Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten/ Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Beitritt zum Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren Das dritte Fakultativprotokoll ergänzt das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie die ersten beiden dazugehörigen Fakultativprotokolle. Es sieht drei neue Kontrollelemente vor: ein individuelles Mitteilungsverfahren, ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren und ein Untersuchungsverfahren. Ersteres Verfahren erlaubt Einzelpersonen oder Personengruppen, welche behaupten, in einem Recht aus der Kinderrechtskonvention oder den ersten beiden Fakultativprotokollen der Kinderrechtskonvention verletzt worden zu sein, sich mit einer schriftlichen Mitteilung an den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden.

Datum der Eröffnung: 25. März 2015 Vernehmlassungsfrist: 2. Juli 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: EDA, Direktion für Völkerrecht, Abteilung I, Sektion Menschenrechte, Bundeshaus Nord, 3003 Bern, Telefon +41 58 465 07 68, Fax 41 58 465 07 67, www.eda.admin.ch/dv Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. April 2015

2015-0871

Bundeskanzlei

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Vernehmlassungsverfahren

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