Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 13541 Widersprechende Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH, Talstrasse 9, DE-01662 Meissen, internationale Registrierung Nr. 914 431 (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Infinity Real Estate & Project Development GmbH, Hörnumer Strasse 80, DE-25980 Hörnum, internationale Registrierung Nr. 1 061 409 (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Januar 2015 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird aufgrund Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

22. Januar 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1980

2015-0583