die bestehenden Instrumente zur Förderung des kulturellen Austausches im Inland leisteten einen wesentlichen Beitrag an die Verständigung zwischen den verschiedenen kulturellen und sprachlichen Gemeinschaften des Landes.

Herausforderungen Die in Ziffer 1.4 erwähnten gesellschaftlichen Trends haben einen direkten Einfluss auf die institutionelle und individuelle Mehrsprachigkeit der Schweiz. Die Landessprachen verlieren zugunsten des Englischen zunehmend an Verbreitung und Wirkung. Die Qualität und Vielfalt des Sprachunterrichts in der Schule sowie die Berücksichtigung der Landessprachen im Sprachenunterricht sind und bleiben deshalb von eminenter Bedeutung. Gefährdet ist insbesondere der Status des Italienischen ausserhalb der italienischen Schweiz. Der Bund muss im Rahmen der Möglichkeiten, die ihm das Sprachengesetz an die Hand gibt, auf diese Situation reagieren.

Dieselben gesellschaftlichen Entwicklungen stellen auch eine Herausforderung für die Vielfalt des Kulturangebots in ländlichen Gebieten dar. Eine Politik des Kulturaustauschs, die sich zum Ziel setzt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, sollte sich deshalb auch dem Austausch zwischen den verschiedenen kulturellen und sozialen Gruppen im ganzen Lande widmen.

Sprachenpolitik, Verständigungspolitik und kultureller Austausch im Inland sind nicht nur zentrale Handlungsfelder für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, sondern spielen auch eine wichtige Rolle in Bezug auf die Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben (vgl. Ziff. 2.2.5). In diesem Sinn leistet die 38

SR 441.11

583

Förderung von Verständigung, Mehrsprachigkeit und Kulturaustausch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Zugangs zur Kultur, die ein zentrales Ziel der Kulturpolitik des Bundes darstellt.

Ziele und Massnahmen Die gesetzlich verankerten Ziele der Verständigungs- und Sprachenpolitik sowie des Kulturaustauschs gelten auch in der Förderperiode 2016­2020.

Um im Sinne der zentralen Handlungsachsen (Ziff. 1.6.1) den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken bzw. zu einem intensiveren Austausch zwischen verschiedenen Kulturgemeinschaften beizutragen, müssen in folgenden Förderbereichen bestehende Massnahmen weiterentwickelt bzw. neu ausgerichtet werden: ­

Förderung des schulischen Austauschs: Möglichst viele Jugendliche sollen einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem nationalen Austauschprojekt teilnehmen. Deshalb soll erstens die Möglichkeit geschaffen werden, den Austausch nicht nur wie bisher über Grunddienstleistungen sondern neu auch über eine Direktförderung zu unterstützen. Zweitens soll geprüft werden, inwieweit die Förderung des schulischen Austauschs auf die Berufsbildung und auf Lehrkräfte ausgeweitet werden könnte. Im Zusammenhang mit der Berufsbildung wird ein solcher «schulischer» Austausch eher in schulfreien Phasen stattfinden, da es neben dem Lernort Schule auch den Lehrbetrieb und die überbetrieblichen Kurse gibt. Eine Ausweitung bedingt eine bessere Positionierung des Anliegens auf der bildungspolitischen Agenda und eine Neuausrichtung der Leistungsvereinbarung mit der «ch Stiftung» zur Förderung des binnenstaatlichen Austausches;

­

Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz: Erstens verstärkt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Sprachunterricht (z. B.

wissenschaftliche Begleitung von Pilotprojekten, Erarbeitung didaktischer Materialien für den Unterricht). Zweitens prüft er in Zusammenarbeit mit den Kantonen den Aufbau zweisprachiger Ausbildungen. Drittens fördert er die Präsenz des Italienischen durch die Unterstützung kultureller Anlässe.

­

Förderung der rätoromanischen Sprache ausserhalb des romanischen Sprachgebiets: In den nächsten Jahren wird zu prüfen sein, ob ab dem Jahr 2021 Massnahmen für die Förderung des Rätoromanischen ausserhalb des traditionellen rätoromanischen Sprachgebiets nötig sind (Verbesserung der Rahmenbedingungen des Sprachunterrichts, Schaffung rätoromanischer Bildungsangebote, insbesondere im Vorschul- und Schulalter).

­

Förderung des kulturellen Austauschs im Inland: Pro Helvetia wird den kulturellen Austausch im Inland künftig auf zwei Achsen verstärkt fördern.

Neben der intensivierten Unterstützung von konkreten Zusammenarbeitsund Austauschprojekten zwischen Kulturschaffenden verschiedener Sprachregionen ist es heute mehr denn je nötig, auch die Kohäsion zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen, sprachlichen und kulturellen Gruppen in der Schweiz zu fördern. Dabei sollen zum einen international ausstrahlende Schweizer Veranstalter und Festivals darin unterstützt werden, dem Schweizer Kulturschaffen in ihren Programmen mehr Raum und damit auch Visibilität zu gewähren. Zum anderen sollen Festivals und Veranstaltungen verstärkt unterstützt werden, die das überregionale Schweizer Kulturschaffen

584

insbesondere in peripheren Regionen konzentriert präsentieren und in ihren jeweiligen Kontexten eine Referenzfunktion haben. Beides stärkt das kulturelle Selbstverständnis und trägt zur Vielfalt des kulturellen Angebots bei.

Zudem wird sich Pro Helvetia ­ anknüpfend an den aktuellen Schwerpunkt zur kulturellen Vielfalt ­ mit den kulturellen Herausforderungen einer sich dynamisch verändernden interkulturellen Gesellschaft auseinandersetzen.

Dies von der Produktion künstlerischer Werke über deren Verbreitung bis hin zur Rezeption durchs Publikum. Auf beiden Achsen wird Pro Helvetia eng mit interessierten Kantonen und Städten zusammenarbeiten.

2.2.7

Fahrende und jenische Minderheit

Ausgangslage In der Schweiz leben schätzungsweise 30 000 Personen jenischer Herkunft, dazu einige hundert Sinti und Manouches, von denen rund 3000 eine nomadische Lebensweise pflegen: Im Winter leben sie auf einem Standplatz, von Frühjahr bis Herbst sind sie «auf der Reise», machen auf Durchgangsplätzen Station und besuchen von dort aus ihre Kundinnen und Kunden. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die sesshafte Bevölkerung (z. B. aktives und passives Wahlrecht, Steuerpflicht, Militärdienstpflicht,).

Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats vom 1. Februar 199539 zum Schutz nationaler Minderheiten hat die Schweiz die schweizerischen «Fahrenden» (Jenische, Sinti, Manouches) als eine nationale Minderheit anerkannt.

Sie verpflichtet sich damit zur Förderung von Rahmenbedingungen, die es dieser Minderheit ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Dies gilt namentlich für die nomadische Lebensweise und die jenische Sprache. Letztere hat der Bund mit der Ratifizierung der Europäischen Charta vom 5. November 199240 der Regional- oder Minderheitensprachen als Minderheitensprache anerkannt. Mit dem Inkrafttreten KFG besteht seit 2012 eine formell-gesetzliche Grundlage, die es dem Bund erlaubt, die Anliegen der Fahrenden aktiver und umfassender zu unterstützen (Art. 17 KFG).

In der Periode 2012­2015 unterstützt der Bund die «Radgenossenschaft der Landstrasse» und die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende».

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Die 1975 gegründete «Radgenossenschaft der Landstrasse» vertritt die Interessen der in- und ausländischen Fahrenden. Die Radgenossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation, die sich für die Förderung der Kultur der Jenischen, Sinti und Manouches einsetzt und diesen verschiedene Dienstleistungen anbietet, insbesondere Beratungen in den Bereichen Bildung, Berufsausübung und Soziales. Die Radgenossenschaft betreibt ein Dokumentationszentrum und leistet damit Informationsarbeit gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.

­

Die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» wurde 1997 vom Bund gegründet. Die Stiftung fördert als eine Behördenkonferenz die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Organisationen der DirektbeSR 0.441.1 SR 0.441.2

585

troffenen in Bezug auf die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen, in Bezug auf die Schulbildung der fahrenden Bevölkerung und in Bezug auf Massnahmen für ein besseres Verständnis für die Lebensweise der fahrenden Bevölkerung in der Schweiz.

Trotz dem Engagement von Radgenossenschaft und Stiftung haben sich die Verhältnisse seit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht wesentlich verbessert: ­

Die Zahl der Standplätze ist von 2001 bis 2014 zwar von 11 auf 15 gestiegen, diese bieten aber nur für 50 Prozent der fahrend lebenden Jenischen sowie Sinti und Manouches Platz. Die Zahl der Durchgangsplätze ist im gleichen Zeitraum gar von 51 auf 45 gesunken, womit nur 60 Prozent des Bedarfs abgedeckt werden kann; drei Viertel dieser Durchgangsplätze weisen zudem mangelhafte Infrastrukturen auf.

­

Zwar hat sich der Bund in den letzten Jahren bemüht, finanzielle Anreize zu schaffen, indem er Militärareale aus dem Dispositionsbestand zu einem Vorzugspreis Kantonen und Gemeinden zum Verkauf anbietet; die Realisierung von neuen Plätzen scheitert jedoch regelmässig an der fehlenden Akzeptanz in den Standortgemeinden.

­

Das Problem verschärft sich in den letzten Jahren durch im Sommer durchreisende ausländische Fahrende, in der Regel Roma oder Sinti aus Frankreich, Deutschland, Italien oder Spanien, die traditionellerweise in grossen Verbänden mit mehreren Dutzend Wohnwagen unterwegs sind. Wegen des Mangels an grossen Transitplätzen kommt es vor, dass einzelne Gruppen ausländischer Fahrender ohne Bewilligung auf Grundstücken halten, die dafür nicht vorgesehen sind. Dies führt zu Spannungen mit der lokalen Bevölkerung, unter denen wiederum Schweizer Fahrende zu leiden haben.

Die europäischen Instanzen zeigen sich besorgt über die Situation der Fahrenden und der Gemeinschaft der Jenischen in der Schweiz. Angesichts fehlender Fortschritte empfehlen sie, rasch Lösungen zum Problem der fehlenden Halteplätze zu finden sowie Phänomene von Intoleranz und Ablehnung zu bekämpfen.41 Herausforderungen Die grösste Herausforderung besteht in der Erhaltung und Schaffung der für die fahrende Lebensweise erforderlichen Stand- und Durchgangsplätze. Weitere Herausforderungen betreffen: starke Reglementierung der Haltemöglichkeiten, begrenzter Verdienst, Schule und Ausbildung der Kinder sowie Bewahrung der jenischen Sprache.

Durch sein Engagement leistet der Bund einen Beitrag zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz.

41

586

Vgl. Bericht vom September 2014 der Europäischen Kommission gegen Rassismus ECRI (kostenlos abrufbar unter: www.edi.admin.ch > Fachstelle für Rassismusbekämpfung > ECRI); drittes Gutachten über die Schweiz vom März 2013 des Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (kostenlos abrufbar unter: www.coe.int > Monitoring > Country-specific monitoring); Empfehlungen vom Februar 2014 des UNO-Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung CERD (kostenlos abrufbar unter: www.edi.admin.ch > Fachstelle für Rassismusbekämpfung > CERD Berichte).

Ziele und Massnahmen Durch die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ist die Schweiz bindende internationalen Verpflichtungen gegenüber den Fahrenden und der jenischen Gemeinschaft eingegangen. Aus der dargestellten Situation ergeben sich für den Bund folgende Ziele: ­

Stärkung der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende»: Die Förderung zur Errichtung neuer Stand- und Durchgangsplätze ist eine Kernaufgabe der Stiftung. Der Bund will die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» auch finanziell in die Lage versetzen, die Kantone und Gemeinden aktiv bei der Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen zu unterstützen. Der Handlungsspielraum der Stiftung ist um die Möglichkeit zu erweitern, selber geeignete Grundstücke zu erwerben oder zu mieten und zu verwalten.

­

Sensibilisierung von Behörden und Öffentlichkeit: Häufig weiss die Mehrheitsgesellschaft wenig oder nichts über die Kultur der Jenischen, Sinti und Manouches und die Lebensweise und Bedürfnisse fahrender Menschen.

Wenn die Konzepte und Planungsabsichten zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen effektiv umgesetzt werden sollen, müssen Akzeptanz und Vertrauen in der Mehrheitsbevölkerung gefördert werden. Dazu ist eine systematische Öffentlichkeitsarbeit nötig.

­

Förderung der jenischen Sprache und Kultur: Die Bemühungen zur Unterstützung der jenischen Sprache und Kultur sind weiterzuführen. Dies betrifft auch Bildungsprojekte, insbesondere Pilotprojekte zur Erleichterung des regelmässigen Schulbesuchs von Kindern, die eine nomadische Lebensweise pflegen.

In Beantwortung der Motionen Semadeni und Trede (14.3370 und 14.3343 «TaskForce zum Schutz nationaler Minderheiten. Umsetzung der Verpflichtungen») hat der Bundesrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um mit den beteiligten Akteuren eine Verbesserung der Lebensbedingungen zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird auch die Zusammenarbeit des Bundes mit den Organisationen der Fahrenden zu diskutieren und gegebenenfalls neu zu regeln sein.

2.3

Kulturarbeit im Ausland

Die Kulturarbeit des Bundes im Ausland erfolgt auf zwei Achsen: Massnahmen der institutionellen Zusammenarbeit und Massnahmen zur Vermittlung und Förderung der Schweizer Kultur im Ausland. Die erste Achse gehört in den Zuständigkeitsbereich des BAK, die zweite in jenen von Pro Helvetia. Die Aufgaben sind unterschiedlich: Das BAK konzentriert sich auf den politischen Austausch, die Schaffung von dazu geeigneten Rahmenbedingungen und die Vertretung der Schweiz auf multilateraler Ebene. Pro Helvetia ist vorwiegend für den kulturellen und künstlerischen Austausch sowie für bilaterale und grenzüberschreitende Projekte zuständig.

Auf beiden Achsen ist Zusammenarbeit nötig. Das EDI arbeitet zu diesem Zweck mit dem EDA zusammen. Das EDA stellt dabei ­ im Rahmen seines Auftrags zur Pflege des Erscheinungsbildes der Schweiz im Ausland ­ sein Aussenstellennetz und verschiedene Promotionsplattformen zur Verfügung. Es kümmert sich im Weiteren um die institutionellen Kontakte zu den einschlägigen multilateralen Organisationen. Für die Inhalte ist hingegen das EDI zuständig. Damit diese zwei Zuständig587

keitsbereiche im Ausland ihre volle Wirkung entfalten können, pflegen die beiden Departemente einen regelmässigen Informations- und Koordinationsaustausch.

2.3.1

Institutionelle Zusammenarbeit

Ausgangslage Die Schweiz entwickelt und unterhält im kulturellen Bereich eine auf bilateraler und multilateraler Ebene organisierte institutionelle Zusammenarbeit mit dem Ausland.

Das folgende Kapitel beschreibt die wichtigsten Bereiche und Handlungsfelder im Rahmen der institutionellen Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Ausland. Für eine detaillierte Präsentation der thematischen Zusammenarbeit wird auf die Ziffern 2.1.7 (bilaterale Abkommen im Bereich des Films), 2.2.1 (bilaterale Abkommen im Bereich des Kulturgütertransfers), 2.2.3 (Welterbe) und 2.2.5 (immaterielles Kulturerbe) verwiesen.

Multilateraler Bereich Auf multilateraler Ebene hat der Bund in der Periode 2012­2015 seine Tätigkeit hauptsächlich auf die Teilnahme an den vom Europarat und von der Unesco entwickelten kulturellen Gremien und Instrumenten ausgerichtet.

Im Europarat engagiert sich der Bund im Lenkungsausschuss für Kultur, kulturelles Erbe und Landschaft und unterstützt dieses neue Gremium im Rahmen der allgemeinen Reform der Institution. Im Januar 2013 ist die Schweiz ausserdem dem Erweiterten Teilabkommen über die Kulturwege des Europarats beigetreten.

In der Unesco hat der Bund sein Engagement für die Welterbe-Konvention sowie für die Übereinkommen zum Kulturgütertransfer, zur Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen und zum immateriellen Kulturerbe weiterverfolgt. Die Wahrnehmung der Schweiz innerhalb der Unesco ist im Allgemeinen positiv: Sie gilt als seriöse und zuverlässige Partnerin.

Die wichtigste regionale Kulturförderstelle in Europa ist heute die Europäische Union (EU). In der Periode 2012­2015 strebte der Bundesrat den Abschluss eines Abkommens mit der Europäischen Union zur Teilnahme der Schweiz am Rahmenprogramm «Kreatives Europa» 2014­2020 an (Programme MEDIA und Kultur; an ersterem hat die Schweiz bereits von 2007­2013 teilgenommen). Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» ist eine Teilnahme an den Kulturprogrammen der EU (MEDIA und Kultur) im Jahr 2014 nicht möglich.

Bilateraler Bereich Auf bilateraler Ebene konzentriert sich die institutionelle Zusammenarbeit des BAK in erster Linie auf wichtige Zuständigkeitsbereiche des Bundes wie Film und Kulturgütertransfer. In der Periode 2012­2015 hat die Schweiz mit China und Zypern technische Abkommen zum
Kulturgütertransfer abgeschlossen. Allgemeine Abkommen zur kulturellen Zusammenarbeit werden von der Schweiz in der Regel nicht abgeschlossen, da sie aufgrund der im Sinne des Subsidiaritätsprinzips beschränkten Zuständigkeit des Bundes schwer umsetzbar sind. Die Schweiz unterhält jedoch mit zahlreichen Ländern einen lebhaften und regelmässigen Austausch. So organisiert sie mit den Nachbarländern (Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich, 588

Liechtenstein) bilaterale Gespräche, die eine optimale Entwicklung der gemeinsamen kulturellen Angelegenheiten ermöglichen.

Auch das Netz der Schweizerschulen im Ausland leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung der Schweizer Kultur ausserhalb der Landesgrenzen. Es bürgt für die Qualität des Schweizer Bildungssystems im Ausland und trägt damit an den Standorten der Schweizerschulen entscheidend zur Entwicklung der bilateralen Zusammenarbeit im Kulturbereich bei.

Die Förderung der Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland stützte sich bis anhin auf das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz vom 9. Oktober 198742 (AAG).

Die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland wurde über jährliche Voranschlagskredite gesteuert. In Erfüllung der Motion WBK-N 09.3974 («Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz. Revision») wurde das AAG in der Periode 2012­2015 einer Totalrevision unterzogen. Die Revision hatte zum Ziel, das geltende Fördermodell im Rahmen des gegenwärtigen Voranschlagskredits zu aktualisieren und zu optimieren. Im Rahmen der Totalrevision wurde die Integration des Bereichs in die Kulturbotschaft beschlossen. Ab 2016 richtet sich die Finanzierung der Förderung der Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland nach dem Kulturförderungsgesetz (Art. 27 Abs. 3 Bst. b KFG).

Herausforderungen Unsere europäischen Nachbarn und zahlreiche andere Länder setzen die Kultur auf internationaler Ebene vermehrt als Faktor der Soft-Power ein. Die Schweiz nutzt dagegen vergleichsweise wenig das Potential, das in einer verstärkten internationalen Kulturzusammenarbeit liegt. Dies ist insbesondere auf die regionale und sprachliche Fragmentierung des Schweizer Kulturlebens zurückzuführen, welche die Grösse der regionalen Kulturszenen und Märkte einschränkt und somit deren Exportpotential reduziert.

