Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau eines provisorischen Transitbereichs

Gesuchsteller:

Kanton Zürich, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, 8058 Zürich

Bauherr:

Bundesamt für Flüchtlinge, 3003 Bern

Gegenstand:

Erstellung von drei 1-geschossigen Pavillons in HolzElementkonstruktion mit Büros, Schlafräumen und Übernachtungsstation sowie 7 Parkplätzen auf der Parzelle Kat.-Nr. 4884, Sandherr, Gemeinde Rümlang.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 27. Oktober bis zum 27. November 2000 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: - Flughafen Zürich, Airport-Forum Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich-Flughafen; - Gemeindeverwaltung Rümlang, Bausekretariat, Glatttalstrasse 181, 8153 Rümlang.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern Hinweise: - Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

- Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das UVEK diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

24. Oktober 2000

2000-2179

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

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