Bundesgesetz

Entwurf

über die Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 82 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 20152, beschliesst:

Art. 1 Der Bundesrat wird ermächtigt, Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 19703 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und dessen Anhanges zu genehmigen.

Art. 2 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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SR 101 BBl 2015 7001 SR 0.822.725.22

2015-2052

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Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung von Änderungen des AETR. BG

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