Die internationale Zusammenarbeit sollte jedoch bewusster eingesetzt werden, um den Austausch von Kulturschaffenden zu verbessern und das Schweizer Modell zur Förderung der kulturellen Vielfalt besser zu valorisieren.

Multilateraler Bereich Auf multilateraler Ebene ist es wichtig, dass sich die Schweiz weiterhin an den grossen internationalen Kulturdebatten beteiligen kann (Kultur im digitalen Zeitalter, Kultur- und Kreativwirtschaft, Interkulturalität usw.).

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass das multilaterale Engagement der Schweiz sich meist auf Institutionen bezieht, die im Kulturbereich derzeit ein geringes Innovationspotential aufweisen: ­

42

Unesco: Die Unesco leidet gegenwärtig unter akuten Finanzproblemen. Sie muss sich in dieser schwierigen Situation auf die effiziente Nutzung und die Stärkung der Konventionen als ihre grundlegenden Instrumente fokussieren.

Die Schweiz unterstützt diese Fokussierung gemäss ihrer Strategie für die Unesco 2015+, indem sie sich für eine kohärente, wirksame, beispielhafte und solidarische Umsetzung der von ihr ratifizierten Konventionen einsetzt.

SR 418.0

589

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Europarat: Infolge einer tiefgreifenden Reform will sich die Organisation künftig auf drei Hauptthemen konzentrieren: Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechte. Kulturelle Aktivitäten der Organisation, die zuweilen eine kritische Grösse nicht erreichen und wenig kohärent oder sichtbar sind, werden dadurch in Frage gestellt, obwohl Kultur eigentlich die Grundlage für das europäische Projekt darstellt. Die Rolle der Kultur im Europarat scheint heute geschwächt.

Vor diesem Hintergrund wird die EU zu einem wichtigen Partner für die internationale Kulturpolitik der Schweiz. Die EU fördert über das mit substantiellen Mitteln ausgestattete und regelmässig evaluierte Rahmenprogramm «Kreatives Europa» grosse Projekte zur Mobilität von künstlerischen Werken und Kulturschaffenden sowie zum interkulturellen Dialog. Eine Teilnahme an diesem Programm ist eine strategische Option zur Entwicklung und Festigung der kulturellen Verbindungen mit umliegenden Staaten.

Bilateraler Bereich Auf bilateraler Ebene verfügt die Schweiz zurzeit nur über punktuelle oder dezentralisierte Instrumente zur politischen und strategischen Entwicklung ihres kulturellen Einflusses. Die Entwicklung der bilateralen institutionellen Zusammenarbeit mit dem Ausland stellt daher eine Herausforderung für die Kulturpolitik des Bundes dar.

Den Schweizerschulen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle zu.

Mit dem Schweizerschulengesetz vom 21. März 201443 (SSchG) soll die Bedeutung der Schweizerschulen als Vermittlerinnen schweizerischer Kultur und Bildung im Ausland gestärkt werden. Die Neuregelungen sind in der Botschaft vom 7. Juni 201344 erläutert. Die Förderperiode 2016­2020 wird geprägt sein von der Einführung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Ziele und Massnahmen Die Valorisierung und Ausweitung der institutionellen Zusammenarbeit ist ein strategischer Schwerpunkt der schweizerischen Kulturpolitik für die Periode 2016­ 2020.

Multilateraler Bereich ­

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Unesco: Die Schweiz trägt mit ihrer Expertise dazu bei, dass sich die Unesco auf ihre grundlegenden Aufgaben und Prinzipien konzentriert. Dies kann sie vor allem durch die zielgerichtete Umsetzung der von ihr unterzeichneten Konventionen und die Verteidigung der erwähnten Prinzipien gegenüber ihren Partnerländern erreichen. Dazu gehört im Einzelnen: das Einbringen des Übereinkommens vom 20. Oktober 200545 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Rahmen von Verhandlungen über Freihandelsabkommen auf allen Ebenen, im Sinne eines Beitrag zur internationalen Anerkennung von kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von Identität, Werten und Inhalten; die Weiter-

SR 418.0 BBl 2013 5277 SR 0.440.8

führung der Umsetzung des Übereinkommens vom 17. Oktober 200346 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes durch eine ständige und dynamische Valorisierung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz, begleitet von Kandidaturen für die Listen der Unesco; die Prüfung der Opportunität einer Ratifizierung der Konvention von 2001 zum Schutz des Unterwasserkulturerbes. Für die Ziele und Massnahmen im Bereich Welterbe wird auf Ziffer 2.2.3 verwiesen, für diejenigen im Bereich Kulturgütertransfer auf Ziffer 2.2.1.

­

Europarat: Der Bund setzt sich dafür ein, die Bedeutung der Kultur und der Sprachen zur Erreichung der Kernziele der Organisation hervorzuheben.

­

Europäische Union: Die Teilnahme der Schweiz am Programm «Kreatives Europa» würde die Voraussetzungen für eine internationale Vernetzung der schweizerischen Kulturszene beträchtlich verbessern, insbesondere vor dem Hintergrund des eher geschwächten Einflusses der traditionellen Partner der Schweiz in der institutionellen Zusammenarbeit im Kulturbereich. Trotz der ungewissen Aussichten nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung», bleibt die Teilnahme der Schweiz an den Kulturförderungsprogrammen der EU (MEDIA und Kultur) mittelfristig ein vordringliches Ziel.

Bilateraler Bereich Um auf bilateraler Ebene eine starke strategische Präsenz der schweizerischen Kulturpolitik zu entwickeln, gilt es:

46

­

in Zusammenarbeit mit den interessierten Bundesstellen sowie mit den Kantonen und Städten eine Strategie zur Kulturaussenpolitik zu erarbeiten, um aufzuzeigen, in welchen Bereichen der internationalen Zusammenarbeit der Bund zu geeigneten Massnahmen für die Vermittlung und Valorisierung der schweizerischen Kultur im Ausland beitragen kann (institutionelle Partnerschaften auf internationaler Ebene, interkommunale Zusammenarbeit, Unterstützung oder Koordination mit den international ausgerichteten interkantonalen Netzwerken);

­

das Netz der Schweizerschulen im Ausland zu stärken und die Vermittlung der Schweizer Kultur an den Schulen zu fördern: durch eine Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für den Betrieb der Schweizerschulen im Ausland und die Stärkung ihrer Rolle bei der Vermittlung der schweizerischen Kultur; bei entsprechender Nachfrage und nachgewiesenem Bedarf durch den Ausbau des Netzes der Schweizerschulen im Ausland mit subsidiären, zeitlich und finanziell begrenzten Investitionshilfen für die Gründung und den Aufbau neuer Schulen; durch flexible und zeitlich beschränkte Finanzhilfen für schweizerische Bildungsangebote an Drittinstitutionen.

SR 0.440.6

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2.3.2

Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland

Ausgangslage Das Schweizer Kulturschaffen ist international gefragt: 2012 beteiligte sich der Bund an über 3000 Veranstaltungen und kulturellen Produktionen in rund 100 Ländern und auf allen Kontinenten. Die Schweizer Kultur trägt damit weltweit zum Bild einer kreativen und innovativen Schweiz bei.

Der Promotion und Verbreitung von Schweizer Kultur in ihrer ganzen Vielfalt im Ausland kommt in der Förderpolitik des Bundes eine zentrale Rolle zu. Heute können sich Kulturschaffende nur profilieren, wenn sie dem internationalen Kontext Rechnung tragen. Denn einerseits ist der Schweizer Markt für die Entwicklung einer erfolgreichen künstlerischen Laufbahn zu klein, andererseits trägt die Auseinandersetzung mit verschiedenen Kulturen wesentlich zur künstlerischen Identitätsbildung bei. Eine erfolgreiche Präsenz im Ausland steigert auch die Wertschätzung der Kulturschaffenden in der Schweiz und verhilft dem künstlerischen Schaffen zu grösserer Resonanz im Inland.

Als Hauptakteurin bei der Verbreitung von Schweizer Kulturschaffen im Ausland arbeitet Pro Helvetia eng zusammen mit verschiedenen internationalen Partnern und Bundesstellen wie dem BAK, Präsenz Schweiz, den diplomatischen Vertretungen, dem SBFI, Swissnex und der DEZA, welche im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit lokale kulturelle Strukturen unterstützt. Punktuell arbeitet Pro Helvetia auch mit den Kantonen, Städten und anderen Förderstellen wie beispielsweise der Corodis zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine kohärente Umsetzung der einzelnen Aktivitäten, verbessert die Sichtbarkeit der Projekte, fördert den Aufbau von Partnerschaften und gewährleistet dadurch eine optimale Nutzung der Ressourcen.

­

Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland: Pro Helvetia unterstützt durch finanzielle Beiträge die internationale Verbreitung von kulturellen Projekten aus allen Kunstsparten (Konzert- und Theatertourneen, Lesungen, Ausstellungen, Übersetzungen usw.; vgl. Ziff. 2.1).

Zudem organisiert die Stiftung die Schweizer Auftritte an bedeutenden internationalen Veranstaltungen wie der Kunst- und Architekturbiennale von Venedig oder der Quadriennale von Prag.

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Aussenstellen im Ausland: Ein Netz von Aussenstellen trägt zum weltweiten Kulturaustausch bei. Es umfasst einerseits die Kulturzentren und Kulturinstitute von Paris (CCSP), Rom (Schweizerisches Institut in Rom), Venedig, New York (SINY) und San Francisco (Swissnex) mit eigenen Veranstaltungsräumlichkeiten, welche Schweizer Kultur präsentieren. Andererseits umfasst das Aussennetz derzeit vier Verbindungsbüros, und zwar in Kairo, Johannesburg, New Delhi und Shanghai. Diese wirken als Vermittler vor Ort, welche die Präsenz von Schweizer Kunstschaffenden und Veranstaltungen bei wichtigen Anlässen ermöglichen (Festivals, Museen, Theater usw.).

Zudem bieten die Verbindungsbüros Residenzprogramme an, welche den Aufbau individueller Netzwerke und neue berufliche und kulturelle Erfahrungen für Kulturschaffende ermöglichen.

­

Internationale Austauschprogramme: Mit ihren Austauschprogrammen erschliesst Pro Helvetia neue Netzwerke für Schweizer Kulturschaffende in sich dynamisch entwickelnden Weltregionen. Ebenso pflegt sie die kulturel-

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len Beziehungen mit den Nachbarschaftsregionen, indem sie Austausch- und Kooperationsnetzwerke von kulturell tätigen Organisationen initiiert und fördert.

­

Promotionsmassnahmen: Pro Helvetia entwickelt und finanziert Instrumente für die aktive Promotion und Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland.

Dazu gehören beispielsweise Plattformen für das zeitgenössische Schweizer Kulturschaffen, welche sich an internationale Veranstalter oder Kuratorinnen und Kuratoren richten, die Schweizer Präsenz an Buchmessen im Ausland oder die Bereitstellung von Informationen über Schweizer Kulturschaffende und ihre Werke.

Das EDA respektive die diplomatischen Vertretungen und Präsenz Schweiz ergänzen die oben genannten Aktivitäten von Pro Helvetia in komplementärer Weise.

Zum einen sammeln sie Informationen über die lokalen Verhältnisse und stellen ihre Netzwerke in den verschiedenen Ländern zur Verfügung. Zum anderen pflegen sie Kontakte mit ausgewählten kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Partnern vor Ort und tragen mit ihren Informationskanälen und digitalen Plattformen dazu bei, die Visibilität der kulturellen Aktivitäten im Ausland zu verstärken. Zudem werden gezielte kulturelle Veranstaltungen im Rahmen von internationalen SportGrossanlässen sowie an Weltausstellungen durchgeführt.

In der Förderperiode 2012­2015 hat Pro Helvetia mit ihren Aktivitäten und Unterstützungsmassnahmen wesentlich zur Stärkung der Sichtbarkeit der Schweizer Kultur im Ausland beigetragen. Dazu trug auch die Umsetzung der vom BAK übernommenen neuen Aufgaben bei, namentlich die seit 2012 organisierten Schweizer Beiträge an den Biennalen von Venedig (2013/2015 Kunst, 2012/2014 Architektur; vgl. Ziff. 2.1.1) sowie die Unterstützung der Präsenz der Schweizer Literatur an Buchmessen im Ausland (vgl. Ziff. 2.1.4). Die Biennale von Kairo hat aufgrund der lokalen politischen Umbrüche der letzten Jahre nicht stattgefunden.

Nach Abschluss des Länderprogramms in China lancierte die Stiftung für die Finanzierungsperiode 2012­2015 ein Austauschprogramm mit Russland. Zudem verstärkte sie den grenzüberschreitenden Austausch durch die zwei Nachbarschaftsprogramme mit Baden-Württemberg, dem Elsass und dem Territoire de Belfort respektive mit der Lombardei. Im Rahmen der Austauschprogramme wie auch bei Grossanlässen im Ausland (Expo 2015 in Mailand, Olympische Spiele von London 2012, Schweizer Gastlandauftritt im Rahmen der Leipziger Buchmesse 2014) arbeitete Pro Helvetia eng mit dem Präsenz Schweiz respektive den diplomatischen Vertretungen vor Ort zusammen.

Auch wenn sich die Instrumente zur Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland bewährt haben, gilt es diese kontinuierlich zu überprüfen und an neue Entwicklungen anzupassen. So schloss die Stiftung zum Beispiel 2013 das Verbindungsbüro in Warschau nach 22 Jahren Präsenz in Polen, da sich das Netzwerk zwischen den Kulturschaffenden beider Länder durch die langjährige Aufbauarbeit so
weit entwickelt hatte, dass der Austausch nunmehr direkt weitergeführt werden konnte. Auch in den anderen Regionen hat sich das Umfeld in den letzten Jahren durch soziale und politische Veränderungen, Marktentwicklungen, neue Publikumsanforderungen oder neue Kunstformen gewandelt, was in die Aktivitäten des Aussenstellennetzes während der Förderperiode 2016­2020 einfliessen wird.

593

Herausforderungen Die Kulturmärkte sind äusserst dynamisch und bedingen eine fortlaufende Anpassung der Instrumente zur Promotion und Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland. Die zentralen Herausforderungen sind dabei: ­

Entwicklung der Kulturmärkte: Wirtschaftliche und geopolitische Entwicklungen führen auch in der Kultur zu neuen Wachstumsmärkten. So profilieren sich neuerdings Städte und Länder (wie beispielsweise Brasilien) in der internationalen Kulturlandschaft mit einem grossen Potential für den Austausch und die Verbreitung von Schweizer Kultur. Für die Schweiz sind viele dieser Netzwerke noch nicht erschlossen. Die Forderungen nach Unterstützung von Projekten in diesen «neuen» Regionen nehmen sowohl seitens der Schweizer Kunstschaffenden als auch der ausländischen Veranstalter zu.

Das Verbreitungspotential für Schweizer Kultur ist gross, aber zurzeit nicht genügend ausgeschöpft, um eine langfristige Präsenz zu garantieren und dauerhafte Netzwerke zu schaffen.

Die internationale Verbreitung läuft heute zunehmend über die Präsentation von Werken an wichtigen Plattformen (Festivals, Biennalen usw.) und Fachmessen. Diese bieten den Kunstschaffenden eine grössere Sichtbarkeit und führen als Multiplikatoren zu weiteren Einladungen (Gastspiele, Lesungen, Konzerte usw.). Die Schweiz nimmt zwar an gewissen Anlässen wie der Biennale von Venedig oder an Buchmessen teil, ist aber bei etlichen anderen wichtigen Veranstaltungen nicht präsent (z. B. Design Week Hong Kong, Biennale von São Paolo). Hier bedarf es einer umfassenden Strategie, welche auch auf die spartenspezifischen Unterschiede eingeht.

­

Wachsende internationale Konkurrenz: Die Präsenz in den wichtigsten europäischen Metropolen (z. B. Berlin, London oder Paris) ist für das Ansehen der Schweizer Kunstschaffenden im Ausland zentral. Hier befinden sich kulturelle Institutionen von internationaler Bedeutung, die den Kunstschaffenden durch ihren hervorragenden Ruf neue Netzwerke erschliessen. Die Präsenz in diesen kulturellen Zentren ist allerdings aufgrund der harten Konkurrenz nur schwer zu gewährleisten. Das Centre culturel Suisse in Paris hat sich als Förderer und Multiplikator von Kunstschaffenden bewährt; die Ausstellungen in Zusammenarbeit mit dem Centre Pompidou sind hierfür das herausragendste Beispiel. Aufgrund der fehlenden Mittel war die Schweiz aber nicht in der Lage, ihre Exportmodelle in den anderen kulturellen Hauptstädten Europas weiterzuentwickeln.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat sich die Situation der Schweizer Kulturschaffenden im internationalen Kontext grundlegend verändert. Trotz qualitativ hochstehender Werke und einem wachsenden Interesse ausländischer Kuratorinnen und Kuratoren sowie Veranstalter sind Projekte aus der Schweiz zu oft finanziell nicht konkurrenzfähig. Wie in den meisten Wirtschaftssektoren sind auch in der Kultur die Kosten von Produktion, Betrieb und Verbreitung in der Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr hoch. Diese Situation hat sich durch die Eurokrise und durch massive Kürzungen der Kulturbudgets in mehreren Staaten noch zusätzlich verschärft. Viele ausländische Veranstalter sind nicht mehr in der Lage, die Kosten für Projekte aus der Schweiz zu tragen. Dies beeinträchtigt

594

nicht nur die Laufbahnentwicklung der betroffenen Kunstschaffenden, sondern auch die Vielfalt der Schweizer Präsenz im Ausland.

­

Grosse Wirkungsregionen der Aussenstellen: Die Verbindungsbüros von Pro Helvetia decken sehr weite geografische Gebiete ab (z. B. südliches Afrika, arabische Länder), zu denen auch etliche Länder gehören, in denen sich das kulturelle und politische Umfeld stark verändert wie beispielsweise in Ägypten seit 2011. Die Aufgaben und Zielsetzungen müssen regelmässig überprüft und dem lokalen Kontext angepasst werden. Die Ressourcen der Aussenstellen reichen aufgrund der Grösse und Komplexität der abzudeckenden Regionen nicht aus.

Ziele und Massnahmen Pro Helvetia wird den genannten Herausforderungen mit folgenden neuen Fördermassnahmen begegnen: ­

Entwicklung eines neuen Exportmodells für europäische Metropolen: Zur Verstärkung der Verbreitung von Schweizer Kunstschaffenden im Ausland sollen in ausgewählten europäischen Metropolen, wo die Konkurrenz besonders gross und die Präsenz besonders wichtig ist, Promotionsbüros eingerichtet werden. Die Büros bieten die Möglichkeit, die betreffenden Werke oder Kunstschaffenden mit den lokalen Veranstaltungsorten (Theater, Museen, Konzerthallen usw.) in Verbindung zu bringen. Es handelt sich dabei um leichte, flexible Strukturen ohne eigene Veranstaltungsräume. Für die Periode 2016­2020 sind London und Berlin vorgesehen.

­

Erschliessung neuer Regionen und Märkte für Kulturschaffende: Pro Helvetia lanciert 2016 ein Austauschprogramm in Lateinamerika mit Schwerpunkt Brasilien, dies auch im Hinblick auf die Sondierung für ein künftiges Verbindungsbüro in dieser Region. Ausserdem führt die Stiftung den Austausch mit Russland in der kommenden Finanzierungsperiode weiter, um die in den Vorjahren geschaffenen Kontakte zwischen den Kulturschaffenden der beiden Länder nachhaltig zu gewährleisten. Dabei soll auch das Residenzprogramm der Stiftung auf Städte in Russland und Lateinamerika ausgeweitet und auf mögliche Synergien mit den Atelierangeboten von Städten und Kantonen überprüft und gegebenenfalls koordiniert werden. Zudem werden die Verbindungsbüros in Shanghai, Johannesburg und New Delhi ihren Aktionsradius in den jeweiligen Regionen erweitern. Die nachhaltige Vernetzung mit einer grösseren Anzahl an Partnern und Städten ermöglicht eine Verstärkung des Austauschs und der Präsenz von schweizerischen Kunstprojekten in den jeweiligen Regionen. Das Büro in Kairo wird seinerseits seine Aktivitäten anpassen und Massnahmen entwickeln, welchen den aktuellen kulturellen und politischen Veränderungen Rechnung tragen.

