Flugfeld Luzern-Beromünster Genehmigung Änderung des Betriebsreglements Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat mit Verfügung vom 22. April 2015 das von der Flubag Flugbetriebs AG eingereichte Gesuch vom 31. August 2012 um Änderung des Betriebsreglements (Helikopterbetrieb, Flugvolten) mit Auflagen genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in den Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Der Genehmigungsentscheid, die Gesuchsunterlagen mit Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der Umweltfachstellen können vom 29. April bis und mit 28. Mai 2015 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­

Gemeindeverwaltung Beromünster, Fläcke 1, 6215 Beromünster

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Kanton Luzern, Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi), Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern, Tel. +41 (0)58 463 37 14, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch Themen Infrastruktur Flugplätze Flugfelder.

28. April 2015

2015-1156

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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