Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung des Zentrums für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und der Kooperationsprojekte des VBS vom 1. Juni 2015

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 20032 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12. November 20143, beschliesst:

Art. 1 Für die Jahre 2016­2019 wird für die Weiterführung der Unterstützung des Zentrums für Sicherheitspolitik der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich und der Kooperationsprojekte des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ein Rahmenkredit in der Höhe von 15,4 Millionen Franken bewilligt.

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Das VBS wird ermächtigt, die einzelnen Verpflichtungskredite auszuscheiden.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 17. März 2015

Ständerat, 1. Juni 2015

Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Claude Hêche Die Sekretärin: Martina Buol

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SR 101 SR 193.9 BBl 2014 8909

2014-1379

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Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung des Zentrums für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und der Kooperationsprojekte des VBS. BB

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