­

Regelmässige Präsenz auf den wichtigsten Plattformen und Veranstaltungen: Um gezielt auf die zunehmenden Promotionsbedürfnisse der Kunstschaffenden einzugehen, will Pro Helvetia die systematische Vertretung von Schweizer Werken und Kunstschaffenden an zentralen internationalen Plattformen (z. B. das Festival von Avignon oder Kulturmessen wie die Association of Performing Arts Presenters New York) sicherstellen. Dazu gehören auch die nötigen Promotionsmassnahmen wie die Einladung von Kuratorin-

595

nen und Kuratoren sowie Veranstaltern oder die Entwicklung veranstaltungs- und spartenspezifischer Kommunikationsinstrumente.

Darüber hinaus wird die Stiftung ihre bestehenden Instrumente zur Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland wie folgt optimieren: ­

Intensivierung der Partnerschaften mit den Nachbarländern und weiteren europäischen Ländern: Pro Helvetia verstärkt den Aufbau nachhaltiger Kooperationen zwischen schweizerischen und europäischen Kulturschaffenden und Organisationen.

­

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Die sehr hohen Lebens- und Produktionskosten in der Schweiz führen zu einem beträchtlichen Wettbewerbsnachteil für Schweizer Kulturschaffende auf dem internationalen Markt.

Damit diese im Vergleich zu anderen europäischen Produktionen konkurrenzfähig bleiben (vgl. Ziff. 2.1), bedarf es einer stärkeren finanziellen Beteiligung an ihren Projekten im Ausland, vor allem an Tourneen (Konzerte, Lesungen, Aufführungen usw.).

­

Ausbau der Promotionsmassnahmen: Zum einen wird Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit den Städten und Kantonen zum Aufbau von effizienten Produktions- und Diffusionsbüros im Bereich der Bühnenkünste beitragen.

Zum anderen werden in den Bereichen Musik und Bildende Kunst zusammen mit externen Partnern koordinierte Webplattformen entwickelt, die internationalen Konzertveranstaltern und Kuratorinnen aktuelle Informationen über das Schweizer Kunstschaffen liefern (vgl. Ziff. 2.1.).

Pro Helvetia und das EDA arbeiten grundsätzlich weiterhin komplementär. Dabei ergänzen sich ihre Instrumente gegenseitig. Dort wo Synergien möglich sind, werden die Aktivitäten in enger Zusammenarbeit umgesetzt. Dies erlaubt insbesondere eine Stärkung des Netzwerks in den zentralen kulturellen Märkten wie auch in neuen aufstrebenden Weltregionen und gibt Pro Helvetia die Möglichkeit, die kommunikativen Plattformen an internationalen Gross-anlässen zu nutzen.

2.4

Innovation

Der Bund greift aktuelle kulturpolitische Fragestellungen auf und untersucht sie zusammen mit und zuhanden anderer kultureller Akteure und Förderstellen. Er entwickelt daraus neue Fördermodelle und unterstützt innovative Vorhaben, die geeignet sind, kulturelle Impulse zu setzen.

2.4.1

Neue Zusammenarbeitsmodelle ­ Kultur und Wirtschaft

Ausgangslage Die Schweizer Kreativwirtschaft ist sehr dynamisch und zeichnet sich durch ein hohes Innovationspotenzial und ein gut etabliertes, qualitativ hochstehendes Ausbildungsangebot aus.

Zur Kreativwirtschaft gehört hauptsächlich die erwerbswirtschaftliche Kulturproduktion, welche sich mit der Schöpfung, Herstellung, Verteilung und medialen 596

Verbreitung von kulturellen und kreativen Gütern und Dienstleistungen befasst.

Dazu sind insbesondere folgende Teilmärkte zu zählen: Verlags-, Film-, Foto-, Kunst-, Musik-, Theater- und Museumsmarkt, Designwirtschaft, Architekturmarkt und Gamesindustrie sowie Presse- und Werbemarkt. Dabei gibt es verschiedene Bereiche der Kreativwirtschaft, bei denen sich die Ziele von Kulturförderung und Wirtschafts- bzw. Innovationsförderung relativ nahe kommen und an deren Berührungspunkten Synergien möglich sind. Durch eine bessere Abstimmung kann hier ein zusätzlicher kultureller respektive wirtschaftlicher Nutzen entstehen. Dies ist insbesondere der Fall in dynamischen und skalierbaren Kulturbranchen wie Design, Film und interaktive digitale Medien (mobile Applikationen, Computerspiele usw.).

Das Ziel der wirtschaftlichen Verwertung ist in diesen Bereichen offensichtlich und deshalb müssen die bestehenden Instrumente besser abgestimmt und neuartige, komplementäre Fördermodelle entwickelt werden, die den Zugang von Schweizer Kulturschaffenden zum nationalen und internationalen Markt fördern und Firmengründungen erleichtern.

Der Bund hat in der Finanzierungsperiode 2012­2015 erstmals konkrete Fördermassnahmen an der Schnittstelle von Kultur und Wirtschaft ergriffen. Er hat verschiedene Pilotprojekte lanciert und erste Massnahmen zusammen mit Partnern aus der Kultur- und Wirtschafts-sowie Innovationsförderung, aus Wirtschaft und Industrie sowie mit kulturellen Akteuren (Hochschulen, Designerinnen und Designer, Gameentwicklerinnen und -entwickler usw.) umgesetzt. Zu diesen Pilotprojekten gehören Ausschreibungen zur Nachwuchsförderung im Design (vgl. Ziff. 2.1.2) und in den interaktiven digitalen Medien sowie die Präsenz an kulturwirtschaftlich orientierten Festivals und Messen im In- und Ausland und der Wissenstransfer durch nationale ThinkTanks (vgl. Ziff. 2.4.2). Die bisherigen Erfahrungen während der Finanzierungsperiode 2012­2015 waren sowohl im In- wie im Ausland ermutigend. Sie zeigen klar, dass an der Schnittstelle Kultur und Wirtschaft in der Schweiz ein grosses Potenzial brach liegt. Entsprechend positiv ist bis anhin die Resonanz zu den vorerwähnten Pilotaktivitäten des Bundes.

Herausforderungen Zusammenarbeit zwischen Kultur- und Wirtschafts- bzw. Innovationsförderung In der Kreativwirtschaft gibt
es Bereiche (namentlich Design, interaktive digitale Medien und Film), wo die Kulturförderung sowie die Wirtschafts- und Innovationsförderung ähnliche Ziele verfolgen: Die Kreativschaffenden sollen ihr kreatives Potenzial entfalten und ihre Produkte erfolgreich auf dem Markt lancieren können.

Da die beiden Bereiche in der Regel mit unterschiedlichen Ansätzen arbeiten, existieren zurzeit aber weder in der Kultur- noch der Wirtschaftsförderung umfassende und koordinierte Fördermodelle für den Berufseinstieg des Nachwuchses. Daher ist es jungen Talenten häufig nicht möglich, eigene Produkte zu entwickeln und diese erfolgreich zu verbreiten. Die Folge davon ist, dass viele Talente ins Ausland abwandern. So sind gemäss der Studie des BFS «Regionale Abwanderung von jungen Hochqualifizierten in der Schweiz» aus dem Jahre 2007 aus dem Designbereich 9 Prozent und aus dem IT-Bereich 30 Prozent ins Ausland abgewandert.47 Dadurch profitiert das Ausland von den exzellenten Ausbildungsgängen an den Schweizer Hochschulen.

47

www.bfs.admin.ch > Themen > 15 ­ Bildung, Wissenschaft > Zum Nachschlagen > Publikationen.

597

Internationale Ausrichtung der Creative Industries Der Schweizer Binnenmarkt ist für einen längerfristigen Erfolg in den Märkten der Kreativwirtschaft zu klein und der internationale Markt hart umkämpft. Hier gilt es innovative Geschäftsmodelle und neue Formate für die Promotion insbesondere von Design und interaktiven digitalen Medien im In- und Ausland zu entwickeln, welche den Eintritt in den internationalen Markt erleichtern und dadurch einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung der führenden Position der Schweiz im Global Innovation Index leisten.48 Rahmenbedingungen ­ «Observatoire Kulturwirtschaft» Die Unternehmen der Kreativwirtschaft funktionieren weder wie kulturelle Einrichtungen noch wie wirtschaftliche Betriebe im engeren Sinne. Für eine dynamische Entwicklung dieses Wirtschaftssektors müssen deren spezifischen Rahmenbedingungen identifiziert und allenfalls optimiert werden. Dazu sind zunächst die erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zusammenzutragen, aufzubereiten und zu analysieren.

Ziele und Massnahmen Die Schnittstelle zwischen Kultur und Wirtschaft sowie Innovation wird gemeinsam von BAK und Pro Helvetia verfolgt. Pro Helvetia führt die in der laufenden Periode begonnene Umsetzung von koordinierten Förderinstrumenten im Design und den interaktiven digitalen Medien im Inland weiter und sorgt für deren Promotion und Verbreitung im In- und Ausland. Das BAK widmet sich der Erstellung von Grundlagenmaterial, der Klärung und Optimierung der Rahmenbedingungen und setzt konkrete Massnahmen der Kulturwirtschaftsförderung im Filmbereich um (vgl. zum Filmbereich Ziff. 2.1.7).

Koordinierte Kreations- und Innovationsförderung Pro Helvetia wird die begonnene Zusammenarbeit mit der Industrie und der Innovations- und Wirtschaftsförderung (namentlich mit der KTI) im Design und in den interaktiven digitalen Medien intensivieren und systematisieren und die Pilotprojekte aus der laufendenden Finanzierungsperiode in ihr ordentliches Portfolio integrieren (vgl. Ziff. 2.1.2 und 2.4). Ziel ist eine koordinierte, sich ergänzende Kreations- und Innovationsförderung ab Berufseinstieg bis zur Marktetablierung, die sicherstellt, dass vielversprechende Talente ihr kreatives Potenzial voll ausschöpfen und gleichzeitig ihre Produkte erfolgreich auf dem Markt positionieren können. Dabei sollen
bestehende Instrumente aufeinander abgestimmt und ergänzt werden durch Projektbeiträge (für Entwürfe und Recherchen), Werkbeiträge (für Prototypen und Produktion) sowie Angebote zur Unterstützung des Markteinstiegs (Coaching und Mentoring).

Entscheidend für den Erfolg der koordinierten Förderung ist, dass die Wirtschaftsund Innovationsförderung nicht erst nach der Kulturförderung ansetzt, sondern beide von Anfang an koordiniert und komplementär zusammenwirken. Die Kulturförderung unterstützt die Projekte und Konzepte in ihrer risikoreichen Entwicklungsphase mit Fokus auf künstlerische Qualität, Kreativität und Innovation. Die Wirtschafts48

598

Cornell University, INSEAD and World Intellectual Property Organization (WIPO) (2013): The Global Innovation Index 2013: The Local Dynamics of Innovation, Geneva, Ithaca and Fontainebleau.

und Innovationsförderung stellt den Kreativschaffenden ihr unternehmerisches Fachwissen (Entwicklung von Businessmodellen, Vertriebsplänen, Best Practices usw.) und die Starthilfen beim Markteinstieg und Export zur Verfügung. Die synchronisierte Zusammenarbeit von Kultur-, Wirtschafts- und Innovationsförderung verschafft der Schweizer Kreativwirtschaft einen Startvorteil beim Eintritt in den (inter-)nationalen Markt und führt zu einer volkswirtschaftlichen Wertschöpfung.

Stärkung der Visibilität und Präsenz im In- und Ausland Durch die Einführung von sich ergänzenden Promotions- und Förderinstrumenten (in Zusammenarbeit mit dem EDA, Swissnex und Partnern aus der Wirtschaft und der Exportförderung) sowie den Aufbau von längerfristigen Partnerschaften mit ausgewählten internationalen Plattformen wie z. B. internationalen Messen und Festivals wird der Zugang zum nationalen und internationalen Markt verbessert und gleichzeitig das innovative Bild der Schweiz gestärkt. Eine Bündelung der Kräfte und ein koordiniertes Auftreten könnte mit wenig Aufwand viel bewirken. Design und interaktive digitale Medien sind hervorragende Botschafter, um Schweizer Qualitäten wie Technologie, Innovation und Talent im internationalen Kontext zu unterstreichen.

«Observatoire Kulturwirtschaft» Ein beim BAK angesiedeltes «Observatoire Kulturwirtschaft» sammelt Kulturwirtschaftsstudien des In- und Auslands, wertet diese aus und stellt sie den Interessierten in leicht zugänglicher Form zur Verfügung. Es schafft die fachlichen Grundlagen für die Festlegung von politischen Zielen sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Es begleitet für die Kulturwirtschaft relevante Rechtsrevisionen (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht). Zusammen mit Pro Helvetia sollen die Diskussion über die Kulturwirtschaft animiert werden und Veranstaltungen zum Thema (Think Tank Kultur & Wirtschaft, Forum Kultur & Ökonomie usw.) unterstützt werden. Das BAK baut zusammen mit Pro Helvetia sowie Kantonen und Städten Netzwerke auf, die Kulturschaffende, Studierende, Unternehmer, Start-ups, Forschende, Lehrende, Wirtschaftsleute und Medien zusammenbringen.

2.4.2

Neue kulturelle Tendenzen

Ausgangslage Kultur ist dynamisch und entwickelt sich permanent weiter. Entsprechend hat sich auch ihre Förderung fortlaufend anzupassen. Die aktuellsten Tendenzen sind die Digitalisierung, das Aufbrechen der Grenzen zwischen den Disziplinen und die Vermischung der Publika.

Der Bund begegnet diesem Wandel einerseits, indem er die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zu anderen Politbereichen sucht und sich Themen widmet, die für das kulturelle Selbstverständnis und die Entwicklung der Förderpolitik in der Schweiz von zentraler Bedeutung sind. Andererseits unterstützt er innovative Vorhaben im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b KFG, die geeignet sind, kulturelle Impulse zu setzen. Pro Helvetia fördert dabei unter anderem die Entwicklung und Präsentation thematischer Ausstellungen, die Durchführung von Vorhaben zur Wissensbildung, Austauschprojekte zwischen regionalen, sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften sowie den Druck und Vertrieb von thematischen Publikationen.

599

Ein zentrales Thema für die Finanzierungsperiode 2012­2015 waren «Neuen Medien», welche mittlerweile im zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffen eine wichtige Rolle spielen. Mit dem Schwerpunkt «Digitale Kultur» griffen Pro Helvetia und das BAK diese Entwicklung auf. Pro Helvetia widmete sich den Auswirkungen der Digitalisierung auf das künstlerische Schaffen auf folgenden drei Achsen: ­

Digitalisierung in den Kunstsparten: Die erste Achse des Schwerpunkts öffnete sich den Einflüssen der Digitalisierung auf die Verbreitung, die Promotion und die Vermittlung in den klassischen Kunstdisziplinen wie beispielsweise Literatur im Netz oder Musikinformationsprojekte.

­

«Interdisziplinäre Kooperationsprojekte Neue Medien»: Die zweite Achse unterstützte Gemeinschaftsprojekte von Veranstaltern, Institutionen und Produzenten aus verschiedenen Disziplinen (Kunst, Forschung, Wirtschaft), die sich künstlerisch mit jüngsten digitalen Technologien oder deren gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen auseinandersetzen. Neue Medien sind durch ihre Nähe zur Technologie prädestiniert, zukünftige Entwicklungen vorwegzunehmen und auszuloten (analog zur Videokunst vor 30 Jahren).

­

«Interaktive digitale Medien»: Pro Helvetia ging unter dem Titel «Mobile ­ in Touch with Digital Creation» der Frage nach, wie sich die Omnipräsenz der mobilen Geräte auf das künstlerische Schaffen auswirkt und welche neuen künstlerischen Ausdrucksformen sie hervorbringt. Im Fokus standen die interaktive und transmediale Kreation, welche die neuen technischen Möglichkeiten kreativ nützt. Neben dem von Pro Helvetia, BAK, der Stiftung Focal und den Solothurner Filmtagen gemeinsam lancierten «Call for Transmedia Projects» und einer Neuauflage des «Call for Projects: Swiss Games», wurden u. a. auch Atelieraufenthalte bei der renommierten Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire (CERN) in Genf ermöglicht.

Zudem bot Pro Helvetia zusammen mit namhaften nationalen und internationalen Partnern Promotionsplattformen und Formate zum Wissensaustausch an und förderte die Präsenz von Schweizer Game-Entwickler und -Entwicklerinnen an wichtigen nationalen und internationalen Festivals, Ausstellungen, Konferenzen und Messen weltweit (z. B. Tokyo Game Show, Game Developers Conference San Francisco, FMX Stuttgart).

Die Finanzierungsperiode 2012­2015 hat die Bedeutung der oben genannten Tendenzen bestätigt. Es entstehen zunehmend neue spartenübergreifende Kunstformen und die Digitalisierung beginnt die kulturelle Landschaft zu verändern. Die Vorhaben stiessen sowohl im Inland (steigende Anzahl Gesuche) wie auch im Ausland (Preise, Auszeichnungen, Ausstellungen, Think Tanks usw.) auf grosse Resonanz.

Herausforderungen Durch die gesellschaftlichen Entwicklungen und den technologischen Wandel (vgl.

Ziff. 1.4) entstehen zunehmend neue Formen der Produktion, der Verbreitung und Rezeption. Aus den Hochschulen kommen immer mehr Talente mit einer transdisziplinären Ausbildung und schaffen in der Praxis neue Schnittstellen zwischen Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. Dabei entstehen neue Ansätze, die zeitgemässe Antworten auf zukünftige Herausforderungen darstellen können. Es fehlen aber geeignete Fördermassnahmen, um dieser jungen Generation den Raum zu geben, diese «Labors der Zukunft» zu entwickeln.

600

Neue Medien brauchen oft spezielle Produktionsbedingungen, die eine enge Zusammenarbeit von Kunst und Wissenschaft (Bildung, Technologie, Grundlagenforschung usw.) erfordern. In beiden Sektoren gibt es spezifische Fördermöglichkeiten, doch mangelt es an Anreizen, künstlerische und wissenschaftliche Ansätze zusammenzubringen und aus den Synergien zu profitieren. Zudem gilt es gerade in den interaktiven digitalen Medien auch das Potenzial an der Schnittstelle zwischen Kultur und Wirtschaft auszuloten, sowohl bei der Entwicklung, der Produktion wie auch bei der nationalen und internationalen Verbreitung (vgl. Ziff. 2.4.1).

Ziele und Massnahmen Die bisherigen Massnahmen zur Förderung innovativer Vorhaben (Ausstellungen, Symposien, Publikationen usw.) werden in der Periode 2016­2020 weitergeführt und die Erkenntnisse aus dem Schwerpunkt «Digitale Kultur» ab 2016 in die ordentliche Fördertätigkeit integriert. Pro Helvetia wird die begonnene Auseinandersetzung mit der Kreativwirtschaft fortführen und insbesondere die Zusammenarbeit mit der Wirtschafts-, Innovations- und Exportförderung verstärken (vgl. Ziff. 2.4.1).

