Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die OdA Bewegung und Gesundheit (vormals Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz DBBS) und der Schweizer Tourismus-Verband (STV) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Manager Gesundheitstourismus und Bewegung mit eidgenössischem Diplom / Managerin Gesundheitstourismus und Bewegung mit eidgenössischem Diplom eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

17. November 2015

2015-3047

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

7823