Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau eines provisorischen Transitbereichs
Gesuchsteller:
Kanton Zürich, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, 8058 Zürich
Bauherr:
Bundesamt für Flüchtlinge, 3003 Bern
Gegenstand:
Erstellung von drei 1-geschossigen Pavillons in HolzElementkonstruktion mit Büros, Schlafräumen und Übernachtungsstation sowie 7 Parkplätzen auf der Parzelle Kat.-Nr. 4884, Sandherr, Gemeinde Rümlang.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung:
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 27. Oktober bis zum 27. November 2000 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: - Flughafen Zürich, Airport-Forum Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich-Flughafen; - Gemeindeverwaltung Rümlang, Bausekretariat, Glatttalstrasse 181, 8153 Rümlang.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern Hinweise: - Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
- Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das UVEK diese Vertretung (Art. 11a VwVG).
24. Oktober 2000
2000-2179
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
5197