Zudem wird sie das Potential an der Schnittstelle von Kultur und Wissenschaft (mit Fokus auf Technologie) ausloten. Durch eine bessere Koordination und engere Zusammenarbeit aller Akteure wird das heute wenig genutzte Synergiepotenzial konsequenter ausgeschöpft und damit ein Mehrwert für Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft geschaffen.

2.5

Beitrag an die Stadt Bern

Ausgangslage Die Stadt Bern ist seit 1848 Sitz von Bundesversammlung, Bundesrat, Departementen und Bundeskanzlei. Aus diesem Status sowie aus der daraus folgenden Präsenz ausländischer diplomatischer Vertretungen resultieren besondere kulturelle Aufwendungen für die Stadt Bern, die vom Bund seit den 1970er-Jahren finanziell unterstützt werden. Mit Artikel 18 KFG erhielt der Bundesbeitrag an die Stadt Bern per 2012 eine formell-gesetzliche Grundlage.

Das BAK hat mit der Stadt Bern für die Periode 2012­2015 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht vor, dass 60­70 Prozent der Finanzhilfe des Bundes für die Betriebsfinanzierung grosser Kulturinstitutionen in Bern zu verwenden sind.

In den Jahren 2012 und 2013 wurden folgende vier Institutionen aus dem Bundesbeitrag unterstützt: Bernisches Historisches Museum; Kunstmuseum Bern; Zentrum Paul Klee und «Konzert Theater Bern». Seit 2014 werden anstelle des Kunstmuseums Bern und des Zentrums Paul Klee, deren Finanzierung aufgrund einer neuen Aufgabenteilung von der Stadt auf den Kanton übergegangen ist, die Kunsthalle Bern und die Dampfzentrale Theater Bern unterstützt. Die Auswahl der zu berücksichtigenden Kulturinstitutionen erfolgte gemeinsam durch den Bund und die Stadt Bern. Die konkrete Höhe der auf die Einzelhäuser entfallenden Betriebsfinanzierungen bestimmt bis anhin die Stadt Bern. Dabei unterscheiden sich die Beiträge erheblich: «Konzert Theater Bern» erhält aus dem Bundesbeitrag 400 000 Franken. Die drei weiteren Institutionen je 70 000 Franken.

Abgesehen von den grossen Kulturinstitutionen unterstützt die Stadt Bern gemäss Leistungsvereinbarung mit 30­40 Prozent des Bundesbeitrags «kulturelle Projekte und Vorhaben». In der Praxis weist die Stadt Bern den Bundesbeitrag ihren beste601

henden Finanzmitteln zur Unterstützung kultureller Einzelprojekte zu und legt dann in der jährlichen Berichterstattung an den Bund dar, welche der insgesamt rund 350 geförderten Einzelprojekte mit Mitteln des Bundes bedacht wurden. In der Periode 2012­2015 gehören dazu auch Kleinvorhaben wie etwa die Unterstützung eines Konzerts klassischer indischer Musik im Umfang von 1500 Franken oder eine mit einem Druckkostenbeitrag von 2000 Franken finanzierte Kunstpublikation.

Herausforderungen Bereits in der Kulturbotschaft 2012­2015 kündigte der Bundesrat an, die Verwendung des Bundesbeitrages zu überprüfen.49 Inzwischen ist er zum Schluss gekommen, dass die Mittelverwendung per 2016 anzupassen ist: Die Legitimation des Bundesbeitrags an die Stadt Bern liegt in den besonderen kulturellen Ansprüchen an eine Bundeshauptstadt. Eine Bundeshauptstadt zeichnet sich in besonderem Mass durch attraktive Kulturinstitutionen in allen Sparten und Kulturvorhaben mit grosser Strahlkraft in Bezug auf Qualität, Publikumsanspruch und geographischer Reichweite aus. Diesem Ziel wurde die bisherige Verwendung des Bundesbeitrags zu wenig gerecht, so wird der Bundesbeitrag beispielsweise zu stark für Kleinprojekte eingesetzt.

Ziele und Massnahmen Vor dem Hintergrund der dargestellten Herausforderungen ist die Leistungsvereinbarung mit der Stadt Bern per 2016 neu auszuhandeln. Dabei soll der Bund darauf hinwirken, dass die Mittelverwendung durch die Stadt Bern besser mit den Zielen des Bundesbeitrags in Einklang gebracht wird.

3

Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen

3.1

Filmgesetz

Art. 8

Selektive, erfolgsabhängige und standortbezogene Filmförderung

Der Bund erhält mit dem revidierten Artikel 8 FiG die Kompetenz, neben der bestehenden erfolgsabhängigen und selektiven Filmförderung zusätzlich eine Förderung nach standortbezogenen Kriterien einzuführen. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz für Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen geschaffen, die massgeblich in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen. Das entsprechende Förderinstrument zielt mit anderen Worten darauf ab, das «Swiss made» von Schweizer Filmen zu stärken. Durch diesen Anreiz werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Filmherstellung verbessert (vgl. zum Ganzen Ziff. 2.1.7).

Art. 19 Abs. 2 und Abs. 3 Die Einverleiherklausel (Pflicht zum Erwerb von Verwertungsrechten für alle Sprachregionen der Schweiz) verhindert, dass der Schweizer Filmmarkt in Sprachregionen segmentiert wird und nur von Anbietern aus den jeweiligen Nachbarländern bedient wird, und stellt sicher, dass Filme in allen Sprachregionen der Schweiz 49

602

BBl 2011 2971, hier 3040

angeboten werden.50 Die geltende Einverleiherklausel stammt aus dem Jahr 2001 und ist überholt, da sie sich ausschliesslich auf Kinofilme bezieht. Die Revision will die Einverleiherklausel auf Verwertungen im Video- und DVD-Markt sowie speziell im Bereich der Filme auf Video-on-demand-Angebote erweitern. Sie berücksichtigt kultur- und sprachpolitische Anliegen (Angebotsvielfalt) und passt das FiG den technischen Entwicklungen der letzten Jahre an. Die Ausdehnung ermöglicht es insbesondere kleineren Filmverleihern, Filmrechte auch für Verwertungskanäle ausserhalb des Kinos leichter zu erwerben und so einen Beitrag zur Angebotsvielfalt zu leisten. Die Revision hat nicht zur Folge, dass die Rechte zur Kinoauswertung und zur Verwertung im nicht-linearen Bereich in Zukunft gemeinsam erworben werden müssten. Die neue Bestimmung findet auf alle Verträge Anwendung, die nach deren Inkrafttreten abgeschlossen werden.

Der Anwendungsbereich von Artikel 19 FiG beschränkt sich nach dessen Absatz 3 auf Ver-wertungen ausserhalb der Programme im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a RTVG, da sprachregionale und nationale Programmveranstalter bereits gemäss Artikel 7 RTVG zur Einhaltung von Quoten für schweizerische und europäische Werke verpflichtet sind. Zudem sind diese Veranstalter auch verpflichtet, den Schweizer Film im Umfang von vier Prozent der Bruttoeinnahmen zu fördern, wenn sie in ihrem Programm Filme zeigen. Die Rechte und Pflichten von Fernsehveranstaltern im Sinne des RTVG werden durch die Anpassung der Einverleiherklausel somit nicht berührt.

Art. 24 Abs. 3bis und Abs. 5 Artikel 24 Absatz 3bis FiG erweitert die bereits bestehende Meldepflicht auf diejenigen Filmanbieter, die von der Einverleiherklausel neu erfasst werden. Die bestehende Meldepflicht der Kinoergebnisse wird damit auf den Bereich der übrigen Verwertung von Filmen in der Schweiz ausgedehnt. Grundsätzlich gilt diese Meldepflicht auch für ausländische Anbieter von Filmen, allerdings nur für Verwertungen in der Schweiz. Die Umsetzung dieser Meldepflicht kann mit den bestehenden Ressourcen erbracht werden und erfordert keine Zusatzmittel. Durch die Ausdehnung der Meldepflicht entsteht ein besseres Gesamtbild des Filmkonsums in der Schweiz. Im Weiteren erlaubt sie es, die kulturpolitischen Zielsetzungen der Angebots- und Sprachenvielfalt besser zu messen. Die Anpassung von Artikel 24 Absatz 3bis FiG hat auch eine Revision von Artikel 24 Absatz 5 FiG zur Folge.

3.2

Kulturförderungsgesetz

Ingress Mit Artikel 67a Absätze 1 und 3 BV erhält der Bund neu eine im Verhältnis zu den Kantonen parallele Verfassungskompetenz zur Förderung der musikalischen Bildung sowie eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz. Die erweiterte Verfassungsgrundlage wird in den Ingress des KFG aufgenommen.

50

Vgl. Botschaft zum Filmgesetz, BBl 2000 5429, hier 5453.

603

Art. 2 Abs. 1 Bst. g Nach Artikel 2 Absatz 1 KFG sind verschiedene Spezialgesetze vom Geltungsbereich des KFG ausgenommen. Die Finanzierung der spezialgesetzlich geregelten Kulturbereiche erfolgt trotzdem über die Kulturbotschaft. Bis anhin war das AAG bei den Spezialerlassen nach Artikel 2 Absatz 1 KFG nicht erwähnt. Damit die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland in Zukunft ebenfalls über die Kulturbotschaft erfolgen kann, wird das SSchG, das das AAG ersetzt, neu in die Liste der Spezialerlasse nach Artikel 2 Absatz 1 KFG aufgenommen.

Art. 6 Abs. 1 Nach Artikel 6 Absatz 1 KFG unterstützt der Bund nur Projekte, Institutionen und Organisationen, an denen ein gesamtschweizerisches Interesse besteht. Artikel 6 Absatz 2 KFG definiert dabei in nicht abschliessender Weise das gesamtschweizerische Interesse. Das Erfordernis des gesamtschweizerischen Interesses ist durch die subsidiäre Förderkompetenz des Bundes gemäss Artikel 69 Absatz 2 BV begründet.

Mit Artikel 67a Absatz 1 BV hat der Bund im Bereich der musikalischen Bildung neu eine parallele Förderkompetenz erhalten. Aus diesem Grund sind in Artikel 6 Absatz 1 KFG Massnahmen zur Förderung der musikalischen Bildung nach Artikel 12 KFG vorzubehalten.

Art. 9a

Kulturelle Teilhabe

Die Stärkung der kulturellen Teilhabe ist eine zentrale Handlungsachse der zukünftigen Kulturpolitik des Bundes (vgl. Ziff. 1.6.1). Die kulturpolitische Bedeutung des Handlungsfeldes übersteigt die aktuellen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten allerdings deutlich: Bis anhin sind die Fördermöglichkeiten des Bundes beschränkt auf einzelne Sparten (Musik und Lesen), bestimmte Adressaten (Organisationen kulturell tätiger Laien) oder besondere Formate (einmalige Vorhaben). Um der gesellschaftspolitischen Bedeutung der kulturellen Teilhabe gerecht zu werden und diese durch neue Massnahmen stärken zu können (vgl. Ziff. 2.2.5), ist eine neue Förderbestimmung in das KFG aufzunehmen.

Art. 12 Abs. 2 und 3 Zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur musikalischen Bildung schlägt der Bundesrat verschiedene Fördermassnahmen nach Artikel 67a Absatz 1 BV vor (vgl. Ziff. 2.2.4). Diese lassen sich im Prinzip gestützt auf den bestehenden Artikel 12 KFG umsetzen. Zentrales Element der neuen Massnahmen zur Stärkung der musikalischen Bildung ist das Programm «Jugend und Musik», durch das der Bund die Aus- und Weiterbildung von Leiterinnen und Leitern sowie Musiklager und Musikkurse für Kinder und Jugendliche unterstützen will (vgl. Ziff. 2.2.5). Angesicht der hohen Bedeutung des neuen Programms wird dieses in Artikel 12 KFG ausdrücklich erwähnt. Mit dem Vollzug des Programms wird der Bund ­ zumindest in der ersten Startphase ­ aller Voraussicht nach einen Dritten beauftragen, da eine Umsetzung durch eine einzige dezentrale Stelle angesichts des relativ bescheidenen Finanzvolumens wirtschaftlicher ist als ein Vollzug durch 26 Kantone. Die Auslagerung bedarf einer formell-gesetzlichen Grundlage (Art. 178 Abs. 3 BV und Art. 2 Abs. 4 RVOG).

604

Art. 12a

Tarife an Musikschulen

Mit Artikel 67a Absatz 3 BV hat der Bund zusätzlich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz in Bezug auf den Zugang der Jugend zum Musizieren erhalten. Für den Zugang zum Musizieren sind die staatlich geförderten Musikschulen mit ihrer Präsenz in allen Landesteilen ein zentraler Akteur. Bereits in den Abstimmungserläuterungen zum neuen Verfassungsartikel hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass sich heute von Kanton zu Kanton unterscheidet, wie viel der Kursbesuch an einer Musikschule kostet, und es damit teilweise von Wohnort und Einkommen abhängt, ob jemand ein Musikinstrument erlernen und sein musikalisches Talent entfalten kann. Laut einer Erhebung des Verbandes Musikschulen der Schweiz (VMS) bei seinen Mitgliedern bieten aktuell nur 63 der 431 Musikschulen ermässigte Tarife für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien an. Im Weiteren wird in einigen Kantonen der Unterricht an Musikschulen nur bis zum vollendeten 16. Altersjahr subventioniert. Ältere Jugendliche bezahlen in diesen Kantonen den vollen Erwachsenentarif. Schliesslich erhalten musikalisch besonders Begabte heute an Musikschulen nur selten verbilligte Tarife, obwohl sie oft mehrere Lektionen Unterricht pro Woche besuchen, was für viele Eltern eine finanzielle Belastung darstellt.

In Zukunft sollen in Bezug auf die Musikschultarife gewisse Minimalanforderungen gelten: ­

Nach Artikel 12a Absatz 1 KFG müssen Musikschulen, die von Kantonen oder Gemeinden unterstützt werden, für alle Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Tarife vorsehen, die deutlich unter den Tarifen für Erwachsene liegen. Die entsprechenden Tarife sollen sich somit nicht bloss symbolisch unterscheiden.

­

Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien müssen die Musikschulen nach Artikel 12a Absatz 2 Tarife zusätzliche Preisreduktionen gegenüber den ordentlichen Tarifen für Kinder und Jugendliche vorsehen. Solche zusätzlichen Preisreduktionen sind auch für musikalisch besonders Begabte anzubieten.

Die konkrete Ausgestaltung der Schultarife und die Festlegung der Schulgeldreduktionen liegen grundsätzlich bei den Musikschulen, wobei die Kantone und Gemeinden als Musikschulträger diesen im Rahmen der Beitragsgewährung gewisse Vorgaben machen können.

Insgesamt bleibt den Musikschulen respektive ihren Trägern bei der Umsetzung der Grundsatzregelung des Bundes zu den Tarifen eine weitestgehende Autonomie. Der grosse Handlungsspielraum erlaubt es, die Bundesregelung kostenneutral umzusetzen (vgl. Ziff. 5.2). Aus diesem Grund besteht auch keine Rechtfertigung, aus der Grundsatzregelung einen Finanzierungsanspruch an den Bund abzuleiten.

Art. 15

Lese- und Literaturförderung

Die geltende Bestimmung beschränkt sich inhaltlich auf die Leseförderung und die Illetrismusbekämpfung. Die neuen Massnahmen zur Literaturförderung bedürfen einer hinreichenden Rechtsgrundlage, was eine Ergänzung von Artikel 15 KFG erfordert. Da das Weiterbildungsgesetz nicht wie ursprünglich vorgesehen auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten kann, muss die Illetrismusbekämpfung vorläufig im Geltungsbereich von Artikel 15 KFG bleiben. Damit kann das BAK die Bekämp605

fung des Illetrismus bis zur Inkrafttreten der Weiterbildungsgesetzes wie bis anhin unterstützen. Mit Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes wird die vorliegende Bestimmung aufgehoben und durch eine neue Norm ohne Illetrismusbekämpfung ersetzt. Das Parlament hat die entsprechende Bestimmung im Anhang des Weiterbildungsgesetzes am 20. Juni 2014 verabschiedet.

Art. 23 Abs. 1, 27 Abs. 3 Bst. a und 28 Abs. 1 Die Zuständigkeit zur Umsetzung von Massnahmen gestützt auf die neue Förderkompetenz im Bereich der kulturellen Teilhabe soll beim BAK liegen. Die Liste der Zuständigkeiten des BAK in Artikel 23 Absatz 1 KFG ist deshalb zu ergänzen. Die neue Förderkompetenz des BAK ist auch in Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a sowie Artikel 28 Absatz 1 KFG zu erwähnen.

4

Massnahmen und Finanzen

Vorbemerkung: Die Zahlungsrahmen und Kredite in diesem Kapitel sowie in den Entwürfen der Finanzierungsbeschlüsse sind auf jeweils hunderttausend Franken gerundet. Teilweise ergeben sich durch die Rundung scheinbare Additionsfehler.

4.1

Bundesamt für Kultur

4.1.1

Vorbemerkungen

Einleitend ist auf drei haushaltrelevante Neuerungen hinzuweisen, die nicht Gegenstand der Kulturbotschaft sind, da sie den Eigenbereich des BAK betreffen: Erstens beabsichtigt das BAK, die wichtigsten Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung neu über das Internet vorzustellen (vgl. Ziff. 2.2.1). Dieses Vorhaben erfordert Zusatzmittel im Eigenbereich des BAK in der Höhe von jährlich 200 000 Franken. Zweitens möchte das BAK die bisher nur sehr spärlich vorhandene Datenlage zur Kulturproduktion, -förderung und -konsumation in der Förderperiode 2016­2020 verbessern. Zur Erstellung der notwendigen Kulturstatistiken sind Zusatzmittel im Eigenbereich des BAK in der Höhe von jährlich 100 000 Franken notwendig. Drittens sind für das beim BAK geplante «Observatoire Kulturwirtschaft» (vgl. Ziff. 2.4.1) Zusatzmittel von jährlich ebenfalls 100 000 Franken erforderlich. Die Zusatzmittel für die vorerwähnten drei Massnahmen werden über den jährlichen Voranschlag beantragt.

Die Beiträge, welche die Schweiz gestützt auf internationale Abkommen an internationale Organisationen und Programme ausrichtet (Unesco, Europarat sowie EU [allfällige Beiträge an die Programme MEDIA und Kulturförderung]) sind Pflichtbeiträge und deshalb nicht Teil der Kulturbotschaft respektive der beantragten Zahlungsrahmen.

Im Weiteren wird nachfolgend terminologisch für alle finanzrelevanten Neuerungen des BAK von Zusatzmitteln gesprochen. Dies unabhängig davon, ob eine bestimmte Neuerung einen Nettomehrbedarf generiert oder aber durch interne Kompensationen aufgefangen wird.

606

4.1.2

Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das Kulturförderungsgesetz

Über den Zahlungsrahmen KFG werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, welche sich auf das KFG stützen: ­

Preise, Auszeichnungen, Ankäufe: Gemäss Artikel 13 KFG verleiht das BAK Preise und Auszeichnungen in den Sparten Kunst, Design, Theater, Literatur, Tanz und Musik (vgl. Ziff. 2.1.1­2.1.6). Darüber hinaus erwirbt das BAK gestützt Artikel 13 KFG Kunstwerke für seine Sammlungen (vgl.

Ziff. 2.2.1). Im Kredit «Preise, Auszeichnungen, Ankäufe» sind neben den Preissummen für die Preisträgerinnen und Preisträger auch die gesamten Organisationskosten für die Preisverleihungen in den verschiedenen Sparten enthalten. In der Förderperiode 2016­2020 sind im Tätigkeitsbereich «Preise, Auszeichnungen, Ankäufe» keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Finanzplanung des Bundes vorgesehen.

­

Literaturförderung: Die Postulate 12.3195 (Savary) und 12.3327 (Recordon) sowie weitere parlamentarische Vorstösse haben gezeigt, dass die Literaturlandschaft im Umbruch ist und zusätzliche Massnahmen des Bundes notwendig sind, um eine lebendige Schweizer Literaturlandschaft sicherzustellen (vgl. Ziff. 2.1.4). Das BAK soll dabei einerseits die kulturelle Verlagsarbeit fördern (Betreuung und Beratung von Autorinnen und Autoren, kritisches Lektorat usw.), ist doch die kulturelle Basisarbeit der Verlage für die Qualität und Innovation der Schweizer Literatur von grundlegender Bedeutung. Andererseits soll das BAK Literaturzeitschriften finanziell unterstützen. Dies ist namentlich für die Vermittlung von Literatur, für den Austausch zwischen Schriftstellerinnen und Schriftstellern und dem Publikum sowie für den Austausch zwischen den Literaturen der verschiedenen Landessprachen und die Entwicklung der Literaturkritik zentral (vgl.

Ziff. 2.1.4). Für diese Neuerungen zur Stärkung der Schweizer Literaturlandschaft sind seitens BAK Zusatzmittel von jährlich 2 Millionen Franken im Zahlungsrahmen KFG vorgesehen. Die Massnahmen des BAK zugunsten der Literaturförderung werden ergänzt durch den Ausbau der literarischen Übersetzungen seitens Pro Helvetia. Die dazu benötigten Zusatzmittel in der Höhe von 620 000 Franken pro Jahr sind im Zahlungsrahmen der Pro Helvetia vorgesehen.

­

Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter: Nach Artikel 10 Absatz 1 KFG kann der Bund «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes unterstützen, insbesondere durch Finanzhilfen an die Betriebs- und Projektkosten». Er kann im Weiteren «bei Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben leisten». Aktuell unterstützt das BAK dreizehn Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit Betriebsbeiträgen in der Höhe von insgesamt rund 10 Millionen Franken pro Jahr (vgl. Ziff. 2.2.1).

Für die Projektbeiträge und die Beiträge an Versicherungsprämien für Leihgaben stehen knapp 1 Million Franken pro Jahr zur Verfügung. In der Förderperiode 2016­2020 sind bei der Umsetzung von Artikel 10 Absatz 1 KFG grundsätzlich keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Kulturbotschaft geplant. Ab dem Jahr 2020 wird die Finanzierung des Schwei607

zerischen Instituts in Rom durch Pro Helvetia sichergestellt, was im Bereich «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» zu Mehrmitteln in der Höhe von 620 000 Franken pro Jahr führt.

­

Kulturelle Teilhabe: Als Teil der Gesellschaftspolitik muss die Kulturpolitik konsequent die gesamte Bevölkerung und ihr Miteinander im Auge haben.

Gemäss Artikel 3 KFG ist der Zugang der Bevölkerung zur Kultur ein wichtiges kulturpolitisches Ziel. Die Aufwertung und Stärkung der kulturellen Teilhabe ist auch ein zentraler Pfeiler der kulturpolitischen Strategie des Bundes für die Jahre 2016­2020 (vgl. Ziff. 1.6.1). Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine neue Förderkompetenz des Bundes geschaffen werden (vgl.

Ziff. 3.2). Sie soll es dem BAK ermöglichen, Initiativen und Strukturen zur Förderung der kulturellen Aktivität von Laien (alle Alters- und Bevölkerungsgruppen), zur Kinder- und Jugendkulturarbeit sowie zur Verbesserung des physischen, finanziellen und intellektuellen Zugangs zur Kultur zu unterstützen (Modellprojekte, nationale Aktionstage und Festivals usw.). Zur Umsetzung der neuen Förderkompetenz beantragt der Bundesrat für die Jahre 2016­2020 Zusatzmittel in der Höhe von 800 000 Franken pro Jahr.

Der Anwendungsbereich der neuen Bestimmung wird durch präzise Förderkonzepte klar festgelegt.

­

Musikalische Bildung: Der Bund fördert die musikalische Bildung gestützt auf Artikel 12 KFG bisher mit jährlich rund 500 000 Franken. Am 23. September 2012 haben Volk und Stände eine neue Verfassungsbestimmung angenommen. Der neue Artikel 67a BV will die musikalische Bildung stärken: In der Schule sollen Bund und Kantone für einen hochwertigen Musikunterricht sorgen, wobei die bisherige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Schulbereich bestehen bleibt. Alle Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, sich musikalisch zu betätigen.

Junge Menschen mit besonderer musikalischer Begabung sollen speziell gefördert werden. Gestützt auf den neuen Verfassungsartikel und die beantragte Änderung des KFG (vgl. Ziff. 3.2) schlägt der Bundesrat verschiedene Massnahmen auf Bundesebene zur Stärkung der musikalischen Bildung vor (vgl. Ziff. 2.2.5). Zur Umsetzung dieser Massnahmen beantragt der Bundesrat für die Förderperiode 2016­2020 Zusatzmittel in der Höhe von 3 Millionen Franken pro Jahr (2,3 Mio. Fr. im 2016).

­

Leseförderung: Artikel 15 KFG gibt dem Bund in seiner aktuellen Fassung die Kompetenz, Massnahmen zur Bekämpfung des Illettrismus und zur Leseförderung zu treffen. Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten, welche Tore zu Wissen und Denken öffnen und den Zugang zu Bildung sowie die berufliche Integration sichern. Mit Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes, voraussichtlich per 1. Januar 2017, wird die Aufgabe der Illettrismusbekämpfung in die Zuständigkeit des SBFI übergehen und die für diese Aufgabe bisher im BAK reservierten Finanzmittel in der Höhe von jährlich rund 1 Million Franken an das SBFI abgetreten. Das BAK wird sich somit ab dem Jahr 2017 auf die Leseförderung im engeren Sinn beschränken.

Bis anhin hat das BAK im Bereich Leseförderung fünf gesamtschweizerische Organisationen und Institutionen mit Betriebsbeiträgen in der Gesamthöhe von rund 3 Millionen Franken unterstützt, darunter besonders die Stiftung Bibliomedia sowie das SIKJM. Dabei wird der wissenschaftliche Betrieb des SIKJM bis Ende 2016 vom SBFI gestützt auf das Forschungs-

608

und Innovationsförderungsgesetz mitfinanziert (insgesamt 1 105 000 Franken für die Periode 2013­2016). Ab 2017 übernimmt das BAK nach Absprache mit dem SBFI die finanzielle Zuständigkeit für die Mitfinanzierung des wissenschaftlichen Betriebs des SIKJM. Die dazu bisher beim SBFI eingestellten Mittel werden an das BAK transferiert.

Ergänzend zur bisher reinen Strukturförderung sollen in der Förderperiode 2016­2020 neu auch Einzelvorhaben unterstützt werden können. Zu denken ist etwa an die Förderung von überregionalen Literaturfestivals, Lesetagen, Labels usw. Das BAK sucht in der Projektförderung eine engere Anbindung an Bibliotheken und Schule (z. B. Autorenlesungen) und erreicht neue Zielpublika (z. B. Literatur in einfacher Sprache, Werbekampagnen über Bibliotheken und Buchhandlungen) (vgl. Ziff. 2.2.5). Dies erfordert jährliche Zusatzmittel von 600 000 Franken.

­

Unterstützung der Fahrenden: Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten hat die Schweiz die schweizerischen Fahrenden (Jenische, Sinti, Manouches) als eine nationale Minderheit anerkannt. Sie verpflichtet sich damit zur Förderung von Bedingungen, die es dieser Minderheit ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Artikel 17 KFG gibt dem Bund die Kompetenz, Massnahmen zu treffen, um den Fahrenden eine ihrer Kultur entsprechende Lebensweise zu ermöglichen. Gestützt auf Artikel 17 KFG hat das BAK in der Förderperiode 2012­2015 die «Radgenossenschaft der Landstrasse» sowie die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» mit Beiträgen von jährlich insgesamt rund 400 000 Franken unterstützt. Der Kredit «Fahrende» soll in der Förderperiode 2016­2020 um 300 000 Franken pro Jahr angehoben werden, um der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» zu erlauben, aktiv zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen beizutragen (vgl. Ziff. 2.2.7).

­

Unterstützung kultureller Organisationen: Kulturelle Organisationen sind Akteure und Trägerinnen der kulturellen Vielfalt in der Schweiz, ob sie nun die Interessen der professionellen Kulturschaffenden vertreten oder Laien den Zugang zur Kultur ermöglichen. Insofern sind sie wichtige Partnerinnen des BAK in Hinblick auf die Ausgestaltung und Umsetzung der Kernziele der Kulturpolitik des Bundes. Gestützt auf Artikel 14 KFG unterstützt das BAK die kulturellen Organisationen in der Förderperiode 2012­2015 mit jährlich rund 3,4 Millionen Franken. In der Förderperiode 2016­2020 sind im diesem Tätigkeitsbereich des BAK keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen.

­

Anlässe und Projekte: Mit Artikel 16 KFG besteht seit dem 1. Januar 2012 eine formalrechtliche Grundlage namentlich für die Unterstützung von kulturellen Anlässen und Projekten, die ein breites Publikum ansprechen (z. B.

Grossanlässe der Laien- und Volkskultur). In der Förderperiode 2016­2020 sollen im diesem Tätigkeitsbereich jährlich 200 000 Franken weniger eingesetzt werden als bisher.

­

Kulturabgeltung an die Stadt Bern: Die besonderen kulturellen Aufwendungen der Stadt Bern als Bundeshauptstadt werden vom Bund seit den 1970erJahren finanziell unterstützt. In der Förderperiode 2016­2020 soll die Stadt Bern für ihre besonderen kulturellen Aufwendungen als Bundeshauptstadt 609

im gleichen Umfang wie bisher ­ knapp 1,1 Million Franken pro Jahr ­ unterstützt werden.

Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Artikel 9a, 10, 12­15, 16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 17 und 18 KFG (in Mio. Fr., gerundet) 2016

2017

2018

2019

2020

2016­2020

Preise, Auszeichnungen, Ankäufe

5,5

5,9

5,6

6,1

6,2

29,3

Literaturförderung

2,0

2,0

2,0

2,1

2,1

10,3

11,3

11,4

11,5

11,6

12,0

57,9

Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter Kulturelle Teilhabe

0,8

0,8

0,8

0,8

1,0

4,3

Musikalische Bildung

2,8

3,6

3,6

3,6

3,7

17,3

Leseförderung

4,2

4,5

4,5

4,6

4,8

22,5

Unterstützung der Fahrenden

0,7

0,7

0,8

0,8

0,8

3,8

Unterstützung kultureller Organisationen

3,5

3,5

3,6

3,6

3,7

17,9

Anlässe und Projekte

1,1

1,1

1,1

1,1

1,1

5,5

Kulturabgeltung an die Stadt Bern

1,0

1,1

1,1

1,1

1,1

5,3

32,9

34,6

34,6

35,3

36,6

174,1

Zahlungsrahmen KFG

4.1.3

Zahlungsrahmen Film

Die Filmpolitik des Bundes basiert auf zwei Schwerpunkten: Filmförderung und Filmkultur (vgl. Ziff. 2.1.7). Die unten aufgeführte Kreditstruktur orientiert sich grundsätzlich an diesen zwei grossen Ausgabenbereichen. Erstmals wird die Finanzhilfe an die Cinémathèque innerhalb des Zahlungsrahmens separat ausgewiesen: ­

610

Der Kredit «Filmförderung» umfasst alle Aspekte, die mit der Produktion und Auswertung von Schweizer Filmen sowie von Koproduktionen mit dem Ausland zusammenhängen. Die Filmförderung basierte dabei bisher auf zwei Instrumenten: selektive und erfolgsabhängige Filmförderung (Succès Cinéma). In der selektiven Filmförderung werden Finanzhilfen aufgrund qualitativer Kriterien (u. a. künstlerische Qualität, kreative Eigenständigkeit, professionelle Durchführung) gesprochen. Die erfolgsabhängige Filmförderung berechnet sich aus den erzielten Kinoeintritten und erfolgten Filmfestivaleinnahmen. Für die selektive Filmförderung stehen dem BAK etwas mehr als 20 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, für die erfolgsabhängige Filmförderung rund 7 Millionen Franken pro Jahr. In Bezug auf die selektive und erfolgsabhängige Filmförderung sind in der Förderperiode 2016­2020

keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen.

­

Ebenfalls im Kredit «Filmförderung» integriert ist das neue Förderinstrument «Film Standort Schweiz». Mit «Film Standort Schweiz» will das BAK Anreize schaffen, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen möglichst umfassend in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen. Dazu übernimmt das BAK maximal 20 Prozent der in der Schweiz anfallenden Herstellungskosten (Löhne, Honorare, Leistungen an Schweizer Unternehmen usw.). Das neue Instrument beabsichtigt, Filme, die bisher im Ausland gedreht wurden, in die Schweiz zu holen (vgl.

Ziff. 2.1.7). «Film Standort Schweiz» erfordert Zusatzmittel von 6 Millionen Franken pro Jahr, um damit je 5­10 Spiel- und Dokumentarfilme zu fördern.

Der Programmstart ist für den 1. Juli 2016 vorgesehen.

­

Der Kredit «Filmkultur» fasst Förderungsmassnahmen zusammen, die zur Sensibilisierung der Bevölkerung, zur Vermittlung filmkulturell relevanter Themen und Filme sowie zur nationalen und internationalen Promotion des Schweizer Films beitragen. Der Bund unterstützt Schweizer Filmfestivals und fördert die Herausgabe von Filmzeitschriften, spezifische Kinder- und Jugendprogramme sowie Projekte zur Erhaltung, Entwicklung und Innovation der Filmproduktion und Filmkultur in der Schweiz. Ebenfalls in diese Rubrik fallen die Beiträge an die Promotionsagentur Swiss Films. In Bezug auf die «Filmkultur» ist für das Jahr 2020 eine Erhöhung des entsprechenden Kredits um rund 1,3 Millionen Franken vorgesehen.

­

Der Kredit «Cinémathèque» weist die Betriebsbeiträge des BAK an das Filmarchiv aus: Der Neu- und Umbau der Archivräumlichkeiten der Cinémathèque in Penthaz bei Lausanne wird voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen. Die Aufnahme des Vollbetriebs in den neuen Bauten ist auf Anfang 2016 vorgesehen. In der Vergangenheit hat das BAK den Betrieb der Cinémathèque mit jährlich rund 3 Millionen Franken finanziert. Für den Vollbetrieb der Cinémathèque ab dem Jahre 2016 sind Betriebsbeiträge des BAK von jährlich rund 7,4 Millionen Franken budgetiert, die in der Finanzplanung des Bundes bereits eingestellt sind. Die Restfinanzierung erfolgt durch den Kanton Waadt, die Stadt Lausanne sowie durch selbst erwirtschaftete Einnahmen der Cinémathèque.

Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Artikel 3­6 FiG (in Mio. Fr., gerundet)

Filmförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2016­2020

30,4

33,7

34,0

34,4

34,7

167,2

Filmkultur

9,4

9,4

9,5

9,6

11,0

49,0

Cinémathèque

7,4

7,5

7,6

7,6

7,7

37,8

47,1

50,6

51,1

51,6

53,4

253,9

Zahlungsrahmen Film

611

4.1.4

Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer

Mit den Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG werden Projekte unterstützt, die dem Schutz und Erhalt von besonders gefährdeten beweglichen Kulturgütern dienen (vgl.

Ziff. 2.2.1). Dazu gehören Inventarisierungen, Notkonservierungen und weitere Schutzmassnahmen wie z. B. die Sicherung und Valorisierung archäologischer Stätten sowie lokaler Museen und Sammlungen. Angesichts der fortdauernden Gefährdung von Kulturgütern durch Konflikte und infrastruktureller Schwächen ist die Realisierung solcher Projekte nötiger denn je. Daneben werden Kooperationsprojekte zwischen Institutionen in der Schweiz und im Ausland unterstützt. Der Zahlungsrahmen 2016­2020 entspricht dem bisherigen Zahlungsrahmen der Förderperiode 2012­2015.

Übersicht über die Beiträge gestützt auf Artikel 14 KGTG (in Mio. Fr., gerundet)

Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer

4.1.5

2016

2017

2018

2019

2020

2016­2020

0,8

0,8

0,8

0,8

0,8

3,9

Rahmenkredit Heimatschutz und Denkmalpflege

Das Tätigkeitsgebiet des BAK im Bereich von Heimatschutz und Denkmalpflege reicht von der Erarbeitung von Grundlagen und Standards über die Erstellung von Gutachten, der Pflege der internationalen Zusammenarbeit bis zur Ausrichtung von Finanzhilfen. Die Finanzhilfen lassen sich dabei in zwei grosse Themenfelder gliedern: Einerseits die Unterstützung von Massnahmen zur Erhaltung schützenswerter Objekte nach Artikel 13 NHG. Andererseits die Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Aus- und Weiterbildungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege nach den Artikel 14 und 14a NHG. Die Finanzmittel zur Führung des ISOS werden ab 2016 im Eigenbereich des BAK eingestellt und bilden nicht mehr Bestandteil des Rahmenkredits Heimatschutz und Denkmalpflege.

Im Bereich der Finanzhilfen an den Erhalt schützenswerter Objekte sind in der Förderperiode 2016­2020 keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen. In der Periode 2012­2015 hat das Parlament für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege Voranschlagskredite von insgesamt 129 Millionen Franken gutgeheissen. Die Summe der Voranschlagskredite überstieg dabei bewusst den bewilligten Rahmenkredit um 24 Millionen und ermöglichte damit den Abbau eines Teils der offenen Verpflichtungen aus den Vorjahren, die durch Projektverzögerungen entstanden sind. Ein Verpflichtungsüberhang in der Grössenordnung von 13 Millionen Franken wird auch in Zukunft notwendig sein, da im Bereich der Einzelmassnahmen zwischen der Verpflichtung und der Auszahlung der Subvention (von Bauplanung, über Baubewilligung und Bauausführung bis zur Schlussrechnung an das BAK) mehrere Jahre vergehen können. Da der Verpflichtungsüberhang, der per Ende 2011 noch bei rund 40 Millionen Franken lag, bis Ende 2015 voraussichtlich auf zirka 13 Millionen Franken abgebaut werden kann, sind ­ 612

im Unterschied zu den Jahren 2012­2015 ­ keine den Rahmenkredit übersteigende Voranschlagskredite zum weiteren Abbau des Verpflichtungstandes notwendig.

In Bezug auf den zweiten Kredit erfordern die vorgesehenen Massnahmen zur Sicherstellung der Qualität des zeitgenössischen Bau- und Planungsschaffens (Sensibilisierungsmassnahmen für Baukultur) Zusatzmittel von jährlich 500 000 Franken (vgl. Ziff. 2.2.3). Im Weiteren ist in diesem zweiten Kredit eine Abtretung des SBFI an das BAK betreffend die Finanzierung der Edition «Die Kunstdenkmäler der Schweiz» in der Höhe von jährlich rund 530 000 Franken ab 2017 berücksichtigt.

Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Artikel 13, 14 und 14a NHG (in Mio. Fr., gerundet) 2016

2017

2018

2019

21,6

21,8

22,1

22,3

23,3

111,1

Baukultur, Organisationen, Forschung, Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit

3,8

4,4

4,4

4,5

4,5

21,5

Total Rahmenkredit HSDP

25,4

26,2

26,5

26,8

27,8

132,6

2,0

2,0

2,0

2,0

2,0

10,151

27,4

28,2

28,5

28,8

29,8

142,7

Erhaltung schützenswerter Objekte

Führen des ISOS Total Heimatschutz und Denkmalpflege

4.1.6

2020 2016­2020

Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung

Die Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften wird vom BAK nach dem SpG in folgenden Bereichen unterstützt: Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in den Kantonen Graubünden und Tessin sowie Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften (vgl. Ziff. 2.2.6). In der Förderperiode 2016­2020 sind in Bezug auf die Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in Graubünden und Tessin keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen.

Dagegen möchte das BAK bei der Verständigung und dem Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zwei haushaltrelevante Neuerungen einführen: Erstens gerät der Italienischunterricht auf Sekundarstufe II ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz zunehmend unter Druck. Dies gefährdet die Verständigung sowie den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz. Verschiedene parlamentarische Vorstösse haben sich dieses Themas angenommen und die Umsetzung von Massnahmen gefordert. Zusatzmittel in der Höhe von 800 000 Franken pro Jahr zugunsten des Italienischunterrichts ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz 51

Zusätzlich zum Rahmenkredit Heimatschutz und Denkmalpflege werden für das Führen des ISOS ab 2016 rund 2 Millionen pro Jahr im Eigenbereich des BAK eingestellt.

613

sollen die Konzeptualisierung, Evaluation, wissenschaftliche Begleitung von Pilotprojekten, Erarbeitung didaktischer Materialien sowie gegebenenfalls den Aufbau zweisprachiger Ausbildungen und kulturelle Anlässe unterstützen. Zweitens ist der schulische Austausch weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, dass möglichst viele Jugendliche einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem Austauschprojekt teilnehmen. Dies bedingt die Ausweitung der Austauschprogramme einerseits auf Lehrpersonen und den Bereich der Berufsbildung sowie andererseits (über die bisherige Förderung von Grunddienstleistungen hinaus) auf die Direktförderung von Austauschvorhaben. Dies hat einen Mehrbedarf von jährlich 450 000 Franken zur Folge.

Beide Neuerungen fliessen in den Kredit «Verständigungsmassnahmen» ein, der gegenüber der Förderperiode 2012­2015 um 1,25 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden soll.

Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Artikel 14­22 SpG (in Mio. Fr., gerundet) 2016

2017

2018

2019

2020

2016­2020

Förderung von Kultur und Sprache im Tessin

2,5

2,5

2,5

2,6

2,6

12,7

Förderung von Kultur und Sprache in Graubünden

5,0

5,0

5,1

5,1

5,6

25,8

Verständigungsmassnahmen

7,2

7,3

7,3

7,4

7,7

37,0

Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung

14,7

14,8

15,0

15,1

15,9

75,5

4.1.7

Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland

Die Förderung der Schweizerschulen im Ausland stützte sich bisher auf das AAG und wurde über jährliche Voranschlagskredite gesteuert. In Erfüllung der Motion WBK-N 09.3974 («Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz. Revision») wurde das AAG einer Totalrevision unterzogen (vgl. Ziff. 2.3.1). Gestützt auf das neue Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland erfolgt die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland ab 2016 über einen fünfjährigen Zahlungsrahmen in der Kulturbotschaft (vgl. Ziff. 3.2). Dies ermöglicht auch im Bereich der Schweizerschulen im Ausland eine bessere mittelfristige Planung. Die Integration der Schweizerschulen im Ausland in die Kulturbotschaft hat ­ unter dem Vorbehalt der allfälligen Gründung neuer Schweizerschulen ­ keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Der beantragte Zahlungsrahmen entspricht den im Finanzplan eingestellten Krediten.

614

Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Artikel 10 und 14 SSchG (in Mio. Fr., gerundet)

Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland

2016

2017

2018

2019

2020

2016­2020

21,5

21,8

22,0

22,2

22,6

110,1

4.2

Pro Helvetia

4.2.1

Hintergrund und Ausgangslage

Eine grosse Herausforderung für Pro Helvetia in der Finanzierungsperiode 2012­ 2015 war die Integration der neuen Aufgaben ins bestehende Portfolio. Um die nötigen Finanzmittel freizusetzen, straffte Pro Helvetia ihre Förderaktivitäten und fokussierte sich auf das zeitgenössische Kulturschaffen. Sie verzichtete auf die Realisierung zusätzlicher Länderprogramme, schloss das Verbindungsbüro in Warschau und entschied, die Künstlermonographien «Cahiers d'Artistes» nur noch alle zwei Jahre herauszugeben. Zudem konnte Pro Helvetia ihre Administrationskosten durch die Einführung einer elektronischen Gesuchsbearbeitung sowie einer Optimierung der Abläufe gemäss den Normen der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen (ZEWO) von 14,7 Prozent (2011) auf 12 Prozent (2013) senken. Dennoch war Pro Helvetia finanziell nicht in der Lage, alle neuen Aufgaben in vollem Umfang zu realisieren. Sie entschied sich deshalb für eine gestaffelte Einführung: Die Nachwuchsförderung baut sie stufenweise bis Ende 2015 auf. In Fotografie, Design und Medienkunst lancierte Pro Helvetia erste Pilotprojekte und verzichtete vorderhand auf die Einführung von Werkbeiträgen in der visuellen Kunst (inkl. Fotografie).

Bei den Auftritten an den Kunst- und Architekturbiennalen in Venedig legte Pro Helvetia den Fokus verstärkt auf die internationale Vernetzung der Schweizer Kunst- und Architekturszene und rief neu den «Salon Suisse» im bundeseigenen Palazzo Trevisan ins Leben. Zudem gleiste sie die Teilnahme an der Prager Quadriennale für Szenographie 2015 mit einem Vorprogramm quer durch die Schweiz auf.

Mit dem Austauschprogramm «Swiss made in Russia» öffnete Pro Helvetia Schweizer Künstlerinnen und Künstlern Türen zu neuen Märkten in Russland. Mit den beiden Nachbarschaftsprogrammen «Viavai» und «Triptic» stärkte sie Kooperationen zwischen der Schweiz und der Lombardei, Baden-Württemberg und dem Elsass.

Bei den Buchmessen im Ausland unterstützte die Stiftung jährlich rund 20 Auftritte und beteiligte sich massgeblich an den Schweizer Gastlandauftritten in Moskau (2013) und Leipzig (2014).

Ab 2012 integrierte Pro Helvetia die Kunstvermittlung in ihr ordentliches Portfolio und führte die Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und der kulturellen Vielfalt fort. Dabei schuf sie unter
anderem den von der Interessengemeinschaft Volkskultur (IGV) verwalteten «Volkskulturfonds Pro Helvetia» zur Unterstützung junger Talente.

Im Inland arbeitete Pro Helvetia eng mit dem BAK, den Kantonen, den Städten und privaten Förderstellen zusammen. Im Ausland nützte sie die Synergien mit dem 615

Aussennetz des EDA, mit Präsenz Schweiz und mit dem SBFI (Swissnex), beispielsweise im Rahmen der olympischen Sommerspiele in London oder bei «Swiss Spring», dem Kulturprogramm anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Anerkennung Tschechiens durch die Schweiz.

4.2.2

Ziele und Massnahmen

Stärkung des künstlerischen Schaffens: Von der Nachwuchsförderung zur Exzellenz Der Übertritt von der Ausbildung ins professionelle Kunstschaffen ist ein wichtiger Moment in jeder künstlerischen Laufbahn. Der Förderung des professionellen Nachwuchses kommt daher ­ im Sinne einer Investition in die Zukunft ­ eine zentrale Rolle zu. Sie ermöglicht jungen Talenten im nationalen Markt Fuss zu fassen und erleichtert ihnen die Etablierung auf internationalem Niveau.

Pro Helvetia hat in der laufenden Finanzierungsperiode erste Fördermassnahmen lanciert, die auf die Bedürfnisse aufstrebender Talente zugeschnitten sind. Diese reichen von Residenz- und Coachingprogrammen über Promotionsmassnahmen bis hin zu Beiträgen an öffentliche Präsentationen und Plattformen, die zur internationalen Vernetzung beitragen. Nun gilt es, die im Rahmen von Pilotprojekten gemachten Erfahrungen zu evaluieren, die Fördermassnahmen zu verfeinern und diese als festen Bestandteil des Aufgabenportfolios zu etablieren.

An die Nachwuchsförderung schliesst die Förderung des künstlerischen Werkschaffens an. Diese trägt in Ergänzung zur kantonalen und kommunalen Förderung dazu bei, dass eine Vielfalt an qualitativ hochstehenden Werken entsteht, die anschliessend im In- und Ausland verbreitet werden können. Bisher richtet Pro Helvetia Werkbeiträge in den Bereichen Musik, Literatur, Tanz, Theater und Interdisziplinäres/digitale Medien aus. Ab 2016 soll dieses grundlegende Förderinstrument auf die visuellen Künste (inkl. Fotografie) ausgeweitet werden. Damit schliesst die Stiftung eine wichtige Lücke im Fördersystem.

Erforderliche Zusatzmittel Zur Stärkung des künstlerischen Schaffens sind folgende Zusatzmittel erforderlich: ­

Etablierung einer systematischen Nachwuchsförderung: 500 000 Franken pro Jahr;

­

Einführung Werkförderung visuelle Kunst: 500 000 Franken pro Jahr.

Stärkung der Kohäsion im Inland Der Kulturaustausch im Inland stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieser Gedanke leitete den Bundesrat bereits 1939, als er Pro Helvetia ins Leben rief, und gehört heute gemäss Kulturförderungsgesetz zu den Kernaufgaben der Pro Helvetia.

Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Unterschiede (Stadt/Peripherie/Land, jung/alt, bildungsnah/-fern), ist es heute mehr denn je von Bedeutung, den Austausch zwischen den verschiedenen sprachlichen und kulturellen Gruppen zu intensivieren und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Zentral sind daher Austauschprojekte wie Ausstellungen, Theater- und Tanzaufführungen, Festivals, Konzertreihen, Übersetzungen oder Anlässe der Volkskultur. Sie bauen Brücken zwischen kulturellen, sprachlichen und gesellschaftlichen Gruppen und 616

ermöglichen Begegnungen von Akteuren unterschiedlichster Herkunft. Dazu gehören auch innovative Vorhaben, die gesellschaftlich relevante Fragen aufgreifen und geeignet sind, kulturelle Impulse zu setzen und so zur Weiterentwicklung der Schweizer Kulturlandschaft beizutragen.

Zur Stärkung der Kohäsion im Inland sieht Pro Helvetia folgende Massnahmen vor: ­

Förderung des kulturellen Austauschs im Inland: Neben der Intensivierung der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Kulturschaffenden aus verschiedenen Sprachregionen soll auch der Zusammenhalt zwischen gesellschaftlichen, sprachlichen und kulturellen Gruppen gestärkt werden. Dazu sieht die Stiftung zwei Achsen vor: Zum einen sollen national und international ausstrahlende Schweizer Veranstalter und Festivals ­ insbesondere in peripheren Regionen ­ künftig verstärkt darin unterstützt werden, vermehrt auch wichtige Schweizer Kulturschaffende in ihre Programmation aufzunehmen und so zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der Kulturen und zur Stärkung des kulturellen Selbstverständnisses beitragen. Zum anderen wird sich die Stiftung mit den Herausforderungen einer sich dynamisch verändernden interkulturellen Gesellschaft und deren Auswirkungen auf die künstlerische Produktion sowie auf die Verbreitung und Rezeption durchs Publikum auseinandersetzen. Auf beiden Achsen wird die Stiftung eng mit interessierten Kantonen und Städten zusammenarbeiten.

­

Vermittlung: Durch die vermehrte Förderung von Vermittlungsprojekten ausserhalb der «traditionellen» Kunstorte sollen Zugangsbarrieren abgebaut werden. Dies bedingt eine Intensivierung des Wissensaustausches und eine engere Zusammenarbeit mit internationalen Expertinnen und Experten, um jene Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittler zu stärken, die mit neuen Vermittlungsformen arbeiten und der Kunst dadurch neue Publikumssegmente erschliessen.

­

Übersetzungsförderung: Pro Helvetia will die Übersetzungskompetenz in der Schweiz, insbesondere des literarischen Übersetzernachwuchses, durch koordinierte Qualifikations- und Vernetzungsangebote stärken. Dies sichert die Qualität der Übersetzungen und erhöht die Anzahl übersetzter Werke.

Zudem wird sie ihre Beiträge an und für Übersetzungen erhöhen. Damit die übersetzten Bücher auch gelesen werden, wird die Stiftung zusammen mit externen Partnern spezifische Programme zu deren Promotion und Verbreitung im In- und Ausland sowie zur Intensivierung der Lizenzverkäufe für Schweizer Bücher einführen. Darüber hinaus wird sie das Spektrum ihrer Übersetzungsförderung auf Theateruntertitelung, Schweizer Kunst- und Kulturpublikationen sowie weitere Promotionsinstrumente ausweiten.

Erforderliche Zusatzmittel Zur Stärkung der Kohäsion im Inland sind folgende Zusatzmittel erforderlich (jeweils gestaffelte Einführung der Massnahmen): ­

Kulturaustausch im Inland: durchschnittlich 425 000 Franken pro Jahr

­

Verstärkung der Übersetzungsförderung: durchschnittlich 620 000 Franken pro Jahr.

617

Stärkung der internationalen Präsenz Die Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland ist eine der zentralen Aufgaben der Kulturförderung des Bundes. Schweizer Kulturschaffende sind aufgrund des kleinen Binnenmarktes auf den internationalen Austausch angewiesen. Die internationale Präsenz ist essentiell für eine erfolgreiche künstlerische Laufbahn (Renommee, künstlerische Entwicklung) und sichert die Finanzierung (Koproduktionen) und eine bessere Verwertung der Werke. Zudem trägt sie wesentlich zum Bild einer kreativen und weltoffenen Schweiz im Ausland bei.

Das Interesse von Veranstaltern im Ausland an Schweizer Kultur ist hoch und das Potenzial zur Verbreitung von Schweizer Kultur entsprechend gross. Der internationale Markt ist aber nicht leicht zugänglich und hart umkämpft. Gleichzeitig entwickelt sich der Kunstmarkt sehr dynamisch: Es entstehen neue Märkte, die es auch für das Schweizer Kunstschaffen zu erschliessen gilt (z. B. Südamerika, Asien). Deshalb ist eine Intensivierung der Förderung und der Promotion erforderlich, was in den letzten Jahren andere europäische Länder dazu bewegte, neue spezifische Exportinstrumente aufzubauen. Dies ist für die Schweizer Kulturschaffenden umso mehr von Bedeutung, als die im Vergleich zum Ausland sehr hohen Lebens- und Produktionskosten zu einem beträchtlichen Wettbewerbsnachteil für das Schweizer Kunstschaffen im europäischen Umfeld führen. Pro Helvetia setzt sich deshalb zum Ziel, die finanzielle Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Kulturschaffenden durch höhere Beiträge an deren Auslandprojekte zu stärken, die institutionellen Partnerschaften mit den Nachbarländern zu intensivieren und die Promotionsmassnahmen den neuen Herausforderungen entsprechend weiterzuentwickeln.

Neben der Optimierung der bestehenden Instrumente wird Pro Helvetia zur Stärkung der Schweizer Kultur im Ausland folgende zusätzliche Massnahmen ergreifen: ­

Entwicklung eines Exportmodells für europäische Metropolen: Einrichtung von leichten, flexiblen Strukturen (Promotionsbüros) zur Verbreitung des Schweizer Kulturschaffens dort, wo die internationale Konkurrenz gross, die Präsenz aber unabdingbar ist.

­

Erschliessung neuer Regionen und Märkte für Schweizer Kulturschaffende durch die Lancierung eines Austauschprogramms in Südamerika und durch die Ausweitung des Aktionsradius der Verbindungsbüros.

­

Regelmässige Präsenz an den wichtigsten internationalen Plattformen und Veranstaltungen, um die Sichtbarkeit und das Verbreitungspotential der Kunstschaffenden im Ausland zu stärken.

Zudem übernimmt Pro Helvetia ab 2020 vom BAK dessen Anteil an der Finanzierung des Schweizerischen Instituts in Rom.

Erforderliche Zusatzmittel Zur Stärkung der Schweizer Kultur im Ausland sind bei einer gestaffelten Einführung der Massnahmen Zusatzmittel von durchschnittlich 1,9 Millionen Franken pro Jahr notwendig (inkl. des Mehrbedarfs für die Übernahme der Finanzierung des Schweizerischen Instituts in Rom vom BAK ab 2020).

Ergänzend wird die Stiftung intern Mittel umlagern, welche durch die Schliessung des Verbindungsbüros in Warschau sowie durch das Auslaufen der Nachbarländerprogramme am Oberrhein und mit der Lombardei und der «Swiss Balkan Exchange Line» frei werden.

618

Koordinierte Förderung von Design und interaktiven digitalen Medien («Kultur und Wirtschaft») Im Design und in den interaktiven digitalen Medien (mobile Applikationen, Computerspiele usw.) zeichnet sich die Schweiz ­ auch dank des hohen Ausbildungsniveaus ­ durch grosses Innovationspotenzial aus. Trotzdem können vielversprechende Ideen zu selten realisiert werden. Talente wandern deshalb regelmässig ins Ausland ab, da sie dort bessere Produktionsbedingungen für ihre Kreationen und für die Gründung von Start-ups vorfinden.

Die Schweizer Stärken in den Bereichen Ausbildung und Innovation gilt es durch eine systematische Nachwuchsförderung im Design und den interaktiven digitalen Medien nutzbar zu machen. Da Kulturförderung und Wirtschafts- sowie Innovationsförderung in der Regel mit unterschiedlichen Ansätzen arbeiten, existieren zurzeit in der Schweiz ­ anders als im Ausland ­ keine koordinierten und sich ergänzenden Förderstrukturen für den Berufseinstieg des Nachwuchs. Pro Helvetia wird daher die im Rahmen von Pilotprojekten bereits begonnene Zusammenarbeit mit der Industrie und der Innovations- und Wirtschaftsförderung (namentlich mit der KTI) intensivieren und systematisieren. Dabei sollen bestehende Instrumente besser aufeinander abgestimmt und durch komplementäre Projektbeiträge für Recherche und Entwürfe, durch Werkbeiträge für die Produktion von Prototypen sowie durch individuelle Coaching- und Mentoringprogramme zu Fragen rund um den Markteinstieg ergänzt werden. Entscheidend ist dabei das synchrone Vorgehen von Anfang an: Pro Helvetia unterstützt Projekte und Konzepte in ihrer risikoreichen Entwicklungsphase mit Fokus auf künstlerische Qualität, Kreativität und Innovation. Die Wirtschafts- und Innovationsförderung stellt den Kreativschaffenden ihr unternehmerisches Fachwissen sowie Starthilfen beim Markteinstieg und Export zur Verfügung. Die koordinierte Förderung ab Berufseinstieg bis zur Marketablierung stellt sicher, dass die Kreativschaffenden aus den Bereichen Design und interaktive digitale Medien ihr kreatives Potenzial voll entfalten und ihre Produkte gleichzeitig auch erfolgreich auf dem Markt lancieren können.

Design und interaktive digitale Medien sind auch hervorragende Botschafter, um die Schweiz im internationalen Kontext als Land für Technologie, Innovation und Talent zu
positionieren. Um die Möglichkeit zur Verbreitung im Ausland optimal auszuschöpfen, wird Pro Helvetia die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft und der Exportförderung verstärken. Gemeinsam sollen die Kräfte gebündelt und zeitgemässe Förderinstrumente entwickelt werden.

Erforderliche Zusatzmittel Für die Einführung der koordinierten Förderung von Design und interaktiven digitalen Medien sind Zusatzmittel von 1,5 Millionen Franken pro Jahr erforderlich.

619

4.2.3

Zahlungsrahmen Pro Helvetia

Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Artikel 11, 16 Absatz 2 Buchstabe b und 19­21 KFG (in Mio. Fr., gerundet) 2016

2017

2018

2019

2020

2016­2020

Nachwuchsförderung

2,5

2,5

2,6

2,6

2,7

12,9

Werkförderung

3,5

3,6

3,6

3,7

3,7

18,1

Kulturaustausch und Promotion Inland

5,7

5,8

6,0

6,2

6,5

30,2

Kulturaustausch und Promotion Ausland

10,2

10,8

10,8

10,9

11,2

53,9

Aussenstellen (inkl. Personal- und Betriebskosten)

7,5

7,6

8,0

8,1

8,6

39,8

Kunstvermittlung

0,5

0,5

0,5

0,5

0,5

2,5

Kultur und Wirtschaft

1,5

1,5

1,5

1,5

1,5

7,5

Übersetzungsförderung

0,8

0,8

1,3

1,6

1,6

6,1

Personal- und Sachkosten

7,7

7,8

8,0

8,1

8,3

39,9

39,9

40,9

42,3

43,2

44,6

210,9

Zahlungsrahmen Pro Helvetia

4.3

Schweizerische Nationalbibliothek

Die NB ist eine Organisationseinheit des BAK und wird seit 2006 als sogenanntes FLAG-Teilamt geführt. Als FLAG-Teilamt wird die NB mittels Leistungsauftrag und jährlichen Globalbudgets gesteuert. Die Finanzierung der Tätigkeiten der NB erfolgt damit nicht im Rahmen der Kulturbotschaft. Von diesem Grundsatz ausgenommen waren bisher einzig die Betriebsbeiträge der NB an die Fonoteca in der Höhe von jährlich rund 1,6 Millionen Franken, für die mit der Kulturbotschaft 2012­2015 ein eigener Zahlungsrahmen bewilligt wurde.

Mit der Integration der Fonoteca in die NB (vgl. Ziff. 2.2.4) entfällt der bisherige Zahlungsrahmen zur Finanzierung der Fonoteca. Als Teil der NB werden neu auch die Aktivitäten im Bereich der Archivierung von Tonmaterial mit Bezug zur Schweiz über das Globalbudget der NB finanziert. Die Integration hat Mehrkosten von schätzungsweise jährlich 1,3 Millionen Franken zur Folge (ohne Initialaufwand). Die Mehrkosten sind bedingt durch den Personalmehraufwand, welcher sich durch das um rund 20 Prozent höhere Lohnniveau der Bundesangestellten gegenüber dem bisherigen Lohn der Angestellten der Fonoteca erklärt. Ein Ausbau des Personalbestandes der NB ist mit der Integration der Fonoteca dagegen nicht verbunden.

Die erforderlichen Zusatzmittel für die Integration der Fonoteca in die NB werden dem Parlament ab 2016 im Rahmen des jährlichen Globalbudgets für die NB beantragt.

620

4.4

Schweizerisches Nationalmuseum

Das SNM erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben jährliche Bundesbeiträge gestützt auf Artikel 17 MSG. Das SNM zeichnet sich in seiner Leistungserbringung durch betriebswirtschaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung aus und unterhält hierzu geeignete Kontroll- und Steuerungsprozesse. Durch die Erhöhung der Besucherfrequenzen und die Nutzung der Leistungsfähigkeit des Sammlungszentrums und seiner Potenziale in der angewandten Forschung vermag das SNM die eigene Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.

Zu den ambitionierten zivilen Bauvorhaben des Bundes zählt die Gesamtsanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich. Die Eröffnung des sanierten Kunstgewerbeschulflügels sowie des Erweiterungsbaus im Jahr 2016 ist ein richtungsweisender Meilenstein in der über hundertjährigen Geschichte des Museums, das nie zuvor erweitert und substanziell saniert wurde. Das Museum wird in der Folge in neuen Ausstellungssälen die kulturelle Vielfalt der Schweiz präsentieren können. In drei Bauetappen werden Substanz und Infrastruktur des hundertjährigen Altbaus in Zürich auf das Niveau der sanierten und erneuerten Bauten in Schwyz (1989­1995) und Prangins (1986­1998) gehoben: zum einen mit neuen und zeitgemässen Infrastrukturen wie Heiz- und Klimavorrichtungen, sanitären Anlagen, einer Museumsgastronomie und dem Studienzentrum im sanierten Altbauflügel, zum anderen mit dem Auditorium und der Bibliothek sowie neuen Ausstellungssälen von 545 m2 (EG), 490 m2 (1. OG) und 1045 m2 (2. OG) im Neubau.

Die eidgenössischen Räte haben die Finanzierung der Investitionskosten des Bundes im Rahmen der betreffenden Immobilienbotschaften gutgeheissen (Botschaften über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil für 2004, 2006 und 2008 sowie die Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013). Die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich und des Kantons Zürich stimmte den zwei Finanzierungsvorlagen mit deutlichem Mehr zu. Auswirkungen auf die Betriebskosten hat allein die mittlere der drei Bauetappen A, B und C. Die Etappen A und C sind Altbausanierungen und beeinflussen das vorhandene Raumangebot nicht. Nur die Etappe B erweitert die Nutzflächen des Museums, dies infolge des Neu- bzw. Annexbaus. Die bestimmungsgemässe Nutzung des durch die Etappe B erweiterten Landesmuseums Zürich hat gebäude- und nutzerspezifische Mehrkosten
zur Folge.

Die Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013 beziffert den Mehrbedarf des SNM ab dem Jahr 2016 mit 4,66 Millionen Franken jährlich52. Im Rahmen der Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil 2008 wurde noch von einem Mehrbedarf an rein nutzerspezifischen Kosten von 6 Millionen Franken ausgegangen53.

Unter Berücksichtigung der Lohnmassnahmen einschliesslich Teuerung werden die Personalkosten vor Einkalkulierung der Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus von 18,4 Millionen Franken im Jahr 2016 auf 19,1 Millionen Franken im Jahr 2020 ansteigen. In der Budgetperiode 2016­2020 ist mit insgesamt 93,7 Millionen Franken Personalkosten zu rechnen, das heisst durchschnittlich 18,7 Millionen Franken pro Jahr. Die Sach- und Betriebskosten betragen ebenfalls vor Einkalkulierung der Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus im Jahr 2016 12 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Teuerung sind für die Sach- und Betriebskos52 53

BBl 2013 3485, hier 3495 BBl 2008 5857, hier 5872

621

ten in der Budgetperiode 2016­2020 insgesamt 61,1 Millionen Franken veranschlagt, das heisst durchschnittlich 12,2 Millionen Franken pro Jahr. Die genannten Angaben sind nach dem Bruttoprinzip gerechnet. Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus durch das SNM führt wie erwähnt zu gebäudespezifischen und nutzerspezifischen Mehrkosten infolge des vergrösserten Raumangebots. Vom Mehrbedarf von 4,46 Millionen Franken entfallen 49 Prozent auf Personalkosten für Sicherheit, Technik, Aufsicht, Vermittlung, Kuratierung, Betrieb und Reinigung, 51 Prozent auf Sachkosten für Waren, Material, Ausstellungsbau, Liegenschafts-, Betriebs- sowie Verwaltungsaufwand.

Vor der Überführung in die neue Rechtsform betrug der Bundesbeitrag an das SNM 26,6 Millionen Franken im Jahr 2008 und mit den Sonderaufwendungen für das Projekt «Neues Landesmuseum» im Jahr 2009 28,5 Millionen Franken. Nach der Auslagerung wurden die Beiträge auf 26,5 Millionen Franken im Jahr 2010, auf 25,4 Millionen Franken im Jahr 2011 und schliesslich auf 25,2 Millionen Franken im Jahr 2012 veranschlagt. Aufgeteuert auf die neue Finanzperiode 2016­2020 beliefe sich dieser Beitrag für 2016 auf 26,9 Millionen Franken. Inklusive des in der Botschaft über die Immobilien des EFD erwähnten Mehrbedarfs wird der Bundesbeitrag 2016 auf 31,3 Millionen Franken angesetzt.

Übersicht über die Beiträge an das Nationalmuseum gestützt auf Artikel 7 MSG (in Mio. Fr., gerundet)

Zahlungsrahmen SNM

622

2016

2017

2018

2019

31,3

31,6

32,0

32,3

2020 2016­2020

33,4

160,6

4.5

Finanzen im Überblick

In der folgenden Tabelle sind die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite (Rahmenkredit HSDP) zusammengefasst dargestellt.

Kredit

2016

2017

2018

2019

Zahlungsrahmen KFG

32,9

34,6

34,6

35,3

36,6

174,1

Zahlungsrahmen Film

47,1

50,6

51,1

51,6

53,4

253,9

0,8

0,8

0,8

0,8

0,8

3,9

Rahmenkredit Heimatschutz und Denkmalpflege

25,4

26,2

26,5

26,8

27,8 132,654

Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung

14,7

14,8

15,0

15,1

15,9

75,5

Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland

21,5

21,8

22,0

22,2

22,6

110,1

Zahlungsrahmen Pro Helvetia

39,9

40,9

42,3

43,2

44,6

210,9

Zahlungsrahmen SNM

31,3

31,6

32,0

32,3

33,4

160,6

213,6

221,4

224,2

227,3

235,1

1121,6

Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer

Total

4.6

2020 2016­2020

Vergleich zur Periode 2012­2015

Die nachfolgende Tabelle enthält einen Vergleich mit der Förderperiode 2012­2015.

Da die Geltungsdauer der beiden Förderperioden unterschiedlich ist, lässt sich die Kulturbotschaft 2016­2020 nicht direkt mit der Vorperiode vergleichen. Aus diesem Grund wird nachfolgend die Förderperiode 2012­2015 mit den Jahren 2016­2019 verglichen und das Jahr 2020 als Zusatzjahr separat ausgewiesen.

54

Zusätzlich zum Rahmenkredit Heimatschutz und Denkmalpflege werden für das Führen des ISOS ab 2016 rund 2 Millionen pro Jahr im Eigenbereich des BAK eingestellt.

623

Kredit55

2012­2015 2016­2019

Differenz

%

2020 2016­2020

Zahlungsrahmen KFG

101,6

137,5

35,9 +35 %56

36,6

174,1

Zahlungsrahmen Film

170,757

200,5

29,8 +17 %

53,4

253,9

2,9

3,1

0,2

+7 %

0,8

3,9

Rahmenkredit Heimatschutz 105,058 und Denkmalpflege

104,8

-0,2

0%

27,8

132,6

Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer

Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung

51,7

59,6

7,9 +15 %

15,9

75,5

Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland59

82,8

87,5

4,7

+6 %

22,6

110,1

Zahlungsrahmen Pro Helvetia60

140,4

166,3

25,9 +18 %

44,6

210,9

Zahlungsrahmen SNM61

103,5

127,2

23,7 +23 %

33,4

160,6

Total beantragte Finanzierungsbeschlüsse

758,6

886,5

Zusätzliche Voranschlagskredite Heimatschutz und Denkmalpflege

24,0

Führen des ISOS Total

­24,0

8,1 782,6

894,6

Durchschnittliches Wachstum Periode 2016­2019 zur Vorperiode Durchschnittliches Wachstum 2012­2019

55

56

57 58 59 60

61

624

127,9 +17 % 235,1 1121,6

8,1

2,0

10,1

112,0 +14 % 237,1 1131,7 +3,4 % +2,6 %

Der Zahlungsrahmen Fonoteca (insgesamt 6,3 Mio. Fr. in den Jahren 2012­2015) ist künftig nicht mehr Teil der Kulturbotschaft, da die Fonoteca per 1. Januar 2016 in die NB integriert werden soll.

Der hohe prozentuale Anstieg im Vergleich zur laufenden Periode ist teilweise bedingt durch die Massnahmen zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung betreffend musikalische Bildung (Volksabstimmung vom 23. September 2012) sowie durch die neue Handlungsachse der kulturellen Teilhabe.

Zahlungsrahmen Film inkl. Zusatzmittel 2013­2015 für die Cinémathèque.

Die Voranschlagskredite der Periode 2012­2015 belaufen sich auf 129 Millionen Franken (Abbau offener Verpflichtungen).

Der Kredit für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer war von 2012­2015 noch nicht Teil eines Zahlungsrahmens.

Pro Helvetia konnte aufgrund begrenzter Mittel in der laufenden Finanzierungsperiode verschiedene neue Aufgaben nur gestaffelt einführen oder musste sie auf die nächste Periode verschieben (vgl. Ziff. 3.2.1).

Die Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013 weist einen Mehrbedarf des SNM ab 2016 von 4,66 Mio. Franken jährlich aus. Jede weitere Veränderung ist allein teuerungsbedingt.

5

Auswirkungen

5.1

Auswirkungen auf den Bund

5.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Die gesamten mit der Kulturbotschaft beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite belaufen sich auf 1 121,6 Millionen Franken. Die beantragten Kredite liegen damit für die gesamte Finanzierungsperiode 2016­2020 65,1 Millionen Franken respektive 6,2 Prozent über den Vorgaben des Finanzplans. Die Zusatzmittel im Verhältnis zur Finanzplanung des Bundes verteilen sich auf BAK, Pro Helvetia und SNM, wobei der Vergleich mit der Finanzplanung aus Institutionensicht wie folgt aussieht: Für die gesamte Finanzierungsperiode 2016­2020 liegt der Finanzbedarf des BAK 13,7 Millionen Franken respektive 1,9 Prozent über dem Finanzplan, derjenige von Pro Helvetia 27,8 Millionen Franken respektive 15,2 Prozent über dem Finanzplan und derjenige des SNM 23,5 Millionen Franken respektive 17,3 Prozent über dem Finanzplan.

Die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite stellen die aus heutiger Sicht bei positiver Entwicklung des Haushalts finanzierbare Obergrenze der Kulturausgaben des Bundes dar.

5.1.2

Personelle Auswirkungen

Die Vorlage führt zu einem Personalmehrbedarf beim BAK in der Höhe von 550 Stellenprozenten. Der Personalmehrbedarf ist begründet durch die Umsetzung neuer Massnahmen in folgenden Tätigkeitsbereichen: Literaturförderung (60 Stellenprozente), «Film Standort Schweiz» (80 Stellenprozente), Baukultur (50 Stellenprozente), Kulturelle Teilhabe (80 Stellenprozente), musikalische Bildung (80 Stellenprozente) und Leseförderung (50 Stellenprozente). Ohne zusätzliche Personalressourcen können die vorerwähnten neuen Massnahmen nicht umgesetzt werden. Darüber hinaus ist aufgrund der weiter konstant anhaltenden Zunahme der beim BAK eingereichten Filmfördergesuche (rund 600 Gesuche pro Jahr) die für die Jahre 2012­2014 befristete Aufstockung von 150 Stellenprozenten ab 2016 unbefristet über den Personalkredit des BAK zu finanzieren. Die Kosten für den Personalmehrbedarf belaufen sich inklusive Arbeitgeberbeiträgen und Familienzulagen auf insgesamt 949 800 Franken pro Jahr (159 600 Franken pro Vollzeitstelle und Jahr).

Der zur Umsetzung der vorgesehenen Neuerungen notwendige Personalmehrbedarf bei Pro Helvetia und dem SNM ist in den jeweiligen Zahlungsrahmen der beiden Institutionen mitveranschlagt.

5.1.3

Sonstige Auswirkungen auf den Bund

Die Vorlage sieht vor, dass das BAK in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Bundesstellen eine interdepartementale Strategie des Bundes für Baukultur erarbeitet. Diese Strategie soll ab 2016 entwickelt und spätestens 2019 vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Das BAK koordiniert die Strategie federführend. Es gründet einen interdepartementalen Ausschuss für Baukultur, in dem alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Bundesstellen vertreten sind und die Strategie erarbeiten.

625

Diese soll insbesondere generelle Ziele des Bundes für die Stärkung der Baukultur in der Schweiz, einen periodisch zu erneuernden Aktionsplan mit konkreten Massnahmen der einzelnen Bundesstellen, den Finanzbedarf für deren Umsetzung sowie die Koordination und Vernetzung mit Kantonen, Gemeinden und Privaten umfassen.

Die Vorlage zeitigt keine sonstigen Auswirkungen auf den Bund. Insbesondere führt sie zu keinen unmittelbaren baulichen oder informatikseitigen Auswirkungen.

5.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Botschaft hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete zur Folge: Der neue Artikel 12a KFG zu den Schultarifen an Musikschulen verpflichtet die Musikschulen, bei der Ausgestaltung der Schultarife gewisse Mindestanforderungen einzuhalten. Der Bund beschränkt sich auf einige Grundsätze und überlässt die konkrete Ausgestaltung der Schultarife weitestgehend den Musikschulen respektive den Kantonen (vgl. Ziff. 3.2). Diese können somit insbesondere selber entscheiden, wie sie die Einführung von Schulgeldermässigungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien umsetzen. In den letzten Jahren haben verschiedene Musikschulen solche «Sozialtarife» neu eingeführt. Dabei hat sich in der Praxis gezeigt, dass dies kostenneutral möglich ist. Es liegt damit letztlich an den Musikschulträgern zu entscheiden, ob die Bundesvorgaben kostenneutral oder mit Mehrmitteln umgesetzt werden. Da eine kostenneutrale Lösung möglich ist, besteht keine Rechtfertigung für allfällige Finanzierungsansprüche an den Bund.

Im Rahmen der angestrebten «Nationalen Kulturpolitik» sollen die Förderpolitiken der verschiedenen Staatsebenen besser aufeinander abgestimmt werden (vgl.

Ziff. 1.5).

5.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Schweizer Kultur- und Kreativbranche ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Der Sektor beschäftigt mehr als 200 000 Personen in gut 40 000 Betrieben und trägt 4,2 Prozent zum Schweizer Bruttoinlandprodukt bei.62 Im Weiteren generiert das vielfältige Kulturangebot in der Schweiz wichtige Impulse, namentlich für die Lebensqualität der Bevölkerung, für die Standortwahl von Unternehmen oder für den Tourismus. Durch die Förderung eines breiten Kulturangebots trägt der Bund dem wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellenwert der Kultur in der Schweiz Rechnung.

62

626

Christoph Weckerle, Hubert Theler: Dritter Kreativwirtschaftsbericht Zürich, Zürich 2010.

5.4

Andere Auswirkungen

Die vorliegende Botschaft hat keine oder keine substanziellen Auswirkungen auf andere Sektoren (Aussenpolitik, Umwelt, Raumplanung usw.).

6

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die vorliegende Botschaft ist in der Botschaft vom 25. Januar 201263 über die Legislaturplanung 2011­2015 sowie im Bundesbeschluss vom 15. Juni 201264 über die Legislaturplanung 2011­2015 angekündigt.

7

Rechtliche Aspekte

7.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Budgetkompetenz der Bundesversammlung hinsichtlich der Bundesbeschlüsse (Kreditbeschlüsse) ergibt sich aus Artikel 167 BV. Kompetenzbegründend für den Erlass der einzelnen Bundesbeschlüsse ist Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a (Massnahmen gemäss KFG, für die das BAK oder Pro Helvetia zuständig sind), Buchstabe b (Kulturgütertransfer, Film, Sprachen und Verständigung, Schweizerschulen im Ausland sowie Schweizer Nationalmuseum) und Buchstabe c (Heimatschutz und Denkmalpflege) KFG.

Folgende Bestimmungen bilden die materiell-rechtliche Grundlage zur Verwendung der Kredite gestützt auf die Bundesbeschlüsse: ­

Massnahmen gemäss KFG, für die das BAK zuständig ist: Artikel 10, 11a, 12­15, 16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 17 und 18 KFG;

­

Film: Artikel 3­6 FiG;

­

Kulturgütertransfer: Artikel 14 KGTG;

­

Heimatschutz und Denkmalpflege: Artikel 13, 14 und 14a NHG;

­

Sprachen und Verständigung: Artikel 14­22 SpG;

­

Schweizerschulen im Ausland: Artikel 10 und 14 SSchG;

­

Massnahmen gemäss KFG, für die Pro Helvetia zuständig ist: Artikel 11, 16 Absatz 2 Buchstabe b und 19­21 KFG;

­

Schweizerisches Nationalmuseum: Artikel 7 MSG.

Die Änderung des FiG sowie des KFG liegt nach Artikel 163 Absatz 1 BV in der Zuständigkeit der Bundesversammlung. Die Änderung des FiG stützt sich auf Artikel 71 Absatz 1 BV, die Änderung des KFG auf die Artikel 67a Absatz 3 und 69 Absatz 2 BV.

63 64

BBl 2012 481, hier 565 und 632 BBl 2012 7155, hier 7161

627

7.2

Erlassform

Die Vorlage umfasst acht einfache Bundesbeschlüsse (Kreditbeschlüsse) im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV sowie zwei Änderungen bestehender Bundesgesetze.

7.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 BV müssen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, von der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte gutgeheissen werden.

Mit den vorliegenden Bundesbeschlüssen werden Zahlungsrahmen und ein Rahmenkredit bewilligt, welche die verfassungsmässigen Schwellenwerte übersteigen.

Artikel 159 Absatz 3 BV findet daher auf alle Bundesbeschlüsse im Rahmen der vorliegenden Botschaft Anwendung. Im Weiteren unterstehen die beantragten Artikel 8 FiG sowie die Artikel 9a und 12 Absatz 2 KFG der Ausgabenbremse.

7.4

Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung

Die beantragten Finanzierungsbeschlüsse richten sich nach den Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199065. Nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes ist der Bundesrat verpflichtet, die Finanzhilfen und Abgeltungen periodisch zu überprüfen. Für Subventionen, deren Finanzierungsbeschlüsse dem Parlament periodisch im Rahmen von Sonderbotschaften vorgelegt werden, erfolgt die Überprüfung im Rahmen der betreffenden Sonderbotschaft. Nachfolgend werden die drei Kernpunkte der Subventionsüberprüfung (Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele, finanzielle und materielle Steuerung sowie Verfahren zur Beitragsgewährung) für jeden Zahlungsrahmen dargestellt.

1

Zahlungsrahmen KFG

Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele

Der Zahlungsrahmen umfasst zehn Kredite zu sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Die Aufgaben reichen von der Ausrichtung von Preisen über Massnahmen zur Leseförderung bis zur Kulturabgeltung an die Stadt Bern. Es ist hier nicht möglich, auf die Bedeutung und die angestrebten Ziele der verschiedenen Kredite im Detail einzugehen, zumal entsprechende Aussagen bereits in umfassender Weise in Ziffer 2 vorhanden sind. In genereller Weise lässt sich über die im Zahlungsrahmen enthaltenen Kredite respektive Aufgaben festhalten, dass diese allesamt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Kulturpolitik des Bundes leisten (vgl. Ziff. 1.6.1). Bedeutung haben

65

628

SR 616.1

die verschiedenen Tätigkeiten insbesondere in Bezug auf folgende Ziele:

Materielle und finanzielle Steuerung

­

Erhaltung der materiellen und immateriellen Kulturgüter in der Schweiz («Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter»).

­

Förderung eines vielfältigen und qualitativ hochstehenden Kulturangebots («Preise, Auszeichnungen, Ankäufe», «Literaturförderung», «kulturelle Organisationen», «Preise und Anlässe» sowie «Kulturabgeltung an die Stadt Bern»).

­

Kulturelle Teilhabe aller Bevölkerungsschichten («kulturelle Teilhabe», «musikalische Bildung», «Leseförderung» sowie «Fahrende»).

Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung von Finanzhilfen sind im KFG, in der KFV sowie in mehreren Förderungskonzepten des EDI geregelt. Es werden keine Pauschalbeträge ausgerichtet. In einzelnen Bereichen bestehen verbindliche Höchstbeträge.

Verfahren der Beitrags- Mit Ausnahme der Betriebsbeiträge an Drittinstitutionen im gewährung Museumsbereich sowie den Auszeichnungen erfolgt die Ausrichtung aller Finanzhilfen auf Gesuch hin. Teilweise werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.

2

Zahlungsrahmen Film

Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele

Die Filmförderung des Bundes basiert auf drei Pfeilern: Der Filmproduktion, der Filmkultur sowie der Filmerhaltung.

Die drei Pfeiler erlauben es dem Bund, den Schweizer Film über den ganzen Lebenszyklus ­ von der Produktion über die Verbreitung bis zur Konservierung ­ zu unterstützen.

Eine nahtlose Filmförderung durch den Bund ist notwendig, um qualitativ hochstehende Schweizer Filme zu produzieren, den Marktanteil des Schweizer Films im international hart umkämpften audiovisuellen Umfeld zu halten und den Schweizer Film für die kommenden Generationen zu erhalten. Ohne die Filmförderung des Bundes wäre die Qualität und Angebotsvielfalt des Schweizer Filmschaffens nicht gewährleistet. Kinofilme sind für die Identität eines Landes von prägender Bedeutung.

Materielle und finanzielle Steuerung

In der Filmproduktion werden Finanzhilfen über die Fördermassnahmen der selektiven sowie der erfolgsabhängigen Filmförderung ausgerichtet: Die Zusprache von Finanzhilfen in der selektiven Filmförderung erfolgt auf Gesuch hin.

Die Gesuche werden von einer Fachjury gestützt auf gesetzlich festgelegte formelle und qualitative Kriterien geprüft. Es existieren verbindliche Höchstbeträge. In der erfolgsabhängigen Filmförderung («Succès Cinéma») besteht 629

­ im Gegensatz zur selektiven Förderung ­ ein Subventionsanspruch, der sich nach den erzielten Kinoeintritten und internationalen Festivalerfolgen des jeweiligen Films berechnet. Die Gutschriften aus der erfolgsabhängigen Filmförderung müssen in ein nächstes Filmprojekt reinvestiert werden.

Für die Unterstützung Schweizer Filmfestivals ­ einer zentralen Massnahme im Bereich Filmkultur ­ zieht der Bund externe Expertinnen und Experten bei und schliesst mit den ausgewählten Festivals Leistungsvereinbarungen ab. Die Promotion des Schweizer Films im Ausland erfolgt durch die Stiftung Swiss Films.

Mit der Sammlung, Erschliessung und Erhaltung des Schweizer Films ist die Cinémathèque beauftragt, die über eine Leistungsvereinbarung gesteuert wird.

Verfahren der Beitrags- Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung von gewährung Finanzhilfen im Filmbereich sind im FiG und der Vollzugsverordnung zum FiG geregelt. Die Subventionszusprechung erfolgt durch Erlass von Verfügungen oder durch den Abschluss von Leistungsvereinbarungen. In der Regel darf der Bundesbeitrag an die Filmprojektförderung 50 Prozent der Gesamtkosten des fraglichen Projekts nicht übersteigen.

3

Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer

Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele

Mit Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG werden Projekte zum Schutz und Erhalt besonders gefährdeter beweglicher Kulturgüter unterstützt. Prioritär sind dabei Projekte in Staaten, welche durch eine bilaterale Vereinbarung gestützt auf Artikel 7 KGTG mit der Schweiz verbunden sind.

Inhaltlich betreffen die Projekte namentlich Inventarisierungen, Notkonservierungen und weitere Schutzmassnahmen.

Eine Förderung der Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes ist notwendig, damit Kulturgüter, die insbesondere durch Konflikte und infrastrukturelle Schwächen bedroht sind, vor der Zerstörung bewahrt werden können. Ohne die Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG wäre das Engagement der Schweiz zum Erhalt des beweglichen kulturellen Erbes der Menschheit in gefährdeten Gebieten nicht gewährleistet. Der Beitrag reiht sich in die humanitäre Tradition der Schweiz ein.

Materielle und finanzielle Steuerung

630

Die Ausrichtung der Finanzhilfen erfolgt auf Gesuch hin.

Die Gesuche werden durch das BAK ­ unter Einbindung der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und der Politischen Direktion des EDA ­ gestützt auf gesetzlich

festgelegte formelle und qualitative Kriterien beurteilt. Es existieren verbindliche Höchstbeträge und die Finanzhilfen können maximal 50 Prozent der geltend gemachten Kosten betragen.

Verfahren der Beitrags- Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung von gewährung Finanzhilfen zur Erhaltung des kulturellen Erbes sind im KGTG sowie in der Vollzugsverordnung zum KGTG geregelt. Die Subventionsentscheide erfolgen durch Erlass von Verfügungen.

4

Rahmenkredit Heimatschutz und Denkmalpflege

Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele

Die Finanzhilfen im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege gliedern sich in zwei Themenfelder:

Materielle und finanzielle Steuerung

­

Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekte werden im Verbund mit den Kantonen gewährt.

Ohne Beiträge der öffentlichen Hand wäre es vielen Eigentümern nicht möglich, historische Gebäude sachgerecht restaurieren und dokumentieren zu lassen. Die langfristige Erhaltung des baulichen Erbes der Schweiz wäre gefährdet.

­

Finanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Baukultur ermöglichen es dem Bund, gezielt Tätigkeiten und Projekte gesamtschweizerischer Tragweite zu unterstützen, die der Bevölkerung unter anderem das baukulturelle Erbe vermitteln.

Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekte werden in der Regel aufgrund von Programmvereinbarungen mit den Kantonen gewährt, die strategische Ziele enthalten.

Ein jährliches Reporting und Controlling zeigt den Grad der Zielerreichung auf. Vorhaben, die eine Beurteilung des Bundes im Einzelfall erfordern, können direkt durch Verfügung unterstützt werden. Für alle Objekte sind Höchstsätze festgelegt. Jeder Bundesbeitrag ist an eine angemessene Mitfinanzierung der Kantone und Gemeinden gebunden. Bundesbeiträge sind an eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung gekoppelt, welche die Subventionen langfristig sichern.

Finanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Baukultur werden durch Verfügung oder Leistungsvereinbarung gewährt. Die materielle Steuerung erfolgt über Auflagen. Der Bundesbeitrag beträgt in der Regel maximal 50 Prozent der Projektkosten.

631

Verfahren der Beitrags- Das Verfahren für die Beitragsgewährung ist im NHG und in der Vollzugsverordnung zum NHG geregelt.

gewährung Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekte im Rahmen der Programmvereinbarungen werden global gewährt. Die Kantone sind für die gesamte operative Ausgestaltung (Gesuchswesen, fachliche Beratung, Abrechnung, Controlling) zuständig.

Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekte im Einzelfall werden auf Gesuch der Kantone durch Verfügung ausgerichtet. Die ordnungsgemässe Mittelverwendung wird primär von den kantonalen Fachstellen für Denkmalpflege und Archäologie überprüft und sichergestellt.

Finanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Baukultur werden auf Gesuch hin durch Verfügung oder in Form einer Leistungsvereinbarung gewährt. Die ordnungsgemässe Mittelverwendung wird durch den Bund überprüft und sichergestellt.

5

Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung

Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele

Die Mehrsprachigkeit ist ein Wesensmerkmal der Schweiz.

Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, für die Erhaltung und Förderung des sprachlichen Reichtums in der Schweiz zu sorgen.

Die Massnahmen des Bundes zur Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften sowie zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur erfolgen aus einem gesamtschweizerischen Interesse. Finanzhilfen des Bundes entlasten die Kantone bezüglich ihrer Aufwendungen im sprachlichen Bereich.

Materielle und finanzielle Steuerung

Die Förderung der Landessprachen und der Verständigung durch den Bund basiert auf drei Pfeilern (vgl. Ziff. 2.2.6): ­

632

Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften: Förderung des schulischen Austauschs, Förderung der angewandten Forschung im Bereich der Mehrsprachigkeit, Förderung der Landessprachen im Unterricht, Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache (Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur) sowie Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften.

­

Unterstützung der mehrsprachigen Kantone (Bern, Freiburg, Graubünden, Wallis) für die besonderen Aufgaben, die sich in Behörden, Justiz, Verwaltung und Unterrichtswesen aus der Mehrsprachigkeit ergeben.

­

Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in den Kantonen Tessin und Graubünden.

Der Bund leistet Pauschalbeiträge an verschiedene Organisationen und an die mehrsprachigen Kantone Bern, Freiburg, Graubünden, Wallis sowie an den Kanton Tessin. Die Steuerung erfolgt in der Regel über Leistungsvereinbarungen.

Verfahren der Beitrags- Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung von gewährung Finanzhilfen im Bereich Sprachen und Verständigung sind im SpG sowie in der Vollzugsverordnung zum SpG geregelt.

Auftrag und Finanzierung sind in einer Leistungsvereinbarung mit den mehrsprachigen Kantonen und den Organisationen festgelegt. Finanzhilfen für Projekte werden auf Gesuch hin durch Verfügung gewährt.

6

Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland

Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele

Der Bund anerkennt derzeit 17 Schweizerschulen im Ausland. Die Schweizerschulen im Ausland sind konfessionell neutrale und gemeinnützige private Bildungseinrichtungen, die von Schweizer Schulvereinen mit einem ehrenamtlichen Vorstand (Schulkomitee) getragen werden. Die Schweizerschulen werden sowohl von Schweizer Kindern, wie auch von Kindern des Gastlandes und aus Drittstaaten besucht.

Der Unterricht ist bikulturell und bilingual. Er erlaubt den Anschluss an das Bildungswesen der Schweiz und des Gastlandes. Schweizerschulen im Ausland sind Vermittlerinnen schweizerischer Kultur und Bildung. Sie erfreuen sich in ihrem jeweiligen Gastland einer hohen Wertschätzung und vermitteln ein nachhaltig positives Bild der Schweiz im Ausland.

Um auch an Orten, wo es keine Schweizerschulen gibt, schweizerische Bildungsbestrebungen verwirklichen zu können, gewährt der Bund Drittinstitutionen (internationalen Schulen usw.) punktuelle und zeitlich beschränkte Finanzhilfen.

633

Materielle und finanzielle Steuerung

Die Schweizerschulen im Ausland werden mit pauschalen Betriebsbeiträgen unterstützt. Die Bemessung der Beiträge richtet sich nach der Zahl der Schüler und Schülerinnen, nach der Anzahl beitragsberechtigter Lehrpersonen sowie nach der Zahl der Unterrichtssprachen.

Drittinstitutionen werden durch Pauschalbeiträge an die Projektkosten (Beschäftigung von schweizerischen Lehrkräften, Durchführung von Kurse, Beschaffung Ausbildungsmaterial) unterstützt.

Verfahren der Beitrags- Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung von gewährung Finanzhilfen sind im SSchG und in der Vollzugsverordnung zum SSchG geregelt.

Die Höhe der Beiträge an die Schweizerschulen wird aufgrund der von den Schulen gemeldeten Schülerzahlen ermittelt. Die Beitragssätze sind in einer Verordnung des EDI festgelegt. Die Zusprache der Finanzhilfen erfolgt durch Erlass von Verfügungen.

Die Zusprache der Finanzhilfen an Drittinstitutionen erfolgt ebenfalls durch den Erlass von Verfügungen. Die Beiträge des Bundes dürfen in der Regel 50 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen.

7

Zahlungsrahmen Pro Helvetia

Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele

Die Aufgaben der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia sind im KFG festgelegt. Nach diesem Auftrag fördert die Stiftung Schweizer Kunst und Kultur von nationaler oder internationaler Bedeutung ergänzend zu den kantonalen und kommunalen Massnahmen.

Der Umfang der beantragten Finanzmittel bemisst sich anhand der in der Kulturbotschaft genannten Massnahmen.

Sie sind notwendig, um die Qualität und die Vielfalt des kulturellen Angebots in der Schweiz zu sichern und tragen zum kulturellen Selbstverständnis wie zur nationalen Kohäsion bei. Eine Reduktion des Bundesbeitrages würde zu einer deutlichen Schwächung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Kultur und damit des innovativen Bildes der Schweiz im Ausland führen.

Materielle und finanzielle Steuerung

634

Der Bundesrat legt die strategischen Ziele der Stiftung für jeweils vier Jahre fest (strategische Schwerpunkte, finanzielle, personal- und vorsorgepolitische Ziele, Kooperationen). Er überprüft deren Erreichung jährlich gestützt auf den Bericht des Stiftungsrats. Die verschiedenen Instrumente der Rechenschaftsablegung erlauben es dem Bund und den eidgenössischen Räten, sich ein genaues Bild über die Verwendung der eingesetzten Mittel zu machen.

Verfahren der Beitrags- Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung von gewährung Finanzhilfen an Dritte auf Gesuch hin wird durch die Verordnung vom 23. November 201166 über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia geregelt. Die zugesprochenen Beiträge werden auf der Website von Pro Helvetia publiziert.

8

Zahlungsrahmen SNM

Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele

Das SNM verfolgt und erfüllt drei Aufgaben: ­

Darstellung der Geschichte der Schweiz und ihrer Beziehungen zum Ausland

­

Auseinandersetzung mit der Identität der Schweiz

­

Kompetenzzentrum für andere Museen in der Schweiz.

Das SNM ist eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Dienste der Gesellschaft und derer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken kulturhistorische Objekte und Materialien sammelt, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt. Das SNM leistet durch seine Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit unseren historischen Wurzeln und unserem Selbstverständnis. Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit bildet die Basis, um die Zukunft gestalten zu können. Die Anforderungen an einen modernen Museumsbetrieb und die seit der Eröffnung des Landesmuseums im Jahr 1898 gewachsene Sammlung verlangen eine Förderung und Unterstützung durch den Bund. Würden die beantragten Mittel gekürzt, könnte insbesondere die im Erweiterungsbau neu erstellte Ausstellungsfläche nicht für Ausstellungen verwendet werden. Ein Teil des Neubaus würde damit ungenutzt bleiben.

Materielle und finanzielle Steuerung

Der Bundesrat gibt die strategischen Ziele für das SNM jeweils für vier Jahre vor und definiert damit in Ergänzung zur Kulturbotschaft die Aufgabenprioritäten und die Mittelverwendung der Museumsgruppe. Die Berichterstattung und die Prüfung der Mittelverwendung sowie der Zielerreichung erfolgt jährlich.

Verfahren der Beitrags- Über das jährliche Budget, die vierteljährliche Liquiditätsgewährung prognose, die Investitionsprognose sowie den quartalsweisen «Forecast» plant das SNM seine Finanzen mit besonderem Augenmerk auf einem möglichst effizienten Mitteleinsatz.

66

SR 442.132.2

635

Das öffentliche Beschaffungsrecht wird mittels eines internen Kontrollsystems sowie einer zentralen Stelle für die Vertragsvergabe sichergestellt.

7.5

Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen

Zum Erlass der Ausführungsbestimmungen zur Änderung des FiG (Schaffung einer Standortförderung Film) ist das EDI zuständig (Art. 8 Satz 2 FiG). Für die Ausführungsbestimmungen zur Änderung des KFG (Schaffung einer Förderkompetenz betreffend kultureller Teilhabe) ist der Bundesrat zuständig (Art. 46 KFG).

636